Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

Bis heute sind die datenschutzrechtlichen Bedenken überwiegend nicht ausgeräumt worden. Das müssen wir uns ins Stammbuch schreiben und bei der Novellierung des Staatsvertrages berücksichtigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir erwarten von SPD und Grünen, im Bereich „Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung“ Datenschutz und Informationsfreiheit insoweit ernst zu nehmen und die dargestellten Defizite auszuräumen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Conrads.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Leute aus der Landesdatenschutzstelle! Bevor ich auf den Bericht zu sprechen komme, möchte ich kurz auf die Äußerungen von Herrn Yetim eingehen. Er hat einen bestimmten Aspekt in diese Debatte gebracht. Ich verstehe ihn insofern, als dass die aktuellen Ereignisse rund um den rechten Terror alle sehr bewegen. Aber bei all der Bewegung, die Sie genau wie wir verspüren, möchte ich davor warnen, diese Debatte jetzt in die Datenschutzdebatte einfließen zu lassen. Das ist aus meiner Sicht keine Datenschutzdebatte. Und ich möchte verhindern, dass wir aufgrund dieses Terrors, den es gab und gibt, jetzt sofort eine Verschärfung von Instrumenten wie Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung fordern. Das haben Sie nicht getan, aber ich möchte trotzdem davor warnen, das in diesen Debatten zusammenzulegen; denn das kann dazu führen, dass jetzt genau das gemacht wird, was man nach Meinung des Landesdatenschutzbeauftragten nicht tun sollte.

Der Landesdatenschutzbeauftragte und sein Team leisten in NRW gute und wichtige Arbeit. Der jährliche Datenschutzbericht ist ein wichtiger Beitrag zur Information der Öffentlichkeit und auch der Politik darüber, wie es um den Datenschutz in NRW bestellt ist.

Wir haben uns genau wie die anderen Fraktionen für die Stärkung des Datenschutzbeauftragten ausgesprochen. Wir haben sogar die Idee in die Diskussion gebracht, ihn zu einer obersten Landesbehörde zu machen. Darüber gab es Diskussionen. Wie dem aus sei: Jetzt ist er gestärkt; das ist gut so.

Wir haben den Haushalt passieren lassen, der eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiterstellen beim Landesdatenschutzbeauftragten berücksichtigt. Das ist ebenfalls sehr wichtig.

Und der Landesdatenschutzbeauftragte hatte bei allen Diskussionen sowohl zur Vorratsdatenspeicherung als auch zu ELENA, worüber wir auch hier diskutiert haben, immer unsere Unterstützung bei seiner Kritik. Das gilt auch für alle Diskussionen rund um Online-Durchsuchungen, private Krankenkassenkarten, biometrische Pässe sowie die Trojanerdebatte. Herr Engel hat es gerade angesprochen: Gestern gab es auch noch eine Schultrojanerdebatte.

Wenn der Datenschutzbeauftragte davon spricht, dass die größten Probleme inzwischen im Bereich der Privatunternehmen liegen, also Bespitzelung von Mitarbeitern, Facebook, soziale Netzwerke, dann stimmt das sicherlich, aber das entledigt uns auf keinen Fall der kritischen Betrachtung der staatlichen Datensammelwut. Einige Sachen wurden hier fraktionsübergreifend angesprochen. Die Datenschützer – sowohl die Leute aus dem Grundrechtekomitee als auch die Landesdatenschutzbeauftragten – gehen da aus unserer Sicht völlig zu Recht auf die Palme.

Aus der Stellungnahme der Landesregierung geht hervor, dass sie zwar in vielen Punkten mit Herrn Lepper übereinstimmt, aber in einigen eben auch nicht. Beispielsweise ist der Landesdatenschutzbeauftragte bei der Frage „Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung“ deutlich kritischer, aber auch bei der Frage „Einführung einer zentralen Haftdatei“, in der alle Gefangenendaten für die Vollzugsbehörden eines Landes zentral gespeichert und dem Zugriff weiterer öffentlicher Stellen ausgesetzt werden können.

Das sind Punkte aus dem Bericht, bei denen wir geschaut haben, wie die Landesregierung dazu steht. Da gibt es durchaus Kontroversen. Wir sind sehr daran interessiert, da auch weiter kritisch draufzugucken. Das müssen wir auch als Parlament. Da müssen wir auf den Rat und auf die Meinung des Landesdatenschutzbeauftragten hören. Wir müssen ihn anhören. Wir sollten uns mit ihm treffen. Wir sollten ihn in seiner Kritik unterstützen.

Ich wünsche mir auch, dass Herr Lepper sich weiterhin laut und selbstbewusst meldet, dass er Missstände aus seiner Sicht aufdeckt und dass wir hier auch weiter solche kritischen Diskussionen führen können, wie das zum Beispiel – Herr Moritz hat es angesprochen – in Schleswig-Holstein in Bezug auf Facebook geschehen ist.

Ich wünsche mir explizit eine politische Äußerung vom Landesdatenschutzbeauftragten, wünsche ihm weiterhin viel Erfolg und kann mich natürlich der Aufforderung anschließen, dass das Parlament den

Landesdatenschutzbericht zur Kenntnis nehmen soll. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab zwei Bemerkungen machen. Eine in Richtung Herrn Engel: In der Tat sollten wir alle, auch die FDP, sehr angespannt reagieren, wenn es um Vertragsverletzungsverfahren geht. Herr Engel, es gibt übrigens auch Vertragsverletzungsverfahren wegen der

Nichteinführung von Mindestspeicherdauern bei den Verkehrsdaten in der Telekommunikation.

Ein zweiter Hinweis sei an Herrn Yetim gestattet. Ja, Sie haben völlig recht: Alle sollten vermeiden, bei Facebook zu schreiben, wann sie in Urlaub sind, sonst bekommen sie ungebetenen Besuch nach Hause,

(Sören Link [SPD]: 20.000 € Schaden!)

weil das in der Regel nämlich auch von Personen gelesen wird, die scharf sind auf das Eigentum anderer.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit greift aktuelle Themen im Bereich des Datenschutzes auf. Er begrüßt hierbei das im Juni in diesem Landtag einstimmig verabschiedete Gesetz zur Unabhängigkeit des LDI, das seiner Behörde im Einklang mit europäischem Recht die gebotene Unabhängigkeit garantiert. Seine Ausführungen beispielsweise zu sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen zeigen, für wie wichtig er die Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze gerade im privaten Umfeld hält. Die Schwerpunktverlagerung auf den nichtöffentlichen Bereich halte ich daher für konsequent und richtig.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Der Landesdatenschutzbeauftragte hat aber auch weiterhin den öffentlichen Bereich des Datenschutzes im Blick. Dies wird insbesondere an seinen Anmerkungen zu den Bereichen „Polizei“, „Schule“ und „Justiz“ deutlich.

Mit ihrer Stellungnahme zum 20. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht hat die Landesregierung die Gelegenheit genutzt, ihre Sichtweise zum Ausdruck zu bringen. Dabei ist es, meine Damen und Herren, nicht überraschend, dass die Landesregierung Sachverhalte mit datenschutzrechtlichem Bezug in Einzelfällen fachlich anders bewertet als der LDI mit seiner spezifisch datenschutzrechtlichen Sichtweise. Nach Aussprache im Innenausschuss

am 10. November glaube ich sagen zu können, dass es aber wohl keinen Punkt gibt, bei dem sich die Positionen von Landesregierung und LDI unversöhnlich gegenüberstehen würden. Ich freue mich, dass auch Sie, Herr Lepper, dies so zum Ausdruck gebracht haben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu bekräftigen, dass die datenschutzrechtliche Beratung des LDI bei den Behörden des Landes willkommen ist und Gewicht hat.

Zum bewährten Informationsfreiheitsgesetz möchte ich nur wenige Worte verlieren. Wir in NRW gehörten bekanntlich zu den ersten Ländern, die am 15. November 2001, also vor bereits zehn Jahren, eine Regelung verabschiedet haben, die den Bürgerinnen und Bürgern einen weitgehenden, voraussetzungslosen Auskunftsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen einräumt. Das Informationsfreiheitsgesetz findet in der Bevölkerung Zuspruch. Anträge werden in der Regel zügig bearbeitet. Nur in Ausnahmefällen wird ein Antrag abgelehnt.

Abschließend fasse ich die Position der Landesregierung zur weiteren Entwicklung des Datenschutzes wie folgt zusammen:

Dem Datenschutz wird gerade in Zeiten einer dynamisch-technischen Entwicklung große Bedeutung zugemessen. Die Verantwortung des Einzelnen, sorgfältig mit seinen personenbezogenen Daten im Sinne von Datensparsamkeit umzugehen, muss bekräftigt werden. Hierzu gehört auch die Stärkung der Medienkompetenz gerade bei Kindern und Jugendlichen.

Die Landesregierung wird sich für die erforderlichen Gesetzesänderungen auf Bundesebene einsetzen, um darauf hinzuwirken, dass die Rechtslage mit der technischen Entwicklung und der Globalisierung gerade im Netz Schritt hält.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, dass der Datenschutz in Nordrhein-Westfalen hohe Priorität genießt. Der LDI ist gerade nach den aktuellen Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers – also von Ihnen, meine Damen und Herren – eine personell gut aufgestellte Landesbehörde. Als Landesbehörde eigener Art besitzt sie die nach der EU-Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit.

Das nordrhein-westfälische Datenschutzgesetz befähigt den LDI, beratend und im Bedarfsfall auch eingreifend tätig zu werden. Angesichts der konstruktiven Zusammenarbeit von Datenschutzbeauftragtem und Landesregierung bin ich guten Mutes, dass alle Beteiligten das Ihre dazu beitragen, um die informationelle Selbstbestimmung und damit ein wichtiges Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Von der Landesregierung gibt es eine weitere Wortmeldung, und zwar von Frau Ministerin Löhrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz, weil sowohl von Herrn Engel als auch von Frau Conrads die Frage der Plagiatssoftware angesprochen worden ist: Ich möchte darauf verweisen, dass das gestern umfänglich Thema der Fragestunde war und dass dort von mir alle Fragen beantwortet worden sind. Alle, die dazu Fragen haben, auch die Öffentlichkeit, bitte ich, die umfänglichen Fragen und Antworten nachzulesen, damit hier mehr Aufklärung und Sachlichkeit in die Debatte kommt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3282, den 20. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2011 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Vorlage 15/615 – und die Stellungnahme der Landesregierung hierzu – Vorlage 15/868 – zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt

7 Weiterentwicklung des Adressraums im In

ternet – Unterstützung der Einführung der Top-Level-Domain „.nrw“

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3268

Für die Fraktion der CDU hat Frau Abgeordnete Verpoorten das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit großem Interesse vernahm ich die Meldung der Landesregierung vom gestrigen Tage, dass diese die Einführung einer Top-Level-Domain „.nrw“ unterstütze. Es passiert mir sehr selten, dass eine Pressemeldung der Landesregierung ein Lächeln bei mir verursacht. Doch hierüber musste ich herzhaft lachen. Mich hat es schon amüsiert, dass ca. eine Woche, nachdem unsere Fraktion den vorlie

genden Antrag gestellt hat, die Landesregierung ankündigt, diesen quasi in vorauseilendem Gehorsam vor der Beratung im Landtag umzusetzen. Drückte da etwa das schlechte Gewissen? – Schließlich ist der hier zu beratende Antrag nicht neu.

Die Fraktionen von CDU und FDP haben im Juli 2009 folgerichtig mit der Bekanntgabe der in Zukunft frei wählbaren Top-Level-Domains einen Antrag ins Plenum eingebracht, der sich mit der Erweiterung des Internetadressraums um regionale TopLevel-Domains befasst hat. Mit dem damaligen Votum für den Antrag wurde der Medienstandort NRW erneut seiner Vorreiterrolle gerecht.

Über zwei Jahre, nachdem der Antrag der Fraktionen der CDU und FDP verabschiedet wurde, ist aber nichts passiert. Daher sah meine Fraktion dringenden Handlungsbedarf, einen erneuten Antrag zu stellen, um auf dieses Versäumnis hinzuweisen.

An dieser Stelle darf ich mich bei der Landesregierung bedanken,

(Minister Ralf Jäger: Können Sie gern!)

dass sie die von meiner Fraktion erarbeitete Medienpolitik offensichtlich so sehr schätzt, dass ein Antrag von uns, noch bevor er ins Plenum kommt, innerhalb von acht Tagen zu einem Maßnahmenplan gedeiht, der genau die in unserem Antrag erwähnten Punkte abarbeitet.