Also frage ich unter Anwendung rheinischer Grundregeln, die Herr Ott mit Sicherheit besonders gut versteht: Was soll der Quatsch?
Soll hier die Gelegenheit genutzt werden – das haben Sie eben auch zum Ausdruck gebracht, Herr Ott –, „Bundesminister-Klatschen“ zu spielen?
Den Kollegen der FDP, dem ich für die Ausführungen eben sehr dankbar bin, darf ich noch einmal auf Folgendes hinweisen: Bei dem eingereichten Antrag geht es eben nicht an allen Stellen um die breite Aufstellung des Landes für eine Sache, sondern durchaus auch um die Frage, wer hier sozusagen der Kriegsgewinnler ist. Es geht darum, davon abzulenken, dass diese Landesregierung die Hausaufgaben für die Verkehrsinfrastruktur des Landes nicht erledigt.
Wie glaubwürdig ist denn eine Empörung über Stillstand beim RRX, wenn diese Landesregierung in Mittäterschaft durch die Koalition Verkehrsinfrastruktur im Straßenbereich nicht weiterentwickelt, sondern willkürlich streicht?
(Jochen Ott [SPD]: Herr Hauser, was ist das denn für ein verlogener Kram? Sie sollten sich schämen!)
Wie glaubwürdig ist eine Empörung über verkehrspolitischen Stillstand, wenn Sie diese ebenfalls bezogen auf Bundesstraßen und Autobahnen äußern, die in der Zuständigkeit des Bundesministers liegen, den Sie hier zu beschimpfen versuchen?
Wenn Sie sich dann auch noch in Bezug auf Netzschlüsse bei landesübergreifenden Autobahnen hinter Koalitionsvereinbarungen von Rheinland-Pfalz verstecken – mit der Begründung: Deswegen können wir da nicht weiterbauen –, sage ich Ihnen: Glaubwürdigkeit in der Verkehrspolitik sieht anders aus.
(Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Das hat man in den letzten fünf Jahren gese- hen, Herr Hauser!)
Dass der IRP kein Finanzierungsplan ist, sei der guten Ordnung halber und zum Erkenntnisgewinn der Koalition noch einmal klargestellt. Er stellt lediglich den Planungsrahmen für Verkehrsinvestitionen für die Schienenwege des Bundes dar. Gleichwohl sind Änderungen im Verlauf der Geltungsdauer des IRP möglich, sodass auch andere Maßnahmen, die im IRP nicht enthalten sind, baulich realisiert werden können. Das entspricht dem Vorgehen bei vorangegangenen IRPs und vergangener Fünfjahrespläne.
Ich darf – auch wenn Ihnen das nicht gefällt – noch einmal daran erinnern, dass sich Bund, Bahn und Land auf dem Bahngipfel auf den abschnittsweisen Bau des RRX verständigt haben, sobald die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind. So heißt es auch im Bericht der Landesregierung zum RRX, den wir im Ausschuss am 22. September 2011 entgegennehmen konnten. In dieser schönen Broschüre steht – ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin noch einmal zitieren –:
Sukzessive mit Erlangung von Baurecht wird der Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bund angestrebt. Umsetzung der Realisierungsvereinbarung vom RRX vom 31. März 2010. – Die jetzige Landesregierung zitiert die Vereinbarung, die die alte Landesregierung abgeschlossen hat.
Dann heißt das, die jetzige Landesregierung akzeptiert das Wahlkampfmanöver, das Sie hier vorwerfen.
In dem Zusammenhang noch ein Hinweis: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass zwischen Januar 2005, als die erste Vereinbarung getroffen worden ist, und Oktober 2009, also in einem Zeitraum, bei dem Sie selbst beklagen, wie schwierig es gewesen sei, voranzukommen, ein CSU-Minister in Berlin das Verkehrsressort vertreten hätte, sondern Herr Tiefensee, ein SPD-Minister.
Wir sollten also aufhören, uns gegenseitig vorzuwerfen, welche Partei wann welchen Minister gestellt hat, der Fehler gemacht hat. Wir sind ja dabei, gemeinsam zu erklären, dass wir den RRX brauchen und den Bund in der Pflicht sehen. Aber wir bestehen auch darauf, klarzumachen, dass diese Verpflichtung in diesem Bahngipfel noch einmal erneuert worden ist. Wir gehen davon aus, dass diese Verpflichtung auch eingehalten wird. Deswegen ist unser Entschließungsantrag unserer Auffassung nach die bessere Formulierung zur Erreichung des gemeinsamen Ziels. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesmittel für die Neu- und Ausbaumaßnahmen der Schienenverkehrswege reichen schon seit Jahren nicht mehr aus, um wichtige Projekte zu verwirklichen. Wegen des auf mehr als 5 Milliarden € veranschlagten Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 sind die Mittel für den Rhein-Ruhr-Express auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte blockiert worden.
Wer hat die Weichen falsch gestellt? Wie kann es sein, dass die damit verbundene Infrastruktur Nordrhein-Westfalens auf dem Abstellgleis gelandet ist?
Im September 2011 wurde bekannt, dass im Fünfjahresplan der Bundesregierung, also bis 2015, keine weiteren Mittel für den Rhein-Ruhr-Express bereitgestellt werden sollen. Die Fraktion Die Linke hat den RRX daher unverzüglich in der letzten Verkehrsausschusssitzung des Landtags zum Thema gemacht.
Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass für Nordrhein-Westfalen wichtige Projekte einer leistungsfähigen und schnellen Nahverkehrsverbindung zwischen dem Ruhrgebiet und dem Düsseldorfer und Kölner Raum durch dieses Tun oder auch Nichttun der Bundesregierung weiter verzögert oder ganz zu Fall gebracht werden. Im Nah- und Regionalverkehr wird vom RRX ein Mehrverkehr von insgesamt 31.200 Personenfahrten pro Tag aufgenommen werden. Hiervon entfallen etwa 88 % auf die Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum Schienenpersonennahverkehr.
Also: Mit dem Bau und Betrieb des RRX lassen sich in den Nah- und Regionalverkehrsbeziehungen gegenüber dem Nullfall 290 Millionen Pkw-Kilometer pro Jahr einsparen – ein enormer Beitrag für den Klimaschutz, der uns in der morgigen Plenarsitzung noch beschäftigen wird. Die stark belasteten Autobahnen A 3, A 40 und A 42 könnten um etwa
50.000 Pkw-Fahrten pro Tag entlastet werden. Kostspielige Ausbaumaßnahmen könnten sich erübrigen – wieder ein Beitrag zum Klimaschutz.
Die Fraktion Die Linke im RVR hat daher schon am 10. Oktober eine Resolution in die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr eingebracht, in der gefordert wird, den Rhein-Ruhr-Express voranzubringen.
Insbesondere fordert die Verbandsversammlung des Regionalrats Ruhr die Bundesregierung auf, bei ihren aktuellen Verkehrswegeplanungen, insbesondere im Rahmen der aktuellen Fünfjahresplanung, die seit 2006 bestehenden Verträge mit dem Land NRW zu beachten. Die Mittel für den Rhein-RuhrExpress sollen umgehend wieder in den Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 eingestellt werden, und die Planungen sollen fortgesetzt werden. Diese Resolution der Fraktion Die Linke im RVR wurde übrigens einstimmig von allen Fraktionen angenommen.
Der Rhein-Ruhr-Express wird sicher nicht allerspätestens, wie es Ex-Minister Oliver Wittke von der CDU vor fünf Jahren prophezeite, 2015 fahren. Dennoch muss der Landtag NRW die Bundesregierung auf die Einhaltung der bestehenden Verträge mit dem Land NRW verpflichten und alles dafür tun, um den RRX schnellstmöglich zu verwirklichen.
Dazu – das sagten alle meine Vorredner ebenfalls – ist ein starkes Signal aus Nordrhein-Westfalen notwendig, nicht nur aus der Verbandsversammlung, sondern auch aus dem Landtag NRW.
Wir werden dem SPD-Antrag zustimmen und bitten die Kollegen und Kolleginnen der CDU, die Aufrechterhaltung ihres Antrags konstruktiv im Sinne eines gemeinsamen Signals nach Berlin zu überdenken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mobilitätspolitik befasst sich, wie wir alle wissen, mit langfristigen Zielen und langanhaltenden Wirkungen. Die Dynamik der Bewegung trifft gerade bei der Mobilitätspolitik auf die Statik der Verkehrsinfrastruktur sowie – das muss man leider immer wieder feststellen – auf die Trägheit von Planungs- und Finanzierungsprozessen. Das Denken und Handeln in Politikzyklen, insbesondere in Regierungs- und Legislaturperioden – das erleben wir gerade bei die
Bei der Verteilung von Finanzmitteln des Bundes oder auch Europas zeigt die Erfahrung: Diese Mittel gehen zumeist dahin, wo man eine hohe Geschlossenheit zeigt.
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung haben die Kommunen – in diesem Fall der Landtag und die im Landtag vertretenen Parteien – eine übergeordnete Verantwortung, die man erkennen muss. Daher empfehle ich dem nordrhein-westfälischen Landtag sehr, sich geschlossen für zentrale Verkehrsprojekte dieses Landes auf allen Ebenen einzusetzen: auf EU-Ebene, auf der Ebene der Bundesregierung, hier im Landtag, in den Kommunalparlamenten sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern im Lande. Wir brauchen mehr denn je ein geschlossenes globales Denken und letztendlich auch ein geschlossenes lokales Handeln und ein geschlossenes Handeln in diesem Haus. Dabei ist festzustellen, dass bei den politischen Kräften im nordrhein-westfälischen
Erlauben Sie mir ein paar Beispiele. Verkehrsminister a. D. Wittke am 8. September 2008 in der „WAZ“: „Der Rhein-Ruhr-Express ist aufs Gleis gesetzt und kommt pünktlich an.”
Verkehrsminister a. D. Lienenkämper am 28. Januar 2010 in der „Rheinischen Post“: „Wir wollen den RRX und treiben das mit Nachdruck voran.“
Wir stehen bei dem zentralen Verkehrsprojekt RRX seit vielen Jahren unabhängig von den Regierungskonstellationen in guter Kontinuität. Meine Damen und Herren, das ist sicherlich gut so.
Das können wir beim Eisernen Rhein – ich nenne Ihnen jetzt ein anderes Beispiel – leider nicht sagen. Nach Berichten, die ich in der „Rheinischen Post“ am 17. Oktober lesen konnte, hat zum Beispiel die CDU erklärt: Wir sind beim Eisernen Rhein gegen beide Varianten – sowohl gegen die historische Trasse als auch gegen die Variante A 52.
Meine Damen und Herren, aber wenigstens beim RRX kann doch Geschlossenheit hergestellt werden. Wir brauchen beim RRX dieses Vorgehen, um gegenüber dem Bund Wirkung zu zeigen.
Ich meine damit alle Fraktionen dieses Landtags. Unterstützen Sie die Landesregierung, Mittel für das bedeutendste Schienenpersonenverkehrsprojekt in Nordrhein-Westfalen, für den Rhein-Ruhr-Express, beim Bund zu sichern.
Verzeihung, Herr Minister, dass ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schmeltzer?