Hier bedarf es einer Regulierung auf Bundesebene. Es bedarf einer Finanzmarktaufsicht, die die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt der Bankenaufsicht stellt. Das muss gesetzlich geregelt werden. Bis heute hat die Bundesregierung versäumt, hier ihre Hausaufgaben zu machen.
Wir brauchen darüber hinaus eine Orientierung an dem System der Finanzmarktwächter, wie es die Verbraucherzentralen schon seit Langem fordern. Auch hier hat es die Bundesregierung bisher versäumt, ihre Hausaufgaben zu erledigen.
Deshalb hoffe ich, dass die aktuelle Diskussion, auch wenn sie sozusagen einen weltweiten Horizont hat, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vergisst. Wir müssen von der Bundesregierung mit Nachdruck fordern, dass sie das, was sie an Hausaufgaben erledigen kann, auch erledigt. Die nordrhein
westfälische Landesregierung jedenfalls hat in dieser Hinsicht entsprechende Initiativen im Bundesrat ergriffen und wird dies auch weiter tun. Ich hoffe, dass das Parlament uns dabei unterstützt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Sie können nach unseren Regeln für die Aktuellen Stunden auch nicht vorliegen. Gleichwohl will ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Frau Ministerpräsidentin in der zweiten Runde ihre Redezeit um drei Minuten überschritten hat. Wenn die Mitglieder der Fraktionen wünschen, das zu nutzen, können sie sich jetzt melden. – Das ist nicht der Fall. Damit kann ich Tagesordnungspunkt 1, die Aussprache zur Aktuellen Stunde, schließen.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksachen 15/2767 und 15/2900
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3037
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3043
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2768
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU Herrn Kollegen Kaiser das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratungen waren sehr ausführlich. Ich glaube, wir haben sehr gut und sehr sachlich zusammengearbeitet, um zu diesem Schulkonsens zu kommen. Man fragt sich, welche neuen Aspekte in der dritten Lesung noch zu erwähnen sind. Ich glaube, im Laufe der Zeit ist alles besprochen worden. Ich habe zehn Punkte, die man zusammenfassend noch einmal darstellen kann.
Erstens. Es ist durch die Verfassungsänderung gelungen, ein Nebeneinander von gegliederten und integrierten Schulen festzulegen.
Damit ist es uns zweitens gelungen, auch für Realschulen und Gymnasien Zukunftsperspektiven aufzuzeigen und ihnen Möglichkeiten zu geben, sich weiterzuentwickeln. Das ist aus unserer Sicht wichtig, und es ist auch als erfolgreich einzustufen.
Drittens haben wir gesagt, dass jede Schule, die funktioniert und genügend Schülerinnen und Schüler hat, weiterexistieren und sich weiterentwickeln kann. Auch das ist etwas, was Ruhe in die Schullandschaft bringen kann und wird.
Vierter Aspekt: Wir haben die kommunale staatliche Verantwortungsgemeinschaft gestärkt. Wir haben deutlich zur Kenntnis genommen, dass die Kommunen immer stärker bereit sind, für ihre Bildungslandschaft Verantwortung zu übernehmen und sich auch inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Dafür ist hierdurch der Rahmen gegeben.
Ich möchte aber einen kritischen Hinweis in Richtung der Kommunen nicht unerwähnt lassen: Wir müssen den Kommunen jetzt sagen, dass sie nun ausreichend Zeit haben, um in Ruhe Entscheidungen herbeizuführen. Man sollte keine Unsicherheit in die Schulen und in die Schullandschaft tragen; denn übereilte Beschlüsse sind nicht notwendig. Im Gegensatz zu dem, was vorher gesagt worden ist – gestern hat Prof. Sternberg darauf hingewiesen –, haben wir hiermit ein verlässliches Gesetz, das auf Dauer Handlungsmöglichkeiten gibt. Also keine Eile! Das wollte ich in Richtung der kommunalen Familie sagen.
Wir haben fünftens durch die Schaffung der neuen Schulform der Sekundarschule auf die demografischen Erfordernisse und auf das veränderte Elternwahlverhalten richtig reagiert.
Das hat sechstens zur Folge, dass diese neue Sekundarschule von einem neuen Geist geprägt ist; denn es gibt mehr Freiräume in pädagogischer Hinsicht, und man setzt dabei auf die Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer vor Ort. Ich glaube, das ist etwas, was gelebt wird und wodurch zunehmend Perspektiven entwickelt und Klarstellungen ermöglicht werden. Wir setzen auf die Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer und darauf, dass sie ihre Kompetenz, die sie in den bisherigen Schulformen erworben haben, nämlich in Hauptschulen und Realschulen, in die neue gemeinsame Schulform einbringen.
Siebtens. Bei dem Erhalt der kleinen Grundschulen ist, glaube ich, ein Durchbruch gelungen. Wir sichern vieles rechtlich ab, was von der Vorgängerregierung bereits toleriert worden ist, als man gesagt hat, wir müssten etwas tun. Wir haben auch Handeln toleriert bzw. durch Verwaltungen umsetzen lassen, was aber eben keine Absicherung bedeutet hat. Deshalb muss die Idee es Erhalts kleiner Grundschulen, die schon unter der Vorgängerregierung stark nach vorne gebracht worden ist, jetzt auf ein solides Fundament. Das passt hier zusammen.
Achtens. Wir müssen Sorge tragen für die Lehrerinnen und Lehrer, um sie bei diesem Umstrukturierungsprozess, der kommen wird, mitzunehmen. Wir müssen ihnen Perspektiven bieten. Das gilt insbesondere für Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer, weil wir wissen, dass eine Großzahl der Hauptschulen nicht mehr die Mindestschülerzahl und die Eingangsklassen bilden kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir dort sorgfältig zuhören und dass diesen Lehrerinnen und Lehrern klare Perspektiven geboten werden, indem sie Übernahmeangebote erhalten genauso wie die Lehrerinnen und Lehrer an Realschulen.
Neuntens. Wir müssen auch die Eltern ernst nehmen. Die Sorge, dass dann, wenn eine Schule ausläuft, die Qualität vielleicht nicht abgesichert ist, stellt ja keine Marginalie oder Petitesse dar. Deshalb muss deutlich werden, dass die Umsetzung auf eine Weise erfolgt, bei der Qualität für beide Systeme, für das auslaufende System die gleiche Qualität wie für das neu entstehende System, garantiert wird.
Zehntens. Ich glaube, wir haben ein Schulgesetz auf den Weg gebracht – das ist sicherlich so –, bei dem es Gewinnerinnen und Gewinner gibt. Das sind nämlich die Schülerinnen und Schüler in NordrheinWestfalen, weil unsere Leitidee der individuellen Förderung Kern aller Reformüberlegungen ist. Von daher stimmen wir als CDU-Fraktion gerne zu.
Den Dank haben wir gelegentlich schon ausgesprochen. Ich habe heute in einem Kommentar gelesen, wir hätten uns genug auf die Schultern geklopft. Das ist so genug. Ich glaube, die neue Schulwirklichkeit wird gut. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen dritten Lesung des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Verfassungsänderung für Nordrhein-Westfalen schließen wir einen Prozess nach intensiver Arbeit, vielen Hintergrundgesprächen und zahlreichen Abstimmungsrunden ab.
Wir schließen aber auch eine 40-jährige Auseinandersetzung um die richtige Ideologie zur Schule ab. Ich glaube, es ist die eigentlich wichtige Botschaft, dass wir uns pragmatisch zusammengefunden haben, um zukünftig Bildungs- und Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Dass dies gelungen ist – erst recht in Zeiten einer Minderheitsregierung – liegt vielleicht wirklich an den speziellen Ausgangsvoraussetzungen einer Minderheitsregierung. Wir sind nämlich darauf angewiesen, zu sprechen und eine neue Vertrauenskultur herzustellen, auch wenn manchmal der Eindruck entsteht, dass sie doch noch nicht entstanden ist. Aber speziell in diesem Fall ist sie sicherlich zustande gekommen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen: Dass dieses möglich gewesen ist, liegt daran, dass Hannelore Kraft als Ministerpräsidentin des Landes gemeinsam mit Sylvia Löhrmann dazu eingeladen hat, diesen Schulkonsens auf den Weg zu bringen. Die beiden Damen haben das klug und geschickt gemacht. Ich glaube, es ist ihnen ausdrücklich dafür zu danken, dass dies möglich war.
Ich will aber in diesen Dank auch Herrn Laumann einschließen. Er hat sozusagen die Fäden zusammengebunden. Das ist nämlich nur möglich gewesen, indem wir zusammengearbeitet haben. Also auch ein herzliches Dankeschön, Herr Laumann. Das war nur mit Ihrer Hilfe und mithilfe Ihrer Fraktion möglich.
Die Verfassungsänderung stellt das gegliederte Schulsystem und integrierte Schulen nebeneinander. Damit passiert auch ein Novum, weil nämlich integrierte Schulen zum ersten Mal in dieser Weise in einer Verfassung in Deutschland auftauchen. Wir sind damit sozusagen an dem Punkt, dass wir die Erkenntnis, die wir aus den Schulentwicklungen der letzten Jahrzehnte gewonnen haben, nun hoffentlich in eine zukunftsfeste Verfassung eingliedern und damit auch deutlich machen, dass die Verfassung den Rahmen gibt, in dem dann gemeinsam mit dem Schulgesetz vor Ort Schulentwicklung erfolgen kann.
Diese Schulentwicklung wird in die Hände der Kommunen gelegt. Die Kommunen sind dafür verantwortlich, was vor Ort passiert. Sie müssen die Eltern mitnehmen, sie müssen die Eltern befragen. Die Eltern haben eine ganz neue Bedeutung. Es ist eine demokratische Form von Schulentwicklung. Man könnte geradezu meinen, dass diese Schule, die wir mit der Sekundarschule auf den Weg bringen – eine neue Schule, die neu ins Schulgesetz aufgenommen wird –, eine Schule ist, die eine Erkenntnisschule ist, nämlich die Erkenntnis aus den letzten 40 Jahren der Schulentwicklung aufnimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute verabschieden wir auch den Entschließungsantrag zum Thema „Kurze Beine – kurze Wege“, mit dem wir Planungssicherheit für die Grundschulen schaffen und damit auch die kleinen Grundschulen im ländlichen Raum sichern. Wir verabschieden aber auch den Schulkonsens, in dem wir noch einmal
ganz deutlich ausgedrückt haben, dass es bei der Frage der Entwicklung der Schule darum geht, das wir Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen. Sie sind das Maß unserer Handlungen. Es geht darum, dass wir auf der einen Seite individuelle Förderung praktizieren und dann ein Schulsystem schaffen, das dies auch ermöglicht, und dass wir auf der anderen Seite pädagogische Grundprinzipien und pädagogische Innovationen in die Schulen hineinbringen.
Nach Verabschiedung des Schulgesetzes und der Verfassungsänderung wird es dann die Kärrnerarbeit vor Ort sein. Ich bin aber guten Mutes angesichts der Entwicklung, die wir bei den Gemeinschaftsschulen hatten, dass auch in den Lehrerkollegien die Aufbruchsstimmung Fuß fasst.
Ich bedauere an dieser Stelle ausgesprochen, dass das, was als historische Chance in diesem Landtag zurzeit möglich ist, von der FDP und von der Linken nicht mit auf den Weg gebracht wird. Das ist eigentlich schade. Es gibt ein chinesisches Sprichwort, das heißt: Wenn der Wind der Veränderung weht, dann setzen die einen die Segel und die andern bauen Mauern. – Schade, dass es hier auch Mauerbauer gibt.