Protokoll der Sitzung vom 20.10.2011

Das sind natürlich alles Fragen jenseits des Zuckerwatte-Universums, in dem sich dieser Gesetzentwurf nur zu gerne bewegt.

(Beifall von der CDU)

Ein weiteres ganz praktisches Einzelbeispiel, über das man sprechen muss: Es ist ja schön, dass die Landesregierung den RAAs mehr Geld geben will. Aber überfordert man sie nicht, wenn man dann aus ihnen gleich eine Integrationsagentur machen will, die für alle Integrationsbelange in einer Kommune zuständig ist? Wäre es nicht besser, mit den Kommunen darüber ins Gespräch zu kommen, wie sie ihre Integrationsarbeit organisiert haben und welche Rolle sie sich für die RAA wünschen, und ihnen dann die zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen?

(Beifall von der CDU)

Der Städtetag hat auf dieses Problem hingewiesen. Wir sollten auf ihn hören.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nehmen Sie meine Einwände ernst. Bitte suchen Sie das Gespräch mit uns und retten Sie jenen breiten Konsens, den wir früher immer alle zumindest im Grundsatz hatten! In seiner jetzigen Form ist das Integrationsgesetz unbefriedigend, denn es greift zu kurz. Das muss nicht sein. Herr Minister Schneider, Sie sollten umdenken. – Danke fürs Zuhören.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Solf. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Yüksel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Solf, Sie haben ganz am Anfang Ihrer Rede verdeutlicht, dass das Thema „Integration“ eine Schicksalsfrage für unsere Gesellschaft ist, haben aber im weiteren Verlauf Ihrer Rede aus meiner Sicht Ihrem eigenen Anspruch nicht genügen können, weil Sie im Grunde genommen voller Relativierungen waren und dieses wichtige Integrationsgesetz aus meiner Sicht fast ad absurdum gestellt haben.

Vielleicht noch eine zweite Bemerkung zu dem Treffen, als der stellvertretende türkische Ministerpräsident Bülent Arinc in Düsseldorf war. Sie sagten, der Herr Minister sei um ihn herumgetänzelt. Ich war da, Sie waren auch da. Wir sind beide genauso herumgetänzelt. Wir haben uns natürlich angehört, was sie zu sagen haben. Klar ist aber auch, dass wir uns von keiner Regierung und keinem Land eine Einmischung in die Politik in Deutschland erlauben. Das gilt auch für den Fall.

Aber wir haben natürlich auch mit diesem Staat diplomatische Beziehungen. Es ist normal, dass ausländische Staatsgäste hierhin kommen und die Landesregierung die Aufgabe hat, sie gebührend zu empfangen. Sie waren da. Ich war auch da.

(Michael Solf [CDU]: Sie waren aber kriti- scher als er!)

Im Gegensatz zu Ihnen heute sage ich: Wir tragen mit diesem Integrationsgesetz der Realität in Nordrhein-Westfalen Rechnung. Nordrhein-Westfalen war und ist immer ein Einwanderungsland gewesen. Mit dem Gesetz, das wir heute in erster Lesung beraten und das übrigens auf der interfraktionellen Integrationsoffensive als Ursprung fußt, entwickeln wir uns an dem Punkt weiter. Insoweit ist das ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Ich kann Ihre Meinung nicht teilen, dass dies kein guter Tag für NordrheinWestfalen ist.

Dieser von allen damaligen Fraktionen getragene Beschluss ist bislang übrigens aus meiner Sicht in

keinem anderen Flächenland jemals so vorbildlich realisiert worden. Hier in Nordrhein-Westfalen gibt es – und ich hoffe, dass das auch für die Zukunft gilt, Herr Solf – einen breiten Verbände- und Parlamentskonsens für eine moderne Integrationspolitik.

Nicht zuletzt Ihr Integrationsminister Armin Laschet hat ja von 2005 bis 2010 auch wichtige Arbeit in der Weiterentwicklung der Integrationspolitik geleistet. Das erkennen wir an und das wollen wir mit Ihnen gemeinsam weiterentwickeln. Da reichen wir Ihnen in den weiteren Diskussionen, Herr Solf, ganz klar die Hand.

(Beifall von der SPD)

Heute gilt es aber auch, Minister Guntram Schneider und der Staatssekretärin Zülfiye Kaykin zu danken, dass Nordrhein-Westfalen als Flächenland zum Vorreiter einer modernen Integrationspolitik geworden ist. Bis heute hat die damalige Integrationsoffensive die Grundlage dafür geschaffen, dass sich alle Ressorts zu Fragen der Integration aktiv verhalten. Die Integrationsoffensive hat zu Modernisierungsprozessen in der kommunalen Integrationsarbeit geführt. Denn, da hat der Minister vollkommen recht, Integration gelingt nur vor Ort. Wir können hier beschließen, was wir wollen – wenn das nicht in die Kommunen getragen wird, wenn es da keine Strukturen gibt, wird Integration vor Ort nie gelingen.

Das Teilhabe- und Integrationsgesetz ist im Kern die Frucht der parlamentarischen Bemühungen, die bereits 2001 in der Integrationsoffensive 2001 Nordrhein-Westfalens ihren Ausdruck gefunden haben. Heute können wir nun einen weiteren wichtigen Schritt bei der Gestaltung der nordrhein

westfälischen Einwanderungsrealität gehen. Deshalb – ich wiederhole mich da noch einmal, Herr Solf, – ist es ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen.

Alle Menschen sollen durch dieses Teilhabe- und Integrationsgesetz in Nordrhein-Westfalen die

Chance auf einen sozialen Aufstieg für sich und ihre Kinder haben. Daher setzen wir die Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen erfolgreich fort und schaffen zugleich neue Maßstäbe, in denen wir eine stabile rechtliche Grundlage für mehr Partizipation schaffen. Wir wollen den Blick auf die Potenziale der Menschen, die in unserem Land leben, lenken und für eine Kultur des Willkommenseins sorgen.

Erinnern wir uns: Bei diesem Teilhabe- und Integrationsgesetz geht es um den Menschen mit Migrationshintergrund, ein Ausdruck, der von der Essener Pädagogikprofessorin Ursula Boos-Nünning bereits in den 90er-Jahren geprägt wurde.

Erinnern wir uns weiter: Nordrhein-Westfalen ist in Sachen Integration Spitzenreiter in Deutschland. Es leben bekanntlich ca. 4,2 Millionen Menschen mit Zuwanderungshintergrund hier. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 23,3 %, konkreter ausgedrückt: Fast jeder vierte Mensch in Nordrhein

Westfalen hat einen Zuwanderungshintergrund. Unter den Jugendlichen beträgt der Migrantenanteil durchschnittlich 38 %. In Ballungsgebieten, wie zum Beispiel in Bochum, in meinem Wahlkreis, hat jedes zweite Neugeborene einen Migrationshintergrund.

Die größten Einwanderergruppen in NordrheinWestfalen sind Aussiedler und Spätaussiedler, türkeistämmige Migrantinnen und Migranten, Einwanderer aus den Anwerbeländern Süd- und Osteuropas. Stark zugenommen haben auch in den vergangenen 20 Jahren die Zahlen der Einwanderer mit afrikanischem und asiatischem Hintergrund. Die größten Einwandereranteile finden sich in den Großstädten.

Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz werden Bedingungen und Strukturen für eine systematische Integrationsarbeit überall in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen fußt auf einem breiten Verbände- und Parlamentskonsens. Erstmals wird in Deutschland auch gesetzlich ein Verständnis von Integrationspolitik – und das ist ganz wichtig – als Querschnittspolitik, die alle Ressorts angeht, integriert. Erstmals wird in Deutschland die Integrationspolitik des Landes auch finanziell weiter abgesichert. Für die im Gesetz angesprochenen neuen Aufgaben des Landes wird die Landesregierung zukünftig 14,1 Millionen € zusätzlich zur Verfügung stellen – Herr Minister Guntram Schneider hat darauf hingewiesen –, und das in schwierigen haushaltspolitischen Zeiten.

Erstmals wird in Deutschland durch Anwendung verschiedener Normen in diesem Gesetz sichergestellt, dass Menschen mit Migrationshintergrund und ihre Organisationen künftig noch besser in demokratische Meinungsbildungsprozesse eingebunden und dass deren Beiträge zur Integrationsarbeit gefördert werden. Und erstmals wird in Deutschland ein Bundesland sich selbst dazu verpflichten, eine interkulturelle Öffnung zu schaffen, das heißt, mehr Menschen mit Migrationshintergrund als Bedienstete in der Landesverwaltung einzustellen und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst besser für die Herausforderung zu qualifizieren, die mit der ethnischen, kulturellen und religiösen Vielfalt der Bevölkerung einhergehen.

Zum Abschluss meines Redebeitrages möchte ich folgende Bemerkung machen: Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat bei ihrer Regierungserklärung zu Beginn der Legislaturperiode gerade dieses Projekt des Teilhabe- und Integrationsgesetzes als einen wichtigen Teil ihrer Politik der Einladung bezeichnet. Mit Minister Guntram Schneider und der Fraktion der SPD bin ich – auch für den Unterausschuss, in dem wir, Herr Solf, ja gemeinsam sitzen – zuversichtlich, dass Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland sein wird, das nach den kommenden Beratungen über ein der Einwanderungsrealität gemäßes Teilhabe- und Integrationsgesetz verfügen wird.

Auch und gerade die Migranten haben hier in Deutschland zur Demokratiefestigkeit beigetragen. Integration, Herr Solf, ist kein Gnadenakt, sondern das Recht der Minderheit auf politische Partizipation.

(Beifall von der LINKEN)

Die Festigkeit einer Demokratie zeigt sich nicht zuletzt darin, welche Rechte Sie Ihren Minderheiten zugesteht. Wir in Nordrhein-Westfalen sind jedenfalls aus meiner Sicht auf einem guten Wege und sind beispielgebend für andere Bundesländer. Ich freue mich auf spannende Diskussionen im Unterausschuss – gerade mit Ihnen, Herr Solf. Bisher haben wir ja immer gut und konstruktiv zusammengearbeitet. Ich bleibe zuversichtlich, dass wir auch weiterhin auf diesem Wege in Nordrhein-Westfalen Integrationspolitik machen können.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Yüksel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnete Ünal das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich besonders, heute zur ersten Lesung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration sprechen zu dürfen. Denn die Idee, ein Landesintegrationsgesetz zu schaffen, ist genau acht Jahre alt, und es ist höchste Zeit, nun endlich zur Umsetzung zu kommen.

Die Grundidee, das Landesaufnahmegesetz durch ein Integrationsgesetz zu ersetzen, stammt bereits aus der 13. Wahlperiode und ist auch in einem entsprechenden rot-grünen Antrag vom Januar 2004 dokumentiert. In der vergangenen Wahlperiode zeigten sich CDU und FDP der Idee eines Integrationsgesetzes gegenüber zwar aufgeschlossen, gaben aber zunächst dem „Aktionsplan Integration“ Vorrang. Erst 2009 wurde die Arbeit an einem Integrationsgesetz forciert. Viele der zwölf Artikel, die wir in diesem Gesetz haben, kamen hinzu. Deswegen freut es mich besonders, dass wir nun innerhalb der nächsten Monate das Gesetz beraten und hoffentlich auch gemeinsam verabschieden können.

Das Besondere an diesem Gesetzentwurf ist aber nicht allein, dass Vorarbeiten aus früheren Jahren oder von früheren Landesregierungen genutzt worden sind. Auch konnten bereits im Vorfeld, bevor das offizielle Beratungsverfahren angefangen hatte, alle Fraktionen und Verbände ihre Meinungen gegenüber dem Ministerium einbringen. Ich hoffe, alle Vorschläge, auch die der Verbände, wurden im Regierungsentwurf zu ihrer Zufriedenheit aufgegriffen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, werden wir in

der nächsten Zeit darüber diskutieren und zu gemeinsamen Entschließungen kommen.

Meine Damen und Herren, NRW ist das erste Bundesland mit einem Integrationsgesetz. Diese Aussage mag den einen oder anderen wundern, hat die Stadt Berlin doch 2010 auch ein Integrationsgesetz verabschiedet. Wenn man in dieses Gesetz guckt, stellt man aber fest, dass Berlin darin nur Landes- und Bezirksbeiräte für Integration geregelt hat. Das ist vergleichbar mit der Schaffung von Ausländerbeiräten, die wir in NRW vor 20 Jahren umgesetzt haben, nicht mehr, nicht weniger. Deswegen ist NRW das erste Bundesland, das ein Integrationsgesetz verabschieden wird.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf besteht aus meiner Sicht aus vier wesentlichen Bausteinen:

Erstens. Wir beschreiben die Grundsätze unserer Integrationspolitik, wir beschreiben Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das heißt, eine Integrationsleistung müssen nicht allein Migrantinnen und Migranten erbringen, sondern auch eine Mehrheitsbevölkerung, die sich im Sinne einer Willkommenskultur noch stärker öffnen muss.

Zweitens. Wir sichern und bauen mit dem Gesetz die Integrationsinfrastrukturen des Landes aus und können damit stärker in der Fläche agieren.

Drittens. Wir stärken die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund und setzen mit der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung ein Zeichen für die öffentlichen Gesundheitsdienste insgesamt.

Viertens. Wir stärken die Kommunen in ihrer eigenen Integrationsarbeit, indem wir ihnen nicht nur Infrastruktur des Landes zur Verfügung stellen, sondern auch finanzielle Mittel in Form der Integrationspauschale.

Ich bin froh, dass der Gesetzentwurf gegenüber früheren Plänen noch einmal erheblich ausgeweitet wurde. Ein wesentlicher Unterschied zu Zeiten der Vorgängerregierungen ist, dass endlich auch die Bereitschaft besteht, dafür Geld in die Hand zu nehmen. Herr Minister hat es erwähnt: Über 14 Millionen € sind für dieses Integrationsgesetz vorgesehen.

Meine Damen und Herren, für mich ist das ein Herzstück des Gesetzes: die Schaffung kommunaler Integrationszentren in allen 54 kreisfreien Städten und Kreisen unseres Landes.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Mit dem Integrationsgesetz wollen wir die jetzige Zahl der RAAs verdoppeln, flächendeckend arbeiten und die Leistungen erweitern. Bei der Integrationsförderung von Kindern und Jugendlichen kommen Vernetzungs- und Koordinierungsarbeiten hin

zu. Öffentliche Integrationsarbeit gilt es effektiver zu gestalten.

Die kommunalen Integrationszentren sind natürlich nur ein Angebot an die Kommunen. Niemand wird gezwungen, ein solches Zentrum zu errichten. Die Kommunen haben selber die Möglichkeit, zu bestimmen, wie ihre kommunalen Integrationszentren vor Ort aussehen werden.

(Minister Guntram Schneider: Richtig!)