Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es mit einer Angelegenheit zu tun, die durch die Debatte von
heute Morgen erst einen Kontext erfährt. Ansonsten ist es sicherlich vor allen Dingen eine technische Weiterentwicklung des Verfassungsschutzgesetzes. Das haben meine Vorredner hinreichend ausgeführt.
Wir haben auch schon gehört, dass es sich bei dem Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen um eine Norm handelt, die an vielen Stellen vielfältige Schrankenwirkungen aufweist. Diese Schrankenwirkung ist sicherlich gerade in bürgerrechtspolitischer Hinsicht sinnvoll.
Die Sicherheitslage in Deutschland verändert sich ständig; über diesen Punkt haben wir heute Morgen sehr viel erfahren. Da ist es richtig, wenn durch im Verfassungsschutzgesetz NRW verankerte Verfahrensweisen, wenn durch Befristungen und häufige Evaluierungen sichergestellt ist, dass die Normen immer der Sicherheitslage angemessen sind.
Wenn wir über Schrankenwirkungen sprechen, sprechen wir auch über parlamentarische Kontrolle. Es war in bürgerrechtspolitischer Hinsicht schon immer wichtig, ein kritisches Auge auf den Verfassungsschutz und ähnliche Instanzen zu werfen. Das haben wir auch heute Morgen diskutiert. Wir brauchen einfach starke Regelungen zur Kontrolle. Wir brauchen aber nicht nur Kontrolle, sondern wir brauchen auch Transparenz beim Verfassungsschutz. Das habe ich heute Morgen angesprochen. Ich weiß, das ist bei Instanzen, die naturgemäß geheim zu operieren haben, schwierig durchzusetzen.
Wir haben momentan eine schwierige Sicherheitssituation. Wir müssen aber auch in schwierigen Situationen dafür sorgen, dass der Rechtsstaat stark bleibt. Das haben wir auch an anderer Stelle festgestellt. Er muss stark bleiben, weil sonst diejenigen, die den Rechtsstaat bedrohen, ihr Ziel noch erreichen würden.
Die Klauseln, über die wir heute konkret sprechen, sind sehr intensiv evaluiert worden. In der Abwägung erscheinen sie vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklung tragbar. Ich möchte gerade gegenüber dem Kollegen Lehne betonen: Ein solcher Abwägungsprozess ist nicht immer einfach, und wer ihn sich einfach macht, sollte sich vielleicht manchmal mit anderen Themen auseinandersetzen.
Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen zwei Normen verlängert werden – erneut befristet, erneut mit den Standards zur Evaluation, die wir vorgesehen haben.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bolte. – Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Orth das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn hier von Technik gesprochen wird, muss man sich fragen, ob die heute Regierenden damit ihre eigene Oppositionstätigkeit 2008 als reinen Populismus darstellen wollen.
Sie haben uns immer bezichtigt, permanent die Grundrechte zu verletzen. Sie haben gegen das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen geklagt. Unterschrift: Herr Jäger, Unterschrift: Herr Kutschaty, beide heute Minister. Und dann ist das, was wir heute als Evaluationsbericht bekommen, reine Technik? Wo sind denn jetzt all die Bedenken
von Ihnen und von den Grünen geblieben, die uns vorgehalten haben, die Verfassung würde verletzt? Ist das 2008 alles Polemik gewesen, oder hatten Sie ernste Absichten? Ich hätte mir gewünscht, dass Sie dazu heute Stellung nehmen und erklären, was Sie heute für eine Meinung dazu haben.
Ich jedenfalls kann festhalten, dass Sie gegen das Verfassungsschutzgesetz geklagt und uns bis in den Wahlkampf hinein vorgehalten haben, dass wir die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger missachteten. Und Sie haben gefordert, endlich dieses Gesetz zu ändern. Kaum sind Sie an der Regierung, ziehen Sie Ihre eigene Klage zurück und bestellen denjenigen, der vorher das Land vor dem Verfassungsgericht vertreten hat, zu Ihrem Gutachter für den Evaluationsbericht, und schwuppdiwupp, die Meinung hat sich geändert!
Außerdem hätte ich gerne von Ihnen ein nettes Wort gegenüber dem früheren Innenminister Ingo Wolf gehört, dem Sie all das vorgeworfen haben. Ich würde von Ihnen erwarten, dass Sie sagen: Herr Wolf, Sie hatten damals offenbar doch recht.
Von daher glaube ich, Rot-Grün hat sich mit diesem Evaluationsbericht bis auf die Knochen blamiert. Ich bin gespannt, wie Sie hierzu Stellung nehmen, Herr Minister. Schließlich haben Sie einmal dagegen geklagt, und jetzt meinen Sie, es ist alles in Ordnung. Wie ist Ihr Sinneswandel zustande gekommen? Erklären Sie mir das bitte mal! – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Die Linke Herr Michalowsky das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Besucher! Es ist ja jetzt so üblich, Sie auch zu begrüßen. Dass der Landtag heute mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP über die Verlängerung von grundrechtsbelastenden Normen des Verfassungs
In der letzten Woche ist bekannt geworden, dass Nazis seit 13 Jahren Deutschland mit einem in seiner Brutalität und seinem Umfang neuen Terror überzogen haben. Davon ist offenbar auch NRW betroffen.
In Dortmund wurde 2006 Mehmet K. erschossen. Es gibt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass auch ein verheerender Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße im Jahre 2004 mit 22 Schwerverletzten auf das Konto der Nazis geht. Offen ist noch, ob auch der Bombenanschlag im Düsseldorfer S-BahnBahnhof Wehrhahn im Januar 2000 mit neun Schwerverletzten von den Nazis verübt wurde. Der „Spiegel“ berichtete damals, dass in die Ermittlungen zur Aufklärung des Kölner Bombenanschlags auch der Verfassungsschutz eingeschaltet worden sei.
Zunächst gilt unser Mitgefühl selbstverständlich den Opfern und Angehörigen von Opfern der Anschläge. Unsere Solidarität gilt heute zudem allen in Deutschland lebenden Migranten, die von Nazis bedroht werden.
Zugleich stellt sich mit Nachdruck die Frage: Was treibt eigentlich der Verfassungsschutz? Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen verfügt über eine Verfassungsschutzabteilung mit weit über 300 Schlapphüten und geschätzt 100 sogenannten Vertrauensleuten in nazistischen Organisationen. Der Verfassungsschutzbericht 2010 befasste sich zwar auch mit rechtsextremen Parteien und Organisationen, eine terroristische Gefahr wird aber nicht erkannt.
Das ist wohl kein Zufall. Denn der Verfassungsschutz hat hier nicht nur versagt, er fördert die Rechtsextremen sogar. Das Innenministerium hat etwa den Mitbegründer der NPD NordrheinWestfalen und deren langjähriges Vorstandsmitglied Wolfgang Frenz als sogenannten Vertrauensmann in der Zeit von 1959 bis 1995, also über 30 Jahre lang, mit monatlich 600 bis 800 DM unterstützt. Frenz hat nach eigenen Angaben diese Gelder direkt an die NPD abgeführt bzw. für deren Aufbau und Organisation verwendet.
Nun stellen wir uns nachdrücklich die Frage: Wie kann es sein, dass rechte terroristische Organisati
onen jahrelang Bürgerinnen und Bürger ermorden und verwunden und der Verfassungsschutz in 16 Bundesländern sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz davon nichts gewusst haben wollen?
Angesichts der oben genannten Beispiele stellt sich die Frage: Gibt es im Verfassungsschutz etwa Toleranz oder sogar Sympathien gegenüber Nazis, oder ist der Verfassungsschutz einfach inkompetent?
Wir fordern das Innenministerium auf, endlich die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit rechtsextremen Organisationen zu beenden
Im Übrigen fordern wir die Auflösung des Verfassungsschutzes NRW. Wir brauchen in Deutschland keine 17 Verfassungsschutzämter, die sich bei der Bekämpfung des braunen Terrors als nutzlos erweisen und sich vielleicht auch noch gegenseitig behindern.
Meine Fraktion hat im Landtag von Anfang an durch zahlreiche Kleine und Große Anfragen sowie Anträge mit Nachdruck auf die Gefahr von rechts aufmerksam gemacht. Wir – die Abgeordneten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Fraktion und unzählige unserer Parteimitglieder – haben uns in Dortmund, Dresden, Wuppertal, Stolberg und wo auch immer die braune Pest auftaucht, den Nazis persönlich in den Weg gestellt und durch passiven Widerstand Naziaufmärsche zu verhindern versucht.
Aber wie reagiert der Staat? Wie reagiert die rechte Presse? Wie reagieren insbesondere die Fraktionen von CDU und FDP darauf? Ihnen fällt nichts anderes ein, als im Landtag Anträge zu stellen, mit denen sie linke Abgeordnete wegen ihres antinazistischen Kampfes diffamieren und kriminalisieren wollen.
Ich frage Sie erneut: Wo sind Sie eigentlich, wenn Die Linke an der Seite von Bürgerinnen und Bürgern gegen die rechte Gefahr auf die Straße geht?
In Sachsen und Thüringen werden die Vorsitzenden der Fraktionen der Linken, Bodo Ramelow und André Hahn, strafrechtlich verfolgt, weil sie sich gewaltbereiten Rechten in Dresden in den Weg gestellt haben.