Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

Schneider hat bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Umsetzung vor Ort nicht alleine gewährleisten kann. Nur mit lokalen Kenntnissen kann hier etwas erreicht werden. Dass also trotz aller Maßnahmen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung etwas schiefgehen kann, lässt sich erstens nicht allein von der Landesseite aus vermeiden und ist zweitens vor allem ein Prozess. In diesem Prozess befinden wir uns gerade.

Sie schreiben allerdings selbst, dass Sie die Anzahl dieser Fälle nicht quantifizieren können. Sie haben aber vergessen, zu erwähnen, dass die Landesregierung selbstverständlich eine Evaluierung der Maßnahmen schon mitgedacht hat. Der gesamte Förderprozess soll einem Mentoring unterliegen, und das Ziel einer solchen Wirksamkeitserhebung wird es sein, sowohl den Verbleib der Jugendlichen nach dem Ende Ihrer Schullaufbahn zu klären als auch die Wirksamkeit und den Ablauf des Prozesses anhand transparenter Kriterien, Indikatoren und Verfahren zu bewerten. In absehbarer Zeit wird die Quantifizierbarkeit also möglich sein.

Meine Damen und Herren von der FDP, auch ich habe den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern in NRW nicht verloren. Noch zu Beginn dieser Woche durfte ich bei der Handwerkskammer und der IHK in meiner Heimatstadt Münster zu Gast sein. Dort war man mit den Vereinbarungen des Ausbildungskonsenses relativ zufrieden und hat vor allem betont, dass IHK und Handwerkskammer selbstverständlich schon lange selbst damit beschäftigt sind und sehr erfolgreich lokale Netzwerke geknüpft ha

ben, um vor Ort Übergänge zu erleichtern und Warteschleifen abzubauen.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Auch ohne die von Ihnen beantragte Sensibilisierung der Schulen durch die Landesregierung scheint der Prozess doch ganz gut angelaufen zu sein.

Gestatten Sie mir noch eine ganz kleine Anmerkung zum Schluss: Da Sie vermutlich nicht nur die männlichen Schüler gemeint haben, würde ich mich doch sehr freuen, wenn Sie das nächste Mal bei Ihrer Wortwahl im Antrag und auch im Redebeitrag, Frau Pieper-von Heiden – wir sitzen ja auch gemeinsam im Frauenausschuss –, deutlich machen würden, dass es Schülerinnen und Schüler gibt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Paul. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Frau Böth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war etwas verwirrt, als ich diesen Antrag gelesen habe, und zwar aus folgendem Grund: Die FDP wechselt in diesem Antrag irgendwie mehrmals die Bezugsgröße. Also habe ich ihn noch einmal aufmerksam gelesen, um sozusagen die Bruchstellen der Argumentation herauszufinden. Es geht erst einmal um die Schulen der beruflichen Bildung, dann aber um die falsche Beratung. Das heißt, es geht also gar nicht um die Schulen der beruflichen Bildung, sondern um die allgemeinbildenden Schulen. Wenn die Schülerinnen und Schüler nämlich erst einmal in der beruflichen Bildung sind, sind sie ja schon falsch beraten worden; denn da sollten sie ja gar nicht hin. Also ist es erst einmal der falsche Adressat.

Wenn ich das dann weiter richtig verstanden habe, unterstellen Sie den Schulen der Sekundarstufe I, dass sie den Schülerinnen und Schülern, die mit einem Ausbildungsvertrag in der Hand zu dem Lehrer oder der Lehrerin kommen und sagen, sie hätten einen Ausbildungsvertrag, was man ihnen denn rate, dann ernsthaft sagen: Nein, um Gottes willen, macht das nicht! Geht in eine Warteschleife am Berufskolleg! – Im Ernst: Frau Pieper-von Heiden, wo leben Sie? Wo soll das je passiert sein?

(Zuruf von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Sie haben dann in Ihrem Antrag weiter geschrieben: Es gibt Ausbildungsverträge. Es gibt Betriebe, die ausbilden wollen und keinen Nachwuchs haben. – Okay, wir wissen alle, dass es das gibt. Und so weiter, und so weiter; das brauche ich hier jetzt nicht alles zu wiederholen.

Aber das ist doch nicht das Problem derjenigen Lehrkräfte, denen Sie unterstellen, dass sie den Schülerinnen und Schülern von einem Ausbildungsvertrag abraten, sondern das ist doch offensichtlich

das Problem – das wissen wir doch alle, das haben wir schon tausend Mal diskutiert –, dass sozusagen, um in Ihrer Terminologie zu sprechen, die Nachfrage und das Angebot nicht übereinkommen, dass also die Unternehmen andere Vorstellungen von dem, was sie gerne als Angebot von Auszubildenden hätten, haben, als der Markt an Auszubildenden liefert.

Da gibt es große Diskrepanzen, viele Maßnahmen, Modelle in allen möglichen Kommunen, damit man die besser zusammenbringt und Unternehmen auch einmal sehen, dass zum Beispiel Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen nicht grundsätzlich irgendwelche Monster sind, die man gar nicht mehr ausbilden kann, sondern durchaus ausbildungsfähig sind. Und so weiter.

Aber was wollen Sie denn jetzt eigentlich? Sie wollen den Schulen der Sekundarstufe I sagen: Bitte, beratet sie mit einem Ausbildungsvertrag in der Hand nicht so, dass sie anschließend in eine Warteschleife des Berufskollegs gehen. – Ich muss ehrlich sagen: So ein Blödsinn ist mir selten untergekommen. Dass das faktenfreier Unsinn ist, haben Sie schon dadurch bestätigt, dass Sie schreiben: Es gibt eigentlich keinen empirischen Beleg dafür, dass das die gesellschaftliche Wirklichkeit ist.

Insofern kann ich nur sagen: Ich weiß nicht, was wir im Ausschuss diskutieren werden, aber es wird kurios sein.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Böth. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen, Warteschleifen abzubauen und das Übergangssystem zu verbessern, findet sich im Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierung. Es findet sich in den Empfehlungen der Bildungskonferenz, und es findet sich als genaueres Konzept in der Umsetzung in dem schon genannten Ausbildungskonsens, den federführend Minister Schneider unter Beteiligung meines Hauses diese Regierung mit vielen Partnern auf den Weg bringen will. Es ist schön, dass diese Zielsetzung der Regierung und vieler Beteiligter hier im Landtag so breit geteilt wird. Das finde ich erst einmal das Gute daran.

Ich finde es allerdings wichtig – die Widersprüche sind schon angesprochen worden –, die Rolle der Berufskollegs etwas differenzierter darzustellen, als Sie von der FDP das in Ihrem Antrag tun. Die Berufskollegs leisten in einem breiten fachlichen Spektrum die Qualifizierung von jungen Menschen, die noch keinen Hauptschulabschluss besitzen und

einer dualen Ausbildung noch gar nicht gewachsen sind.

Die Arbeit der Berufskollegs heißt aber auch, einen großen Beitrag bei der Verwirklichung des Ziels zu leisten, die Anzahl der Studienberechtigten in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen. Ich halte überhaupt nichts davon, ähnlich wie Kollegin Birkhahn, jetzt die Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Berufszielen gegeneinander auszuspielen.

Ich möchte zu dem letzten Punkt noch etwas sagen und will das etwas differenzierter darstellen, weil es nicht so einfach ist, zu sagen, Berufskolleg heißt, gegen Interessen von Betrieben zu verstoßen. Tatsächlich werden an den Berufskollegs etwa 10 % aller allgemeinen Hochschulreifen, etwa 80 % aller Fachhochschulreifen, 30 % aller mittleren Schulabschlüsse und 20 % aller Hauptschulabschlüsse in Nordrhein-Westfalen erzielt. Das zeigt noch einmal die gesamte Bandbreite. Das sind beeindruckende Zahlen. Es ist eine Bandbreite von Abschlüssen, die die gute Qualität der Arbeit der Berufskollegs dokumentiert.

Leider engt die FDP in ihrem Antrag den Kreis derjenigen jungen Menschen unnötig ein, den wir mit gezielter Orientierung und Vorbereitung einen möglichst effizienten Weg im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung und Beruf ermöglichen müssen. Sie von der FDP möchten jungen Menschen offenbar entweder eine duale Ausbildung oder den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung empfehlen.

Der Ausbildungskonsens hat mit dem am 18. November 2011 beschlossenen neuen Übergangssystem allerdings alle jungen Menschen im Blick, auch diejenigen, deren Potenziale durch den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines mittleren Schulabschlusses in Verbindung mit Qualifizierungs- und anrechenbaren Ausbildungsbausteinen noch besser zur Geltung kommen können.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Übergangssystem wird dazu führen, dass möglichst alle jungen Menschen gut orientiert und beraten eine reflektierte Entscheidung für den individuell besten Bildungsweg treffen können. Das ist das Ziel. Die Berufskollegs werden weiter eine wichtige Funktion bei der Qualifizierung dieser jungen Menschen ausüben. Dazu werden auch Bildungsangebote der Berufskollegs zum 1. August 2013 neu strukturiert und zusammengefasst.

Frau Pieper-von Heiden, Sie haben mir mehrfach – Sie haben es schon selbst gesagt – den Vorwurf und den Hinweis vorgetragen,

(Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: Hinweis!)

es würden die Jugendlichen sozusagen in die Berufskollegs getrieben. Ich habe Sie mehrfach gebeten, dies konkret zu machen, weil ich diesen Hin

weisen dann nachgehen würde. Das sind Sie bisher schuldig geblieben. Auch in diesem Antrag wird das nicht konkretisiert.

Meine Damen und Herren, in dem Zusammenhang möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Offenbar kennen nicht alle Kammern unser Angebot, auch in laufenden Bildungsgängen der Berufskollegs Werbung für freie Ausbildungsplätze zu machen. Auch das ist nämlich möglich, wenn es freie Ausbildungsplätze gibt, aus den Bildungsgängen der Berufskollegs dahin einzutreten. Es ist eine Tatsache, dass diese Vorwürfe, die Sie aus meiner Sicht verantwortungslos wiederholen, oft genau die Bildungsgänge treffen, aus denen die Absolventinnen und Absolventen kommen, die die Betriebe so dringend suchen. Die Hälfte der ungefähr 30.000 jungen Menschen, die mit einer Hochschulreife eine duale Ausbildung beginnen, kommt nämlich aus den Bildungsgängen des Berufskollegs. Ein bisschen mehr Differenzierung wäre also sinnvoll.

Meine Damen und Herren, das neue Übergangssystem ist wesentlich umfassender angelegt als der Antrag der FDP. Es nimmt leistungsstärkere, aber auch leistungsschwächere Jugendliche in den Blick und hat dabei die Stärken der dualen Ausbildung ganz oben auf der Agenda. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Ende der Debatte zu diesem Antrag und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/3412 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

11 Achtes Gesetz zur Änderung des Abgeordne

tengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3396

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3492

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Präsidenten Uhlenberg das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehöre dem Landtag nun im 27. Jahr an. Seit 27 Jahren und wahrscheinlich schon davor ist das Thema „Bezahlung der Abgeordneten“ ein heikles und sehr sensibles Thema. Wenn auch der Vorgang selbst verantwortbar und angemessen war, der Zeitpunkt war doch in der Regel der falsche. Auch heute beschäftigt sich der Landtag mit diesem Thema. Es ist wie immer umstritten, aber, wie ich meine, notwendig.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit Stimmen aller Fraktionen 2005 ein neues Abgeordnetengesetz verabschiedet. Das Gesetz galt und gilt als Musterstück für Transparenz und Angemessenheit. Aus Zeitgründen kann ich heute nicht auf Details eingehen; sie sind hier aber auch bekannt. Die große Zustimmung zu dieser ganz und gar neuen Form der Abgeordnetenbezahlung hat weder der Deutsche Bundestag nachvollzogen, noch haben es andere Landtage in Deutschland so übernommen.

In diesem Zusammenhang ist die Altersversorgung der Abgeordneten einstimmig neu geregelt worden: keine direkte staatliche Altersversorgung mehr, sondern ein Versorgungswerk mit Pflichtbeiträgen. Dieser Weg war und ist Neuland. Damals haben wir uns verständigt, die Entwicklung sorgsam zu prüfen. Man hätte schon im Jahre 2005 einen höheren Betrag für das Versorgungswerk einstellen können, doch wollte man mit dem Systemwechsel der Abgeordnetenbezahlung nicht über 10.000 € kommen. Das deutliche Absenken der Altersversorgung, die natürlich auch für Hinterbliebene wichtig ist, wurde umgesetzt und in der Öffentlichkeit damals sehr begrüßt.

Nun stellen wir fest, dass die Altersversorgung ohne Korrektur in eine Schieflage gerät. Nehmen wir eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten, die oder der heute im Landtag und im Durchschnitt 49 Jahre alt ist. Sie oder er gehört im Durchschnitt zwei Wahlperioden dem Parlament an; das ist heute die normale Zeit. Sie oder er kann bei Renteneintritt ohne Anpassung nur mit 48 % der Rente rechnen, die nach altem Recht als Pension gezahlt worden wäre. Das bleibt klar hinter den 60 % zurück, die unser Maßstab waren und sind.

Die Fluktuation von Abgeordneten nimmt zu. Lange Mandatszeiten nehmen ab. Immer mehr Abgeordnete erleben so Brüche in der Berufsbiografie. Das bewirkt Probleme für die Alterssicherung auf einem Lebensweg, der riskiert, für eine Tätigkeit als MdL beruflichen Anschluss und Aufstieg zu verpassen.

Ehemalige Abgeordnete leben wie die ganze Gesellschaft im Durchschnitt immer länger; das ist ein erfreulicher Vorgang. Ohne die heutige Änderung

droht daraus den Bezügen aus dem Versorgungswerk das beschriebene Abfallen. Das ist auch im angemessenen Vergleichsblick auf kommunale Wahlbeamte in Gemeinden und Städten und ihre Versorgungsbezüge bedeutsam. Es gilt erst recht im Vergleich mit anderen Flächenlandparlamenten, die ihre MdL im Alter deutlich besserstellen als wir. Dieser Rückstand bleibt allerdings auch in Zukunft.

Der Gesetzentwurf bedeutet nicht 500 € mehr verfügbares Geld. Er bedeutet auch nicht 500 € mehr an künftiger Rente, wie es teilweise missverstanden wird. Unmittelbar kommt es zu Steuerabzügen zwischen 60 € und 200 €. Ich spiele das nicht als Opfer hoch. Es ist aber ein spürbarer Beitrag für die stabile Zukunft unserer verpflichtenden Altersvorsorge.