Protokoll der Sitzung vom 19.10.2011

Schulwesen nehmen, das integrierte Schulwesen noch gar nicht in allen Landesteilen vorhanden ist, dies aber mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, bekommen Sie ein Problem. – Deshalb darf sich mit Hinweis auf das gar nicht überall vorhandene integrierte Schulwesen das Wort „umfasst“ darauf nicht beziehen. Und genau das haben wir aufgegriffen.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Es gibt viele gut funktionierende Schulen im gegliederten System, viele bestandsfeste, von den Eltern gewollte Gymnasien und Realschulen. Die soll es auch zukünftig geben.

(Beifall von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Ihre Formulierung „in allen Landesteilen“ war mit Blick auf die Auslegung unglücklich. Es ging Ihnen ursprünglich darum, eine flächendeckende Zusage zu geben, also die Landesteile als ein flächendeckendes Angebot für einheitliche Lebensverhältnisse möglichst vieler Jugendlicher in NordrheinWestfalen zu interpretieren. Deshalb war Ihr Begriff falsch. „Flächendeckend“, wie wir es in unseren Änderungsantrag geschrieben haben, stellt das inhaltlich klar. Das ist uns ein Anliegen.

(Beifall von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Sie alle wissen aus der Anhörung: Hier entstehen keine subjektiven Rechte. Es wird auch kein kommunaler Schulträger durch unseren Vorschlag zur Verfassungsänderung gezwungen, etwas anzubieten, für das es keine Nachfrage gibt. Aber uns geht es darum, dass nachgefragte schulische Angebote, die von Eltern und Schülern gewollt sind, nicht deshalb vor Ort unterbleiben, weil die Politik es dort nicht will. Das muss die Verfassung auf Dauer absichern.

(Beifall von der FDP)

Eine letzte Bemerkung, weil eine Verfassung ja nicht nur für wenige Tage gemacht wird, sondern die Grundlage für eine längere Dauer gibt und verfassungsändernde Mehrheiten auch schwer zu organisieren sein werden: Wenn Sie, die drei Bündnispartner, die diesen Änderungsvorschlag vorlegen, mal schauen, wie von unserer Schulministerin gedacht wird, die das umsetzen muss, wie sie sich einlässt, erst vor wenigen Tagen beim Landesparteirat der Grünen, dass das nur ein Zwischenschritt ist und die Entwicklung selbstverständlich weitergeht,

(Renate Hendricks [SPD]: Die Entwicklung geht immer weiter!)

dass dieser Konsens ja nicht auf Dauer besteht, dann wird Ihnen bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung deutlich: Es geht weiter. Das ist hier ausdrücklich nicht das letzte Wort. – Das sollten Sie alle bei der Beschlussfassung auch wissen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Böth das Wort.

Danke. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will einige Sätze zu dem Unterschied zwischen Saarland, Berlin und Nordrhein-Westfalen sagen. Die Ministerin hat hier die Bildungskonferenz einberufen. Die Bildungskonferenz hat die einmalige Chance gewährt, sozusagen einen historischen Zeitpunkt zu finden, an dem man mehr machen konnte, als offensichtlich in anderen Landtagen zu machen war.

Die Bildungskonferenz hat gefordert, die Hauptschulgarantie abzuschaffen, den Kommunen das Recht zu geben, ihre Schulplanung nach den Bedürfnissen und den Wünschen der Eltern zu gestalten.

Genau zu diesem Elternwillen haben wir einen Antrag auf Änderung Ihres Entwurfs für ein Schulrechtsänderungsgesetz gestellt. Den Antrag haben sie niedergestimmt. Insofern kann ich jetzt noch nicht sehen, dass die Betroffenen tatsächlich zu Beteiligten gemacht werden.

(Beifall von der LINKEN)

Das geschieht nur in einigen Fällen.

Prof. Bovermann, schön waren Ihre Ausführungen zu den Schwierigkeiten in der Verfassungsberatung. Was Sie jetzt aber unterschlagen haben – das ist auch klar: Sie stimmen ja jetzt für diese Verfassungsänderung – ist, dass Herr Prof. Cremer aus Bochum durchaus gesehen hat, dass es so etwas wie ein Individualrecht geben könnte, und auch durchaus die Gefahren gesehen hat, die mit dieser Verfassungsänderung verbunden sind. Diese Gefahren werden auch nicht aufgehoben durch die Veränderungen, die Sie jetzt vornehmen. Prof. Cremer ist immerhin der Leiter des An-Instituts der Universität Bochum für Bildungsrecht. Das ist nicht irgendjemand.

Genau das ist unsere Kritik: Sie hätten die Chance gehabt, mehr zu machen.

Das, was die FDP kritisiert, ist die CDU – das ist völlig klar, denn wir haben ganz andere Interessen.

Ich würde gerne schließen mit einem Wort, dass in der Beratung zur Verfassungsänderung gefallen ist. Nachdem viel nachgefragt worden ist, hat einer der Experten gesagt: Sagen Sie uns endlich mal, was Sie wollen; dann können wir Ihnen auch die passende Formulierung liefern. – Das zeigt deutlich, dass Sie hier heute einen faulen Kompromiss schließen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Böth. – Für die Landesregierung hat nun noch einmal Frau Ministerin Löhrmann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil hier wiederholt von der Kollegin Böth nicht wahrheitsgemäß berichtet wird, was die Bildungskonferenz angeblich beschlossen hat, möchte ich das noch einmal deutlich machen, damit das nicht so stehen bleibt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie missbrauchen und instrumentalisieren hier nämlich Menschen, die sich dagegen verwahren werden.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der LINKEN: Oh!)

Ich zitiere aus den Empfehlungen der Bildungskonferenz, Seite 32:

„1. Empfehlung:

Mehr Freiräume für die Kommunen zur Gestaltung ihrer Schullandschaft schaffen.

Da heißt es wörtlich:

„Um eine Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Schulsystems zu ermöglichen und der Verfassungswirklichkeit Rechnung zu tragen, wird empfohlen, die institutionelle Gewährleistung der Volksschule gemäß Artikel 12 Absatz 1 Landesverfassung NRW zu überprüfen.“

Nicht mehr, aber auch nicht weniger! In den Bildungsempfehlungen stand nicht „abschaffen“ oder „Gliederungsgebot heraus“! Es war mir wichtig, das hier in diesem Hohen Hause sehr deutlich zu machen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Wir sind am Ende der Beratung. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Die Zeiten sind auch gut genutzt worden.

Wir kommen also zur Abstimmung. Wir haben zehn Abstimmungen vor uns. Ich bitte um Geduld und Konzentration, die dafür erforderlich sind. Wir werden jetzt über die beiden Gesetzentwürfe und vorab über die Änderungsanträge der FDP-Fraktion entscheiden.

Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3030 ab. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Die FDP. Wer ist dagegen? – Die Linke, die SPD, die Grünen und die CDU. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist abgelehnt.

Zweitens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3031 ab. Wer

ist für diesen Änderungsantrag? – Wiederum die FDP-Fraktion.

(Gunhild Böth [LINKE]: Hey!)

Und die Linke. Pardon! Oh, da muss ich von ganz rechts nach ganz links gucken. Das hatte ich erst nicht getan. Also: Zwei Fraktionen sind dafür, FDP und Linke. Wer ist dagegen? – SPD, Grüne und CDU. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist mit den Stimmen der drei Fraktionen von SPD, Grünen und CDU abgelehnt.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3032. Wer stimmt ihm zu? – Die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Linke, SPD, Grüne und CDU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Viertens kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3033. Wer stimmt ihm zu? – Die FDP, was zu erwarten war. Wer stimmt dagegen? – Linke, SPD, Grüne und CDU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Fünftens die Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 15/3034. Wer stimmt ihm zu? – FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und CDU. Wer enthält sich im Hohen Haus? – Es enthält sich die Fraktion Die Linke. Somit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Sechstens zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3035. Wer stimmt ihm zu? – FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und Linke. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Mehrheitlich abgelehnt.

Siebtens kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3036. Wer stimmt ihm zu? – Die FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Linke, Grüne und CDU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen achtens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksachen 15/2767 und 15/2900 – Berichtigung. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2992, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – SPD, Grüne und CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion Die Linke und die Fraktion der FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen angenommen und der Gesetzentwurf Drucksachen 15/2767 und 15/2900 in zweiter Lesung verabschiedet.

(Beifall von der CDU, von der SPD und von den GRÜNEN)

Den Applaus habe ich überhaupt nicht auf mich bezogen.

Wir stimmen neuntens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3029 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die FDPFraktion. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – SPD, Grüne, CDU und Linke. Alle außer der FDP haben dagegen gestimmt. Gibt es Enthaltungen im Hohen Haus? – Das ist nicht der Fall. Damit ist so entschieden worden, wie ich es gerade festgestellt habe, und der Antrag abgelehnt.