Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

Ich habe aus der Anhörung auch in Erinnerung – Timo Grunden hat es in der Tat kritisch angesprochen –, dass das, was von Ihnen vorgetragen worden ist, nicht passieren darf: Es gibt Minderheiten, die versuchen, Mehrheiten zu dominieren. – Das bleibt entsprechend abzuwarten. Von daher werden wir uns solchen Erfahrungen gegebenenfalls stellen und darüber neu debattieren müssen.

Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung ist mir allerdings in Erinnerung, dass wir in der Anhörung juristischen Sachverstand hatten. Das hier gewählte Verfahren, für die Einleitung einer Bauleitplanung durchaus ein Bürgerbegehren zuzulassen, stellt einen Mittelweg dar. Dafür ist in der Anhörung durchaus juristische wie auch fachliche Zustimmung signalisiert worden. Deshalb würde ich dafür werben, dass wir den eingeschlagenen Weg gehen.

Einer der Aspekte, bei dem es eine Erleichterung geben wird, betrifft die Einführung der Kostenschätzung der Kommunalverwaltung. Das ist, glaube ich, ganz wichtig, weil es in der Tat schwierig war, diese Stufe in Nordrhein-Westfalen zu nehmen, dass es dafür eine noch viel validere Datenbasis geben muss.

Um auf die Anhörung zurückzukommen: Es war eine harmonische Anhörung, die dem Antragsteller als auch uns in weiten Teilen recht gegeben hat. Von daher stimmen wir natürlich dem Gesetzentwurf weiter in der vorliegenden Fassung zu.

Ich weiß, dass beispielsweise die Linken weiter gehen wollten. Allerdings müssen wir zunächst ein paar Erfahrungen mit der jetzt veränderten Form sammeln und zu gegebener Zeit wieder darüber diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und habe, Herr Biesenbach, auch keine 20 Minuten gebraucht.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Hübner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn dieses Gesetzgebungsverfahren zu später Stunde zum Abschluss gebracht wird, so ist es durchaus

sehr beachtlich. Wir werden gleich mit einer deutlichen Mehrheit beschließen. Nur die CDU lehnt ab, kündigt aber durch ihren Sprecher Herrn Biesenbach an, dass sie ablehnt, weil ihr der Gesetzentwurf nicht weit genug geht.

Es wäre schön gewesen, wenn wir das in den Ausschussberatungen und der Anhörung vertieft hätten und hätten diskutieren können. Wenn es bessere und weiter gehende Vorschläge gibt, werden wir darüber sehr gerne diskutieren. Das unterscheidet die CDU ja fundamental von dem, was bisher zumindest von Ihnen in dieser Frage gekommen ist. Das finde ich sehr gut.

Ich will auf das hinweisen, was im Gesetzentwurf steht. Dort steht, dass die Quoren gerade in Großstädten für Bürgerentscheide deutlich abgesenkt werden. Das wird dazu führen, dass Bürgerentscheide vermehrt gültig werden.

Im Gesetzentwurf steht auch, dass der Kostendeckungsvorschlag quasi als Ausschlussgrund für die Nichtigkeit entfällt. Gerade in Mülheim haben wir wieder beobachten können, dass das in diesem Gesetzgebungsprozess eine wichtige Weiterentwicklung darstellt. Mich haben in diesem Zusammenhang schon eine ganze Menge Anfragen erreicht. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir diesen Schritt weiter gehen können und das in der Gemeindeordnung verankert wird.

Letztlich ist das ein konsequentes Verfahren, mit dem wir den Koalitionsvertrag umsetzen. Wir haben nicht nur bei der Bürgerbeteiligung für deutlich mehr Demokratie gesorgt, sondern auch durch die Wiedereinführung der Stichwahl bei Bürgermeisterinnen- und OBWahlen in den Gemeinden. Und jetzt besteht auch die Möglichkeit, Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeisterinnen abwählen zu können.

Hier ist die rot-grüne Koalition viele Schritte vorangegangen. Deswegen ist Nordrhein-Westfalen jetzt auch wieder an der Spitze der Bundesländer, was demokratische Entscheidungsprozesse angeht. Darauf können wir ein ganzes Stück stolz sein. Wenn es weitere positive Entwicklungen gibt, werden wir Grüne uns dem natürlich als Letzte verschließen.

Es hat sich auch gezeigt – ich möchte an die Ausführungen des Kollegen Hübner anknüpfen –: Entgegen dem Geschrei verschiedener Parteien noch in den 90er-Jahren, mehr direkte Bürgerbeteiligung würde demokratische Prozesse im Rat lahmlegen, kann man festhalten: Das Gegenteil ist der Fall. Mehr Beteiligung führt zu mehr Verantwortung, mehr Überlegen und mehr Mitarbeit in den Gemeinden.

Manchmal wird es auch schwieriger; das will ich nicht verhehlen. Wir haben auch Hinweise von Grünen bekommen, dass es schwierig werden könnte, Großprojekte durchzusetzen. Aber das ist eben Demokratie. Wenn es schwierig wird, muss man mehr erklären, die Menschen früher in Entschei

dungsprozesse einbinden und für Zustimmung werben.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Die Antwort kann nicht sein, dass man durch zu hohe Quoren, durch komplizierte Entscheidungsverfahren oder durch – das ist oft genug passiert – spitzfindige Rechtsfindungsprozesse … Ein bisschen dazu: In meiner Heimatstadt war ein Abstimmungszettel nur gültig, wenn auch die Hausnummer richtig eingetragen wurde – und das, obwohl eine Person nachweislich erkennbar war. Das alles haben wir hinter uns gelassen. Wir werden mit dem heutigen Tage eine Gemeindeordnung haben, die modern und zukunftsorientiert ist. Weiteren Ergänzungsprozessen werden wir uns gern öffnen.

Einige Worte noch in Richtung FDP, weil sie sich im Ausschuss dazu verhalten hat: Dass sich die FDP ausgerechnet deswegen enthalten will, weil es einen Hinweis in der Anhörung gegeben hat, dass eine Gemeinde in wenigen Tagen auf Anforderungen von Investoren reagieren müsse, finde ich erstaunlich und gefährlich.

Selbst als Ratsmitglied würde ich mir nicht vorschreiben lassen, dass man jedes Bauleitplanverfahren hintanstellen soll, wenn ein Investor daherkommt und innerhalb von Tagen eine Zusage fordert.

(Zustimmung von Michael Hübner [SPD])

Das würde nicht nur die direktdemokratischen Entscheidungsprozesse gefährden, sondern auch die normalen parlamentarischen oder quasi

parlamentarischen Entscheidungsprozesse in einer Gemeinde.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Letzte Bemerkungen in Richtung Linke: Wir freuen uns, dass Sie dem Gesetzentwurf der Landesregierung am Ende zustimmen werden.

Nur: Beim Teilaspekt der Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sind die grüne Fraktion und ich mit Sicherheit die Letzten, die sie nicht einbeziehen wollten.

Aber wir wollen auch kein rechtsunsicheres Gesetz. Weil wir große Bedenken haben, können wir Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen. Gern würden wir auf Bundesebene die Rahmenbedingungen so ändern, dass auch Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer ein kommunales Wahlrecht und volle Mitbestimmungsrechte auf kommunaler Ebene haben. Das sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt aber als nicht gegeben an.

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Herr Mostofizadeh. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Wesentlichen geht es im vorliegenden Gesetzentwurf um drei Dinge: erstens die Abstimmungsquoren, zweitens den Kostendeckungsvorschlag und drittens die für Bürgerbegehren zulässigen Themenbereiche.

Schon über die Höhen der Abstimmungsquoren lässt sich trefflich streiten. Denn das bereits im Jahr 2000 reduzierte Quorum soll nun durch Staffelung nach Gemeindegrößenklassen noch weiter verringert werden. Zielsetzung ist es, die Zulässigkeitsvoraussetzung für Bürgerentscheide in Großstädten von 20 % auf 10 % zu senken.

Aus der Sicht interessierter Kreise, die in der Vergangenheit an der 20-%-Hürde gescheitert sind, mag das nachvollziehbar sein. Gleichwohl ist die FDP der Meinung, dass eine weitere Verringerung des Quorums nicht dazu führen darf, dass Minderheiten plötzlich für Mehrheiten entscheiden, sodass unsere repräsentative Demokratie an dieser Stelle ausgehöhlt wird.

Besonders nachdenklich hat mich in diesem Zusammenhang eine Äußerung des hier bereits viel zitierten Dr. Grunden von der Universität DuisburgEssen in der Expertenanhörung gemacht. Denn nach seiner wissenschaftlichen Auffassung würde eine Absenkung des Quorums vor allem zulasten bildungsferner und sozial schwacher Bürgerinnen und Bürger gehen.

In seiner Stellungnahme schreibt er – ich zitiere –:

„Hier droht die Gefahr, die demokratische Teilung („Democratic Divide“) zwischen Bürgern mit hohen sozioökonomischen Ressourcen (Ein- kommen, Bildung, politische Eigenkompetenz, Zeit etc.) und Menschen mit entsprechend geringeren Ressourcen zu vertiefen. Direktdemokratische Entscheidungsverfahren erhöhen nicht a priori die demokratische Legitimation staatlichen Handelns. Je höher die soziale Ungleichheit in einem Land oder Kommune ausfällt, desto größer ist die soziale und damit demokratische Verzerrung der politischen Entscheidungsfindung durch direktdemokratische Verfahren.“

Diese Tatsache war sicherlich den meisten von uns bislang gar nicht bewusst – mir auch nicht; das gebe ich freimütig zu. Wir sollten die Worte von Dr. Grunden ernst nehmen und heute keine irreversiblen Fakten schaffen.

(Unruhe)

Auch der bislang obligatorische Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren ist im Grundsatz nicht falsch, denn er verpflichtet Antragsteller dazu, sich

Gedanken über die Folgen ihres Vorhabens zu machen.

Da der Wunsch nach einer Bürgerhalle, einem Freibad oder Ähnlichem die Gemeindekasse dauerhaft erheblich belasten kann, gilt hier das Motto, die Dinge auch vom Ende her zu bedenken. Wir von der FDP halten diese Maxime für richtig, gleichwohl führt die derzeitige GO-Regelung in der Praxis dazu, dass viele Bürgerbegehren in Ermangelung eines adäquaten Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärt werden. Das ist ein Problem. Dem müssen wir uns stellen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Wir zweifeln allerdings daran, dass der Vorschlag von Rot-Grün, den Kostendeckungsvorschlag gegen eine einfache Kostenschätzung der Verwaltung zu ersetzen, die richtige Lösung darstellt.

(Fortgesetzt Unruhe – Glocke)

Eine Kostenschätzung enthält keinerlei Informationen über die Finanzierung des Vorhabens. Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger wissen also nicht, ob für dessen Umsetzung zum Beispiel bei Büchereien, Jugendzentren, Kultureinrichtungen

usw. gespart werden muss. Der bisherige Kostendeckungsvorschlag schafft hier zumindest Klarheit.

Besonders kritisch sehen wir – das ist in der Anhörung im kommunalpolitischen Ausschuss von uns vertieft worden – von der FDP die geplante Zulässigkeit von Bürgerbegehren im Bereich der Bauleitplanung. Zwar soll laut Gesetzentwurf lediglich darüber abgestimmt werden, ob ein Bauleitplanverfahren eingeleitet wird oder nicht. Aber diese Entscheidung ist zentral und kann erheblichen Einfluss auf die Stadtentwicklung haben. Denn wenn erst einmal negativ über die Einleitung eines Änderungsverfahrens entschieden wurde, liegt die Entwicklung in den betroffenen Gebieten mindestens für die Gültigkeitsdauer des Bürgerentscheids brach.

Herr Dr. Morisse, langjähriger Bürgermeister der Stadt Pulheim, hat in der Anhörung sehr plastisch illustriert, welche negativen Folgen das für die wirtschaftliche Entwicklung einer Gemeinde haben kann. Zudem wurde in der Anhörung seitens der Baukammern darauf aufmerksam gemacht, dass die geplante GO-Änderung das konsistente System des Bauplanungsrechtes auf der Bundesebene torpedieren würde.

Man muss sich daher ernsthaft fragen, ob Langfristentscheidungen über Gewerbe- und Wohngebiete, über die sich Experten jahrelang den Kopf zerbrechen, wirklich zum Abstimmungsgegenstand von Referenden werden sollten. Man muss genau erörtern, ob zukünftig jedes Unternehmen, das zur Ausweitung seines Betriebes eine B-Plan-Änderung benötigt, von den Mobilisierungskräften seiner Nachbarn abhängig sein soll. Man muss genau abwägen, ob wirklich eine Regelung geschaffen wer

den soll, die sich im Zweifel zur Verhinderung von Kindergeräten, Jugendzentren, Schulen und anderen Geräuschquellen instrumentalisieren lässt.