schuldung. Das Hauptzollamt schreibt zudem, dass auch mehrere Maßnahmen, mit denen das Unternehmen gegen die eigene Notlage angehen wollte, nicht realisiert worden seien. Mit anderen Worten: TelDaFax war praktisch zahlungsunfähig.
Allein der Verbraucher erfuhr davon nichts. Hunderttausende Kunden unterschrieben nichtsahnend auch danach noch weiter neue Verträge. Laufende Kosten wurden über eine Art Schneeballsystem mit Vorauszahlungen der neuen Kunden gedeckt. Diese geleisteten Vorauszahlungen sind nun aller Voraussicht nach verloren; allenfalls auf einen Bruchteil von Rückerstattung besteht überhaupt noch Hoffnung.
Nun fragen sich die geschädigten Kunden zu Recht, warum keine Warnung ausgesprochen oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Bei diesen Anhaltspunkten erscheint der Verdacht der Insolvenzverschleppung oder des Betruges nicht völlig unbegründet.
Bei den Gläubigern bleibt die offene Frage: Haben die Finanzbehörden nicht reagiert, um vielleicht sogar ihre eigene Steuerschuld einzutreiben? Denn zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an das Urteil des Düsseldorfer Hauptzollamts. Dies ging immerhin entsprechend dem zitierten Bericht aus der „Süddeutschen Zeitung“ von einer bilanziellen Überschuldung aus.
Darüber hinausgehend sind im Zusammenhang mit der TelDaFax-Pleite sehr viele Fragen offen. Das Parlament, nicht weniger als die Volksvertretung, kann hierbei nicht untätig bleiben und einfach schweigen, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass die Behörden untätig gewesen und so Verbraucher zu Schaden gekommen seien.
Diesem Anspruch, den geprellte Kunden zu Recht stellen, wollen wir als FDP-Landtagsfraktion gerecht werden. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jemanden zu diffamieren oder das Parlament als Ersatzstaatsanwaltschaft zu instrumentalisieren.
Vielmehr muss der Landtag im Rahmen seiner Möglichkeiten und selbstverständlich unter Achtung der Gewaltenteilung aktiv werden.
Deshalb fordern wir von der Landesregierung Aufklärung, ob die ihr unterstellten Behörden ihrer Verantwortung gerecht geworden sind oder ob es ein behördliches Versagen gegeben hat. Das kann diese Landesregierung ruhig offensiv betreiben, denn die politische Verantwortung hatte 2009 noch andere Farben. Umso mehr sind wir an der Aufklärung interessiert.
Es ist wichtig, dass die Bürger Vertrauen zu den Behörden haben, die letztlich für sie arbeiten. Aber solche Vorwürfe wie bei TelDaFax sind allerdings geeignet, dieses Vertrauen nachhaltig zu beschädigen. In einer solchen Situation kann dieser nord
Landtagsfraktion mit diesem vorliegenden Antrag die Erwartung, dass die bestehenden Mechanismen des Verbraucherschutzes greifen und die Betroffenen bestmöglich in Form von Beratung unterstützt werden. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Skandal um die Firma TelDaFax, das Prellen von Kunden, die glaubten, im Internet die Möglichkeit zu haben, sich auf Stromportale zu verlassen und richtige Hinweise zu bekommen, macht zunächst deutlich, welche Probleme mit den Möglichkeiten des Internets verbunden sind, was die Belastbarkeit von Angeboten und die Überprüfbarkeit angeht.
Von dieser Stelle aus ist den Stromkunden auch zu empfehlen: Setzen Sie sich mit den Verbraucherzentralen in Verbindung, wenn Unsicherheit
herrscht. Dort bekommen Sie die aus meiner Sicht effektivste und beste Beratung, die man sich im Land Nordrhein-Westfalen vorstellen kann.
Ein wenig irritiert bin ich davon, dass wir gleich zu diesem Thema den Finanzminister hören. Ich hätte mir gewünscht, auch den Verbraucherschutzminister in dieser Debatte zu hören, weil es hierbei gerade um den Schutz von Verbrauchern geht.
Insofern wäre es schön gewesen, wenn wir an dieser Stelle auch den Verbraucherschutzminister gehört hätten.
Nichtsdestotrotz ist der Strommarkt in Bewegung. Diese Bewegung braucht Kontrolle. Hierbei ist die Frage in den Raum zu stellen: Was hat die Landesregierung unternommen? Gab es Erkenntnisse der Landesregierung bzw. der Landesregierungen, wie es um TelDaFax bestellt ist? Wenn es diese gab: Warum hat man sie nicht öffentlich gemacht und zur Kenntnis gegeben, sodass Verbraucher hätten geschützt werden können?
Noch einmal von dieser Stelle aus – wir brauchen die Debatten nicht in die Länge zu ziehen –: Das ist ein sehr unerquicklicher Vorgang. Unsäglich ist, wie ein Unternehmen Stromkunden abgezockt hat. Von denen, die in der Lage dazu gewesen wären, hat niemand Laut gegeben. Wenn es wirklich Kenntnis
se von Behörden über den Zustand bei TelDaFax gegeben hat, ist seitens der Verantwortlichen und seitens der Regierung zu erklären, warum es keine Hinweise gegeben hat.
Wir sind gespannt auf die Äußerungen der Landesregierung. Wie gesagt: Bedauerlich ist, dass wir den Verbraucherschutzminister an dieser Stelle nicht hören. Denn ich glaube: Dies ist eine klassische Verbraucherschutzfrage, der wir alle uns gemeinsam verpflichtet fühlen.
Ich richte noch einmal den Appell an alle, die auf der Suche nach günstigen Tarifen sind: Setzen Sie sich mit der Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung. Dort erhalten Sie die beste und objektivste aller möglichen Beratungen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Freude nehme ich zur Kenntnis, dass die FDP den Verbraucherschutz wieder neu entdeckt hat. Mit der Forderung, den Verbraucherschutz und die Verbraucherzentralen zu stärken, rennen Sie bei uns grundsätzlich offene Türen ein.
Doch worum geht es in Ihrem Antrag konkret? Sie beziehen sich auf einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 20. September dieses Jahres. In diesem Bericht heißt es, dass die Finanzbehörden – genauer gesagt: das Hauptzollamt Düsseldorf – schon frühzeitig wussten, dass die Firma TelDaFax so gut wie pleite ist. Dies ist jedenfalls laut „Süddeutscher Zeitung“ dem Entwurf eines Prüfberichts vom 25. September 2009 zu entnehmen.
Sie prangern nun in Ihrem Antrag an, dass die Öffentlichkeit seinerzeit nichts davon erfuhr und so bis zur tatsächlichen Anmeldung der Insolvenz des Unternehmens im Juni 2011 noch Hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge abgeschlossen haben und somit auch Vorauszahlungen leisteten – Vorauszahlungen, die nun möglicherweise verloren sind. Wenn dies tatsächlich so der Fall ist, ist dies ein Riesenbetrug. Sie legen nahe, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher hätten gewarnt werden müssen. Dazu komme ich gleich.
DaFax-Kunden und -Kundinnen in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen durch beste Beratung zu unterstützen. Das ist für uns richtig, das ist für uns wichtig, und das ist für uns selbstverständlich.
Darüber hinaus wollen Sie die Landesregierung aber auffordern, aufzuklären, ob die Behörden ihrer Verantwortung gerecht geworden sind. Genau hier wird es dann interessant, und zwar, wie mir scheint, aus drei Gründen.
Erstens gebe ich zu bedenken, dass der Veröffentlichung der desaströsen Finanzlage der Firma TelDaFax im Jahre 2009 durch die Finanzbehörden das Steuergeheimnis entgegenstand. Möglicherweise gab es aber dennoch einen Handlungsspielraum für die Behörden. Hätten sie durch eine frühzeitige Einschaltung der Justizbehörden wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, des Betruges oder anderer Vergehen die Verbraucher und Verbraucherinnen schützen können? Wir wissen es nicht.
Das sollte in der Tat geprüft werden. Und wenn es diesen Handlungsspielraum nicht gab, muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen den Behörden dieser Spielraum künftig gegeben werden kann. Für den Fall, dass das Steuergeheimnis eingeschränkt werden muss, bin ich – nebenbei einmal – sehr gespannt, wie sich die FDP positionieren wird.
Jetzt komme ich zu dem zweiten Punkt, über den ich gestolpert bin. Es handelt sich beim Hauptzollamt Düsseldorf um eine Behörde, die dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist. In dem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ steht das auch ganz explizit. In Ihrem Antrag taucht das nicht mehr auf. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Das Landesfinanzministerium jedenfalls – und damit die Landesregierung – hat erst einmal gar keine Aufsichtsfunktion für das Hauptzollamt Düsseldorf. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, bitte ich Sie, Ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag aufzufordern, einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dort wäre er sicher richtig aufgehoben.
Abschließend – dies ist mein dritter und letzter Punkt – möchte ich auf den in Rede stehenden Zeitpunkt aufmerksam machen. Im September 2009 wussten die Finanzbehörden ja angeblich schon über die Lage bei TelDaFax Bescheid und taten nichts, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu warnen. Einmal angenommen, es handelte sich hierbei tatsächlich um ein Versäumnis der Landesregierung – ich habe ja bereits ausgeführt, dass ich davon nicht unbedingt ausgehe –, dann wäre es doch das Versäumnis der Vorgängerregierung gewesen. Das haben Sie, Herr Dr. Romberg, ja auch schon deutlich gemacht. Dann richten sich Ihre Vorwürfe gegen den ehemaligen Finanzminister
Wir werden diesen Fragen jedenfalls gründlich nachgehen und das weitere Vorgehen im zuständigen Ausschuss debattieren. Aufklärung und Lernen aus dem Fall TelDaFax – das sind wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern schuldig, die von der TelDaFax-Pleite betroffen sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So bedauerlich für die betroffenen Kundinnen und Kunden die Insolvenz des Billigstromanbieters TelDaFax auch ist, so eindeutig zeigt sich hier einmal mehr: Wettbewerb braucht klare Regeln.
Es muss am Ende immer um einen Qualitäts- und Preiswettbewerb und nicht um Dumping oder Vernichtungswettbewerb gehen. Insofern überrascht es schon ein wenig, dass ausgerechnet Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, mit diesem Antrag um die Ecke kommen,
wo Sie doch jahrelang geradezu dogmatisch eine Politik der Deregulierung betrieben haben und damit eben solchen schändlichen Wettbewerben Vorschub geleistet haben.