onsschreiben mit Fristsetzungen und vielleicht Anhörungen ist aber offensichtlich nichts Konstruktives geschehen.
Die Landesregierung hätte die Möglichkeit gehabt, aktiv gestaltend an einer Problemlösung zumindest mitzuwirken. Denn das Problem liegt tiefer als im bloßen Ordnungsrecht, also nicht nur im Gesetzesvollzug.
Entschuldigung, Herr Preuß, dass ich Sie unterbreche. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie Besprechungsbedarf haben, wäre es nett, Sie würden sich dazu nach draußen begeben. Dann müsste der Redner nicht gegen eine solche Geräuschkulisse anreden. Danke sehr.
Es geht um die bestmögliche, qualitativ hochwertige und vor allem sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das ist eben nicht gewährleistet, wenn Ärzte unausgeruht und übermüdet sind.
Deshalb ist es wichtig, das Thema nicht allein unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes zu behandeln, sondern als gesundheitspolitische Herausforderung zu begreifen, die auch den besonderen Rahmenbedingungen eines Krankenhauses Rechnung trägt.
Wir erwarten daher, dass nachher nicht nur Herr Minister Schneider für die Landesregierung spricht, sondern zumindest auch Gesundheitsministerin Frau Steffens eindeutig Stellung bezieht.
Meine Damen und Herren, ein berühmter Philosoph hat mal gesagt: Wenn man ein Problem erkennt, muss man die Ebene verlassen, auf der sich das Problem befindet. – Wir wären gut beraten, wenn wir nicht darüber nachdenken würden, wie wir Sanktionen verbessern, sondern darüber, wie wir die Gesundheit der Menschen in unseren Krankenhäusern besser in den Fokus nehmen können.
Das heißt, die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Bezirksregierungen muss verbessert werden. Es muss eindeutige Richtlinien geben, an denen sich die Personalabteilungen der Krankenhäuser und die Bezirksregierungen orientieren können. Es müssen nicht nur sozusagen von oben herab Informationen weitergegeben werden, sondern es muss auch Beratung, Verständnis und eine gewisse Beweglichkeit vonseiten der Bezirksregierungen geben.
Wir haben auf der einen Seite ein Gesetz. Das ist okay, es ist ordnungspolitisch richtig. Es erweist sich aber an einigen Stellen zumindest im Hinblick
auf seine Anwendung an Krankenhäusern als praxisuntauglich. Überspitzt ausgedrückt: Ein Chirurg kann nicht einfach eine dringende OP abbrechen, weil er gerade Feierabend hat. Andererseits sind natürlich die Gesetze einzuhalten, zu beachten und zu vollziehen.
Wir sollten weiter zur Kenntnis nehmen, dass Krankenhäuser ihre Dienstpläne entwickeln, die Bezirksregierungen aber nicht sagen, ob sie die Dienstpläne als gesetzeskonform akzeptieren. Denn es gibt kein Genehmigungsverfahren, sondern, wie der FDP-Antrag auch deutlich aufzeigt, schlichte Sanktionen, Beanstandungen und Fristsetzungen bis hin zu Bußgeldbescheiden. Das führt zu einem weiteren Problem, dass zum Beispiel Frau Ministerin Schulze nicht klarstellt, wer für die Erstellung von ordnungsgemäßen Dienstplänen zum Beispiel an Unikliniken zuständig ist: die Chefärzte oder die Klinikleitung oder gar das Ministerium selbst. Es besteht also Handlungsbedarf ohne Ende, und nichts ist bisher passiert.
Es kann doch nicht sein, dass Dienstpläne von den Bezirksregierungen aufgrund abweichender Auslegungen der Gesetze auseinandergepflückt werden. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass Bezirksregierungen Begriffe wie den Übergang von Vollzeitarbeitszeit in Bereitschaftsdienst, sogenannte Nettoarbeitszeit, Rufbereitschaft oder Pausenzeiten anders definieren als die betroffenen Krankenhäuser. Da muss man sich verständigen. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, ein verlässliches Konzept zu fordern und zu erstellen. Damit das nicht nur eine Einbahnstraße ist, sind die Beteiligten, also die Krankenhäuser, Ärzte, Verwaltungen, gemeinsam interaktiv daran zu beteiligen, sodass daraus eine rechtssichere Grundlage für die Anwendung und Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes – ich wiederhole – im Interesse der Patienten werden kann.
Hierzu reicht es nicht aus, den angeblich unwissenden Verantwortlichen in den Krankenhäusern Informationen an die Hand zu geben, sondern sie müssen auch – ich sage es noch einmal – aktiv beraten werden. Oder noch besser: Es muss vielleicht auf Spitzenebene ein gemeinsam getragenes Konzept entwickelt werden. Denn es kann nicht sein, dass die Bezirksregierungen als Aufsichtsbehörden einerseits und die Krankenhäuser andererseits das Gesetz unterschiedlich auslegen. Wir halten es für richtig, das Thema im Ausschuss umfassend zu beraten und zu bearbeiten.
Im Übrigen ist noch zu klären, ob die festgestellten Gesetzesverstöße Überschreitungen der Arbeitszeiten in Einzelfällen sind oder ob sie systembedingt etwa auf der Nichteinhaltung von Dienstplänen bzw. sogar auf der Einhaltung eines fehlerhaften Dienstplans beruhen.
Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht die Krankenhäuser an den Pranger stellen. Die Arbeit der vielen Ärztinnen und Ärzte an unseren Kran
kenhäusern und die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patienten dürfen nicht an bürokratischen Hemmschuhen scheitern. Der Gesetzgeber, die Kontrollorgane und -abteilungen der Bezirksregierungen und die Krankenhäuser müssen gemeinsam das Problem der Arbeitszeiten und der Dienstpläne angehen. Hier sitzen alle in einem Boot.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Anfang vielleicht in der Vorweihnachtszeit ein Lob an die Landesregierung. Ich finde, es ist immer wichtig, zu motivieren. Es gab schon einige Aktionen des Arbeitsministers, mit denen er den Arbeitsschutz in den letzten Monaten deutlich vorangebracht und nach außen kundgetan hat, dass wir starken Arbeitsschutz brauchen.
Herr Minister Schneider, Sie haben letzten Monat das Ergebnis landesweiter Kontrollaktionen von Arbeitsschutzbehörden im Einzelhandel verkündet: 60 % Mängel bei immerhin 343 Betrieben.
Sie haben bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November eine Initiative von NRW eingebracht. Zukünftig soll staatlicher Arbeitsschutz primär bei denjenigen Betrieben ansetzen, in denen das Risiko für die Arbeitnehmer am größten ist. Auslöser ist sicher der PCB-Skandal in Dortmund, Firma Envio. In Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen soll ein einheitliches Beschwerdemanagement eingeführt werden. Außerdem soll es unangekündigte Überprüfungen vor Ort geben. Das Ziel der Aktivitäten besteht darin, eine Gefährdung für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten abzuwenden. Dahinter stehen wir voll.
Sie haben auch einen großen Arbeitsschutzbericht vorgelegt. Ich habe nur eine Kopie des Deckblatts gemacht, weil er so umfangreich ist. Wenn man hineinschaut, werden die Arbeitszeitgestaltung und bestimmte Gewerbe – Hotelgewerbe, Einzelhandel, Landwirtschaft, ja sogar die Krankenpflege – angesprochen. Aber der Bereich des ärztlichen Dienstes, in dem die Verstöße in den letzten Jahren aus unserer Sicht eklatant waren, kommt in diesem Bericht nicht vor.
In dem vorliegenden Antrag geht es nicht um die klassischen Betriebe, die in der Vergangenheit untersucht worden sind, sondern um die nordrheinwestfälischen Krankenhäuser und die Einhaltung der Arbeitszeitregelung, ein wichtiger Bestandteil
des Arbeitsschutzes. Die FDP-Fraktion hat bereits die letzte Landesregierung zu einer Initiative aufgefordert, die Einhaltung der Arbeitszeit bei Ärzten in Krankenhäusern zu überprüfen.
Die Vielzahl von Verstößen war besorgniserregend, weil eben nicht nur die Gesundheit der Ärzte darunter leidet. Es ist ein besonders sensibler Bereich, weil von diesen übermüdeten Ärzten eben Patienten behandelt werden. Diese Entwicklung ist mit erhöhten Risiken verbunden. Wenn da ein übermüdeter Arzt arbeitet, kommt es vielleicht zu einer falschen Dosierung, ein falsches Medikament wird eingesetzt, Befunde werden unzureichend erhoben oder falsch bewertet. All das sind Dinge, die Auswirkungen haben können. Es kommt bei dem Patienten eventuell zu einer gefährlichen Blutung, es tritt eine Lähmung auf, oder er fällt ins Koma. All das – bis hin zum Tod – sind Folgewirkungen, die auftreten können. Das sollten wir in dieser Debatte nicht verschweigen.
Nach einer weiteren Überprüfung – auch in diesem Jahr – wurde festgestellt, dass die Einhaltung der Arbeitszeiten in einigen Krankenhäusern immer noch zu wünschen übrig lässt. In 20 überprüften Krankenhäusern gab es diesmal 98 Verstöße. Dabei ging es um die Überschreitung der täglichen Arbeitszeit, die Überschreitung der Schichtlänge und um die Überschreitung der Bereitschaftsdienstzeiten. In zehn Fällen wurde die Einhaltung der Ruhezeiten angemahnt. Die Bedarfsanalyse war in 14 Fällen unzureichend. Zwölfmal wurde die Rufbereitschaft länger in Anspruch genommen als erlaubt.
Minister Schneider hat auch in den vergangenen Debatten – dieses Thema behandeln wir ja nicht zum ersten Mal – sicher zu Recht darauf hingewiesen, dass die personelle Besetzung der Arbeitsschutzbehörden in den letzten zehn Jahren deutlich reduziert worden ist. Dieser Trend zieht sich wie ein roter Faden durch, übrigens nicht nur unter schwarz-gelber Regierungsverantwortung, sondern auch vorher schon unter rot-grüner Regierungsverantwortung. Zugleich haben die Aufgaben zugenommen. – Sie haben im Juli dieses Jahres angekündigt, im Arbeitsschutz 60 Stellen wieder besetzen zu wollen. Ich glaube, angesichts der Aufgaben und der Notwendigkeit, die wir hier schildern, ist es sicherlich berechtigt, in dem Bereich einen solchen Schritt zu gehen.
Dennoch darf man angesichts der Ergebnisse der bisherigen Überprüfungen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Vielmehr zeigt sich, dass die bisherigen Maßnahmen offenbar wenig gebracht haben und daher auf den Prüfstand gehören. Das betrifft zum einen die Sanktionen, zum anderen aber auch die Information und die Beratung.
Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, sich dort stärker als bisher zu engagieren und
ein praxisorientiertes Konzept – natürlich zusammen mit den Beteiligten, wie es Kollege Preuß angesprochen hat – zu erarbeiten. Es geht nicht nur um Kapazitäten für die Überwachung von Betrieben, sondern auch um eine niedrigschwellige, sachgerechte Beratung, wie Arbeitszeitverstöße vermieden werden können.
Bisher fehlt es der Landesregierung an der Ernsthaftigkeit – jedenfalls entnehmen wir das den Daten –, mit der sie aus unserer Sicht darangehen soll. Sie haben in diesem Jahre 20 Krankenhäuser überprüfen lassen, aber nur aufgrund von Hinweisen, dass dort mutmaßlich Fehlverhalten und Arbeitszeitverstöße vorliegen. So haben Sie das jedenfalls in der Antwort auf meine letzte Kleine Anfrage geschrieben.
Gleichzeitig haben Sie aber – ich habe es eben gesagt – 343 Einzelhandelsbetriebe überprüfen lassen. Warum kann man angesichts der Probleme der Krankenhäuser nicht einfach sagen: „Das Problem ist so groß, wir strengen uns an, die Krankenhäuser in diesem Jahr flächendeckend zu überprüfen zu lassen“? Es sind schließlich nur knapp über 400 Krankenhäuser.
Seit 2010 wurden von den Arbeitsschutzbehörden immerhin 199 Arbeitszeitverstöße festgestellt. Die Ahndungsquote liegt unter 5 %. Ich habe eine Ahnung, wie ernsthaft die Geschäftsführungen der Kliniken mit dem Thema Arbeitszeitverstöße umgehen, wenn die Ahndung so aussieht. Die Möglichkeiten der Ahndung des Arbeitszeitgesetzes bestehen nicht nur in der Verhängung von Bußgeldern, sondern reichen im letzten Schritt bis zur Verurteilung zu Freiheitsstrafen. Ich glaube, die Ahndung in bisheriger Form hat in den Krankenhäusern, jedenfalls bei den Verantwortlichen, bisher nichts Ernsthaftes bewirkt.
Seit Rot-Grün regiert, gibt es nur noch bei konkreten Hinweisen Kontrollen. Ich glaube, das ist etwas, was in einem Bereich, in dem noch so viele Verstöße vorliegen, nicht ausreicht. Aus unserer Sicht ist das unzureichend. Wir haben wiederholt eine flächendeckende Überwachung der Krankenhäuser, aber natürlich auch eine Beratung und eine Ahndung bei Verstößen sowie deren Veröffentlichung gefordert. Sie sagen, die Rechtsgrundlage dafür fehlt. Wenn man sie flächendeckend prüfen würde – die Rechtsgrundlage kann man herstellen, wenn man das will –, wären wir bei Ihnen mit im Boot.
Die Missstände bei den Arbeitszeiten führen übrigens auch zu verstärktem Ärztemangel. Deshalb ist es schade, dass die Gesundheitsministerin heute nicht anwesend ist, um an der Debatte teilzunehmen. Die Ärzte verlassen die Kliniken.
Jetzt werden Sie argumentieren, die Ärzte können die Arbeitszeiten gar nicht einhalten, weil nicht genug Ärzte da sind. Ich sage Ihnen: Im Moment haben wir in vielen Kliniken noch ausreichend Ärzte –
in einigen Kliniken leider nicht mehr. Aber selbst in den Kliniken, in denen es noch ausreichend Ärzte gibt, werden die Arbeitszeiten nicht eingehalten. Das führt eher dazu, dass Ärzte und auch angehende Ärzte nicht in die Kliniken kommen oder nicht langfristig dort bleiben, und das verstärkt den Ärztemangel, den wir jetzt schon feststellen.
Deshalb sind Arbeitszeitkontrollen aus unserer Sicht gleichzeitig auch ein wichtiger Baustein, um dem zunehmenden Ärztemangel an nordrhein-westfälischen Kliniken zu begegnen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Teil Ihres Antrags ist durchaus zu unterstützen: die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Bei uns im Krankenhaus sind alle für eine gute Versorgung, für eine gute Pflege und für eine gute Gesundheit verantwortlich. Alle Berufsgruppen sind dafür verantwortlich, auch die nichtärztlichen.
Darum finde ich es besonders schade, dass sich dieser Antrag nur auf den ärztlichen Dienst bezieht. Wir haben es nämlich im Krankenhaus mit einem großen Fachkräftemangel zu kämpfen, und den gilt es abzuschaffen. Wir werden einige Dinge ändern müssen, um weiterhin eine gute Pflege gewährleisten zu können. Sie gehört zur ärztlichen Behandlung dazu; denn nur der ärztliche Dienst in einem Krankenhaus hilft uns als Patientinnen und Patienten auch nicht weiter.