Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie kann das angekratzte Urvertrauen in die unbehelligte PC-Nutzung wiederhergestellt werden? – Dies kann nur dadurch geschehen, dass staatliche Überwachungssoftware nicht einfach wie bisher entwickelt und eingesetzt wird. Es muss vorab eine Prüfung und Lizenzierung oder, wie Sie, Herr Jäger, es nennen, eine Zertifizierung erfolgen. Damit sind wir sehr einverstanden. Eine unabhängige Institution muss entsprechende Software dahin gehend überprüfen können, dass Behörden keine rechtswidrigen Maßnahmen mit der Software durchführen können – etwa der Landesdatenschutzbeauftragte, wenn er diese Expertise hat. Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Anwendung der Software müssen unter Lizenzierung stehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Engel, ich weiß nicht, was wir mit Ihrem Antrag anfangen sollen. Wir haben im Innenausschuss ausführlich über die Situation gesprochen.
Und in den letzten Sätzen bestätigen Sie alles, was der Innenminister gesagt hat. Warum dann noch dieser Antrag, wenn doch der Minister zugestanden hat, dass alles, was Sie wollen, gemacht wird?
Der Beginn Ihrer Rede ist eine Dramaturgie, die weiß Gott keiner versteht. Ihr Urvertrauen in die freie Nutzung will doch gar keiner beeinträchtigen. Hier will niemand rechtswidrig Staatstrojaner einsetzen. Der Innenminister hat in der Innenausschusssitzung – da waren wir ganz bei ihm – deutlich gemacht: In Nordrhein-Westfalen ist so etwas nie passiert.
Wenn Sie sich über die gestrige Sitzung des Innenausschusses in Berlin informiert hätten, dann wüssten Sie, dass der Präsident des Bundeskriminalamtes das mehr als eindeutig belegt hat. Für die vom Bundesamt für Verfassungsschutz, vom Bundeskriminalamt, von der Bundespolizei eingesetzte Software ist das alles nicht vorgesehen. Wir wissen bis heute noch nicht einmal, ob der vom Chaos Computer Club aufgedeckte Fall jemals eingetreten ist. Das müssen auch die Bayern erst noch klären. Sie versuchen hier einen Popanz aufzubauen, der in seiner Substanz überhaupt nicht belegt ist.
den wir uns in der vergangenen Legislaturperiode eben nicht verständigen konnten, sonst hätten wir längst eine Änderung des Polizeigesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes auf den Weg ge
bracht. – Herr Innenminister und Kolleginnen und Kollegen von der SPD, vor dem gleichen Dilemma stehen auch Sie. Die beiden großen Fraktionen würden das Problem ja lösen. Nur, Sie haben heute einen Koalitionspartner, der sagt: nicht mit uns. – Wir hatten ihn auch.
Das haben Sie gesagt. Das, was beide Fraktionen gegenwärtig noch nicht aus den Augen lassen wollen, hat das von Ihnen so gern zitierte Bundesverfassungsgericht herbeigeführt. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung steht – ich darf ein paar Sätze zitieren –: Die neuen Telekommunikationsmittel
„überwinden Zeit und Raum in einer mit anderen Kommunikationsformen unvergleichbaren Weise und grundsätzlich unter Ausschluss öffentlicher Wahrnehmung. Sie erleichtern damit zugleich die verdeckte Kommunikation und Aktion von Straftätern und ermöglichen es auch verstreuten Gruppen von wenigen Personen, sich zusammenzufinden und effektiv zusammenzuarbeiten. Durch die praktisch widerstandsfreie Kommunikation wird eine Bündelung von Wissen, Handlungsbereitschaft und krimineller Energie möglich, die die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung vor neuartige Aufgaben stellt. Manche Straftaten erfolgen unmittelbar mithilfe der neuen Technik.“
Die ganze Debatte dreht sich um die Frage: Sind wir in der Lage, zu reagieren oder nicht? – Zu dem, was wir bei uns wollen, brauche ich nichts zu sagen, denn das wird der Innenminister gleich tun. Wenn es in der gleichen Art erfolgt wie im Innenausschuss, dann können wir dem ganz beruhigt entgegensehen.
Sie, Herr Kollege Engel, und eventuell alle diejenigen, die heute in die gleiche Richtung argumentieren, müssen uns klarmachen, dass Sie ein Urvertrauen in das freie Netz aufrechterhalten wollen. Gegenwärtig machen Sie das komplett zulasten des Vertrauens in staatliche Stellen. Wenn wir Polizeibeamte auf der Straße sehen, fühlen wir uns wohler. Wir fordern, dass mehr Uniformierte auf die Straße gehen. In dem Augenblick aber, in dem es darum geht, Internetkriminalität oder Kriminalität durch das Internet zu bekämpfen, sagen Sie plötzlich: um Gottes willen, Missbrauch, und alle Möglichkeiten …
Immer wenn ein Trojaner eingesetzt wird, haben wir mindestens die Polizei, die Staatsanwaltschaft und einen Richter dabei. Hier wirken immer drei miteinander. Wir protokollieren alles, was festgehalten
wird, nachweislich, auch zur Kontrolle des Gerichts. Und wir wissen vom Innenminister, dass die Trojaner, die wir einsetzen, das alles nicht können. Das ist doch die Situation.
Wenn Sie, Herr Engel, nicht die Sorge haben wollen, dass jemand mit Ihnen im Internet fährt, dann bitte ich Sie ganz herzlich, sich einmal zu erkundigen, was da möglich ist. Wir reden nicht von Millionen Überwachungen. Wir reden nicht von Hunderttausenden, nicht einmal von 1.000 Überwachungen. Seit 2007 gibt es die Möglichkeit. Wir haben 36 Behörden in Deutschland, die die Möglichkeit wahrnehmen können. Das sind 16 Landeskriminalämter, 16 Landesämter für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Zoll und die Bundespolizei. Alle 36 Behörden haben seit 2007 gerade einmal 100 Verfahren in Gang gesetzt und beantragt. Wie Sie da von einem solchen Risiko sprechen können, ist mir fremd.
Jetzt mögen Sie fragen: Für welche Fälle brauchen wir das denn? Darauf wird der Kollege Lohn noch eingehen. Sie müssen aber davon ausgehen, dass wir terroristische Situationen ohne solche Maßnahmen nicht mehr bekämpfen können. Nicht umsonst kommen all die Hinweise, die es bisher verhindert haben, dass wir in Deutschland Anschlägen zum Opfer fielen, von benachbarten Diensten – sie können es, wir können es nicht. Darüber müssen Sie nachdenken, wenn es darum geht, wer Vertrauen erschüttert.
Bei all den Verfahren, in denen TKÜ erfolgte, haben wir eine Anklagequote von knapp 60 %. Sie ist doppelt so hoch wie bei allen anderen Ermittlungsverfahren. Warum sie erforderlich waren, zeigt die Verurteilungsquote, die sogar bei 95 % liegt.
Zum Nachdenken bringen sollte Sie auch: Mehr als 70 % aller aufgeklärten Situationen im Bereich organisierter Kriminalität basierten auf TKÜ
Maßnahmen. Wenn Sie das alles wegen eines „Urvertrauens“ nicht wollen, dann sagen Sie den Menschen in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen bitte auch, wie Sie die neuen Formen der Kriminalität und Gefahr effektiv bekämpfen wollen.
Wir sind mit Ihnen einig: Wir wollen nur den rechtmäßigen Einsatz von kontrollierten und kontrollierbaren Trojanern, und zwar mit den Verfahren, die wir akzeptiert haben: richterliche Anordnung mit Dokumentation und der Möglichkeit, zu kontrollieren. Dazu müssen Sie Ja sagen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und das deutlich machen. Dann besteht nicht die Sorge, weil dreimal kontrolliert wird: durch die Polizei, den Staatsanwalt und den Richter. Wir wollen sowohl terroristische Angriffe als auch die organisierte Kriminalität abwehren, keinen Drogenschmuggel und was sonst noch dazugehört.
An der Stelle kann ich mir weitere Ausführungen ersparen. Ich bin sicher, es wird gleich durch den Innenminister nachgelegt, wir kennen es aus dem Innenausschuss. – Herr Jäger, schade, dass wir das nicht übergreifend erledigen können, dann gäbe es auch hier eine gute gemeinsame Lösung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute vor 610 Jahren ist der wohl berühmteste Freibeuter der Deutschen, Klaus Störtebeker, gestorben.
Als ich das heute Morgen im Radio gehört habe, habe ich mich gefragt, ob Horst Engel als neuer Freibeuter oder Pirat auferstehen will. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, soweit wir das – Herr Biesenbach hat es ja gerade auch gesagt – in Nordrhein-Westfalen überblicken können, können wir das Thema hier relativ unaufgeregt betrachten. In Nordrhein-Westfalen ist eine legale Version der Software in drei Fällen gesetzeskonform eingesetzt worden.
Maßgeblich ist für die SPD-Fraktion die Feststellung von Innenminister Jäger in der letzten Woche im Innenausschuss, dass weder Polizei noch Verfassungsschutz die vom Chaos Computer Club kritisierte Quellen-TKÜ eingesetzt haben. Schließlich ist das Internet für Nordrhein-Westfalen kein rechtsfreier Raum. Vielmehr haben die nordrheinwestfälischen Sicherheitsbehörden keine sogenannte Onlinedurchsuchung durchgeführt.
In Nordrhein-Westfalen hat nach Aussage des Innenministeriums die Polizei in drei Fällen Maßnahmen mit individuell programmierter Software der Firma DigiTask zur Quellen-TKÜ durchgeführt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um Ermittlungsverfahren wegen schwerster Straftaten der Rauschgiftkriminalität. Dieses Vorgehen der Polizei ist richterlich angeordnet gewesen und nach geltendem Recht erfolgt.
Ich denke, wir sind uns hier in Nordrhein-Westfalen auch einig, dass niemals ein Trojaner eingesetzt werden darf, der eine über den erlaubten Verfassungsrahmen hinausgehende und beliebige Ausspähung ermöglicht.
Zudem ist es aus meiner Sicht auch sehr befremdlich, dass offenbar private Anbieter für staatliche Behörden Spähsoftware bauen. Da muss es – Herr Engel und Herr Biesenbach, da haben Sie völlig
Aber so viel lässt sich auch sagen: NordrheinWestfalen ist glücklicherweise nicht Bayern. Hier sind die getätigten Anwendungseinsätze dokumentiert und transparent nachvollziehbar. Dort muss noch umfassend aufgeklärt werden, wie aus der gestrigen Aktuellen Stunde des Bundestages ja auch ersichtlich wurde. Hier ist klar, wer in wessen Auftrag die Software zum Einsatz brachte. Dort muss noch hinreichend untersucht werden, welche Bundes- oder Landesbehörden sich wie weit verselbstständigt haben.
Herr Biesenbach, wenn das so ist, wie Sie sagen, dass es da keinen Grund zur Beunruhigung gibt, dann wäre der Fall damit ja auch erledigt. Aber ich bin da doch für größtmögliche Transparenz.
Einem schwebenden Verfahren sollte man da nicht vorgreifen und das tunlichst unterlassen. Aber sollte nach eingehender Prüfung aller Sachverhalte deutlich werden, dass es in Bayern wirklich einen Verfassungsbruch gegeben hat, müsste dies aus meiner Sicht natürlich auch personelle Konsequenzen haben.
Das Versprechen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Sachen Bundestrojaner, im programmatischen Sinne der Piratenpartei für totale Transparenz und Aufklärung zu sorgen, halten wir für selbstverständlich und begrüßen dies auch.
Allerdings sollte doch auf Bundesebene erwartet werden dürfen, dass der für dieses Thema zuständige Bundesinnenminister Friedrich diesen notwendigen Klärungsprozess auch selber in vorderster Linie anschiebt. Es ist jedenfalls aus meiner Sicht nicht begreiflich, dass derjenige, der eigentlich für Klarheit und konsequentes Handeln sorgen müsste, schweigt und stattdessen den Vorsitzenden des Innenausschusses vorschickt. Ich halte es auch weiterhin für sehr befremdlich, dass gestern in der Aktuellen Stunde des Bundestages der zuständige Innenminister nicht anwesend war.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht der Chaos Computer Club, sondern die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen hinreichend Belege dafür liefern, dass sie keinen Verfassungsbruch begangen haben, indem sie § 100a und § 100b der Strafprozessordnung zur Anwendung brachten. Bei einem demokratisch kontrollierten Sicherheitsapparat dürfte dies eigentlich auch kein Problem darstellen.
Es muss weiterhin unverzüglich Klarheit darüber geschaffen werden, wo außerhalb von NordrheinWestfalen wer illegale Trojaner-Software von wem entwickeln ließ, welche Polizei- oder Sicherheitsbe
hörden in wie vielen Fällen und gegen wen die Trojaner eingesetzt haben und ob noch weitere illegale staatliche Trojaner-Software im Einsatz ist. Es muss aus meiner Sicht auch aufgedeckt werden, welche Software-Schmieden mit den Sicherheitsbehörden kooperieren und welche Hard- und Software die Sicherheitsbehörden eigentlich outgesourct haben.
Weiterhin muss sichergestellt werden, dass illegale Methoden, wenn sie aufgedeckt werden, vollständig beendet werden und die Verantwortlichen dafür auch zur Verantwortung gezogen werden.
Für die SPD gilt aber auch – das sage ich ganz klar, Herr Engel, im Gegensatz vielleicht zu dem, was Sie gerade in Ihrer Rede gesagt haben –: Das Internet ist für uns kein rechtsfreier Raum.
Deshalb muss es auch unter strengen und verfassungsgemäßen Richtlinien möglich sein, Schwerstkriminalität auch in diesem Bereich zu verfolgen. Diejenigen, die absolute Freiheit im Internet fordern, müssen dann auch erklären, wie der Rechtsstaat da funktionieren soll.
Weil wir im Moment viele Diskussionen über Bürger- und Freiheitsrechte haben, will ich als SPDAbgeordneter einmal ganz klar sagen, dass wir für die SPD-Fraktion in Anspruch nehmen, die älteste Bürger- und Freiheitspartei zu sein, und dass wir weder Piraten noch andere brauchen. Den Gegensatz, der aus meiner Sicht auch als Popanz aufgebaut wird, dass es da einen Widerspruch zwischen Sicherheit und Freiheit geben würde, sehen wir nicht. Beides ist gleichermaßen wichtig. Beides lässt sich gleichermaßen auch in einem demokratischen Staat aufrechterhalten.