Protokoll der Sitzung vom 20.10.2011

Deshalb hat die Linke auch diesen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Dann stimmen Sie ihm doch endlich zu!

Jetzt will ich noch zwei Sätze zu der hier immer geführten Debatte sagen. Sobald man über Geld redet, schreit sofort irgendjemand: Schulden! – Kennen Sie den Haushalt des Landes NordrheinWestfalen schon? Ich kenne ihn noch nicht und weiß noch nichts über die Einnahmezahlen im Landeshaushalt. Ich kann nur sagen: CDU, Grüne und SPD haben gerade einen Schulkonsens verabschiedet. Im Rahmen dieses Schulkonsenses sind mit dem Zusatzantrag für die kleinen Grundschulen gerade mal eben 1.700 Stellen beschlossen worden. Diese Stellen finanzieren Sie doch auch irgendwie.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Böth. – Nun hat für die Landesregierung noch einmal Frau Ministerin Schulze das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, wir können diese Debatte um die Studiengebühren ruhig jede Plenarrunde wieder führen. Das ist nicht nur okay, sondern

sogar gut. Es schärft nämlich die Argumentation. Am Ende wissen alle, warum es gut war, die Studiengebühren abzuschaffen.

(Minister Ralf Jäger: Alle, die es wissen wol- len!)

An einem Punkt geht die Debatte mir aber wirklich zu weit. Da sollten wir auch gemeinsam als Parlament aufpassen; denn wir haben hier eine gemeinsame Verantwortung. Wir haben ganz hervorragende Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Das gilt übrigens für Universitäten und Fachhochschulen.

(Beifall von der SPD)

Sie waren vor den Studiengebühren gut und sind auch nach den Studiengebühren sehr gut. Jetzt so zu tun, als gehe mit der Abschaffung der Studiengebühren die Qualität der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in den Keller, ist eine Unverschämtheit. Das kann ich hier so nicht stehen lassen.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Lassen Sie mich noch einmal die Zahlen nennen, damit sich hier nichts Falsches einprägt. Die RWTH Aachen verfügt über einen Gesamthaushalt – wenn man die gesamten Einnahmen nimmt, die sie hat, also alles einschließlich der Drittelmittel – von rund 588 Millionen € pro Jahr. Sie hatte 21,8 Millionen € Einnahmen aus Studiengebühren. Nun bekommt sie 17,8 Millionen € Kompensationsmittel plus

18,6 Millionen € in der ersten Runde aus dem BundLänder-Programm zur Sicherung der Qualität der Lehre. Das ist deutlich mehr, als sie vorher hatte. Zusätzlich ist das Grundbudget gestiegen. Die Hochschule hat also deutlich mehr Geld als vorher.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie hier nicht so tun, als würden die Hochschulen verarmen. Die Hochschulen haben deutlich mehr Geld, als sie vorher hatten.

(Marcel Hafke [FDP]: Sie haben doch auch mehr Studierende!)

Die Landesregierung hat versprochen, dass wir wegfallende Einnahmen aus den Studiengebühren ersetzen. Dieses Versprechen haben wir gehalten. Das Geld folgt den Studierenden.

Jetzt gibt es – das ist neu, und das ist auch nur fair und gerecht – für alle Studierenden den gleichen Betrag. Jeder Student, jede Studentin muss dem Land gleich viel wert sein.

Außerdem muss die Qualität des Studiums an jeder Universität und jeder Fachhochschulen verbessert werden können – nicht nur an einzelnen Hochschulen und Fachhochschulen, die Gebühren nehmen. Diese Verbesserung ist nun endlich für alle möglich. Das ist ein riesiger Erfolg.

Die Hochschulen können verlässlich mit dem Geld rechnen. Anders als Ihre Parteikollegen in Hessen

nehmen wir den Hochschulen auch nicht das Geld an anderer Stelle wieder weg. Es ist eine verlässliche Finanzierung, die hier in Nordrhein-Westfalen gesichert wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 15/2985 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 15/3027 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. In diesem Ausschuss soll dann auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest: Mit Zustimmung aller Fraktionen ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Nun rufe ich auf:

4 Kein Einsatz rechtswidriger Trojaner in Nord

rhein-Westfalen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2989

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3042

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Engel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einsatz verfassungswidriger Staatstrojaner ist ein innenpolitischer Skandal in Deutschland.

(Zuruf von der SPD: In Bayern! – Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie sind doch Grieche! – Bei- fall von der LINKEN)

Vor nicht einmal zwei Wochen wurde bekannt, dass der Chaos Computer Club Staatstrojaner – das heißt: von staatlichen Institutionen verwendete Überwachungssoftware – geknackt, entschlüsselt und sogar eine sogenannte Codenachladefunktion enttarnt hat. Das ist genau die Erweiterung des Umfangs der behördlichen Computerinfiltration sowohl bei der Quellen-TKÜ als auch bei der OnlineDurchsuchung über das rechtlich zulässige Maß hinaus.

Längst war dieses Thema auf Antrag der FDPLandtagsfraktion als Tagesordnungspunkt der heutigen Plenardebatte gesetzt, da meldete die Nachrichtenagentur dpa gestern Vormittag:

Experten der IT-Sicherheitsfirma Kaspersky haben eine weitere Komponente der staatlichen Spähsoftware entdeckt. Sie haben eine neue Version des umstrittenen Trojaners gefunden. Diese neue Variante des Staatstrojaners unterstützt nach Angaben der Computerfachleute nicht nur die gängige 32-BitAusführung von Windows, sondern auch das neuere 64-Bit-System. Außerdem sei die Liste der Programme, die Ermittler auf den Rechnern von verdächtigen Personen überwachen wollen, mit nun 15 Anwendungen länger als bisher bekannt.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mir ist klar, was das bedeutet. Und es überrascht mich in keiner Weise, dass die Liste der zu überwachenden Programme länger ist als bisher angenommen.

PC-Kompetenz ist wie Führerscheinkompetenz. Insofern wirken rechtlich unzulässige Staatstrojaner wie ein Tsunami in der PC-Welt. Wir sind gewohnt, uns im Straßenverkehr im Rahmen der Regeln frei und unbehelligt zu bewegen. Genauso gehen wir davon aus, unseren Computer am heimischen Schreibtisch, unseren Laptop unterwegs und was es sonst noch alles gibt, frei und unbehelligt von Dritten zu nutzen.

(Beifall von Michael Aggelidis [LINKE])

Wenn dies nicht mehr gewährleistet ist, geht Urvertrauen verloren. Stellen Sie sich doch einmal vor, Sie schreiben E-Mails an Ihre Freunde oder Geschäftspartner, Sie recherchieren beruflich im Internet oder surfen nach Informationen über Ihr nächstes Urlaubsziel, Sie machen Ihre Buchhaltung auf Ihrem Rechner oder tippen Ihre nächste Geburtstagsrede – egal, was Sie tun, es könnte Ihnen dabei jemand unter Umgehung des Rechts via Schnüffelsoftware zuschauen. Ein Alptraum!

Es muss im Interesse der PC- und Internetgesellschaft sein, dass dies nicht möglich ist, unterbunden wird und dass unser bislang gehegtes Urvertrauen in die freie und unbehelligte Nutzung von Computer und Internet nicht verloren geht. Darüber hinaus darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich Ermittlungsbehörden je nach Zweckmäßigkeit über unsere Rechtsordnung hinwegsetzen. Recht bleibt Recht!

(Beifall von der FDP)

Herr Innenminister, Sie haben betont, die in Nordrhein-Westfalen eingesetzte Software sei mit dem Trojaner, den der Chaos Computer Club geknackt habe, nicht vergleichbar. Mit der in NRW eingesetzten Software könnten nur Quellen-TKÜ vorgenommen werden. Sie haben uns im Innenausschuss den Unterschied zwischen einer rechtswidrigen Online-Untersuchung und einer Standard-TKÜ sowie

einer Quellen-TKÜ nach §§ 100a und 100b der Strafprozessordnung erklären lassen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Herr Innenminister, versuchen Sie nicht die PCGesellschaft in Watte zu packen mit Ausführungen, wie es sein sollte. Erklären Sie uns lieber stichhaltig und umfassend, wie die Lage in unserem Bundesland tatsächlich ist! Auslöser der Diskussion war ja schließlich eine Trojanersoftware zum Abhören von Telefonaten über das Internet nach der QuellenTKÜ-Methode. Diese konnte aber nach den Erkenntnissen des Chaos Computer Clubs eben mehr als das rechtlich Erlaubte.

(Minister Ralf Jäger: Das war nicht dieselbe Software!)

Wie können wir sicher sein, dass dies mit der in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Software nicht ebenso ist?

Sie haben von drei Fällen berichtet, zwei davon im Rahmen der Strafverfolgung. Für den Bereich der Gefahrenabwehr, das heißt auch für den Verfassungsschutz, könne laut Medienberichten der Einsatz von Schnüffelsoftware angeblich ausgeschlossen werden. Es gebe weder im NRW-Polizeigesetz noch im NRW-Verfassungsschutzgesetz eine Ermächtigung dafür. Auch insoweit heißt das doch nur: Was nicht sein darf, ist auch nicht so.

Nach den Entdeckungen des Chaos Computer Clubs kann aber doch auch sein, was nicht sein darf. Daher reichen mir die bisherigen Erkenntnisse über die Spionagesoftware in Nordrhein-Westfalen nicht aus. Bis zur vollständigen Klärung der Situation kommen wir deshalb nach unserer Auffassung an einem Moratorium für den Einsatz solcher Software in Nordrhein-Westfalen nicht vorbei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das von mir erwähnte Urvertrauen in die freie und unbehelligte Nutzung von Computer und Internet kann nur gewährleistet sein, wenn zu 150 % sichergestellt ist, dass es nicht zum Einsatz rechtswidriger Überwachungs- und Ausspähsoftware kommen kann.

Die rechtlichen Vorgaben dafür werden durch nichts Geringeres als durch ein Grundrecht vorgegeben. Es handelt sich dabei um das neue „Computer-Grundrecht“. Dieses gewährt die Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 unzweideutig verlangt, dass eine Quellen-TKÜ auf Telekommunikationsinhalte beschränkt sein muss. Die Justiz füllt dieses Grundrecht mittlerweile mit Leben: So hat zum Beispiel vor kurzem das Landgericht Landshut geurteilt, dass das Erstellen eines Screenshots, das heißt eines Bildschirmfotos in kurzen Abständen, und eine Übertragung der Daten an Übermittlungsbehörden nicht von § 100a der Strafprozessordnung gedeckt ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie kann das angekratzte Urvertrauen in die unbehelligte PC-Nutzung wiederhergestellt werden? – Dies kann nur dadurch geschehen, dass staatliche Überwachungssoftware nicht einfach wie bisher entwickelt und eingesetzt wird. Es muss vorab eine Prüfung und Lizenzierung oder, wie Sie, Herr Jäger, es nennen, eine Zertifizierung erfolgen. Damit sind wir sehr einverstanden. Eine unabhängige Institution muss entsprechende Software dahin gehend überprüfen können, dass Behörden keine rechtswidrigen Maßnahmen mit der Software durchführen können – etwa der Landesdatenschutzbeauftragte, wenn er diese Expertise hat. Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Anwendung der Software müssen unter Lizenzierung stehen.