Ich pflege mich nicht an Meinungsumfragen zu orientieren, sondern ich pflege mich an dem zu orientieren, was ich rational erfassen kann. In der Politik ist es nicht immer richtig und wichtig, den Meinungsumfragen hinterher zu hecheln, sondern man muss schon seine eigene Vorstellung von den Dingen haben.
Ich kann der verehrten Ministerpräsidentin nur empfehlen, endlich zu erkennen, welche Leitplanken Grundgesetz und Verfassungsgericht ihrer Versprechungspolitik gesetzt haben. Sie ist im Augenblick zwar nicht da, aber der Finanzminister kann die Empfehlung ja vielleicht entgegennehmen.
Es kommt nicht nur darauf an, dass die Landesregierung die Schuldenbremse beachten muss, sondern sie muss auch das steuerfreie Existenzminimum der Bürger akzeptieren, und zwar mit allen Konsequenzen, die das für den Steuerstaat hat. Je eher, Herr Finanzminister, Sie das begreifen, desto besser wäre es für alle Beteiligten. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Weisbrich. – Für die ebenfalls antragstellende Fraktion der FDP hat Frau Kollegin Freimuth das Wort.
Guten Morgen. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss der Koalition aus CDU/CSU und FDP in Berlin haben die Partner eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Aufschwungdividende verabredet und einer Verbesserung der Steuergerechtigkeit den Weg bereitet. In zwei Schritten werden vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen bis zum Jahr 2014 durch den Verzicht auf heimliche Steuererhöhungen um insgesamt 6 Milliarden € entlastet, das heißt, die Steuermehreinnahmen fallen entsprechend geringer aus.
Ich sage „heimliche Steuererhöhungen“, weil es zur stärkeren Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eben keiner gesetzlichen Änderung bedarf, sondern diese heimliche Steuererhöhung regelmäßig, schleichend und weitgehend öffentlich unbemerkt erfolgt.
Die Beschlüsse der Berliner Koalitionsspitzen tragen zum einen einem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung, weil nämlich der Grundfreibetrag die steuerliche Seite des sogenannten Existenzminimums darstellt und nach dem Kindergeldurteil regelmäßig vom Gesetzgeber zu überprüfen ist. Mit
dem Entlastungsschritt Anhebung des Grundfreibetrags um 110 € für das Jahr 2013 und dann für 2014 um weitere 240 € auf zukünftig 8.354 € werden gerade die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, die von den steigenden Energiekosten zum Beispiel, aber auch von der seinerzeitigen Mehrwertsteuererhöhung auf 19 % in der Vergangenheit besonders hart betroffen sind, steuerlich gerechter behandelt.
Zum Zweiten wurde die Verschiebung des Tarifverlaufs, also die Verschiebung der Eckwerte um 1,4 % bzw. dann noch einmal um 3 % im Jahr 2014, und damit ein Einstieg in die Reduzierung der kalten Progression verabredet.
Das ist wichtig, richtig und notwendig, denn durch das Zusammenwirken von Inflation, Lohnanpassung und progressiv steigendem Steuertarif kommen Steuerpflichtige zum Beispiel bei einer Nominallohnanpassung, die allein den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung trägt, bereits in eine höhere Steuerstufe. Und das, meine Damen und Herren, hat mit Steuergerechtigkeit wirklich absolut nichts zu tun.
Weil das immer wieder in Zweifel gezogen wird, lassen Sie mich das an einem einfachen Beispiel darstellen. Laut Statistischem Bundesamt steigen die Gehälter der Beschäftigten in Deutschland durchschnittlich um 1,8 %. Die Inflationsrate beträgt 2,5 %. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer allein aufgrund dieser Entwicklung real weniger verdient. Damit aber noch nicht genug: Die Steuern werden auf der Grundlage des Nominaleinkommens berechnet. Dadurch erhöht sich der Betrag, der an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Bei einem Arbeitnehmer, der im Jahr 30.000 € verdient, also kein Großverdiener ist, Steuerklasse III, zwei Kinder wirkt sich das zum Beispiel wie folgt aus: Sein Bruttoeinkommen erhöht sich durch die Tariferhöhung von 30.000 € auf 30.540 €. Um real keinen Kaufkraftverlust zu erleiden, bräuchte dieser Arbeitnehmer aber bereits 30.750 €, also 210 € mehr.
Nicht genug, dass er auf den Reallohnausgleich verzichten muss, auch das Finanzamt verlangt mehr Steuern, und zwar aufgrund des progressiven Steuersystems. Es wird hier also nichts noch zusätzlich erhöht. Konkret bedeutet das, dass diese Person in dem Beispiel 114 € mehr Steuern zahlt. Der persönliche Durchschnittssteuersatz steigt von 5,2 % auf 5,5 %, und am Ende des Jahres hat der Arbeitnehmer 324 € weniger als am Anfang des Jahres in der Tasche – trotz Lohnerhöhung.
Ich kann nur ganz klar sagen: Unsere Vorstellung von Gerechtigkeit ist es, dass sich der Staat nicht noch zusätzlich an den Reallohnverlusten der Bürgerinnen und Bürger beteiligt.
Wir setzen auf einen Kurs des Ausgleichs zwischen der sozialen Verantwortung auf der einen Seite und der weiterhin notwendigen Stärkung der Wachstumskräfte auf der anderen Seite.
Debatten über die Anpassung von Hartz-IVRegelsätzen und anderer Sozialtransfers sind richtig und wichtig. Das will ich überhaupt nicht infrage stellen, aber ich erlaube mir schon den Hinweis, dass genau diese Transferleistungen von der Solidargemeinschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erwirtschaftet werden müssen. Diese Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Wachstumskräfte, tragen zu Arbeit und Wohlstand bei. Ohne sie ist eine Grundlage für Transferleistungen überhaupt nicht gegeben.
Ohne die Aufmerksamkeit auf das Erwirtschaften zu richten und ohne eine gerechte Beteiligung der Leistungserbringer, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch der Unternehmer, am Aufschwung, gefährden wir den sozialen Frieden in unserem Land. Deshalb sage ich klar: Die FDP ist auch die Interessenvertretung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Ich lade alle politischen Kräfte in unserem Land herzlich ein, endlich wieder einmal nicht nur die Transferleistungsbezieher, sondern auch die Gruppe der vernachlässigten Mitte, der steuerzahlenden Bevölkerung in unserem Land, in den Fokus der Politik zu rücken; denn eine Politik der sozialen Gerechtigkeit, wie sie in der sozialen Marktwirtschaft angelegt ist, bedeutet einen fairen Ausgleich zwischen der Gruppe der Steuerzahler auf der einen Seite und der Gruppe der Transferleistungsempfänger auf der anderen Seite.
Auf keinen Fall wollen wir, dass die Eigenverantwortung und die Initiative der Bürger durch einen Versorgungsstaat gefährdet oder abgelöst werden. Das darf nicht passieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich glaube, wir sind gerade Zeugen eines Versuchs der Autosuggestion durch den Vorredner und die Vorrednerin geworden; denn Sie von Schwarz und Gelb wollen sich ja ganz offensichtlich
selbst einreden, dass der Kompromiss, der in Berlin gefunden worden ist, ein Akt der Gerechtigkeit ist. Ich kann nur sagen: Wir als Sozialdemokraten können Ihnen da in keiner Weise zustimmen.
Selbstgerechtigkeit ist keine Gerechtigkeit im engeren Sinn. Dieser faule Regierungskompromiss ist nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, sich angesichts katastrophaler Zustimmungswerte bei Umfragen hier mit einem Thema zu profilieren.
Sie haben sich bei diesem Kompromiss die verkehrten Parameter ausgesucht. Das zeigt sich doch schon durch diese aberwitzige Verknüpfung der drei Themen „Pflegeversicherung“, „Betreuungsgeld“
Wir haben an anderer Stelle schon sehr deutlich geäußert, für wie unsinnig wir es halten, mit Steuergeldern Prämien für den Nichtbesuch von Kindertagesstätten auszuloben. Das, was Sie jetzt unter dem Stichwort „kalte Progression“ bei den Steuern versuchen, ist doch eigentlich nur ein Profilierungsversuch der FDP auf Kosten Dritter.
Ich finde es kaum verwunderlich, dass der Jubel in der Öffentlichkeit für diese Steuersenkungsvorschläge kaum Anfang nehmen will und dass Sie jetzt versuchen, den nordrhein-westfälischen Landtag sozusagen zum Ersatzort für öffentliche Zustimmung zu machen, indem Sie versuchen, sich selber ins richtige Licht zu rücken.
Bei genauerem Hinsehen besteht eben kein Anlass zum Jubeln; denn die kalte Progression, die Sie als morbides Ungetüm darstellen, mit der man sich der Einkommen bemächtigt, ist nicht das größte Gerechtigkeitsproblem, das wir in unserem Lande bei den Steuern haben.
Ich darf an die Vermögensteuer und an die Erbschaftsteuer erinnern und darauf hinweisen, dass wir uns durchaus eine Verknüpfung dergestalt vorstellen können, dass wir die Bezieher von niedrigeren Einkommen entlasten, indem wir diejenigen, die am gesellschaftlichen Wachstum und Wohlstand überproportional teilhaben, entsprechend belasten. Diese Komponente blenden Sie aber immer komplett aus. Mit dem, was Sie jetzt vorgeschlagen haben, stehen Sie in guter Tradition zu Ihrem sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Der verehrte Kollege Weisbrich hat hier eben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine bescheidene Teilhabe am Wachstum zugebilligt. Das finde ich ganz in Ordnung. Damit laufen Sie bei uns
offene Türen ein. Wir sollten uns in diesem Zusammenhang zum Beispiel auch einmal über Lohnnebenkosten unterhalten. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben Sie aber zum Beispiel versucht, eine unbescheidene Teilhabe ganz weniger – zum Beispiel der Hotelbesitzer – am allgemeinen Wohlstand zu ermöglichen.
(Vereinzelt Beifall von der SPD – Beifall von Rüdiger Sagel [LINKE] – Rüdiger Sagel [LINKE]: Genau! Die Mövenpick-Partei da drüben!)
Ich glaube, jetzt wird es für diejenigen sehr spannend, die sich zum Beispiel immer auf den Bund der Steuerzahler berufen. Eine Schlagzeile in „Welt Online“ vom 17. November 2011 lautete: „Steuersenkung entlastet Gutverdiener am stärksten“.
Jetzt nenne ich Ihnen die Zahlen, nach denen Sie eben gefragt haben: Bürger mit einem jährlich zu versteuernden Einkommen ab 56.000 € können künftig 652 € einsparen. Bezieher von mittleren Einkommen sparen 278 €. Jetzt kommt eine Angabe in Prozent: Die Bezieher von kleineren Einkommen sparen bis zu 36 %. Das macht allerdings real nur einen Betrag von 54 € im Jahr aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, rechnen Sie da einmal drauf, was Sie bei der Pflegeversicherung zusätzlich bei den Menschen einkassieren wollen. Dann kommen Sie auf eine Ersparnis, die geradezu lächerlich ist und, wenn Sie es einmal umrechnen, genau dem Gegenwert von zwei Brötchen im Monat entspricht. Und damit wollen Sie den Konsum in unserem Land anregen.
Die weiteren Folgen sind doch fatale Deckungslücken in unseren Haushalten. Auch da stehen Sie in der unguten Tradition des ungeheuren Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Wir debattieren hier in Nordrhein-Westfalen allen Ernstes über alle Fraktionsgrenzen hinweg darüber, wie wir Kommunen, die strukturelle Lücken im Haushalt haben, helfen können, diese Lücken zu schließen. Sie von der CDU verlangen, dass das Land, das mit den 350 Millionen € bis an die Grenze des Belastbaren geht, den Betrag für die Kommunen noch erheblich aufstockt.