Protokoll der Sitzung vom 20.10.2011

(Minister Guntram Schneider: Richtig!)

Ich bin zuversichtlich, dass wir sehr bald ein flächendeckendes Integrationsnetzwerk entwickelt haben werden. Allerdings erwarten wir als Grüne im Gegenzug auch eigene Bemühungen der Kommunen zur konzeptionellen Weiterentwicklung der eigenen Integrationsarbeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir ein Anliegen, einige Teile aus der Begründung des Gesetzentwurfs an dieser Stelle hervorzuheben.

Es gibt hier im Hause und auch in der Landesregierung eine strikte Trennung zwischen Flüchtlingspolitik und Migrationspolitik. Im wahren Leben kann aber aus einem Flüchtling sehr schnell ein Ausländer und umgekehrt aus einem sicheren ein unsicherer Aufenthaltsstatus entstehen. Ich denke, es ist sehr wichtig, festzustellen, dass wir Menschen unterstützen und fördern, weil alle Menschen Potenziale haben. Das alles hat nichts mit dem Aufenthaltsstatus zu tun.

Selbstverständlich haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Bildung und auf gesundheitliche Versorgung, und das völlig unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer ethnischen Herkunft.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das wird auch in der Begründung zu § 3 deutlich. In den Beratungen wollen wir aber überlegen, ob wir dies nicht noch deutlicher herausarbeiten können. Schließlich handelt es sich um Rechtsgüter bzw. Rechtsansprüche der Kinder aus der Landesverfassung bzw. der UN-Kinderrechtskonvention. So gesehen müssten wir eventuell noch einmal gemeinsam überlegen, diesen Punkt etwas deutlicher herauszustellen.

Ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn die Fraktionen des Landtags diesen Gesetzentwurf wirklich in einer konstruktiven Atmosphäre diskutieren würden, sodass wir am Ende eventuell etwas Gemeinsames verabschieden können: weil wir in NRW diese Tradition weiterführen wollen. Jede Fraktion sollte jetzt also anfangen, konstruktiv mitzuarbeiten, damit wir am Ende dieses Gesetz wirklich gemeinsam verabschieden können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ünal. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dr. Romberg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Kollege Ünal, ich glaube, dieses Parlament setzt sich konstruktiv mit diesem Gesetzentwurf auseinander. Daran habe ich keine Zweifel.

Wir Freien Demokraten wollen eine bessere, verbindlichere Integrationspolitik für Nordrhein

Westfalen, halten diese für wichtig. Ein Land, das so stark von Zuwanderung geprägt ist wie NordrheinWestfalen, braucht eine starke Willkommenskultur. Daher ist es aus Sicht der FDP wichtig, wenn verbindlich festgelegt wird, was Zuwanderer an Unterstützung und Hilfe vor Ort erwarten können. Mindestens genauso wichtig ist jedoch, auch festzulegen, was die Menschen in Nordrhein-Westfalen von den Zuwanderern erwarten. Dafür gilt es jetzt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, die aber auch lebensnah und unbürokratisch sein müssen.

Der heute in erster Lesung beratene Gesetzentwurf ist sehr lange – über ein Jahr – vorbereitet worden. Im September letzten Jahres hat Minister Schneider schon angekündigt, dass das Integrationsgesetz geschaffen werde. Dass es doch so lange gedauert hat, liegt sicherlich auch an dem umfangreichen Gesetzentwurf von 65 Seiten. Dass aber geplant ist, dass das Parlament diesen Gesetzentwurf innerhalb von zwei Monaten beraten soll, für dessen Fertigstellung die Landesregierung über ein Jahr gebraucht hat, passt nicht zusammen. Besonders wenn man den Konsens will, sollte sich das Parlament nicht unter Zeitdruck setzen lassen.

(Beifall von der FDP)

Das habe ich für unsere Fraktion im Obleutegespräch im federführenden Fachausschuss schon angemeldet.

Das Gesetz lässt vieles im Unkonkreten und appelliert vage an alle, gut miteinander umzugehen. Vornehmlich werden vorhandene Maßnahmen gebündelt, neu etikettiert und zum Teil etwas schwammig aufbereitet.

Deshalb unsere Fragen: Was bedeutet es zum Beispiel, wenn im Rahmen der Altenpflegeausbildung die Erlangung und Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz stärker berücksichtigt werden soll? Wie soll das konkret umgesetzt werden? Wie sollen Hebammen die ethnisch-kulturellen Hintergründe besonders berücksichtigen? Wie soll eine Anpassung der Betriebsabläufe und der Organisationsstrukturen bei der Betreuung von Patienten in Krankenhäusern erfolgen, die den weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Belangen Rechnung tragen?

Ich möchte nicht infrage stellen, dass die Landesregierung sämtliche Verwaltungsbereiche durchforstet hat und etwa neben dem Migrantenanteil im öffentlichen Dienst auch die interkulturellen Ausbildungsinhalte und Ausrichtungen in der Landesgesetzgebung stärken will. Aber wie soll dieses mit Leben gefüllt werden? Das ist uns bisher noch nicht so klar.

Zudem ist für uns etwas Entscheidendes zu undeutlich formuliert. Beide Seiten müssen gefordert sein. Wichtig ist, dass auch festgelegt wird, was die Menschen in Nordrhein-Westfalen von den Zuwanderern zu Recht erwarten können. Integration ist aus unserer Sicht immer ein zweiseitiger Prozess. Das heißt, sowohl die Menschen, die bereits in Nordrhein-Westfalen leben, als auch die neuen Zuwanderer müssen sich aufeinander zubewegen – von beiden Seiten. Denn schließlich geht es um ein Miteinander.

Insoweit möchte ich auch auf die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände aus der Verbändeanhörung verweisen, die uns freundlicherweise schon vom Ministerium zur Verfügung gestellt worden ist. Darin heißt es:

Eine erfolgreiche Integrationspolitik setzt bedarfsgerechte Angebots- und Beratungsstrukturen voraus, wird allerdings nur dann nachhaltige Effekte erzielen können, wenn diese angenommen werden, das heißt, auch die erforderliche Integrationsbereitschaft vorhanden ist bzw. geweckt wird.

(Beifall von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Das ist genau der Punkt. Es muss um eine Bedarfsorientierung, um das Fördern und Fordern gehen.

Wohlwollend haben wir beim Vergleich mit dem Ausgangsentwurf zur Kenntnis genommen, dass die Bedeutung des Erlernens der deutschen Sprache in die Grundsätze mit aufgenommen worden ist. Denn das Beherrschen der Landessprache ist aus unserer Sicht elementar wichtig für eine gelingende Integration.

(Beifall von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Ebenso ist die Änderung, dass das Land kommunale Integrationszentren nur in den Kreisen und kreisfreien Städten fördern will, die über ein Integrationskonzept verfügen, sicher sinnvoll. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein.

Vernünftig beschrieben wird auch, dass es sich vor Ort entscheidet, ob Integration erfolgreich ist.

Dann kommen wir auch schon zur nächsten Frage, die der Gesetzentwurf aufwirft. Sind die vorgesehenen 54 kommunalen Integrationszentren so überhaupt realisierbar und sinnvoll? Bislang gibt es 27 RAAs. Für die, die die Abkürzung vielleicht heute zum ersten Mal hören. RAA steht für Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugend

lichen aus Zuwandererfamilien. Sie leisten Integrationsarbeit mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Der Ausschuss hat sich hiervon selbst ein Bild gemacht.

Ist denn gewährleistet, dass sich all diese RAAs zu Integrationszentren umwandeln können? Ist sichergestellt, dass bei der Schaffung der Zentren keine Doppelstrukturen entstehen? In vielen Kommunen gibt es schon eigenständige, ausdifferenzierte Konzepte. Welche Aufgaben haben in solchen Fällen die Integrationszentren? Wie wird die Vernetzung vor Ort sichergestellt? Ist die Personalausstattung der zukünftigen Integrationszentren so sinnvoll oder zu starr angelegt? Wie werden die zusätzlichen 7,4 Millionen € kommunal verteilt? Denn der Migrationsanteil im Land ist sehr unterschiedlich. Es ist ein Unterschied, ob ich nach Köln oder Duisburg schaue oder meine münsterländischen Landkreise Coesfeld oder Borken betrachte. Werden die immerhin zusätzlich anvisierten 11,6 Millionen €, die zusätzlich aus dem Landeshaushalt gestemmt werden sollen, im Sinne der Integration effektiv verwendet?

Als letzten Punkt möchte ich § 8 ansprechen: Integration durch Beruf und Arbeit. Überhaupt keine Erwähnung findet die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Aber gerade dieser Punkt ist für Integration durch den Beruf von entscheidender Bedeutung. Das haben wir in den letzten Monaten hier mehrfach diskutiert. Es wäre angebracht gewesen, auf diesen wichtigen Punkt einzugehen.

In Abs. 2 wird als Potenzial der Menschen mit Migrationshintergrund lediglich ausdrücklich die Mehrsprachigkeit genannt.

Sie sehen, es gibt noch großen Beratungsbedarf. Deshalb wünschen wir uns ausreichend Zeit, mit dem Ziel, in dieser Frage einen möglichst breiten Konsens im Parlament zu ermöglichen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Atalan das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke begrüßt es sehr, dass NordrheinWestfalen ein Integrations- und Teilhabegesetz haben wird. Es sollte diesen Namen allerdings auch verdienen. Dabei ist an dieser Stelle grundsätzlich anzumerken, dass eine gleichberechtigte Teilhabe und eine soziale Gleichstellung nicht allein durch ein Gesetz erreicht werden können.

Viel zu lange vertraten die etablierten Mehrheiten in dieser Gesellschaft die falsche Auffassung, dass die Integration allein eine Bringschuld der Migrantinnen

und Migranten ist. Genau aus diesem Grund sind wir sehr dafür, nun die interkulturelle Kompetenz in den Landesbehörden, aber auch in allen relevanten Ausbildungen und Studiengängen zu verankern.

Ich möchte Ihnen aber nicht verschweigen, dass der vorgelegte Entwurf aus unserer Sicht auch manch große Enttäuschung birgt: Genau da, wo man Mut beweisen sollte, bleibt man zögerlich, vage oder rudert sogar zurück.

In keiner Weise akzeptabel ist aus unserer Sicht der ständige Verweis auf die Bundesgesetzgebung. Wir halten es für einen großen Fehler, eine falsche Integrationspolitik auf der Bundesebene im Land zu wiederholen, mit dem Argument, dies falle nicht unter unsere Zuständigkeit. Da, wo das Bundesrecht die Menschen im Stich lässt und ausgrenzt, sollte das Land NRW diese Diskriminierung durchbrechen, statt sie zu verfestigen. Diese Aufgabe ist und bleibt eine der entscheidenden Zukunftsherausforderungen für die Politik und damit auch für die gesamte Gesellschaft.

Meine Damen und Herren, jenseits mancher Stellen und der Begrifflichkeiten, die aus unserer Sicht zu ändern sind, haben wir folgende Kritikpunkte an dem vorgelegten Gesetzentwurf, die ich nun zusammenfasse:

Erstens. Es fehlt ein klares und deutliches Bekenntnis zur politischen Partizipation.

Zweitens. Wir vermissen die deutliche Bereitschaft, auch denjenigen Integrationsangebote zu machen, die einen prekären Aufenthaltsstatus haben.

Drittens. Der Wert der natürlichen Mehrsprachigkeit der Migrantinnen und Migranten wird nicht entsprechend gewürdigt, sondern komplett ignoriert.

Vierter Punkt. Die im Gesetzentwurf veranschlagten Finanzmittel können beim besten Willen nicht ausreichen.

Der abschließende fünfte Punkt: Aus unserer Sicht fehlt der konsequente Wille zur Bekämpfung der Diskriminierung und der ausgrenzenden Strukturen.

Lassen Sie mich ganz kurz auf die einzelnen Punkte eingehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Teilhabe gehört notwendigerweise die politische Partizipation. Deshalb muss das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, für alle Menschen gelten, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben.

(Beifall von der LINKEN)

Deshalb müssen wir weiterhin dafür kämpfen, dass sich auf der Bundesebene Mehrheiten für eine solche schon längst überfällige Verfassungsänderung finden. Konkret: Aus unserer Sicht hat das Land die Möglichkeit, durch eine Reform der Gemeindeordnung die Teilhabe- und die Mitgestaltungsrechte der gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertreter auf kommunaler Ebene zu verankern und zu optimieren. Die wichtige Rolle von Migrantenselbstor