Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

setzen kann, andererseits Jugendliche – schlimmstenfalls ergebnislose – Jahre an Schulen verbringen. Hier müssen wir Win-win-Situationen für Betriebe und die Jugendlichen sicherstellen.

Wie unschwer zu erkennen ist, handelt es sich bei unserem Antrag ausdrücklich nicht um Kritik an der Landesregierung. Ich hatte mit Ministerin Löhrmann bereits über diese Problematik gesprochen, sehr viel Wohlwollen bei ihr wahrgenommen und auch den Eindruck gewonnen, dass sie diese Einschätzung teilt.

Wir möchten die Landesregierung einfach bitten, zum Beispiel durch Schulmails oder im Rahmen von Dienstbesprechungen der zuständigen Dezernate der Bezirksregierungen noch einmal für dieses wichtige Thema sensibilisieren. Uns ist es bei diesem Thema ein Anliegen, dass ein gemeinsames Signal vom Landtag ausgeht. Wir werben deshalb um Zustimmung für unseren Antrag. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Birkhahn.

Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Nordrhein-Westfalen verfügt über ein breit gefächertes Bildungsangebot mit leistungsstarken Schulformen. Erst vor wenigen Wochen wurde dies hier im Haus in einem von großer Mehrheit getragenen Konsens bestätigt und festgeschrieben. Wir haben viel über die Rolle von Gymnasien, Haupt- und Realschulen gesprochen, und ich denke, wir haben die Diskussion zu einem guten Ende gebracht.

Nur wenig Beachtung haben dabei die Schulen der beruflichen Bildung gefunden. Sie führen in der öffentlichen Wahrnehmung oft ein Schattendasein. Das ist unangemessen; denn die Berufskollegs sind eine wesentliche Säule zeitgemäßer Bildung. Sie sind ein wichtiger Teil unserer beruflichen und allgemeinen Aus- und Weiterbildungslandschaft.

Insofern ist es zunächst einmal positiv, wenn sie durch diesen Antrag öffentlich Erwähnung finden. Die Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Fraktion finden durchaus anerkennende Worte, wenn sie formulieren, dass die berufsbildenden Schulen einen hervorragenden Ruf haben und unverzichtbar sind. – Das möchte ich so unterstreichen.

Ich finde es jedoch bedauerlich, in welche Richtung der Antrag im weiteren Verlauf geht. Da ist die Rede von vermehrten besorgten Hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler in eine Warteschleife an einer berufsbildenden Schule hineinberaten werden. Allerdings unterbleiben in der Antragsformulierung

konkrete Hinweise. Ich halte es schon für recht bemerkenswert, wenn die antragstellende Fraktion aus einigen wenigen Schilderungen auf eine grundsätzliche Handlungsweise schließt und einen parlamentarischen Antrag formuliert. Das überzeugt mich nicht.

Sie lassen Belege vermissen, mit denen Sie Ihre Forderung untermauern. Unter welchen Bedingungen erfolgten diese Beratungen? Welche Sachlagen, welche personalen Voraussetzungen lagen im Einzelfall vor?

Wir sprechen im schulischen Bereich viel von notwendiger individueller Förderung. Diese erfolgt nicht nur im Unterricht, sondern auch bei der Beratung von Schülerinnen und Schülern. Wir wissen alle von der Unterschiedlichkeit dieses Personenkreises. Es gibt durchaus Fälle, in denen der Besuch einer berufsbildenden Schule für den jungen Menschen besser ist, als gleich mit der Ausbildung zu beginnen.

(Gunhild Böth [LINKE]: Wenn er ausgebildet wird, geht er auch in eine berufliche Schule!)

Es kommt auf den Einzelfall an. Ich weiß, mit welch großer Sorgfalt die Beratungslehrerinnen und -lehrer ihre Aufgabe wahrnehmen. Bis zum konkreten Nachweis des Gegenteils gehe ich daher davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten und mit den Schülerinnen und Schülern die für sie jeweils beste Entscheidung suchen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass es seit Februar 2007 für Berufskollegs die Möglichkeit gibt, Bildungsgänge einzurichten, die direkt zur Kammerprüfung im dualen Beruf führen. Auch können Teile der Ausbildung in vollzeitschulischen Bildungsgängen auf die duale Berufsausbildung angerechnet werden.

In diesem Zusammenhang ist Ihre Begriffswahl von der Warteschleife – vorsichtig ausgedrückt – unscharf. Aus der von Ihnen so despektierlich genannten Warteschleife kann durchaus eine Startrampe werden.

Der Antrag fordert aber neben der Diskussion der Sachlage auch eine grundsätzliche Positionierung. Diese Gelegenheit schätze ich außerordentlich positiv ein. Ich möchte das an drei Dingen festmachen:

Erstens. Der drohende Fachkräftemangel wird beklagt. Wenn man meint, ihm nach Abschluss der schulischen Bildung durch Beratung entgegentreten zu können, hat man die entscheidenden Aktionszeiträume verschlafen. Das Wecken von Interesse für die Arbeitsfelder und Berufsorientierung müssen sich durch die gesamte Schulzeit ziehen. Das ist in der Arbeit der Hauptschulen vorbildlich praktiziert worden. Das muss nun in die Richtlinien und Lehrpläne der Sekundarschule übernommen werden.

(Beifall von Norbert Post [CDU])

Zweitens. In der Bedeutung für unsere Gesellschaft sind die berufliche und die akademische Bildung gleichrangig. Diese Wertschätzung muss wahrnehmbar werden.

(Beifall von der CDU)

Ich behaupte, dass eine solche Wahrnehmung Spuren bei unseren jungen Leuten hinterlassen und Auswirkungen auf deren Berufswahl haben wird.

Drittens. Im Antrag begrüßen Sie den Erwerb erweiterter Qualifikationsbescheinigungen. Wir wollen alle für lebenslanges Lernen motivieren. Können wir da einfach behaupten, dass ein Ausbildungsplatzangebot in jedem Fall ein höheres Gut darstellt als eine Weiterbildung an einer berufsbildenden Schule?

Meine Damen und Herren, so, wie nicht für jeden Schüler das Abitur infrage kommt, ist auch die sofortige Annahme des Ausbildungsplatzes nicht für jede Person zu jeder Zeit die richtige Entscheidung. Es ist wichtig, den Weg zur Berufswahl bewusst so offen und frei zu gestalten, dass eine individuelle Entscheidung getroffen werden kann.

Ich komme zum Schluss, weil meine Redezeit schon zu Ende ist. – Allgemeine Empfehlungen, wie im Antrag formuliert, sind nicht unbedingt hilfreich. Andererseits sind wir als CDU-Landtagsfraktion sehr interessiert daran, die Zusammenhänge zu beleuchten. Deshalb freuen wir uns auf die Diskussion im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Birkhahn. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Stotz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Mit ihrem Antrag „Ausbildungschancen ergreifen – Warteschleifen möglichst vermeiden“ spricht die FDP-Fraktion zweifelsohne eine wichtige Säule in unserem Bildungssystem an, nämlich die duale Ausbildung. Die Berufskollegs sind dabei notwendige und vor allem qualitätsvolle und verlässliche Partner. Die Berufskollegs sind es nämlich, die innerhalb des dualen Systems den erforderlichen theoretischen Teil der Ausbildung verantworten. Sie tun das stets mit hoher fachlicher Qualität, mit großer Praxisorientierung und in enger Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und den Kammern.

Die Berufskollegs tragen innerhalb des dualen Systems in hohem Maße dazu bei, junge Menschen zu guten Fachkräften für die Wirtschaft auszubilden und ihnen vor allem das notwendige Rüstzeug für den Start in eine erfolgreiche Berufslaufbahn zu geben. Insofern ist die SPD-Fraktion auch der Meinung – genau wie es die FDP-Fraktion in ihrem An

trag formuliert –, dass berufliche Schulen in der nordrhein-westfälischen Öffentlichkeit zu Recht einen hervorragenden Ruf genießen.

Dann jedoch bewegt sich nach unserer Auffassung der Antrag sehr stark im Nebulösen. So wird in dem Antrag behauptet, dass einige Schulen der Sekundarstufe I in einigen Regionen des Landes junge Menschen in schulische Warteschleifen hineinberaten. Ich sehe das ähnlich wie meine Vorrednerin von der CDU: Quantifizierbare Nachweise dafür können Sie nicht vorlegen. Handelt es sich um einen Einzelfall, handelt es sich um eine Ausnahme von der Regel? – Das wissen Sie offenbar gar nicht. Trotzdem glauben Sie, dass die Schulen der Sekundarstufe I und die beruflichen Schulen dafür sensibilisiert werden müssen, dass ein Ausbildungsplatz mehr wert sei als eine sogenannte schulische Warteschleife. Das ist eine unhaltbare Unterstellung.

Einmal abgesehen davon, dass mit dem Wechsel auf eine berufsbildende Schule oftmals das Ziel einer Höherqualifizierung angestrebt wird, sind wir uns in der grundsätzlichen Zielsetzung sicherlich einig: Es geht doch darum, die Jugendlichen darin zu unterstützen, im Anschluss an die allgemeinbildende Schule, sei es nach der Klasse 10 oder am Ende der Oberstufe, zu einer passgenauen Berufs- und Studienwahlentscheidung zu kommen.

Die Gründe dafür, dass Schulabgänger in den letzten Jahren den direkten Übergang in eine Ausbildung nicht geschafft oder bewusst nicht gewählt haben, sind sicher vielfältig und sehr individuell. Manches Mal hat es an der fehlenden Ausbildungsreife gelegen. In vielen Fällen war es aber so, dass einfach viel zu wenige Ausbildungsplätze vorhanden waren. Viel zu viele Jugendliche haben in der Vergangenheit im Anschluss an ihre Schullaufbahn das Signal bekommen: Wir brauchen dich nicht. – Es gab einfach nicht genug Ausbildungsplätze. Das ist frustrierend und demotivierend für jeden einzelnen Schulabgänger und eigentlich auch ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft. Dadurch blieb nämlich das Potential vieler Tausender junger Menschen ungenutzt.

Zurück zu Ihrem Antrag. Er ist, was die Begründung betrifft, sehr dünn und greift meines Erachtens auch viel zu kurz. Auch der Zeitpunkt der Einbringung verwundert doch sehr. Er ist auf den 29. November dieses Jahres datiert. Aber bereits am 18. November dieses Jahres schlossen die Landesregierung, die Gewerkschaften, die Arbeitgeber, die Kammern, die Arbeitsverwaltung und die Kommunen den Ausbildungskonsens in unserem Land. Aufgrund dieses Konsenses könnte man Ihren Antrag auch als „durch Regierungshandeln erledigt“ bezeichnen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales:

„Nordrhein-Westfalen wird als erstes Flächenland ab dem Schuljahr 2012/2013 einen landesweiten und systematischen Übergang von der Schule in die Ausbildung einführen.“

Weiter heißt es:

„Ziel ist, ausbildungsreifen Jugendlichen möglichst rasch nach der Schule den Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen.“

Minister Guntram Schneider sagte dazu: Wir wollen alle Jugendlichen in der Schule fit für die Berufsausbildung machen, um ihnen Warteschleifen zu ersparen. – Ich denke, das sieht Ministerin Löhrmann ganz genauso.

Ich glaube, insofern bedarf es keiner weiteren Sensibilisierung der Landesregierung; denn die rotgrüne Landesregierung hat bereits gehandelt und ist dabei, Ihre Forderungen zu erfüllen – und das wesentlich grundsätzlicher und umfassender, als Sie es in Ihrem Antrag formulieren.

Über alles Weitere werden wir sicher in den entsprechenden Ausschüssen beraten. Wir stimmen der Überweisung zu. In der grundsätzlichen Zielsetzung sind wir auch nicht sehr weit auseinander. Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Stotz. – Für die grüne Fraktion spricht nun Frau Kollegin Paul.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, mit Ihrem Antrag signalisieren Sie Bürgerinnen- und Bürgernähe. Wenn Sie von vermehrt auftretenden besorgten Hinweisen besorgter Betriebe sprechen – Frau Pieper-von Heiden, Sie haben es gerade unterstrichen –, zeigt das, dass Sie den Kontakt zu Ihren Wählerinnen und Wählern noch nicht ganz verloren haben, und das ist auch gut so.

Deshalb kann man es Ihnen an dieser Stelle schon einmal verzeihen, dass Sie als Reaktion auf diese Hinweise die Landesregierung auffordern, sich eines Problems anzunehmen, mit dem sie sich schon lange und ausgiebig befasst hat. Man kann schließlich nicht alles im Auge behalten. Frau Stotz hat es gerade gesagt: Durch Regierungshandeln hat sich dieser Antrag eigentlich grundsätzlich erledigt.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Geht es um den Übergang von der Schule in den Beruf, haben sowohl Arbeitsminister Schneider als auch Schulministerin Löhrmann schon einiges unternommen, um hier für mehr Effizienz zu sorgen und um vor allem die unnötigen Warteschleifen zu verringern. Sie selbst haben die Maßnahmen, von

denen ich an dieser Stelle den Ausbildungskonsens nennen möchte, der am 10. Februar dieses Jahres mit allen beteiligten Akteuren aus Wirtschaft und Politik geschlossen wurde, besonders betont. In Ihrem Antrag haben Sie ihn sogar begrüßt.

Wenn Sie von diesen Maßnahmen bereits wissen, wieso halten Sie es dann für notwendig, von Schulen und beruflichen Schulen eine zusätzliche Sensibilisierung einzufordern? Glauben Sie ernsthaft, eine Landesregierung, die sich mit den Betrieben, den Studien- und Berufsberatungen, den Bildungsträgern, den Wirtschaftsorganisationen und auch schon mit verschiedenen am Prozess beteiligten Schulen zusammengesetzt hat, habe dabei vergessen, die Bedeutung eines Ausbildungsplatzes zu betonen? Glauben Sie, eine Regierung, die sich um die Verzahnung aller Akteure und Akteurinnen bemüht, die versucht, die Hilfestellungen von Bund und Land besser abzustimmen, und deren Credo „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist, braucht Ihre Nachhilfe? – Sie mögen damit argumentieren, warum es diese Hinweise auf unnötige Warteschleifen immer noch gibt. Das ist ein völlig berechtigtes Anliegen.

Doch auch hier möchte ich Sie auf die bisherige Arbeit der Landesregierung hinweisen. Minister

Schneider hat bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Umsetzung vor Ort nicht alleine gewährleisten kann. Nur mit lokalen Kenntnissen kann hier etwas erreicht werden. Dass also trotz aller Maßnahmen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung etwas schiefgehen kann, lässt sich erstens nicht allein von der Landesseite aus vermeiden und ist zweitens vor allem ein Prozess. In diesem Prozess befinden wir uns gerade.