Protokoll der Sitzung vom 19.10.2011

Wir stimmen neuntens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3029 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die FDPFraktion. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – SPD, Grüne, CDU und Linke. Alle außer der FDP haben dagegen gestimmt. Gibt es Enthaltungen im Hohen Haus? – Das ist nicht der Fall. Damit ist so entschieden worden, wie ich es gerade festgestellt habe, und der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zehntens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/2768. Der Haupt- und Medienausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2993, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – SPD, Grüne und CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion Die Linke und die Fraktion der FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 15/2768 in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich weise darauf hin: Die dritte Lesung der beiden nun in zweiter Lesung verabschiedeten Gesetze ist für morgen vorgesehen. Anschließend ist auch über die beiden zuvor genannten Entschließungsanträge zu entscheiden.

Damit sind wir am Ende der heutigen Debatte zum Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen. Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen.

Wir kommen zu:

3 Gesetz zur Fortentwicklung des Neuen

Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Fortentwicklungs- gesetz – NKFFG)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/2988

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile dem Kollegen Engel von der Fraktion der FDP das Wort.

(Unruhe)

Er wird das Mikrofon sofort nutzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, den Saal geräuschloser zu verlassen, Gespräche hier drinnen leiser oder lieber erst gar nicht zu führen und dem Redner Ihr Ohr zu leihen. – Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gar nicht allzu langer Zeit, nämlich am 21. Juli 2011, wurde in diesem Haus über einen FDP-Antrag zur Weiterentwicklung des NKF-Gesetzes beraten. Damals haben wir die Landesregierung gebeten, praxisrelevante Änderungen in der kommunalen Haushaltsgesetzgebung vorzunehmen. Grundlage für diese Änderungen sollte der NKF-Evaluationsbericht der Landesregierung sein, der im Juni 2010 veröffentlicht wurde.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Obwohl sich die Debatte vor den Sommerferien leider entlang der üblichen Trennlinien zwischen unseren Parteien entwickelte und es am Ende eher um grundsätzliche Ausrichtungen in der Kommunalpolitik ging, waren wir uns doch in einer Sache einig:

Das neue kommunale Finanzmanagement ist eine Erfolgsgeschichte. Der Wechsel vom Geld- zum Ressourcenverbrauchsprinzip hat zu erheblich mehr Transparenz in den kommunalen Haushalten geführt und ermöglicht eine ungetrübte Sicht auf die tatsächliche finanzielle Lage unserer Kommunen.

Darüber hinaus waren wir uns einig, dass die Gesetzgebung zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement schnellstmöglich nachgebessert werden sollte, um die bis heute identifizierten Details zu beseitigen. Der Evaluationsbericht bietet hierfür die richtige Grundlage; denn hier sind die relevanten Problemfelder zusammengefasst, die von den Experten der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände in akribischer Kleinarbeit erörtert wurden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Innenminister – wahrscheinlich ist er noch irgendwo im Saal –, wenn ich Sie bei der Debatte über unseren letzten Antrag richtig verstanden habe, misst auch das Ministerium für Inneres und Kommunales dem Thema NKF eine bedeutende Rolle zu und hat es auf der Agenda. Sie hatten damals jedoch um Verständnis für die bevorzugte Behandlung anderer Themen mit noch höherer Priorität gebeten. Beispielhaft nannten Sie den Stärkungspakt „Stadtfinanzen“ und die Vorbereitung des GFG 2012 – okay.

Dass derartige Projekte erhebliche Arbeitskapazitäten binden, können wir von der FDP nachvollziehen. Da es aber auch in Sachen NKF keine Zeit mehr zu verlieren gilt, haben wir uns mit der Fortentwicklung des kommunalen Haushaltsrechts auseinandergesetzt.

Ich freue mich sehr, Ihnen heute das Ergebnis präsentieren zu können. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf enthält ausschließlich Regelungen, die von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt werden und die größtenteils aus den Empfehlungen des Evaluationsberichts hervorgehen. Der Gesetzentwurf ist ausgewogen und politisch neutral. Mei

nes Erachtens müsste er daher von allen Fraktionen in diesem Hause getragen werden können.

Im Detail geht es in dem Gesetzentwurf zum Beispiel um eine Dynamisierung der Ausgleichsrücklage. Damit verfolgen wir das Ziel, ihre starre Kopplung an die Eröffnungsbilanz zu überwinden. Auf diesem Weg soll es ermöglicht werden, Überschüsse bis zu einem Drittel des tatsächlichen Eigenkapitals für wirtschaftlich schlechtere Zeiten zurückzulegen. Dies halten wir für nachhaltig und für intergenerativ gerecht.

Des Weiteren wollen wir den Zyklus für die aufwendige körperliche Inventur kommunaler Vermögensgegenstände verlängern; denn eine regelmäßige Inventur ist zwar ohne Zweifel notwendig; es spricht aber vieles dafür, den Prüfabstand von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Dies entspricht auch der langläufigen Expertenmeinung und wird im Evaluationsbericht der Landesregierung explizit empfohlen.

Darüber hinaus schlagen wir zur Transparenzsteigerung und zum Abbau unnötiger Doppelstrukturen vor, die umfänglichen Anlagen des Haushaltsplans bezüglich kommunaler Beteiligungen zu reduzieren. Hier kann im Wesentlichen auf die ohnehin zu fertigenden Beteiligungsberichte verwiesen werden. Es geht also um die Vermeidung von Doppelarbeit.

Ich will mich gar nicht weiter in den technischen Einzelheiten des Gesetzentwurfs verlieren; das können wir schließlich im Ausschuss für Kommunalpolitik tun. Ich wollte an dieser Stelle nur einige Beispiele nennen, die zeigen, dass wir mit diesem Gesetzentwurf ohne größeren Aufwand wirklich substanzielle Verbesserungen für unsere Kommunen erreichen können.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen hier und heute, sozusagen als „Opposition der Einladung“,

(Beifall von der FDP – Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

den Vorschlag unterbreiten, unseren Entwurf wohlwollend zu prüfen und diesen zusammen mit uns im Ausschuss für Kommunalpolitik entsprechend zu erörtern. Zwar wissen wir, dass die wenigsten Gesetze den Landtag in der Fassung verlassen, in der sie eingebracht wurden, aber ich finde, wir haben mit unserem Entwurf eine solide, rechtlich zulässige und konsistente Grundlage zur Fortentwicklung des NKF-Gesetzes vorgelegt.

Das Gesetz tut niemandem weh, es kostet das Land keinen Euro-Cent, es raubt ihm keine Kompetenzen. Den Kommunen hingegen erleichtert es das Handeln enorm. Da sollte es in unser aller Interesse sein, die erkannten Defizite in der NKF-Gesetzgebung auszuräumen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Wimmer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Fortentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände wird fast schon, wie man hier im Rheinland sagen würde, eine Tradition begründet. Denn bereits im Oktober 2010 gab es in Drucksache 15/212 einen gemeinsamen Antrag von CDU- und FDP-Fraktion, die NKF-Evaluierung auszuwerten und umzusetzen. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linken, wurde von Ihnen hier im Plenum mehrheitlich abgelehnt.

Herr Kollege Wimmer, entschuldigen Sie, wenn ich Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon unterbreche. Aber Ihr Kollege Löttgen möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie die zulassen.

Stützfragen lasse ich immer gerne zu. Also, Herr Kollege Löttgen.

Bitte schön, Herr Kollege Löttgen.

Vielen Dank, Kollege Wimmer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich würde gerne fragen, ob Sie es auch als Missachtung des Parlaments und der Parlamentarier empfinden, dass bei einer Debatte zum thematischen Gebiet des Innenministeriums weder der Innenminister noch der Staatssekretär anwesend sind?

Herr Löttgen, vielen Dank für diese Frage. Ich halte es nicht für einen wirklich guten Ausdruck des Respekts gegenüber dem Parlament, wenn die Dinge, die den Fachbereich betreffen, nicht zumindest von einem Fachreferenten berücksichtigt werden. Ich gehe davon aus, dass Herr Minister Schneider seinen Ministerkollegen entsprechend informieren wird.

(Minister Guntram Schneider: Ich halte ihn auf dem Laufenden!)

Ansonsten hat man die Möglichkeit, das im Protokoll nachzulesen und sich in die Problematik einzuarbeiten.

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])

Der zweite Versuch, zu einer NKF-Novellierung zu kommen, erfolgte dann – Frau Altenkamp, vielen

Dank für die Zwischenbemerkung – ebenfalls gemeinsam durch CDU und FDP im Juli diesen Jahres mit der Drucksache 15/2374. Auch hier, geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, stimmten Sie uns nicht zu. Vielmehr wurde in direkter Abstimmung durch Sie hier im Plenum dieser Antrag abgelehnt. Immerhin zeigten Sie aber Problembewusstsein, indem Sie zur vorzitierten Drucksache einen eigenen Entschließungsantrag mit der Drucksachennummer 15/2440 einbrachten und darin Ihre Erwartung äußerten, dass das NKF-Gesetz „im Herbst“ – so das Zitat – evaluiert werde, am Rande. Wir haben Ende Oktober, es wird langsam Zeit.

Nun also – insoweit auch traditionell, Herr Kollege Engel – der nächste Versuch. Täglich grüßt das Murmeltier! Oder: Steter Tropfen höhlt den Stein. – Spaß beiseite!

Mit dem NKF wurde in Abkehr von der sogenannten Kameralistik den Kommunen zunächst freiwillig und ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend aufgegeben, ihre Geschäftsvorfälle im Wesentlichen orientiert am kaufmännischen Rechnungswesen als Referenzmodell darzustellen. Während vor 2005 die Geldverkehre im Mittelpunkt der Betrachtung standen, war es unter Geltung des NKF nunmehr der sogenannte Ressourcenverbrauch. Dargestellt werden soll durch die Regelung des NKF, wie sich das Vermögen, das Eigenkapital der Kommunen verändert, dies insbesondere auch unter Berücksichtigung des Werteverzehrs, abgebildet durch Abschreibungen, und Folgekosten, etwa durch Rückstellungen.

Wie auch von vornherein bereits klar und bei einem grundsätzlich neuen System auch gar nicht anders möglich, stand das NKF-Gesetz von Anfang an unter dem Vorbehalt der Nachjustierung oder – Neudeutsch – Evaluierung bzw. Monitoring.

So zeigten sich relativ schnell Problematiken, etwa im Bereich der Entwicklung der Ausgleichsrücklage, insbesondere bei Zuführungen über deren bilanziellen Eröffnungswert hinaus.

Auch die Frage der Abschreibungen und Auswirkungen auf den Ergebnisplan werden diskutiert: Sind sie auf außerordentliche Abschreibungen zu beschränken? Können etwa durch Sanierungen lineare Werteverzehre aufgefangen werden? Gibt es die Möglichkeit zur Buchung von aus außerordentlichen Wertberichtigungen von Bilanzpositionen resultierenden Ergebnisbelastungen gegen die allgemeine Rücklage? Macht es Sinn, die Einführung eines Sonderpostens für differenzierte Umlagen zu schaffen?

Antworten auf oder zumindest Anregungen für viele dieser beispielhaften Fragen enthält der seit mehr als einem Jahr, nämlich seit dem 8. Juli 2010, vorliegende Evaluierungsbericht, der im Wesentlichen

auch Grundlage des heutigen Antrags der FDP und diverser Kleiner Anfragen ist.

Gebetsmühlenartig – Herr Kollege Jäger, ich begrüße Sie recht herzlich an dieser Stelle –

(Minister Ralf Jäger: Ich Sie auch!)