Protokoll der Sitzung vom 20.10.2011

Auch hier bringt das Gesetz Verbesserungen. Es ist ausdrücklich auch ein Gesetz für mehr Teilhabe. Wir erhöhen die Förderung von Integrationsmaßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure um 2,3 Millionen €. Wir stärken die bewährten Integrationsagenturen in Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Wir stärken auch die Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund selbst. Ihre Zahl wächst. Sie haben sich sozusagen emanzipiert. Wir brauchen ihre Kompetenzen. Gerade sie sind gefordert. In den Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten, im Elternnetzwerk, in den Moscheegemeinden und Kulturzentren, in den Integrationsräten und Integrationsausschüssen – um nur einige Organisationen zu nennen – werden von Migrantinnen und Migranten ganz erhebliche Integrationsleistungen erbracht. Von diesem im besten Sinne bürgerschaftlichen Engagement profitieren wir alle.

Erwähnen möchte ich auch, dass im Teilhabe- und Integrationsgesetz eine Erhöhung der Mittel für den strukturell unterfinanzierten Landesintegrationsrat vorgesehen ist. Das ist auch bitter notwendig, denn seit 1997 ist der Förderbeitrag nicht angehoben worden, obwohl sich das Aufgabenspektrum und die Personal- und Sachkosten deutlich erhöht haben.

Meine Damen und Herren, das Integrationsgesetz ist ein Artikelgesetz. Es sorgt dafür, dass zum Beispiel im Schulgesetz, im Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, im Kinder- und Jugendförderungsgesetz bis hin zum Kurortegesetz der Realität der Einwanderung Rechnung getragen wird.

Das Gesetz sieht eine gleichberechtigte Teilhabe und angemessene Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund in den Gremien des Landes vor.

Das Gesetz schreibt die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung fest. Wir brauchen mehr Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen

Dienst. Wir brauchen mehr Beschäftigte mit interkulturellen Kompetenzen. Wenn jetzt in den Landesbehörden der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund bei etwa 2 % liegt, ist dies völlig ungenügend und muss sehr, sehr schnell verändert werden. Auch über diesen Weg leisten wir einen Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.

Meine Damen und Herren, Frau Ministerpräsidentin Kraft hat in ihrer Regierungserklärung zu Beginn dieser Legislaturperiode das Teilhabe- und Integrationsgesetz als einen zentralen Teil ihrer Politik der Einladung bezeichnet. Das ist seinerzeit von der Opposition positiv aufgenommen worden.

Ich habe im Vorfeld mit allen Fraktionen im Landtag gesprochen, und ich bin dort auf Offenheit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit gestoßen.

Die umfangreiche Verbändeanhörung, die wir vom 22. Juli bis 2. September 2011 durchgeführt haben, hat eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf erbracht. Änderungswünsche der Verbände, die die einzelnen Punkte betrafen, haben wir, soweit möglich und auch zielführend, berücksichtigt und den Gesetzentwurf entsprechend angepasst.

Das Teilhabe- und Integrationsgesetz wird natürlich nicht alle Probleme lösen. Aber es wird unser Land voranbringen und, wie ich denke, auch verändern. Es ist die Willkommensstruktur, die wir für die überfällige Willkommenskultur benötigen. Hierfür ist das Gesetz äußerst hilfreich.

Die Landesregierung weiß um die erheblichen Verdienste, die sich der nordrhein-westfälische Landtag in den letzten Wahlperioden für und um die Verbesserung der Integrationspolitik erworben hat. Ich bin davon überzeugt, dass das Teilhabe- und Integrationsgesetz eine breite parlamentarische Zustimmung finden wird. Dies ist auch notwendig, weil manche Diskussion über Integration in diesem Land äußerst quer verläuft und eigentlich der gesamten Bevölkerung nicht zumutbar ist.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Das Gesetz ist schließlich auch ein Signal an die 4,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen. Das Gesetz signalisiert: Ihr seid willkommen, ihr gehört zu uns. Es geht um unser gemeinsames Land, und hierbei ist Vielfalt unsere Stärke, auch und gerade in NRW. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Solf das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit vielen Jahren ist die Integration ein Arbeitsfeld, auf dem ich mich engagiere. Entsprechend oft habe ich zu diesem Thema gesprochen. Jedes Mal habe ich zu Beginn einer solchen Rede zwei Dinge deutlich gemacht:

Erstens. Das Gelingen von Integration ist eine Schicksalsfrage für unsere Gesellschaft. Zweitens. Es ist gut und richtig, dass die im Landtag vertretenen Fraktionen versuchen, dieses schwierige Feld möglichst gemeinsam zu beackern.

Zu diesen beiden Aussagen stehe ich nach wie vor. Gern erinnere ich daran, dass wir uns in den letzten zehn Jahren aufeinander zubewegt haben. Integration war uns allen hier im Landtag bei manchem Unterschied im Detail ein gemeinsames Anliegen. Schon seit der letzten Legislaturperiode sind wir uns einig, dass wir ein Integrationsgesetz für unser Land wollen. Also sollte der heutige Tag, an dem erstmals über einen entsprechenden Gesetzentwurf diskutieren, eigentlich ein guter Tag sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider ist es überhaupt nicht sicher, dass heute wirklich ein guter Tag ist. Denn das Gesetz, das Sie, sehr geehrter Herr Minister Schneider, uns heute vorlegen, enttäuscht meine Erwartungen, enttäuscht die Erwartungen der CDU-Fraktion doch sehr. Natürlich enthält es viele Elemente, denen wir zustimmen – wie könnte es auch anders sein? –, aber es fällt doch weit hinter jenen Konsens zurück, den wir zum Ende der letzten Legislaturperiode erreicht hatten. In der Form, in der es heute vorliegt, können wir ihm nicht zustimmen. Aber noch stehen wir am Anfang des Gesetzgebungsprozesses, und noch besteht die Möglichkeit, den Entwurf so zu verändern, dass wir alle ihn tragen könnten.

Von 2005 bis 2010 haben die damals Regierenden, nämlich CDU und FDP, die Vorarbeiten zu diesem Gesetz im völligen Konsens mit Ihnen von Rot-Grün geleistet. Jetzt haben Sie die Mehrheit, und Sie haben dieses Stück Gemeinsamkeit nicht mehr gewollt. Die Scharfmacher haben sich durchgesetzt. Sie, Herr Minister Schneider, haben uns im März ziemlich von oben herab gesagt – ich zitiere –: Wir werden ein gutes Gesetz machen, und Sie werden dem beitreten können. – Das war nicht zielführend, und das war kein integrationspolitisches Ruhmesblatt.

Dennoch biete ich Ihnen weiterhin einen konsensorientierten Dialog an, bitte Sie aber herzlich, dieses Gesprächsangebot nicht nur rein verbal anzunehmen. Andernfalls werden Sie sich knappe Mehrheiten – mit wem auch immer – zusammenklauben müssen. Dann wäre das große Projekt einer landesweiten gemeinsamen Anstrengung gescheitert. Ein Stück Papier gäbe es natürlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verstehen Sie also meine folgenden kritischen Anmerkungen als eine

Bitte um die Gemeinsamkeit, die wir im Interesse der Sache unbedingt erreichen müssen. Vielleicht kommen wir am Ende doch noch zusammen.

Beginnen will ich damit, dass ich Ihnen bescheinige, dass die Erstellung eines Integrationsgesetzes durch eine Landesregierung eine unangenehme Aufgabe ist. Denn natürlich betrifft Integration zunächst einmal den einzelnen Menschen und kann nicht qua Gesetz geregelt werden. Wie gut die Menschen in unserem Land zusammenleben, können nur sie selbst entscheiden. Ihre Bereitschaft, diesen Prozess als einen Prozess des Gebens und Nehmens zu gestalten, müssen sie schon selbst einbringen. Da hat der Gesetzgeber nichts zu befehlen.

Vor diesem Hintergrund müssen die Autoren eines Landesintegrationsgesetzes akzeptieren, dass das, was sie tun, bis zu einem gewissen Grad nur einen symbolischen Charakter haben kann. Auch wenn es um Fakten geht, ist es für ein Bundesland nicht einfach. Denn die ganz wesentlichen Rahmenbedingungen bei den Fragen von Einwanderung und Staatsbürgerschaft setzt der Bund. Wenn es um konkrete Strukturen vor Ort geht, dann haben die Städte und Gemeinden das Sagen. Das Land hat dem Bund nicht zu sagen, was er tun soll, und es ist auch klug beraten, die Kommunen nicht herumzuschubsen, sondern auf ihre Erfahrungen zu bauen und mit ihnen im Konsens umzugehen.

Daher haben die Verfasser eines Gesetzentwurfs – wenn Sie so wollen – mildernde Umstände. Aber auch, wenn man dies berücksichtigt, ist der Entwurf unbefriedigend.

Angesichts der begrenzen Redezeit will ich mir nur wenige grundsätzliche Bemerkungen erlauben und beispielhaft auf zwei Probleme hinweisen.

Die erste und grundsätzliche Bitte lautet: weniger „Perwoll“-Deutsch, her mit der Wurzelbürste! Lassen Sie uns die Dinge beim Namen nennen. Das kann man höflich tun, vor allem aber sollte es von demokratisch radikaler Klarheit sein. „Radikal“ heißt: von der Wurzel her. Mich stört, dass Sie, Herr Minister Schneider, die uns allen wohlbekannten Probleme der unterschiedlichsten Aspekte von Integrationspolitik in flauschigen Formulierungen nahezu ertränken.

Fast nirgendwo wird in diesem Gesetzentwurf Klartext gesprochen. Das, was wir alle schön fänden, wird politisch „korrektest“ beschrieben und jedweder Art von gängigem Mainstreaming angepasst. Da, wo es knirschen könnte, sagt man lieber nichts. Entsprechend ist der Gesetzentwurf voll von wohlklingenden Trivialitäten, Aussagen, denen niemand widersprechen kann.

(Beifall von der CDU)

Eine Auswahl, die zu einem Kompendium tautologischer Banalitäten zusammengestellt werden könn

te, will ich Ihnen ersparen. Lassen Sie mich nur ein einziges Beispiel nehmen. Irgendwo steht – ich zitiere –:

„Die Einbürgerung derjenigen Ausländer, die die Voraussetzungen dafür erfüllen, liegt im Interesse des Landes.“

Ja, aber hallo! Welch eine schüchterne Formulierung. Es ist nicht nur im Interesse des Landes, sondern es ist in unser aller Interesse, auch im Interesse der Zuwanderinnen und Zuwanderer. Bitte, wenn wir das gut finden, warum sagen wir das denn nicht? Warum sagen wir nicht im Gesetz: Wir wollen oder wünschen, dass es so sei. Warum, sehr geehrter Herr Minister Schneider, tänzeln Sie auf Wattebäuschchen durch die Öffentlichkeit?

(Heiterkeit von der CDU – Minister Guntram Schneider: Das ist ein bisschen schwer bei mir!)

Jeder weiß doch, um was es geht. Diejenigen, die an diesen Stellen Hühneraugen haben, werden so oder so beleidigt sein. Daher sage ich es Ihnen noch einmal ganz deutlich: Natürlich wollen wir, dass jeder, der mit einer Zuwanderungsgeschichte, einem Migrationshintergrund oder wie immer Sie das benennen wollen, der bei uns im Land lebt und über die entsprechenden Voraussetzungen verfügt, die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt. Das wäre ein Riesenschritt hin zum Zusammenwachsen unserer Gesellschaft.

Nebenbei würde es uns so manche Wahlkampfrede ausländischer Regierungschefs hier in Deutschland ersparen.

(Beifall von der CDU)

Sie wissen, was und wen ich meine. Ich jedenfalls habe mich für Sie, Herr Minister Schneider, geschämt, dass Sie damals geschwiegen haben, als in Düsseldorf der türkische Ministerpräsident den türkischen Nationalismus geschürt hat. Am 31. März dieses Jahres habe ich Ihnen hier im Plenum gesagt: Wenn Sie allzu beflissen um den stellvertretenden türkischen Ministerpräsidenten herum

scharwenzeln, besorgen Sie die Geschäfte der türkischen Innenpolitik, aber nicht die der sinnvollen Integration in unserem Land.

(Beifall von der CDU)

Ich sage Ihnen heute: Wer die Existenz des Ministeriums für Auslandstürken schweigend hinnimmt, wer die Pläne hinnimmt, türkeistämmige deutsche Staatsbürger an türkischen Wahlen teilnehmen zu lassen, der versündigt sich an der Integration. Überdies holt er den türkischen Wahlkampf dortiger „lupenreiner Demokraten“ auf deutschen Boden.

(Beifall von der CDU)

Herr Minister Schneider, Sie tun den vielen so respektablen und sympathischen türkeistämmigen Familien unrecht. Dazu gehören auch die Kurden, die

Armenier, die Aramäer und zahlreiche andere, die einfach nur in Ruhe mit uns leben möchten, unter dem Schutz des Grundgesetzes und seiner dort verbrieften Freiheitsrechte, an denen sie anderswo eben nicht teilhaben können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu den Inhalten des Gesetzes half vor einigen Wochen ein Blick auf die Videotextseiten des WDR. Dort hatte man die Pressemitteilungen aus Ihrem Ministerium auf wenige Zeilen und durchaus unkritisch auf ihre tatsächliche Substanz eingedampft. Man konnte lesen: Das Integrationsgesetz bedeutet mehr Teilhabe für Menschen mit Migrationshintergrund. Es gibt mehr Geld für deren Interessenvertretungen. Man strebt – durchaus rechtlich bewehrt – eine Quote im öffentlichen Dienst an.

Damit wir uns recht verstehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das sind alles Punkte, bei denen wir uns durchaus sehr schnell einig werden können.

(Heike Gebhard [SPD]: Das ist doch schon einmal etwas!)

Aber das ist nur die eine Seite der Medaille, die Seite des Förderns. Die gehört in das Gesetz. Aber das reicht eben nicht. Das Gesetz konzentriert sich – ich zitiere aus der Begründung – auf die Menschen, die den ausdrücklichen Willen zur Integration zeigen.

Aber was ist mit den anderen? Wo sind denn die Aussagen zum Umgang mit jenen jungen Menschen, die die Schule verlassen, ohne anständig Deutsch zu sprechen, die sich abkapseln und die in einem familialen und sozialen Umfeld von Männlichkeitsnormen und von Ressentiments gegenüber Deutschen oder gegenüber Schwulen leider Gottes selbst manchmal gewalttätig werden? Hier dürfen wir doch nicht wegschauen. Es muss doch Aussagen geben, was wir tun wollen – im Interesse dieser jungen Menschen, aber auch im Interesse der Gesellschaft insgesamt.

Das sind natürlich alles Fragen jenseits des Zuckerwatte-Universums, in dem sich dieser Gesetzentwurf nur zu gerne bewegt.