Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

Vielen Dank, Herr Kollege. – Bevor ich Herrn Kollegen Engel von der FDP-Fraktion das Wort gebe, möchte ich sehr herzlich den niederländischen Generalkonsul, Herrn Voskamp, begrüßen, der heute an unserer Landtagssitzung teilnimmt. Schön, dass Sie bei uns sind, herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Nun hat das Wort Herr Kollege Engel von der FDPFraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der im Gesetzentwurf vorgesehene Freistellungsanspruch für Mandatsträger, der durch die Änderung der Gemeinde- und der Kreisordnung entstehen soll, ist ein Tribut an moderne Arbeitsverhältnisse.

Arbeitnehmer, deren Arbeitszeiten flexibel sind oder in Gleitzeit bestehen, können zwar flexibel auf Ar

beitsanfälle oder private Gegebenheiten reagieren. Aber sie können den Freistellungsanspruch der bisherigen Fassung der Gemeinde- und der Kreisordnung gerade nicht für sich in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten sollten ähnliche Zugangsmöglichkeiten zu kommunalen Ehrenämtern haben wie diejenigen mit festen Arbeitszeiten.

Daher ist es sachgerecht, einen speziellen Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten zu schaffen. Dieser soll so aussehen, dass 50 % der Zeit, die ein Arbeitnehmer während der flexiblen Arbeitszeit für seine Mandatsausübung nutzt, auf die reguläre Arbeitszeit anzurechnen ist. Das wollen wir mit diesem Gesetz regeln. Denn das ist sachgerecht und entspricht der Lebenswirklichkeit.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeiten 57 % aller versicherungspflichtig Beschäftigten in sogenannten Sonderformen der Arbeitszeit. Wir können es uns also nicht leisten, einer so bedeutenden Anzahl von Arbeitnehmern den Zugang zum regionalen Ehrenamt im Vergleich zu denen mit normalen Arbeitszeiten sogar noch zu erschweren.

Es fehlen noch zwei Punkte, die relativ kurz abzuhandeln sind. Die Vielfalt von Organen, von Gremien, von Vereinigungen des privaten oder öffentlichen Rechts, in die Räte Vertreter entsenden müssen, macht eine Klarstellung in der Gemeinde- oder Kreisordnung notwendig. Wir wollen, dass ein Mandatsträger auch für eine derartige Entsendung von der Arbeit freizustellen ist. So soll endlich Schluss damit sein, dass der jeweilige Gremienvertreter immer wieder um seine Freistellung kämpfen muss. Das wurde auf seinem Rücken ausgetragen.

Wenn wir wollen, dass unsere Kommunen professionell geführt werden – das ist mein letzter Punkt –, müssen wir dem durch angemessene Fortbildungschancen für die Mandatsträger Rechnung tragen. Die bisherige Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hinkt hierbei hinterher.

Der vorgesehene Anspruch in der Gemeinde- und Kreisordnung von bis zu acht Arbeitstagen pro Wahlperiode für kommunalpolitische Bildung war überfällig. Wenn man nicht genau zuhört, denkt man, acht Arbeitstage seien viel. Aber geteilt durch fünf ergibt das nicht einmal zwei Arbeitstage pro Jahr. Das ist wahrlich wenig. Aber das sollte zunächst einmal ausreichen, um dem Bildungsanspruch gerecht zu werden.

Wir stimmen natürlich dem Gesetzentwurf zu, der – das wurde auch gesagt – ein Ausfluss dieser überparteilichen Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode war. An dieser Stelle sage ich: Wenn die AG – Herr Börschel, Sie haben das angesprochen – fortgesetzt wird, freuen wir uns. Ob wir da zu weiteren Entwicklungen kommen? Gar keine Frage!

Ich ahne auch, dass es heute eine große Mehrheit geben wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Wimmer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Engel, ich komme auf Ihre letzte Bemerkung zurück: Bei einem Überweisungsbeschluss besteht meistens Einigkeit, ihn übereinstimmend im Plenum zu fassen. Vor diesem Hintergrund werden wir sicherlich Einstimmigkeit haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf – darauf ist schon mehrfach hingewiesen worden – zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hat eine lange Vorgeschichte, die bis in die letzte Legislaturperiode reicht. Er beruht letztlich auf den Beratungen einer Arbeitsgruppe des Ausschusses für Kommunalpolitik unter Leitung des vormaligen Kollegen Wolfgang Hüsken.

In diesen Gremien waren – auch darauf ist bereits hingewiesen worden – die damals im Landtag vertretenen Fraktionen, die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalpolitischen Vereinigungen vertreten. In einer ganzen Reihe von Sitzungen wurden Forderungen zur Stärkung des kommunalpolitischen Ehrenamts entwickelt, die mit Ausnahme der Erhöhung des Verdienstausfalls im vorliegenden Gesetzentwurf ihren Niederschlag gefunden haben.

Aufgabe des Gesetzes ist es, das hehre Bild des ehrenamtlich tätigen kommunalen Mandatsträgers einerseits mit den tatsächlichen Anforderungen an einen kommunalen Mandatsträger heutiger Prägung unter Berücksichtigung insbesondere beruflicher Aspekte in Einklang zu bringen.

Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen: Nach der gesetzlichen Fiktion ist Kommunalpolitik Freizeitpolitik und findet außerhalb der Arbeitszeit statt. So jedenfalls noch das bisherige Bild.

Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten aus einer Stellungnahme der Bertelsmann Stiftung zu einer Anhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik bereits in der letzten Legislaturperiode zitieren:

„Die Zwickmühle der Kommunalpolitik lautet: Massiv gestiegene sachliche Anforderungen stehen immer schwierigeren persönlichen Rahmenbedingungen für dauerhaftes politisches Ehrenamt gegenüber. Die Gegebenheiten verlangen dem politischen Ehrenamt heute eine deutlich höhere Professionalität ab: …“

Hier liegt das Dilemma insbesondere bei abhängig beschäftigten Mitarbeitenden: Während auf der einen Seite durch die Freistellungsregelungen sowie erweiterte Urlaubsansprüche – wie sie das Gesetz vorsieht – versucht wird, die zeitlichen Belastungen, die aus der Ausübung des kommunalen Mandats resultieren, abzumildern und die Möglichkeit zu geben, es – ich setze dies gedanklich in Anführungszeichen – „zeitgemäß auszuüben“, resultiert daraus auf der anderen Seite eine nicht nur zeitliche Belastung bestehender Arbeitsverhältnisse.

Auch wenn eine grundsätzliche, staatsbürgerliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung kommunaler Mandatsträger besteht, ist aber zu berücksichtigen, dass Mitarbeitende aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses verpflichtet sind, sich in vollem Umfang und uneingeschränkt mit ihrer Arbeitskraft der Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu stellen. Dass insbesondere in kleineren Betrieben oder aber bei vollkontinuierlichen Betrieben mit kleinen Schichtbesetzungen Probleme im Arbeitsablauf eintreten können, ist nicht von der Hand zu weisen. Hier gilt es, bei solchen widerstreitenden Interessen einen gerechten Ausgleich herbeizuführen.

Herr Börschel hat es eben erwähnt: Vor diesem Hintergrund ist vielleicht auch ein wenig die Kritik zu verstehen, die zumindest in der Vergangenheit beispielsweise der Landkreistag Nordrhein-Westfalen an den entsprechenden beabsichtigten Regelungen geübt hat. Es stellt sich – von dem genannten kommunalen Spitzenverband aufgeworfen – die Frage, inwieweit das eingangs zitierte Bild von der ehrenamtlichen Ausübung des kommunalen Mandats insbesondere in Großstädten oder aber als Funktionsträger – etwa als Fraktionsvorsitzender – überhaupt noch sachgerecht im Ehrenamt wahrgenommen werden kann. Diese grundsätzliche Frage gilt es aber hier nur anzureißen, nicht zu vertiefen – nicht hier, aber in den späteren Beratungen sicherlich.

Faktisch ist es aber doch bereits heute häufig so, dass etwa als Fraktionsvorsitzende zumindest semiprofessionelle Politiker tätig sind und sich das Ehrenamt im eigentlichen Sinne auf dem Rückzug befindet. Dies wiederum birgt dahin gehend Probleme in sich, dass es in der Kommunalpolitik vor Ort eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Ratsmitgliedern mit unterschiedlichen Informations- und Wissensständen, Einbindung in Verwaltungsabläufe pp. geben kann. Wir haben dann einen wesentlich stärkeren Kommunikationsbedarf innerhalb der kommunalen Fraktionen. – Aber dies sei an dieser Stelle nur einmal eine Problembeschreibung.

Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Kommunalpolitik selbstverständlich zustimmen und gehen davon aus, dass dort im Rahmen einer Anhörung, die vielleicht zunächst einmal auch nur den

Umfang eines Expertengespräches haben sollte, die oben aufgeworfenen Fragen insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden können. Dort kann dann auch die Anregung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 21. November 2011 Berücksichtigung finden, der darum bittet, eine entsprechende Änderung der Landschaftsverbandsordnung vorzunehmen.

Ich freue mich auf konstruktive Gespräche im Kommunalausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Kollege Wimmer. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Demirel.

Danke schön. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Börschel, selbstverständlich bringen wir uns konstruktiv in dieses Gesetzgebungsverfahren ein. Das machen wir wie immer; denn die Linke stimmt natürlich grundsätzlich mit den Inhalten des Gesetzentwurfes überein. Auch wir wollen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger erreichen.

Wir sehen auch, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Veränderungen in die richtige Richtung weisen, aber wir sind – das hatte ich angekündigt, Herr Börschel – davon überzeugt, dass wir uns das noch einmal genauer anschauen müssen und uns einfallen lassen müssen, was man als konstruktive Ideen mit einbringen kann. Wir finden, dass es einige Regelungen gibt, die man noch ausweiten könnte.

Ein Kritikpunkt, der bereits vonseiten der Landschaftsverbände laut wird, müsste Ihnen eigentlich auch bekannt sein. Sie kennen wahrscheinlich die Stellungnahme: Der vorliegende Gesetzentwurf verbessert die Arbeitsbedingungen der Gemeinderatsmitglieder wie auch der Kreistagsmitglieder. Allerdings werden die Landschaftsversammlungen, die Regionalratsmitglieder und Mitglieder der Verbandsversammlung des RVR nicht in gleicher Weise behandelt. – Das wäre ein Punkt, an dem wir vielleicht gemeinsam konstruktiv an das Thema herangehen können.

Meine Damen und Herren, eine weitere Kritik, die ich anbringen möchte, ist vielleicht ein bisschen grundsätzlicher. Dabei geht es um ALG-II

Bezieherinnen und die Mandatsträgerentschädigungen. Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die zugleich arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen, werden gegenüber anderen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern stark benachteiligt. Die Argen rechnen nämlich die Aufwandsentschädigung auf den ALG-II-Satz an. Das heißt, sie be

trachten das als Zahlung für den Lebensunterhalt. Dabei ist die Aufwandsentschädigung doch zweckgebunden und für die Auslagen zu verwenden, die ein Mandatsträger beziehungsweise eine Mandatsträgerin durch ihr Mandat hat.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, das Problem ist, dass das, was für „normale“ Mandatsträgerinnen und Mandatsträger selbstverständlich ist, für arbeitslose/erwerbslose Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nicht gilt. An der Stelle sollten wir etwas machen.

(Beifall von der LINKEN)

In der Tat, meine Damen und Herren, ist dieses Problem relativ neu. Das sage ich auch. Es hängt natürlich mit der Bundesgesetzgebung zusammen. Wir schlagen vor, dass wir in diesem Gesetzgebungsverfahren vielleicht gemeinsam einen Entschließungsantrag auf den Weg bringen, in dem wir diese Thematik problematisieren und die Landesregierung dazu auffordern, im Bundesrat diesbezüglich aktiv zu werden, damit auch kommunale Mandatsträger, die erwerbslos sind, nicht benachteiligt werden und ihre Mandatsträgeraufwendungen nicht dem ALG-II-Satz zugerechnet werden.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, Sie kennen Wilhelm Busch. Wilhelm Busch schrieb einmal …

(Horst Engel [FDP]: Ricke racke, ricke racke!)

Bitte?

(Horst Engel [FDP]: Ricke racke, ricke racke!)

Das auch. Es gibt aber noch etwas anderes, Herr Engel.

„Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben! Willst du nicht zu früh ins Grab, lehn’ ein Ehrenamt bloß ab! Wie viel Mühen, Sorgen, Plagen, wie viel Ärger musst du tragen. Gibst noch Geld aus, opferst Zeit – und der Lohn? – Undankbarkeit! Ohne Amt lebst du so friedlich und so ruhig und so gemütlich, Du sparst Kraft und Geld und Zeit, wirst geachtet weit und breit. So ein Amt bringt niemals Ehre, denn der Klatschsucht scharfe Schere schneidet boshaft dir, schnipp-schnapp,

deine Ehre vielfach ab.“

(Heiterkeit und Beifall)