Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe in der Tat noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann, weil ich glaube, dass wir trotz unterschiedlicher Positionen gerne den Austausch suchen. Das ist ja auch wichtig, um sich unterschiedlicher Vorgehensweisen bewusst zu werden.

Ich möchte gerne auf Ihren Hinweis auf die KMKEmpfehlung aus dem Jahre 2007, die Sie angesprochen haben, zurückkommen. Experten und Betroffene befürchten: Wenn sich ein Land sehr eng an die Umsetzung der KMK-Empfehlungen hält, führt dies insbesondere bei Schülern dazu, dass ihnen der Weg zum Abitur verbaut wird und dass sie aufgrund gesammelter Defizite in der Oberstufe keine Hochschulzugangsberechtigung erhalten; und wenn sie diese erwerben, dann mit einem ganz miserablen Schnitt. Teilen Sie diese Sorge von Experten und Betroffenen?

Vielen Dank, Herr Witzel. – Frau Ministerin.

Herr Kollege Witzel, Sie machen hier einen weiteren Bereich auf, nämlich die Frage, wie streng Leistungsbewertung im System Schule unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit

von einzelnen Schülerinnen und Schülern stattfinden soll. Das ist eine Frage der Leistungsbewertung generell.

Die KMK-Empfehlungen schließen nicht aus, dass – genauso wie bei der Lese-Rechtschreib-Schwäche – von einer individuellen Leistungsbewertung im Bereich der Grundschule und der Sekundarstufe I Gebrauch gemacht wird. Nach meinem Verständnis schließt auch der jetzige Beschluss der KMK nicht aus, dass Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer Leistungsbewertung so verfahren können. Das ist meine Einschätzung der KMK-Empfehlungen, die stets einen Rahmen bilden, wie Sie wissen. Und innerhalb dieses Rahmens sind die einzelnen Landesregierungen frei, sich zu bewegen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Pieper-von Heiden mit ihrer zweiten Frage.

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Regelungen zur Dsykalkulie in Hessen, die im Übri

gen von der Kultusministerkonferenz akzeptiert werden?

Frau Ministerin.

Ich werde mich gerne erkundigen, Frau Kollegin Pieper-von Heiden. Aber auch diese Frage ist von der Fragestellung, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse mir zum Thema Rechenschwäche vorliegen, nicht gedeckt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Freimuth möchte Sie gerne fragen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, vielen Dank für die bisher gegebenen Antworten. Gestatten Sie mir eine Nachfrage zu der Kultusministerkonferenz, die am 04.03.2010 diese Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler beschlossen hat, die eine Weiterqualifizierung des Personals im Bereich der individuellen Förderung und Individualdiagnostik vorsieht.

Insofern ist es für mich naheliegend, zu fragen, welche Maßnahmen seitens Ihres Hauses zum Beispiel im Bereich der Lehrerausbildung bzw. Lehrerfortbildung speziell in Bezug auf den Umgang mit diesen Rechenschwächen bereits ergriffen wurden. Denn irgendwie muss man ja sicherlich mit dem KMKBeschluss und auch den wissenschaftlichen Kenntnissen, die Sie hier schon angesprochen haben, umgehen.

Vielen Dank. – Frau Ministerin.

Frau Kollegin, es ist richtig, und deshalb gibt es die Fortbildungskonzeption der Landesregierung, die jetzt ausgestaltet wird, zu den Themen „Umgang mit Heterogenität“ und „Gestaltung der inklusiven Schule“. In diesem Zusammenhang hat mein Haus eine umfängliche Moderatorenschulung für alle Kompetenzteams vor Ort angelegt.

Darüber hinaus kann ich darauf hinweisen, dass es uns nicht um wissenschaftliche Kontroversen geht. Wir können schließlich nicht darauf warten, bis wissenschaftliche Kontroversen aufgelöst sind, die dann zu einer möglicherweise eindeutigeren Festlegung, wie wir diese Rechenstörung einzuordnen haben, führen. Es geht vielmehr darum, den Kindern und Jugendlichen möglichst konkret zu helfen. Uns geht es um schulfachliche Konzepte, die sich mit diesen Lernschwächen fachlich und lernpsychologisch auseinandersetzen.

Auf dem Weg dahin gibt es bereits ermutigende Beispiele im Rahmen der Fortbildungsinitiativen. Die Lehrkräfte sollen noch mehr als bisher in die Lage versetzt werden, die konkreten Probleme dieser Kinder zu erfassen, und an der richtigen Stellen ansetzen können, um die meist im grundlegenden Bereich des mathematischen Verständnisses liegenden Probleme der Kinder anzugehen und systematisch aufzuarbeiten. Wenn ich recht informiert bin, werden schon seit einiger Zeit zum Beispiel an der Universität Bielefeld sehr gute Informationen erstellt und Fortbildungsveranstaltungen praktiziert. Genau das greifen wir auf und versuchen es mit den Mitteln, die uns dafür zur Verfügung stehen, in die Fläche zu tragen.

Um ein praktisches Beispiel zu nennen: Ich habe in den letzten Tagen einige Grundschulen besucht. Es waren besonders ausgezeichnete Grundschulen, beispielsweise solche mit dem Deutschen Schulpreis. Dort nehmen sich die Kolleginnen dann manchmal auch das Recht heraus, am Anfang systematische Grundlagenarbeit ausgiebiger mit den Kindern zu üben. Als ich mir dies anschaute, hat mir eine Lehrerin ausdrücklich gesagt: Sie werden sich jetzt wundern, dass wir erst so weit sind. – Das hat sie aber ganz bewusst getan, um die Grundlagen des Lernens zu festigen, also um das mathematische Fundament zu stärken, damit es hinterher umso besser und schneller vorangeht.

Das heißt, wenn unsere Lehrerinnen und Lehrer gut geschult sind, können sie entsprechend auf die Kinder reagieren. Dort ist dann mit einigen Kindern auch individualisiert gearbeitet worden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nun folgt Herr Witzel mit seiner letzten Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, noch eine Frage an Frau Ministerin Löhrmann zu richten. Denn ich bin der Auffassung, dass die Fragestunde die Möglichkeit zur Befragung von Regierungsmitgliedern durch das Parlament ist – und nicht umgekehrt.

Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass in der damaligen Konstellation die FDP den Antrag, der hier in Rede steht, nicht in Gänze unterstützt hat. Trotzdem enthält er interessante Ansätze.

Ich möchte deshalb sehr eng fragen, auch in Beantwortung zu meiner Frage nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und unter Bezugnahme auf die in Rede stehende Kleine Anfrage. Sie hatten dort auch Ausführungen zum Bereich Testverfahren gemacht. Sie hatten darauf hingewiesen, dass es da eine sehr große Eigenverantwortung der Schulen gäbe, auch bei den Diagnoseinstrumenten. Sie hatten auf den DEMAT-Test verwiesen. An anderer Stelle taucht

zum Beispiel – Lehrerfortbildung NRW – der Heidelberger Rechentest HRT auf.

Meine Frage an Sie lautet deshalb: Ist bei unterschiedlichen Testverfahren und Diagnoseinstrumenten nicht eine Art Standardisierung Ihrerseits oder sind Empfehlungen beabsichtigt, um für Vergleichbarkeit zu sorgen? Oder besteht nicht die Gefahr, dass bei zu unterschiedlichen Ansätzen vielleicht die Ergebnisse und Analysen nicht vergleichbar sind?

Vielen Dank, Herr Witzel. – Frau Ministerin.

Herr Kollege Witzel, wir werden im Zusammenhang mit der Standardisierung von bestimmten Fortbildungssegmenten und bestimmten Diagnosesegmenten prüfen, ob wir hier sozusagen von Landesseite steuernd bestimmte Vorgaben machen und in der Fortbildung, in der Qualifizierung darauf hinwirken, dass an allen Schulen des Landes dann entsprechend verfahren werden kann.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

(Ralf Witzel [FDP]: Wann denn? – Ministerin Sylvia Löhrmann: Sie hatten gefragt, ob und nicht wann! Insofern habe ich korrekt geant- wortet, Herr Kollege!)

Das war eine Nachfrage außerhalb der regulären Möglichkeiten gemäß unserer Anlage 1 zur Geschäftsordnung.

Damit ist die Mündliche Anfrage 53 des Herrn Kollegen Witzel beantwortet.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 54

unseres Kollegen Bernhard Schemmer von der Fraktion der CDU auf:

Verschleppung des Feuerwehrführerscheins um fast ein Jahr

Seit fast einem Jahr verschleppt die nordrheinwestfälische Landesregierung nun schon die Einführung des sogenannten Feuerwehrführer

scheins. Dass mittlerweile den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten in ländlichen Räumen die Fahrer ausgehen, ließ die Minderheitenregierung bislang unbeeindruckt.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte dagegen schon Anfang des Jahres 2011 in einem Antrag (Druck- sache 15/1973) zur Eile gedrängt und über eine

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eine gute Lösung aufgezeigt. Doch die Fraktionen von SPD und Bündnisgrünen zeigten daran kein Interesse. Im Laufe dieses Jahres hat die CDU im Düsseldorfer Landtag immer wieder aufs Neue Vorstöße unternommen, dass die grün-rote Landesregierung ihre Hausaufgaben in Sachen Feuerwehrführerschein macht. So hat die CDU-Fraktion sie bereits im März aufgefordert, endlich zu handeln, nachdem der Verkehrsausschuss des Bundestages den Weg für einen Feuerwehrführerschein frei gemacht hat. Doch Rot-Grün tat wieder nichts. Im Gegenteil: Im Bundesrat hat die SPD-geführte nordrhein-westfälische Landesregierung die Initiative etwa von Bayern abgelehnt. Andere Sozialdemokraten wie etwa in RheinlandPfalz waren vernünftiger. Seit Inkrafttreten des Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Juni 2011 haben zum Beispiel die Länder Rheinland-Pfalz und Bayern dann im Wege von Rechtsverordnungen den sogenannten Feuerwehrführerschein ermöglicht.

Im Juli gab es einen erneuten Versuch der CDULandtagsfraktion. Anlass war eine Anhörung im Düsseldorfer Landtag, bei der sich Hilfsorganisationen wie das DRK, Malteser, Johanniter, die DLRG, das THW, aber auch der Städte- und Gemeindebund für den Feuerwehrführerschein stark machten. Auch sie liefen bei Rot-Grün ins Leere. Und im November setzten SPD und Grüne im Verkehrsausschuss des Düsseldorfer Landtags das Thema ohne Beratung von der Tagesordnung ab.

Bis zu welchem konkreten Datum wird die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Rechtsverordnung zur Einführung des Feuerwehrführerscheins in Kraft setzen?

Ich bitte Herrn Minister Voigtsberger um Beantwortung.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Ich wiederhole einmal die Frage, die Herr Schemmer gestellt hat. Herr Schemmer, vielen Dank für diese Frage. Ich denke, man kann dadurch jetzt auch einiges klarstellen. Sie fragen: „Bis zu welchem konkreten Datum wird die nordrheinwestfälische Landesregierung eine Rechtsverordnung zur Einführung des Feuerwehrführerscheins in Kraft setzen?“

Da kann ich Ihnen erst einmal ganz kurz und bündig sagen, Herr Schemmer: So eine Verordnung werden wir gar nicht in Kraft setzen. Denn die Landesregierung lehnt, wie Sie natürlich seit Langem wissen, den sogenannten Feuerwehrführerschein ab, und ich denke, aus guten Gründen. Ich habe bewusst das Wort „sogenannt“ betont, weil es sich rechtlich nicht um einen Führerschein handelt, son

dern um eine eingeschränkte Fahrerlaubnis, die nach einer rudimentären Ausbildung erteilt werden kann und soll.

Diese Fahrerlaubnis erlaubt ausschließlich das Fahren mit Einsatzfahrzeugen. Sie könnte deshalb von den ehrenamtlichen Mitgliedern der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz ausschließlich zu dienstlichen und Einsatzfahrten genutzt werden. Eine Nutzung im privaten Bereich oder eine Umschreibung, wie sie bei einem Führerschein im Sinne des Wortes möglich wäre, ist rechtlich ausgeschlossen. Daher ist für mich auch nicht zu erkennen, wo hier die Förderung des Ehrenamtes liegen soll.

Ihre Frage hat mich auch in anderen Punkten überrascht, Herr Schemmer. Denn sie verschweigt, dass der Verkehrsausschuss den von der CDU gestellten Antrag zur Einführung eines sogenannten Feuerwehrführerscheins in der Sitzung am 1. Dezember abschließend abgelehnt hat. Diese Ablehnung basiert auf dem Ergebnis der vom Landtag durchgeführten Expertenanhörung, die auch die Landesregierung in ihrer Auffassung noch einmal bestätigt hat.

Lassen Sie mich das Ergebnis einmal ganz kurz zusammenfassen: In breiter Mehrheit sind die angehörten Sachverständigen der Auffassung, dass das Führen eines Einsatzfahrzeuges von Feuerwehr und Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz eine verantwortungsvolle und gefährliche Aufgabe ist, insbesondere wenn es um Blaulichtfahrten geht. Bei solchen Fahrten sind in vielen Fällen schwierige verkehrliche Herausforderungen in Stresssituationen zu bewältigen. Es gibt eine gewisse Bandbreite, wie gefährlich das ist. Es gibt keinen Zweifel, dass es mit einem hohen Risiko für die ehrenamtlichen Helfer und für andere Verkehrsteilnehmer verbunden ist.

Vor diesem Hintergrund hält ebenfalls die breite Mehrheit der Sachverständigen eine solide Fahrausbildung der ehrenamtlichen Helfer für unverzichtbar. Die solide Ausbildung ist zudem durch eine belastbare Prüfung abzuschließen. Lediglich wegen der Einschätzung, dass sich die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz eine professionelle Ausbildung in ihrer finanziellen Situation nicht leisten können und dass der Betrieb aufrechterhalten werden muss, hat man als Hilfsmaßnahme den sogenannten Feuerwehrführerschein gefordert.

Wir wollen, meine Damen und Herren, freiwillige Feuerwehren und Hilfsdienste, die den Menschen in Not zu Hilfe eilen können, ohne sich und andere zusätzlich zu gefährden. Die Finanzierung der notwendigen Führerscheinausbildung und der Prüfungen werden die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz natürlich alleine nicht schaffen. Dazu brauchen diese Organisationen finanzielle Hilfe.