Ich gebe zu: Wahrheit und Klarheit dürfen nicht zu kurz kommen, wenn es um politische Kompromisse geht. Sie können sicher sein: Wir wollen für dieses Land ein gutes Integrationsgesetz. Ich appelliere an Sie, diesen Weg mitzugehen.
Im Übrigen, Herr Solf: Ich freue mich auf die nächste Debatte, wenn Sie wieder anführen, dass ich um den stellvertretenden türkischen Ministerpräsidenten herumstolziert oder schlawenzelt sei – im Übrigen ein typischer Ausdruck für Menschen mit Migrationshintergrund. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Die Regierung hat die Redezeit ein wenig überzogen. Es wäre für Rednerinnen und Redner möglich, dies für ihre Fraktionen auszunutzen. Möchte das jemand ausdrücklich tun? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/2944 an insgesamt 15 Ausschüsse: den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr, an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Haupt- und Medienausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, an den Ausschuss für Kommunalpolitik, an den Kulturausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, an den Sportausschuss, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der
Ich eröffne die Beratung und erteile der Landesregierung für die Einbringung das Wort. Es spricht der zuständige Minister, Herr Remmel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Klimawandel ist die zentrale Herausforderung unseres Jahrhunderts für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Eine der zentralen Antworten auf diese Herausforderung lautet: beschleunigte Energiewende.
Beschleunigte Energiewende heißt: Transformation unserer gesamten Energiewirtschaft von der Erzeugung über den Transport bis hin zum Verbrauch.
Während die Bundesregierung theoretisch durchaus starke klimapolitische Ziele verkündet, sieht es in der Praxis, wie jüngst deutlich geworden ist, mau aus. Die ursprüngliche Absicht, ein Klimaschutzgesetz einzubringen, ist zurückgezogen worden. Offensichtlich hat hier der Bundeswirtschaftsminister über dem Bundesumweltminister obsiegt.
Nordrhein-Westfalen ist da anders drauf. Wir machen ernst mit der beschleunigten Energiewende. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein
Westfalen gehen wir in der Bundesrepublik einen bislang in der Tat neuen Weg. Mit diesem Gesetz übernehmen wir eine konkrete Verantwortung für die vor uns stehenden Herausforderungen.
Damit ist dieses Gesetz eine politische Orientierung und eine gesellschaftliche Leitentscheidung. Es eröffnet auch ökonomische Perspektiven. Ja, wir wollen damit auch Investitionssicherheit für alle diejenigen schaffen, die in erneuerbare Energien, in Energieeffizienz, in Energieeinsparung, in neue Netze und in neue Speicher investieren wollen.
Der Gesetzentwurf besteht aus zwei inhaltlichen Artikeln, erstens dem Klimaschutzgesetz und zweitens der Änderung des Landesplanungsgesetzes.
Im Klimaschutzgesetz selbst sollen konkrete Klimaschutzziele für Nordrhein-Westfalen festgeschrieben werden. Die Treibhausgasemissionen sollen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 um 25 % und bis 2050 um mindestens 80 % gegenüber 1990 reduziert werden. Dazu soll der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zukommen. Gleichzeitig sollen die negativen Auswirkungen des Klimawandels durch die Erarbeitung und Umsetzung von bereichsspezifischen, auf die jeweilige Region abgestimmten Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden.
Das Land insgesamt – das gilt auch für die Landesregierung und die Landesverwaltung; der Landtag hat das ja schon mit Beschlüssen deutlich gemacht – muss eine Vorbildrolle übernehmen, wenn es um die Erreichung dieser Ziele geht.
Die Landesregierung soll darüber hinaus im Rahmen des Gesetzes nicht nur einen Förder- und Bildungsauftrag in Sachen Klimaschutz erhalten, sondern auch einen Prüfauftrag dahin gehend, welche Rechtsverordnungen, weiteren Gesetze und Verwaltungsvorschriften sowie Verwendungen von Fördermitteln die Ziele des Gesetzes unterstützen können.
Darüber hinaus soll die Landesregierung verpflichtet werden, ein verbindliches Konzept für eine klimaneutrale Landesverwaltung vorzulegen. Ziel ist hier 2030. Im Übrigen haben sich schon viele Kommunen solche Ziele gegeben.
Neben der Landesregierung sehen wir auch die öffentlichen Stellen in der Vorbildfunktion. Wir fangen ja nicht heute an, sondern setzen auf einen breiten Prozess einer Klimaorientierung in unseren Kommunen auf. Über 100 Kommunen haben bereits eigene Klimaschutzkonzepte. Über 120 Kommunen haben sich am europäischen Wettbewerb „European Energy Award“ beteiligt. In den Kommunen bewegt sich also schon sehr viel.
Aus diesem Grund ist im vorliegenden Entwurf des Klimaschutzgesetzes vorgesehen, diesen Weg weiterzugehen und die öffentlichen Stellen zur Aufstellung von Klimaschutzkonzepten aufzufordern.
Die Landesregierung soll ermächtigt werden, die Anforderungen in einer Rechtsverordnung zu konkretisieren.
Dabei geht es uns darum – neben den Zielen, die wir jetzt gemeinsam beschreiben –, einen gesellschaftlichen Dialog- und Diskussionsprozess voranzubringen. Wir setzen im Gegensatz zur Bundesre
gierung, die ihr Energiekonzept mit den vier großen Energieversorgern im Hinterzimmer abgeschlossen hat, auf einen – notwendigen – breiten gesellschaftlichen Diskurs. Ein solcher Diskurs braucht auch Zeit. Dieser Diskurs soll und wird mit dem Klimaschutzgesetz angestoßen werden.
Wie und in welchen Bereichen das geschieht, wollen wir mit einer großen Offenheit in einem Prozess zur Erarbeitung von Umsetzungs- und Anpassungsmaßnahmen mit allen gesellschaftlichen Akteuren konkretisieren; denn wir nehmen das ernst, was die Ethik-Kommission der Bundesregierung formuliert hat. Eine beschleunigte Energiewende kann in der Tat nur dann gelingen, wenn sie auch wirklich ein Gemeinschaftswerk ist.
Dieses Gemeinschaftswerk soll sich bei uns in einem Klimaschutzplan niederschlagen. Er soll in 2012 mit allen Beteiligten erarbeitet werden, danach wieder hier beraten und beschlossen werden und dann jeweils alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
Ziel dieses Klimaschutzplanes ist tatsächlich ein gesellschaftlicher Konsens. Wir zielen auf Dialog. Wir setzen auf Partizipation. Wir setzen auf Akzeptanz. Es ist nämlich klar, dass Klimaschutzpolitik nicht über die Köpfe der Menschen hinweg gemacht werden kann. Der Wandel hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung kann deshalb nur gelingen, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen ausreichend beteiligt sind, wenn die Beteiligung möglichst früh und breit erfolgt und wenn klar ist, dass diese gesellschaftliche Leitentscheidung wirklich breit verankert ist.
Vielen der Diskussionen, die wir in der Vergangenheit über Infrastrukturprojekte geführt haben, hat es auch daran gemangelt, dass für die meisten Menschen nicht erkennbar war, wohin denn die Reise gehen soll, wohin die Gesellschaft will und was man mit diesem Projekt eigentlich erreichen möchte. Das war nicht in eine gesellschaftliche Leitentscheidung eingeordnet. Insofern soll hier beim Klimaschutzplan im Rahmen eines Dialog- und Beteiligungsverfahrens sichergestellt werden, dass ein solcher Grundsatz auch breit verankert wird.
Durch den Art. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs, die Änderung des Landesplanungsgesetzes, wird ein Handlungsauftrag für die Landesplanung eingeführt. Um Klimaschutz wirklich auf allen Ebenen umzusetzen, muss auch die Landesplanung diesen Aspekt berücksichtigen. Klimaschutzziele sollen deshalb im Landesentwicklungsplan und darauf aufbauend in den übrigen Raumordnungsplänen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt werden.
Einerseits können wir zwar feststellen, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit unserem Beitrag zum Klimaschutz wahrscheinlich das weltweite Ziel, die Erderwärmung bis 2050 auf 2 Grad zu begrenzen, nicht erreichen werden. Das ist in der Tat richtig. Andererseits gilt aber auch: Ohne einen Beitrag Nordrhein-Westfalens wird es die Erfüllung europäischer Ziele und nationaler Ziele nicht geben können.
Darüber hinaus gilt, dass wir eingedenk der Erkenntnis, in Cancún nicht richtig vorangekommen zu sein und auch Durban nicht das Beste verheißt, nicht warten können, bis wir weltweit sozusagen Top-down eine Lösung haben. Es wird Regionen geben, die vorangehen werden – sonst wird es nicht funktionieren –, aber nicht nur in Europa, sondern auch in Amerika. Diese Regionen werden ein Stück beispielgebend sein, um andere hinterherzuziehen. Vielleicht versprechen sie sich
dadurch auch die Chance, durch neue Technologien einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen und vielleicht auch neue industrielle und technologische Entwicklungen zu machen.
Der technologische Sprung, um die Klimaschutzziele zu erreichen, wird stattfinden. Sonst werden wir die Ziele nicht erreichen und das auch nicht ernsthaft umsetzen können. Davon hat schon der ehemalige Bundespräsident gesprochen, UN
Ich frage mich: Wer verfügt über bessere Voraussetzungen als wir in Nordrhein-Westfalen, um genau das zu machen?
Insofern ist es auch eine ökonomische Leitentscheidung, um zusätzliche Perspektiven für unseren Industriestandort Nordrhein-Westfalen zu eröffnen. Es ist deshalb keine ökologische Spinnerei, sondern es ist ökonomische Vernunft, sogar ökonomische Notwendigkeit, auch um unseren Wettbewerbsvorteil dauerhaft zu sichern und auszubauen.
Natürlich kostet Klimawandel Geld, wenn wir nicht rechtzeitig anpacken. Für Nordrhein-Westfalen sind Kosten von etwa 70 Milliarden € aufgrund von Klimaschäden berechnet worden.
Der Klimaschutz ist eine Riesenherausforderung für Nordrhein-Westfalen und bietet die Chance einer neuen Industrialisierung. Nutzung moderner Techniken erneuerbarer Energien zur Steigerung der Energieeffizienz, stärke Einsparung von Energie – wer hier in der Entwicklung und der Produktion entsprechender Techniken die Nase vorn hat, der wird langfristig seine Wettbewerbsposition sichern können. Wir in Nordrhein-Westfalen, unsere