Protokoll der Sitzung vom 20.10.2011

Schönen Dank. – Frau Präsidentin!

(Reiner Priggen [GRÜNE]: Das ist doch nicht die richtige Reihenfolge! – Sigrid Beer [GRÜNE]: Erst der Innenminister! – Weitere Zurufe)

Wir haben uns dazu entschieden, das so zu machen. Herr Aggelidis hat noch eine Redezeit von 18 Sekunden und darauf verzichtet, eine persönliche Erklärung abzugeben. Das spart Zeit. Dies war der einzige Grund. Selbstverständlich spricht anschließend die Landesregierung.

Herr Kollege Rickfelder, Sie haben uns eben vorgeworfen, wir würden zu Straftaten aufrufen. Ich weise das in aller Schärfe und mit Nachdruck zurück. Sie meinen wahrscheinlich Punkt 2 unseres Antrages, in dem es heißt:

„Der Landtag ermuntert die Bürgerinnen und Bürger, sich vielfach und kreativ an den Protesten zu beteiligen und von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen.“

Zu nicht mehr und nicht weniger rufen wir hier auf, was ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich tue. Aber ich verwahre mich dagegen, dass wir zu Straftaten aufrufen. Sie allerdings offenbaren ein Demokratieverständnis aus dem 18. Jahrhundert. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, dass wir jetzt auch mal dran sind. Als Gast des Hauses, als Landesregierung, finde ich die Reihenfolge etwas seltsam. Aber gut.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es bleibt bei der nordrhein-westfälischen Linie: Alle unnötigen Transporte radioaktiver Stoffe müssen verhindert werden. Hierzu fordern wir die Bundesregierung auf. Unnötige Transporte sind nach unserer Auffassung vor allem solche, die keine Endlagerstätte zum Ziel haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Vermeidung von Castortransporten kann jedoch nur auf rechtlicher Grundlage erfolgen. Das Land selbst hat keine unmittelbaren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen eine Verbringung von Brennelementen. Für die Erteilung der entsprechenden Beförderungsgenehmigung ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Aus Anlass des Transportes von Rossendorf nach Ahaus ist diese Rechtsposition bereits 2005 gerichtlich geklärt worden, Herr Aggelidis. Das Land hat keine Möglichkeit, gegen die Beförderungsgenehmigung zu klagen.

Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe in Japan und der politischen Diskussion zur Nutzung der Kernenergie mehrfach darauf hingewirkt, beantragte Transporte zumindest vorübergehend nicht zu genehmigen und im Fall der Genehmigung nordrhein-westfälische Strecken

hiervon auszunehmen. Eine Genehmigung zur Beförderung von Kernbrennstoffen ist jedoch eine sogenannte gebundene Erlaubnis, das heißt eine Erlaubnis, die bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erteilt werden muss.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die Genehmigung für die Durchführung des diesjährigen Castortransports nach Gorleben am 1. Juni 2011 erteilt. Bei den Transporten der vergangenen Jahre war Nordrhein-Westfalen nicht von der Hauptstrecke betroffen. Soweit kurzfristig eine Ausweichstrecke durch NRW genutzt wurde, kam es zu keinerlei Störungen oder Störversuchen. Die Sicherung und der Schutz des Transports liegen in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen und der Bundespolizei. Die Polizei in NordrheinWestfalen unterstützt das Land Niedersachsen mit Kräften der Bereitschaftspolizei. Hierzu bestehen vertragliche Verpflichtungen und – lassen Sie mich das hinzufügen – vertragliche Notwendigkeiten.

Den Vorschlag zur Änderung des Atomrechts mit dem Ziel, den betroffenen Ländern mehr Einfluss auf die Genehmigung von Atommülltransporten zu geben, halte ich grundsätzlich für erwägenswert. Schließlich haben die bisherigen Proteste deutlich gezeigt, dass große Teile der Bevölkerung die Nutzung der Atomkraft und die Transporte radioaktiver Abfälle insgesamt ablehnen. Die vielfältigen Demonstrationen nach Fukushima waren hierfür ein eindeutiger Beleg.

Lassen Sie mich kurz auf die Demonstrationen zum Castortransport eingehen. Das Grundrecht

auf Versammlungsfreiheit gewährleistet das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Geschützt sind nicht alleine Versammlungen, bei denen Meinungen in verbaler Form kundgegeben oder ausgetauscht werden. Ich möchte an dieser Stelle aber ganz deutlich sagen: Für Täter und Teilnehmer von Straftaten wie beim letztjährigen Castortransport nach Gorleben ist eine Berufung auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgeschlossen.

(Beifall von der CDU und von Arndt Klocke [GRÜNE])

Das gilt für Beschädigungen von Bahnkörpern genauso wie für Körperverletzungen gegenüber eingesetzten Polizeibeamten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so sehr wir insgesamt einen mehrheitlich gefassten Beschluss im Parlament haben, nach Möglichkeit solche Art von Castortransporten zu verhindern, sind wir doch rechtlich nicht in der Lage, gegen sie vorzugehen. Wir haben sie in einem Rechtsstaat zu akzeptieren. Allerdings bleibt es natürlich unbenommen, sie politisch zu verurteilen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Jäger. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Voigtsberger.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die in Nordrhein-Westfalen befindlichen kerntechnischen Anlagen sind überwiegend stillgelegt – wie Sie wissen –, befinden sich teilweise im Abbau oder sind schon abgebaut. Ganz kurz: Das Kernkraftwerk in Würgassen ist stillgelegt und befindet sich im Abbau. Das Versuchskernkraftwerk AVR in Jülich ist stillgelegt und befindet sich im Abbau. Der Forschungsreaktor Jülich 1 in Jülich ist abgebaut. Der Forschungsreaktor Jülich 2 ist stillgelegt und für den Abbau vorgesehen. Der Thorium-Hochtemperaturreaktor-300 in Hamm-Uentrop ist ebenfalls stillgelegt und befindet sich im Erhaltungsbetrieb des sicheren Einschlusses.

Im Gegensatz zu diesen Altanlagen ist die Urananreicherungsanlage Gronau weiterhin in Betrieb. Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, hat sich die Landesregierung mit ihrem Vorschlag, auch die Urananreicherungsanlage in den Atomausstieg einzubeziehen, im Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende leider nicht durchsetzen können. Aber der politische Wille der Landesregierung ist klar: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir die Einbeziehung der Urananreicherungsanlage Gronau in den Atomausstieg. Die Landesregierung

prüft zurzeit die politischen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung geht im Übrigen davon aus, dass mit den im Antrag der Fraktion Die Linke erwähnten atomaren Anlagen keine Zwischenlager gemeint sind. Diese müssen nämlich bis zur Verfügbarkeit eines Endlagers noch geraume Zeit in Betrieb bleiben. Zur Verdeutlichung: Der beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie hat zur Folge, dass ein erhöhter Anfall radioaktiver Abfälle unvermeidbar ist und die vorhandenen Zwischenlagerkapazitäten vollständig genutzt werden müssen. Deshalb ist der weitere Betrieb der Zwischenlager bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Endlager zur geordneten Beseitigung der radioaktiven Abfälle bereitsteht, erst einmal unumgänglich. Wir hoffen, dass das so schnell wie möglich der Fall ist. – Dafür vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke, Herr Minister Voigtsberger. – Wir sind am Schluss der Beratung. Ich möchte das Plenum darauf hinweisen, dass die Landesregierung die vereinbarte Redezeit um 1:29 Minuten überschritten hat. Besteht noch Redebedarf? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Die Linke hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache

15/2981. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? – Alle übrigen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zu:

6 Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen

Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2944

erste Lesung

Die Beratung eröffnet für die Landesregierung Herr Minister Schneider.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 19. Juni 2011 jährte sich die sogenannte Integrationsoffensive des nordrhein-westfälischen Landtags zum zehnten Mal. Die damals von allen im Landtag vertretenen Fraktionen getragene Integrationsoffensive ist ein Dokument der politischen Ehrlichkeit und des nüchternen Realismus. Sie anerkennt ohne Um

schweife und semantische Verbiegungen, dass sich Nordrhein-Westfalen zu einem Einwanderungsland entwickelt hat. Sie ist gleichzeitig sichtbarer Ausdruck eines parteiübergreifenden Konsenses in der Integrationspolitik. Ohne diesen Konsens hätte NRW seine immer wieder unter Beweis gestellte bundesweite Vorreiterrolle in der Integrationsarbeit nicht übernehmen können.

Keine Landesregierung, meine Damen und Herren, beginnt ihre Integrationspolitik beim Punkt null. So richtig 2005 die Entscheidung war, ein Integrationsministerium zu schaffen, so richtig ist es jetzt, Nordrhein-Westfalen zum ersten Flächenland zu machen, das seine Integrationspolitik auf eine verbindliche gesetzliche Grundlage stellt. Das ist weit über die Landesgrenzen hinaus auch von bundespolitischer Bedeutung.

Mit unserem Gesetz setzen wir eine Forderung der sogenannten Süssmuth-Kommission aus dem Jahre 2001 um. Damals forderte Frau Prof. Süssmuth die Schaffung von untereinander abgestimmten Integrationsgesetzen des Bundes und der Länder. Der Bund hat mit seinem Aufenthaltsgesetz von 2005 im Wesentlichen die Erstintegration gesetzlich geregelt. Seither konnten bereits über 700.000 Menschen an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen. Nordrhein-Westfalen legt nun mit seinem Gesetz den Schwerpunkt auf die nachholende und nachhaltige Integration. Zusammengenommen

entsteht so Schritt für Schritt ein aufeinander abgestimmtes gesamtstaatliches Integrationskon

zept.

Meine Damen und Herren, ein zentrales Element des Gesetzes ist die Stärkung der Integrationskraft der Kommune. Das ist der Landesregierung besonders wichtig. Integration findet vor Ort statt. Sie kann nur in enger Kooperation mit den Kommunen gelingen. Ich habe mir bei meiner Integrationstour durch NRW ein Bild davon machen können, dass es überall im Land engagierte Menschen und Organisationen in der Integrationsarbeit gibt. Aber ich habe auch den Eindruck gewonnen, dass deren Arbeit noch zu wenig systematisch koordiniert wird. Dies wollen wir verbessern.

Die Landesregierung will deshalb die erfolgreichen Ansätze beim Programm „Komm-Inn – Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit“ und bei den RAAs zusammenführen und zu kommunalen Integrationszentren, kurz: KIZ, weiterentwickeln, und zwar nicht nur in den 27 Kommunen mit RAAs, sondern in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen.

Dies sichert landesweit eine passgenaue Ausrichtung der Integrationsarbeit vor Ort. Integration muss vor Ort gesteuert und koordiniert werden, damit die Effektivität dieser Arbeit auch steigt. Dafür stellt das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 7,4 Millionen € zur Verfügung. Hinzu kommen etwa 2,5 Millionen € aus dem Etat des Ministeriums für

Schule und Weiterbildung. Das ist in Zeiten knapper Kassen ein wirklich substanzieller Beitrag des Landes zur Verbesserung der Integrationsarbeit vor Ort und damit auch zur Stärkung der Kommunen.

Zudem erhalten die Kommunen künftig Integrationspauschalen, die ihnen mehr Flexibilität bei der Aufnahme und Betreuung neuer Zuwanderer ermöglichen. Die Neuregelung bei den Pauschalen soll zu weniger Bürokratie und zu mehr Unterstützung der Kommunen führen. Wir haben hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von 1,8 Millionen € vorgesehen.

Meine Damen und Herren, Integration ist mehr als eine staatliche Aufgabe. Der Staat ist natürlich ein wichtiger Akteur, aber er ist eben nicht der einzige. Integration ist eine Aufgabe für die ganze Bürgergesellschaft.

Auch hier bringt das Gesetz Verbesserungen. Es ist ausdrücklich auch ein Gesetz für mehr Teilhabe. Wir erhöhen die Förderung von Integrationsmaßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure um 2,3 Millionen €. Wir stärken die bewährten Integrationsagenturen in Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Wir stärken auch die Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund selbst. Ihre Zahl wächst. Sie haben sich sozusagen emanzipiert. Wir brauchen ihre Kompetenzen. Gerade sie sind gefordert. In den Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten, im Elternnetzwerk, in den Moscheegemeinden und Kulturzentren, in den Integrationsräten und Integrationsausschüssen – um nur einige Organisationen zu nennen – werden von Migrantinnen und Migranten ganz erhebliche Integrationsleistungen erbracht. Von diesem im besten Sinne bürgerschaftlichen Engagement profitieren wir alle.