Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde schon angesprochen, die Landesregierung hat im September diesen Evaluierungsbericht – mit Anlagen gut 200 Seiten stark – vorgelegt. Wenn man sich diesen Bericht anschaut, stellt man eindeutig fest: Das Ladenöffnungsgesetz hat sich voll und ganz bewährt.
zwei Gruppen, die Widerspruch einlegen: Das sind zum einen die Gewerkschaften – ver.di – und zum anderen die Kirchen. Ver.di möchte, dass abends nur noch bis 20 Uhr geöffnet wird, um wieder ein Ladenschlussgesetz zu haben. Die Kirchen wollen, dass nur vier Sonntage für die ganze Stadt zugelassen werden. Als gläubiger Christ, der, wenn es die Zeit zulässt, sonntags in die Kirche geht, sage ich – das können sicher einige oben auf der Tribüne aus der Gruppe aus Brüggen bestätigen –: Wenn in Bracht sonntags die Messe ist, stört uns das wenig, wenn in Brüggen ein verkaufsoffener Sonntag ist. Das Argument, dass dadurch der Kirchgang am Sonntag gestört wird, trifft nicht zu.
Genauso wie bei mir in der Gemeinde ist das auch in anderen Städten. Wenn in Nippes oder in KölnPorz geöffnet wird, stört das das Pontifikalamt im Dom nicht. Dazu sagen muss man, durch unsere Regelungen, dass die vier Sonntage pro Verkaufsstelle gelten, sind die Mitarbeiter auch immer nur an vier Sonntagen im Jahr betroffen. Denn auch die Gewerkschaften konnten mir bis heute kein Beispiel dafür liefern, dass Mitarbeiter an einem Sonntag in dieser Filiale und am nächsten Sonntag in einer anderen tätig wären. Dass die Mitarbeiter strapaziert würden, sind obskure Märchen, die Sie erzählen.
Ich möchte noch ein anderes Beispiel nennen, warum wir gerade diese Regelung getroffen haben. Hier komme ich auf die Weihnachtsmärkte zu sprechen. Es ist gerade für die kleineren und für die Mittelzentren sehr wichtig, dass an dem Wochenende, an dem der Weihnachtsmarkt am Ort ist – er findet nur an einem Wochenende statt und nicht wie hier in den Großstädten fünf Wochen am Stück –, die Geschäfte öffnen können, weil das verkaufsträchtige Sonntage sind, die der Gesamtbilanz helfen.
Ich wähle wieder ein Beispiel aus meiner Region: Nettetal mit sechs Stadtteilen. Wie wollen Sie das demnächst regeln? Nur noch vier verkaufsoffene Sonntage für die ganze Stadt bedeuten, dass nur die Eins-a-Lagen wie Nettetal und Lobberich davon profitieren würden, und die anderen Lagen würden völlig untergehen. Frau Schneckenburger, in diesen Kommunen werden Sie gerade beim Mittelstand ein Sterben erleben, für das Sie Verantwortung zu tragen hätten.
Die Konsequenz aus diesem Evaluierungsbericht müsste eigentlich sein, das Gesetz in seiner jetzigen Form zu belassen. Aber das geht scheinbar nicht, weil Rot-Grün bei den Gewerkschaften im Wort steht, aus dem Ladenöffnungsgesetz wieder ein Ladenschlussgesetz zu machen.
Was machen nun die Koalitionsfraktionen? – Weil ihnen das Ergebnis des Evaluierungsberichts nicht gefällt, wird der Evaluierungsbericht evaluiert. Ich bin sehr gespannt, Herr Eiskirch, welche neuen Erkenntnisse die Sachverständigenanhörung des Wirtschaftsausschusses zum Evaluierungsbericht bringen wird. Ich wage die These, dass die, die sich im Rahmen des Evaluierungsberichts – das waren sehr viele – gegenüber der Landesregierung geäußert haben, bei der Anhörung noch zu derselben Bewertung kommen werden. Die Evaluierung der Evaluation wird wohl das als Meinungsbild ergeben, was ich gerade schon deutlich gemacht habe: Es gibt eine breite Unterstützung.
Ich könnte Ihnen eine Vielzahl von Kommentierungen aus dem Evaluierungsbericht vorlesen: Handelsverband, Industrie- und Handelskammer, Verbraucherzentralen.
Die Verbraucherzentralen sagen: Die Beibehaltung der liberalen Regelungen von Montag bis Samstag bei gleichzeitiger Beibehaltung des besonderen Schutzes des Sonntags wird befürwortet.
Deshalb kann man ganz klar sagen: Finger weg vom Ladenöffnungsgesetz! Es hat sich bewährt. Deshalb stimmen wir dem Antrag der Unionskollegen zu.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Bei einem Punkt des Berichts haben wir bei der Sonn- und Feiertagsregelung eine andere Position: bei den Videotheken.
sich in diesem Land bewährt. Es soll so beibehalten werden, und ich hoffe, dass Sie, Herr Minister Voigtsberger, …
… sich mit der Position, die Ihr Ministerium durch den Evaluierungsbericht vorgegeben hat, innerhalb der Koalition durchsetzen werden und nicht die Irrlichter, die wieder zu alten Regelungen zurückkommen wollen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir Linken die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zitieren, hören Sie von den Christdemokraten nicht zu. Aber hören Sie doch bitte auf die katholische Arbeitnehmerschaft! Ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren, was die von der Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten hält:
Eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten nützt nur einer kleinen Gruppe von Multis, für die Angestellten bringt sie aber eine weitere Verschlechterung ihrer Lebensqualität. Auf der Strecke bleiben neben den kleinen Nahversorgern die Konsumentinnen und Konsumenten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ja, auch für viele Konsumentinnen und Konsumenten ist diese Liberalisierung, die Sie in Ihrem Antrag so loben, herzlich schlecht.
Ich hatte schon Gelegenheit, Ihnen das Folgende in diesem Hause zu sagen: Ich kenne viele Menschen, die auf dem Lande leben. Die Supermärkte mit ihren langen Öffnungszeiten werden auf der grünen Wiese hochgezogen und machen alle kleinen Läden platt. Man kann nur noch mit dem Auto einkaufen. Manche haben aber kein Auto. Manche sind schon älter und nicht mehr so mobil. Sie können gar nicht mehr einkaufen gehen.
Und auch in den Städten ernähren sich die Leute, für deren niedrige Löhne und minimalen Arbeitslosengeldbezüge die Herren vom Kapital und deren politische Erfüllungsgehilfen so gerne sorgen, nur noch von den Billigangeboten der Discounter. Das ist grauer kapitalistischer Einheitsbrei.
Es geht aber nicht nur um eine Branche. Den Superliberalisierern von der FDP sei ins Stammbuch geschrieben: Wehret den Anfängen! Wenn die Verkäuferinnen und Lageristinnen spät am Abend und nachts oder gar noch an Sonntagen arbeiten, wa
rum dann nicht auch Postzusteller, Handwerker, Bankangestellte? Warum nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeiter im Maschinenbau? – Man wird ihnen sagen: Die Konkurrenz schläft nicht. Also arbeiten wir doch sieben Tage die Woche rund um die Uhr – „auf ganz freiwilliger Basis“ natürlich. Und wer nicht mitmacht, muss sich nicht wundern, wenn er nicht mehr lange im Boot ist.
Und nun wieder zu Ihnen und Ihrem Lob für das bestehende Gesetz, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Es ist bezeichnend: Früher hieß es einmal „Ladenschlussgesetz“. Heute heißt es „Ladenöffnungsgesetz“.
Sie sagen zwar in Ihrem Antrag, der Schutz der Sonn- und Feiertage sei im bestehenden Umfange sicherzustellen. – Einverstanden, aber das ist allenfalls wirklich nur ein Minimum an Schutz. Gleichzeitig wollen Sie eine Beschränkung der Öffnungszeiten an Werktagen verhindern.
Wir Linken stimmen deshalb gegen Ihren Antrag. Wir wollen eine stärkere Beschränkung der Öffnungszeiten an den Werktagen, und das ist durchaus auch im Sinne der Ergebnisse der Evaluation. Das ist im Sinne der betroffenen abhängig Beschäftigten. Das ist letztlich auch im Sinne derjenigen Beschäftigten, die „nur“ als Konsumentinnen und Konsumenten davon betroffen sind.
Das erstaunt Sie möglicherweise, aber überlegen Sie doch einmal: In dem Maße, in dem die Gesellschaft daran gewöhnt wird, dass man zum Beispiel bis 22 Uhr noch einkaufen gehen kann, desto leichter wird in der ganzen Arbeitswelt der Anspruch gegen die Beschäftigten durchgedrückt, dass sie auch noch länger arbeiten gehen können. Wenn man aber zum Beispiel bis 20 Uhr – früher war das 18:30 Uhr – eingekauft haben muss, dann werden die Beschäftigten antworten können: Nein, ich kann nicht länger im Betrieb oder im Büro bleiben, weil ich ja noch einkaufen muss.
Solche kleinen, feinen soziokulturellen Gegebenheiten sind ebenso wichtig wie die Interessen der Angestellten der Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte, und sie weisen in dieselbe Richtung. Mehr Einschränkung bedeutet nicht weniger Freiheit, sondern schlicht mehr Schutz, werte Kolleginnen und Kollegen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ladenöffnungsgesetz ist seit jeher ein kontrovers diskutiertes Thema. Wenn man das politisch zurückverfolgt, werden Sie sich wahrscheinlich daran erinnern, dass man so etwas in den letzten 20, 30 Jahren schon häufig und heftig diskutiert hat.
Deshalb haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag auch darauf geeinigt, dass in einem breit angelegten Dialog mit allen Beteiligten die Wirkung der Rechtslage bewertet werden soll. Mein Haus hat eine umfassende Evaluierung zum Ladenöffnungsgesetz durchgeführt, im September abgeschlossen und Ihnen vorgelegt. Das ist hier bereits entsprechend ausgeführt worden.
Durch Befragungen und Gespräche haben Verbände, Gewerkschaften, Kommunen, Kirchen und Handelsunternehmen die Gelegenheit erhalten, ihre Sichtweise darzulegen. Auch eine Konsumentenbefragung hat stattgefunden. Unser Bestreben war es dabei, alle Perspektiven zum Ladenöffnungsgesetz in die Analyse einzubeziehen.
Der vorliegende Antrag stellt zusammenfassend fest, dass ein Gesetz wie das Ladenöffnungsgesetz einen Kompromiss verschiedener Interessenlagen darstellen muss.
Dem Kompromisscharakter steht allerdings entgegen, dass der Antrag einseitig einzelne Aussagen aus der Evaluierung herauspickt und jeweils für die eigene Position nutzt. Ich denke, das ist politisch nachvollziehbar, es wird aber der Evaluierung nicht gerecht. So werden Sachverhalte verkürzt wiedergegeben oder zum Teil falsch interpretiert. Diese Vorgehensweise, meine Damen und Herren, wird der Komplexität und Vielschichtigkeit der Angelegenheit nicht gerecht. Wer den Evaluierungsbericht ernst nimmt, kann ihn nicht einseitig interpretieren, wie es der vorliegende Antrag suggeriert.
Der Evaluationsbericht beschreibt eben nicht, wie im Antrag behauptet, einen objektiv positiven landesweiten Zustand. Genau das beschreibt er natürlich nicht. Vielmehr sind die Ergebnisse der Evaluierung ein weiterer Beleg dafür, dass es bezüglich der Ladenöffnungszeiten viele verschiedene Einschätzungen gibt.
Wir haben im Evaluationsbericht einige kritische Punkte hervorgehoben, die aus unserer Sicht einer eingehenden politischen Erörterung und Bewertung bedürfen. Dazu gehören auch die im Antrag behandelten Fragen nach den Öffnungszeiten an Werktagen und die verkaufsoffenen Sonntage.