Ja, darauf bestehe ich auch, Herr Kollege. Ich habe gerade falsch geguckt. – Also: mit den Kollegen der FDP. Herr Kollege Hübner hat es vorgetragen.
Auf einen Punkt will ich aber noch zurückkommen: Bei Abweichungen vom Haushaltssanierungskonzept wird jetzt die pflichtige Bestellung eines Sparkommissars im Gesetz verankert. Ich finde das richtig und will Ihnen auch sagen, warum: Wenn es erhebliche Hilfeleistungen seitens des Landes gibt, die eben – das haben Sie selber gesagt – aufgrund der besonderen Auswahl, aufgrund des begrenzten Geldes nur einen Teil der Kommunen abdecken, dann ist es auch richtig – wenn von der Gemeinde ein Haushaltssanierungsplan vorgelegt wurde, der Rat aber nach einer Nachbesserungsmöglichkeit immer noch nicht bereit ist, die kommunale Solidarität zu gewährleisten –, dass für die entsprechend höhere und strengere Maßstäbe gelten als für Kommunen, die kein Landesgeld bekommen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. Sie hatten gerade eine Reihe von Städten aufgezählt, die von uns nach unserem Programm angeblich keinen Cent erhalten haben. Als Erstes haben Sie Wuppertal genannt. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir von den 700 Millionen € 342 Millionen € dafür eingesetzt haben, um Zinshilfen für Kassenkredite, die die Städte aufnehmen, zu finanzieren, auch für Wuppertal?
Herr Kollege Palmen, ich danke Ihnen für diese Frage und bin bereit, das zur Kenntnis zur nehmen, muss Ihnen aber gleich dazusagen, dass Sie nicht bereit waren, die haushalterischen Voraussetzungen für diesen Umstand auch nur ansatzweise zu bilden – ganz im Gegensatz zur rot-grünen Koalition.
Ich habe es eben schon mal vorgetragen: Sie sind der Auffassung, dass dieser Haushalt nicht verfassungsgemäß ist. Sie liegen in Münster mit der Landesregierung vor Gericht, weil Sie sagen, im Haushalt sei zu viel Geld ausgegeben worden. Sie sagen weiter, es müssten mindestens 897 Millionen € herausgestrichen werden. Gleichzeitig packen Sie 350 Millionen € drauf. Mithin sind Sie 1,25 Milliarden € von der Finanzierung von Projekten entfernt.
Insofern, lieber Kollege Palmen, ist Ihr Konzept nicht mal ansatzweise korrekt. Darauf habe ich rekurriert. Sie werden das Stärkungspaktgesetz sicherlich gleich ablehnen. Das bedauere ich ausdrücklich, weil ich glaube, dass man dort einen Konsens hätte finden können, wenn die CDU verhandlungsbereit gewesen wäre. Das ist sie aber von Anfang an nicht gewesen ist.
Herr Kollege Palmen hat noch eine Nachfrage. Weil wir ein lebendiges Parlament wollen, frage ich Sie: Lassen Sie die zu? – Gut. – Herr Kollege Palmen.
Danke schön. – Herr Kollege Mostofizadeh, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir in unserem Entschließungsantrag am 18. Mai dieses Jahres zum Haushalt eine schuldenfreie, im Rahmen der Verfassung garantierte Haushaltsvorlage gemacht haben, in der wir allerdings andere Schwerpunkte gesetzt haben als Sie, durch die es nicht zu einer Überziehung in Höhe von 923 Millionen € zulasten des Kreditmarktes kommt? Die 350 Millionen €, von denen wir reden, werden dort erst für das nächste Jahr als Einnahme dargestellt. In diesem Jahr haben wir nicht von 700 Millionen € geredet.
Herr Kollege Palmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch diese Frage führt natürlich ein Stückchen vom eigentlichen Thema weg. Ich bin zwar bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie diesen Antrag vorgelegt haben. Den habe ich auch gelesen und durchgearbeitet. Aber schon im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir ausführlich darauf hingewiesen, dass Sie – entgegen meiner verfassungsrechtlichen Auffassung – mit derart hohen globalen Minderausgaben …
Herr Kollege, wir hatten in unserem Konzept selber globale Minderausgaben in einer Größenordnung von, glaube ich, 1,5 %. Darauf wollten Sie noch mal 2 % draufpacken.
Das ist ein Rechenfehler, der einem schon mal unterlaufen kann, der einem aber nicht dreimal unterlaufen sollte. Den Antrag, den Sie zu Beginn der Haushaltsberatung gestellt haben, haben Sie einfach noch mal gestellt, ohne die Veränderungen, die im Verlaufe der Haushaltsberatungen stattgefunden haben, zur Kenntnis zu nehmen und einzuarbeiten. Das mag ein Problem in Ihrer Administration sein, sollte aber politisch nicht passieren. Schon gar nicht sollten Sie das jetzt noch als politisches Argument vortragen.
Ich habe es jetzt, glaube ich, mehrfach unterstreichen können: Die CDU ist haushaltspolitisch dabei, einen Euro vier- bis fünfmal auszugeben. Sie sagen ja auch bis heute nicht, ob Sie für oder gegen die Grunderwerbsteuererhöhung sind. Wenn Sie dafür wären, hätten Sie schon mal 400 Millionen € mehr. Aber Sie sagen ja „Wir sind dagegen“ und verfrühstücken das eingenommene Geld. Das ist politisch nicht opportun, sondern Trickserei und passt sich genau in das ein, was Sie schon in der letzten Wahlperiode gemacht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Ende kommen – durch die Zwischenfragen hat sich meine Redezeit ein ganzes Stück in die Länge gezogen – und zusammenfassen: Wenn Sie das Gutachten von Junkernheinrich/Lenk richtig gelesen und durchgearbeitet haben, kommen Sie zu dem Schluss, dass das, was heute vorgelegt wird, ganz nah an dem ist, was die Gutachter vorschlagen.
Wir haben eine Erhöhung des GFG vorgenommen. Wir haben Eigenmittel in Höhe von 350 Millionen € im Stärkungspakt bereitgestellt. Wir fordern eine kommunale Solidarität ein. Auch das hat Junkernheinrich vorgeschlagen. Er hat in seinem Konzept aber explizit noch zweierlei gefordert, nämlich zum einen die Umsortierung und Höhergewichtung des Soziallastenansatzes, die Sie immer bekämpft und als eine Trickserei der Landesregierung gebrandmarkt haben, und zum anderen eine Abundanzumlage. Genau das verfolgen wir Schritt für Schritt.
Damit hier kein Missverständnis aufkommt, sage ich auch noch: Wir Grünen sind dagegen, dass weitere ausgleichslose Befrachtungen des GFG stattfinden. Wir sind nur dann bereit, auf eine Abundanzumlage zu verzichten, wenn sich der Bund in erheblicher Größenordnung zur Konsolidierung der kommunalen Finanzen in Nordrhein-Westfalen bereit erklärt. Bis dahin ist es ein langer, weiter Weg. Das wird wahrscheinlich nur dann gehen, wenn 2013 eine neue Bundesregierung kommt und wir von Nordrhein-Westfalen aus entsprechenden Druck ausü
ben, dass das im Koalitionsvertrag steht. Mit Ihnen scheint das nicht zu funktionieren. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Stärkungspakt war nötig. Er war längst überfällig.
Unsere Leitlinie: Das Stärkungspaktgesetz muss zielführend, nachhaltig und gerecht sein. So auch meine Ausführungen in der ersten Lesung.
Am Ende der Beratungen ist es uns gemeinsam gelungen, ein Änderungspaket zu erarbeiten, das den Gesetzentwurf der Landesregierung substanziell verbessert und umsetzbar macht.
Wir sind davon überzeugt, nach den gegebenen Erkenntnismöglichkeiten einen in jeder Hinsicht sinnvollen Kompromiss gefunden zu haben, mit dem alle beteiligten Fraktionen zufrieden sein können. Darüber hinaus erlaubt die Evaluierung Nachsteuerungen.
Durch das Stärkungspaktgesetz wird sichergestellt, dass von der Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bedrohte Kommunen in das Hilfsprogramm einbezogen werden. Das Programm ist zielführend. Es wird sichergestellt, dass die teilnehmenden Kommunen eine realistische Chance haben, sich durch Hilfszahlungen und eigene Konsolidierungsleistungen aus ihrer finanziellen Notlage zu befreien.
Die Stadt Wuppertal hat durch ein Gutachten von Ernst & Young für sich bereits nachgewiesen, dass das in Wuppertal gelingt. Das Programm ist nachhaltig.
Nicht zuletzt wird die Finanzierung vom Land und von der kommunalen Familie gleichermaßen getragen, ohne die kommunale Leistungsfähigkeit dabei übermäßig zu beanspruchen. Das Programm ist gerecht.
Die sogenannte Unmöglichkeitsklausel haben wir so eng gefasst, dass wir den in der Anhörung gemachten verfassungsrechtlichen Hinweis von Prof. Oebbecke – Zitat: Herr Engel, das Geld reicht nie, schließen Sie die Schlupflöcher – in das Gesetz eingearbeitet haben. Das Stärkungspaktgesetz sendet darüber hinaus ein sehr wichtiges Vertrauenssignal an die Banken. Sie sehen, dass der Finanz- und Haftungsverbund funktioniert und dass das Land finanziell für die Kommunen einsteht.
Durch unseren gemeinsamen Änderungsantrag werden die teilnehmenden Kommunen gleichermaßen gefördert und gefordert. Auf der einen Seite bekommen sie vom Land finanzielle Hilfe. Auf der anderen Seite müssen sie jeweils ihr individuelles finanzielles Konsolidierungsprogramm mit der Bürgerschaft entwickeln, von den Räten beschließen lassen und auch einhalten.
Die Einhaltung der eigenen Konsolidierungspläne wird durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert. Wer gegen seinen eigenen Konsolidierungsplan verstößt, bekommt zunächst eine Nachfrist für die Einhaltung und beim erneuten Verstoß die gelb-rote Karte und den Beauftragten zur Seite gestellt, der dafür sorgt, dass der Konsolidierungsplan eingehalten wird.
Die FDP hat sich in den Beratungen daher mit Erfolg dafür eingesetzt, die Bestellung des Beauftragten bei Regelverstößen verpflichtend – Ausrufezeichen – vorzusehen. Das ist in der NRW-Kommunalpolitik und in der Geschichte der Kommunalaufsicht einzigartig.
Dabei erlaubt der von uns in das Stärkungspaktgesetz eingeführte und positiv besetzte Begriff – das ist eine Kleinigkeit, die völlig unterschätzt wird – „Meilenstein“, der ein zentraler Begriff aus dem FDP-Konzept „Masterplan Schwarze Null“ darstellt, dass die jeweilige Kommune ihr zusammen mit der Bürgerschaft entwickeltes und vom Rat beschlossenes ambitioniertes Konsolidierungsprogramm in Meilensteine kleidet, es werblich begleitet
und mit positiven Inhalten füllt. Dabei gilt: Sparen ist eine Tugend. Beispielhaft dabei ist stets die Stadt Langenfeld, sind aber auch die aktuell im „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 7. Dezember 2011 gemachten, sehr bemerkenswerten Einschätzungen des Kämmerers der Gemeinde Kürten, Willi Hembach, und des Kämmerers der Stadt Oberhausen – Sie haben richtig gehört –, Klaus Wehling.
Darüber hinaus konnten wir uns in den Verhandlungsrunden mit SPD und Grünen darauf einigen, dass nicht nur die kommunalen Kernhaushalte, sondern auch die Konzernhaushalte bei der Aufstellung des Konsolidierungsplanes betrachtet werden. Die Kernhaushalte solcher Städte geben nämlich ihre tatsächliche Finanzlage nicht vollständig wider. Es ist zum Beispiel durchaus möglich, dass vermeintlich arme Kommunen über Beteiligungen an gut wirtschaftenden Stadtwerken oder Sparkassen verfügen.
Außerdem sind auch kommunale Vermögen wie Aktienpakete vielfach ausgelagert. Diese Potenziale nicht in die Haushaltssanierung einzubeziehen, wäre nicht sachgerecht.