Wir wissen, dass sie kompetent ist. Wir wissen darüber hinaus, dass sie besonnen ist. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Frau Düker einen Dissens über die Presse klärt, sondern ich denke, dass sie das immer direkt mit den Betroffenen klärt. Erst recht kann ich mir nicht vorstellen, dass sie erwartet, dass ich einen Sheriffstern trage, den ich noch nicht einmal im Karneval tragen würde. Von daher kann doch die Analyse nur sein: Es kann sich allemal nur um Zeitungsenten handeln, Herr Golland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zurück zu dem ernsten Thema. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir aufgrund der Geschichte Deutschlands im Umgang mit Roma und Sinti eine andere Politik verfolgen müssten, als sie zurzeit verfolgt wird.
Aber klar ist auch: Wir bekommen die Defizite einer in Teilen falschen bundesweiten Ausländerpolitik nicht mit landesrechtlichen Spielräumen gänzlich gelöst. Ich bin stolz darauf, dass wir auf der zeitgleich tagenden Innenministerkonferenz – was wir übrigens gemeinsam mit Rheinland-Pfalz erarbeitet haben –, was die Duldung hier lange lebender geduldeter Flüchtlinge angeht, wie ich finde, ein deutliches Stück vorangekommen sind.
Es ist leider nicht so, Herr Golland, dass sich die CDU-geführten Länder unserer Auffassung angeschlossen hätten. Aber ihre Front bröckelt. Nicht nur Schleswig-Holstein, sondern auch andere erkennen, dass Deutschland eine andere Umgehensweise mit denjenigen finden muss, die in diesem Land zum Teil seit einem Jahrzehnt leben, gut integriert sind, aber keinen ausländerrechtlichen Status erlangt haben.
Da müssen wir etwas tun. Ich glaube, da können wir als rot-grüne Landesregierung – ich spreche für dieses Parlament – stolz darauf sein, dass in dieser Frage Nordrhein-Westfalen Motor ist.
Klar ist aber auch – ich habe es angedeutet –: Es gelingt uns nicht, die existierenden bundesrechtlichen Vorgaben vollständig durch landesrechtliche Spielräume zu beeinflussen.
Herr Atalan, ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal, dass es aus landesrechtlicher Sicht auf der Rechtsgrundlage, auf der wir uns bewegen, einen generellen Abschiebestopp für Roma in den Kosovo nicht geben kann. Den kann ich nicht verfügen. Was ich im letzten Jahr getan habe, war, einen viermonatigen Wintererlass herauszugeben. Die Chance, die jetzt bestünde, Herr Atalan, wäre, den auf der Grundlage der bestehenden Verwaltungsvorschriften noch einmal für zwei Monate aufleben zu lassen. Das würde den betroffenen Menschen aber überhaupt nicht helfen, um das deutlich zu sagen.
nen Vorschlag, von dem ich hoffe, dass vielleicht noch die eine oder andere Fraktion dem, was die regierungstragenden Fraktionen als Entschlie
Ich habe zu dem Fachgespräch eingeladen. In diesem Fachgespräch ist die Frage gestellt worden: Können Sie uns Beispiele von Familien nennen, die aktuell zurückgeführt worden sind und in eine Notlage geraten sind, die humanitär nicht zu vertreten ist? Das konnten die Flüchtlingsorganisationen nicht. Ich glaube, auch deshalb, weil unser URAPart-2-Projekt, was wir im Kosovo finanzieren, gut funktioniert. Was die Flüchtlingsorganisationen, insbesondere die evangelische Kirche, auch nicht vorgetragen haben, war, dass es klimatische Umstände gibt, die es generell erforderlich machen würden, einen Abschiebestopp in den Kosovo zu rechtfertigen.
Was sie aber gesagt haben – und das sollten wir alle miteinander ernst nehmen –, ist der eigentliche Wunsch von Flüchtlingsorganisationen und der evangelischen Kirche, grundsätzlich die Abschiebepraxis von Roma, egal wohin, in Deutschland zu überdenken und zu verändern. Dem kann ich mich gerne anschließen.
Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir – und da bin ich gerne bereit, bestehende Verwaltungsvorschriften bis an die Grenze des rechtlich Vertretbaren auszunutzen – zu einer Lösung kommen. Diese Lösung ist im Entschließungsantrag beschrieben. Sie lautet, dass ich meinen Erlass vom 5. Dezember noch einmal weitergehend dahin gehend präzisiere, dass schutzbedürftige Personen von Minderheiten aus dem Kosovo, seien es Roma, Ashkali oder Ägypter, wenn es allein reisende Frauen sind, wenn es Familien mit minderjährigen Kindern sind, wenn es Frauen mit minderjährigen Kindern sind oder wenn es Alte oder Pflegebedürftige sind, bis zum 1. April aus diesem Land nicht abgeschoben werden, meine Damen und Herren.
Dafür stehe ich persönlich, dass diese schutzbedürftigen Personen so lange nicht zurückgeführt werden. Das sage ich trotz dessen, was Herr Engel zu Recht beschrieben hat, dass der Kosovo sich auf den Weg macht, Beitrittskandidat der EU zu werden, und selbst erkannt hat, dass er Reintegrationsmaßnahmen gerade für Roma auflegen muss, was jetzt erste Früchte trägt. Aber dennoch ist die Situation für Minderheiten im Kosovo im Winter hart. Deshalb stehe ich dafür, dass bis zum 1. April diese schutzbedürftigen Personen aus Nordrhein
Es gilt aber auch das, was ich immer gesagt habe: Das kann nicht den Schutz für Straffällige aus Nordrhein-Westfalen bedeuten; die werden auch während des Winters zurückgeführt.
Das spiegelt sich in dem Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen wider. Es ist das, was wir rechtlich unter Ausschöpfung aller Rahmenbedingungen leisten können. Ich empfehle allen Abgeordneten, im Sinne dieser Minderheiten diesem Entschließungsantrag zuzustimmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Über einen Eilantrag ist immer direkt abzustimmen. Deshalb kommen wir zuerst zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages der Fraktion Die Linke. Wer möchte diesem Eilantrag zustimmen? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Alle anderen Fraktionen. Somit ist der Eilantrag Drucksache 15/3460 abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/3499 ab. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? – Die Linke. Somit ist der Entschließungsantrag angenommen.
zes – Evaluationsbericht zeigt: Sonn- und Feiertagsschutz sowie Liberalisierung an Werktagen haben sich bewährt
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2006 wurde von Christdemokraten und Freien Demokraten ein wegweisendes Ladenöffnungsgesetz beschlossen. Wegweisend war es, weil die Händler die Möglichkeit erhielten, sich dem geänderten Verbraucherverhalten anzupassen. Die Öffnungszeiten wurden werktags freigegeben. Der Sonntag wurde als Tag der Erholung, der Tag der Entspannung, des Innehaltens und als Tag der Familie geschützt. Der Verkauf an Sonn- und Feiertagen wurde in die Verantwortung der Kommunen gelegt und auf maximal vier verkaufsoffene Tage eingeschränkt.
Pflichtgemäß hat die Landesregierung dem Landtag einen Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen. Der Evaluationsbericht liegt uns seit dem 13. September vor.
Sehr geehrter Herr Minister Voigtsberger, herzlichen Dank Ihnen und Ihren Mitarbeitern für dieses umfängliche Werk. Sowohl im Umfang als auch inhaltlich sind Sie jeder nur denkbaren Fragestellung nachgegangen. Nach sorgfältigem Studium dieses Werkes, ergänzt durch eine Reihe von Gesprächen mit vielen Akteuren, also mit dem Einzelhandel, mit den Kirchen, mit den Mitarbeitern des Handels und der Kommunen, stelle ich für meine Fraktion fest: Ein besseres Ladenöffnungsgesetz kann es nicht geben. Deshalb sage ich: Finger weg von dem bewährten Gesetz!
Ich kann mir gut vorstellen, es tut ein wenig weh, wenn man krampfhaft nach Argumenten sucht und keine findet. Dabei hat sich die Landesregierung alle Mühe gegeben. Das unterstreiche ich ausdrücklich.
Die Evaluierung hat gezeigt: Alle Sorgen im Vorfeld waren unbegründet. Das Gesetz ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen allen Beteiligten. Ich gebe zu, ich persönlich muss nicht spät am Abend meine Einkäufe erledigen. Ich lehne aber auch eine Bevormundung der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie des Handels ab.
Herr Clauser, da bekannt ist, dass sich die Kirchen in den Initiativen für den Erhalt des Sonntags engagieren, wären wir daran interessiert zu erfahren, mit wem Sie bei der Kirche gesprochen haben, der dieses bestehende Gesetz unterstützt.
Ich werde in der weiteren Rede noch darauf eingehen. Ich kann Ihnen in dem Zusammenhang gerne von einer Veranstaltung berichten, bei der sowohl ein Kollege Ihrer Fraktion als auch ein Kollege der Linken und ein Kollege der Grünen vertreten waren. Dabei haben wir dieses Thema zusammen mit den Kirchen erörtert. Zu diesem Zeitpunkt haben die Vertreter der Kirchen an dieser Stelle eine etwas andere Position vertreten als bei einem Kompromiss meiner Heimatstadt, auf den ich gleich gerne noch einmal eingehen werde.
Ich hatte schon ausgeführt, dass ich meine Einkäufe sehr gerne während der normalen Öffnungszeiten erledige und nicht unbedingt zu später Stunde einkaufen muss. Trotzdem meine ich, es ist richtig, dem geänderten Verhalten der Verbraucher Rechnung zu tragen.
Der Bericht zeigt, dass die befürchtete massive Auswirkung der Ausweitung der Öffnungszeiten überwiegend zugunsten der Filialisten und zulasten kleinerer Unternehmen ausgeblieben ist. Der
Schutz der Sonn- und Feiertage lag uns Christdemokraten besonders am Herzen. Maximal vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage haben sich bewährt.