Deshalb begrüßen wir die Intention und den Anlauf, erneut eine wirkliche Mitbestimmung im öffentlichen Dienst einzuführen. Die Beschäftigten haben ein Recht auf Mitbestimmung, da sie mit ihrer Arbeit erst
Der vorliegende Antrag von SPD und Grünen enthält an vielen Stellen jedoch wenig Konkretes. Er bleibt hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück.
Die dargestellten Eckpunkte sind aus unserer Sicht unzureichend für eine wirkliche Modernisierung des LPVG; denn es reicht nicht aus, den Status quo ante 2007 wiederherzustellen. Wir verstehen mehr unter einem modernen Landespersonalvertretungsrecht. Wir haben weitergehende Vorstellungen für ein verbessertes LPVG erarbeitet. Wir wollen unter anderem, dass das LPVG auch in Eigenbetrieben gilt. Wir wollen Augenhöhe, Herr Kollege Schmeltzer. Wenn auf Augenhöhe agiert werden soll, dann dürfen einseitige Aufkündigungen von Dienstvereinbarungen durch die Dienststellenleitungen nicht mehr möglich sein.
Wir wollen, dass es ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten gibt, dass es eine Mitbestimmung auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten geben muss, dass es Dienststellenleitungen nicht mehr möglich ist, dringliche Maßnahmen vorläufig auch ohne Beteiligung des Personalrats durchzuführen.
Wir wollen eine Freistellung ermöglichen auch in Dienststellen mit weniger als 200 Beschäftigten, wenn die Struktur dieser Dienststellen dies erforderlich macht. Wir wollen eine Erlaubnis zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften für Personalräte, wie das zum Beispiel in Hochschulsozialwerken und in kommunalen Eigenbetrieben möglich ist.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen ein Landespersonalvertretungsgesetz, welches dem 21. Jahrhundert gerecht wird und nicht in den Achtzigern stehen bleibt.
Wir werden diese Positionierung als Gesetzentwurf nach der Sommerpause in den Landtag einbringen. Motivation und Tatkraft sowie Leistungsfähigkeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind nur dann garantiert, wenn Demokratie und Mitbestimmung in den Dienststellen wiederhergestellt wird.
Wir, Die Linke, setzen uns vorbehaltlos für den Ausbau der Demokratie durch Mitbestimmung ein, und das nicht nur im öffentlichen Dienst von NordrheinWestfalen. Für uns ist klar: Es wird Zeit, dass NRW wieder Mitbestimmungsland wird. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Der Antrag „Mitbestimmung im öffentlichen Dienst muss wieder auf gleicher Augenhöhe stattfinden!“ zielt auf eine umfassende Änderung des Landespersonalvertretungsrechtes. Er betrifft ein Gesetz, das landesweit in praktisch jeder Dienststelle das Miteinander in den Behörden bestimmt. Es geht um die Zusammenarbeit der Dienststellenleitungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dieses Landespersonalvertretungsgesetz wirkt in vielfältiger Weise auf die Entscheidungsprozesse im Rahmen der Aufgabenerfüllung durch die Dienststellen ein. Ich möchte heute lediglich den Spannungsbogen, der sich dahinter verbirgt, andeuten.
Es geht um den verständlichen Wunsch einer größtmöglichen Beteiligung der Personalvertretung einerseits und andererseits um die Verantwortung, die die Behördenleitung für eine effektive Erledigung öffentlicher Aufgaben hat. Es ist eben dieser Spannungsbogen, der in der Geschichte des Landespersonalvertretungsgesetzes übrigens immer wieder und zum Teil sehr kontroverse Diskussionen und Proteste ausgelöst hat.
Meine Damen und Herren, mit dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag zur Stärkung der Mitbestimmung wird ein neuer Weg aufgezeigt. Von ihm sind ca. 330.000 Beschäftigte im Landesdienst und noch einmal ca. 287.000 Beschäftigte in den Kommunen betroffen. Die Regelungen zur Mitbestimmung sind übrigens ein wichtiger Gradmesser für den Stellenwert von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Behörden und Verwaltungen. Die Landesregierung trägt hier für die Beschäftigten eine hohe Verantwortung. Sie muss aber auch dafür geradestehen, dass die zunehmend schwieriger und komplexer werdenden Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger effektiv wahrgenommen werden können.
Zur Vorgeschichte dieses Antrages: Mit dem Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsrechts vom 9. Oktober 2007 hat die vorherige Landesregierung umfangreiche Änderungen vorgenommen. Sie hat hierfür eine Reihe von Gründen angeführt. Diese waren umstritten und lösten kontroverse Diskussionen aus. Im Kernbereich des Gesetzes hat sie die Beteiligungsrechte der Personalräte, insbesondere die Mitbestimmungsrechte, eingeschränkt, das Beteiligungsverfahren von Personalvertretungen in wichtigen Bereichen verändert, die Freistellungsregelung geändert und zum Beispiel im Schulbereich unter Einbeziehung der Vorgaben des Landesrechnungshofs sehr restriktiv gefasst.
Mit dem heutigen Antrag wird ein Novellierungsprozess angestoßen, der zu einer Bewertung der derzeitigen Rechtslage und zu einer Abwägung der zum Teil gegenläufigen Interessen führen muss.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag macht deutlich: Wir werden der Mitbestimmung und der Beteiligung der Personalräte einen hohen Stellenwert als Landesregierung einräumen. In einem ersten wichtigen Schritt wird die Landesregierung das Landespersonalvertretungsgesetz im Sinne der im Antrag formulierten Ziele überarbeiten und Ihnen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Herr Preuß, ich verspreche Ihnen: Dieser Gesetzentwurf wird verfassungsgemäß sein.
Zu dem nunmehr eingeleiteten Prozess möchte ich jedoch einige Anmerkungen machen, die aus meiner Sicht notwendig sind. Ich möchte verdeutlichen, dass eine grundlegende Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes eben nicht von heute auf morgen geschaffen werden kann. Eine Beteiligung der Gewerkschaften, der Berufsverbände, der kommunalen Spitzenverbände, aber auch eine Beteiligung der anderen Ressorts am Gesetzentwurf ist notwendig und auch zielführend.
Es entspricht einer in NRW von Vertrauen geprägten jahrzehntelangen Kultur, die Beschäftigten in einem solchen Veränderungsprozess mitzunehmen. Wir sind bereit für diesen Dialog mit den Beschäftigten. Dies gilt ganz besonders für eine zukunftsgerichtete Fortentwicklung des Landespersonalvertretungsgesetzes in dem im Antrag beschriebenen Ausmaß.
Erst mit diesem breit aufgestellten Novellierungsprozess wird es gelingen, alle berechtigten Interessen zu berücksichtigen und Antworten im Bereich der Mitbestimmung auf die immer größer werdenden Herausforderungen im öffentlichen Dienst zu finden. Daran sollte uns im Übrigen allen gelegen sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Schmeltzer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das aufbäumende „Ah!“ aus den Reihen der CDU kann ja nur von einem CDAler sein, weil es immer peinlich wird, wenn es um Arbeitnehmerrechte geht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will auf die populistischen Äußerungen des Kollegen Engel gar nicht eingehen. Das zeigt, aus welcher Richtung er kommt, und es zeigt auch, wie dieses ehemalige Landespersonalvertretungsgesetz und insbesondere von wem es gesteuert wurde.
Zu dem, was der Kollege Preuß hier ausgeführt hat: Herr Kollege, Sie sind CDA-Funktionär. Das finde ich gut, sich innerhalb der Reihen der CDU in der Arbeitnehmerschaft aufzuhalten. – Herr Kollege Palmen, Sie sollten sich mit Ihrer Teich- und Froschmentalität
Herr Kollege Preuß, Sie sind CDAler und wissen genau, wie Ihre Kollegen aus der CDA im Jahr 2007 gegen dieses Landespersonalvertretungsgesetz zu Felde gezogen sind. Mit Ihren letzten Äußerungen und Ihrer Aufzählung haben Sie deutlich gemacht, dass genau diese Punkte, die Sie als Evaluierung genannt haben – wir sagen, wir bringen echte Mitbestimmung wieder mit rein –,diese von Ihnen aufgezählten Punkte deckungsgleich mit den Punkten sind, die ich eben aufgezählt habe, um echte Mitbestimmung in den öffentlichen Verwaltungen wieder zuzulassen.
Diese Einladung gilt so, wie sie 2007 galt – und Sie durften nicht, weil dieser Flügel es Ihnen untersagt hat. Jetzt können Sie die Mitbestimmung auf diesem Weg wieder nach vorne bringen. Dann werden wir das gemeinsam hinbekommen.
Ihre CDA-Kollegen würden es Ihnen danken, wenn Sie jetzt endlich die Möglichkeit einer ehrlichen Politik für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahren würden.
Wenn Sie sagen, Sie hören nichts – Herr Kollege, hier ist es warm. Draußen geht ein leichtes Lüftchen, dort ist es angenehm. Gehen Sie vor die Tür: Draußen stehen Personalräte en masse, die darauf warten, dass dieser Landtag dieses Landespersonalvertretungsgesetz endlich umsetzt. Da können Sie als CDAler endlich mal Flagge zeigen und darlegen, was Sie wirklich wollen.
(Rüdiger Sagel [LINKE]: Herr Laumann, hören Sie doch mal zu! Nicht telefonieren und raus- gehen – zuhören!)
Ich möchte nur eins nicht: Lassen Sie uns, so, wie es Innenminister Jäger gerade auch gesagt hat, in diesem bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren den Raum für eine offene Diskussion. Ich möchte nicht zu viele oder überhaupt Vorfestlegungen in einem sol
chen Antrag; denn dann fallen meinen Kolleginnen und Kollegen – und Herrn Preuß sicherlich auch, wie er eben dargelegt hat – weitere Festlegungen ein. Diese sollten wir aber im offenen Dialog mit den Verbänden, mit allen Gewerkschaften, mit allen, die dafür infrage kommen – eine distanziert sich ja immer durch ihre Auffassung zum Lohndumping –, debattieren. Dann haben wir einen offenen Austausch und bekommen diese Punkte umgesetzt.
Ich bin guter Dinge, dass wir so im Sinne der Gewerkschaften und der Personalräte hier im Lande zu einem guten Landespersonalvertretungsgesetz kommen. Dann haben wir die Mitbestimmung, die es wieder möglich macht, dass Nordrhein-Westfalen Mitbestimmungsland Nummer eins wird.
Der CDA-Bundesvorsitzende, der jetzt auch wieder zu uns gestoßen ist, kann dann mit breiter Brust vor seine CDA treten und sagen: Jetzt haben wir wieder die Mitbestimmung, die wir damals nicht umsetzen durften. – Herzlichen Dank.