Am Rande noch eine Bemerkung zu den Kollegen der FDP und ihrer Zustimmung zum Stärkungspaktgesetz. Lieber Kollege Engel, die FDP hat dem Stärkungspaktgesetz am 8. Dezember zugestimmt, weil – ich zitiere von der Internetseite der FDP – „die zwingende Festlegung auf die umstrittene Abundanzumlage, die finanzstärkere Kommunen in einer zweiten Stufe des Stärkungspakts schultern sollten, auf Druck der FDP nicht mehr Teil des Gesetzes“ ist.
„Die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen … Zudem wird eine Solidaritätsumlage (Abundanzumlage) in Höhe von jeweils 195 Millionen € in den Jahren 2014 bis 2020 nach Maßgabe der jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetze erhoben.“
„Schließlich erbringen die finanzstarken Gemeinden ab dem Jahr 2014 eine Solidaritätsumlage, mit der bei ihnen der Zuwachs durch die ab 2014 vollständig erfolgende Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund abgeschöpft wird. Die Solidaritätsumlage wird als Umlage bei den abundanten Gemeinden erhoben.“
Ja, liebe Kollegen der FDP, da haben Sie ja wirklich was erreicht. Bei uns zu Hause gilt die alte Bauern
Leider haben Sie hier mit Vehemenz danebengebissen und ein besseres, ein den Problemen angemessenes Ergebnis für unsere Kommunen verhindert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gute Steuereinnahmen, auch für die Kommunen, und eine sogenannte Abmilderungshilfe in Höhe von 70 Millionen € legen ein nettes rot-grünes Mäntelchen um die wahren Probleme und verdecken die Sprengkraft dieses unausgewogenen rot-grünen Gemeindefinanzierungsgesetzes.
Es ist daher bereits jetzt notwendig, vor den für viele Gemeinden schlimmen Folgen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 zu warnen. Ohne Abmilderungshilfe, mit einem erneut massiv ansteigenden Soziallastenansatz, ohne Landeshilfe durch das Stärkungspaktgesetz wird so manche Gemeinde durch das Raster dieser Landesregierung fallen und sich im Nothaushalt wiederfinden.
Für die Entscheider vor Ort, für die Mitglieder unserer Kommunalparlamente heißt das: Es gibt nichts Relevantes mehr zu entscheiden. Kommunale Selbstverwaltung adieu!
Soweit nicht schon geschehen, ist die Folge Demotivation des Einzelnen und Stärkung kleinerer, möglicherweise radikaler Gruppierungen, die den Bürgern alles versprechen, aber – Gott sei es gedankt – an vielen Stellen nichts halten können. Wen wollen wir, die Vertreter der demokratischen Parteien, noch als neuen Kandidaten für ein Kommunalparlament begeistern? Wie wollen wir kommunalpolitisches Engagement gerade von Persönlichkeiten der Stadt und Gemeinde wecken, wenn keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten mehr gegeben sind oder vielleicht sogar der Sparkommissar aus Düsseldorf gerade einer Kommune zeigt, wie man sie denn richtig entschuldet.
Meine Damen und Herren, die Ausstattung unserer Städte und Gemeinden mit den notwendigen finanziellen Mitteln darf keinem parteipolitischen Kalkül von SPD und Grünen zum Opfer fallen.
Diese Finanzausstattung muss jetzt die Priorität der Landespolitik bekommen, die ihr am 29. Oktober von Ihnen, Frau Ministerpräsidentin Kraft, versprochen wurde. Stadt- und Gemeinderäte verlangen zu Recht eine planbare, verlässliche, transparente und nachvollziehbare finanzielle Perspektive. Diese Perspektive bietet das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 nicht.
Es tut mir sehr leid. Ich weiß nicht, was heute los ist, welche falsche Synopsenschaltung sich in meinem Kopf festgesetzt hat. Ich hatte gemeint, ich hätte „SPD“ gesagt – es war beabsichtigt. Es tut mir herzlich leid.
Frau Präsidentin, ich danke Ihnen. – Herr Kollege Körfges kennt es von mir, dass ich ihn ab und zu auch mal in die Nähe der FDP rücke.
Meine Damen und Herren! Das Thema, mit dem wir uns heute auseinandersetzen wollen, ist aber ein ernstes.
Herr Löttgen, entschuldigen Sie die Vorbemerkung, die ich zu Ihrer Rede machen möchte. Sie erinnert mich an den Satz von Marc Twain: „Als wir das Ziel aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen.“
Es war nämlich Ihre Anstrengung, die Sie heute hier aufgebracht haben, um ein sehr gutes, um das historisch beste Gemeindefinanzierungsgesetz, das dieser Landtag jemals gesehen hat, das wirklich am höchsten ist,
Zum wiederholten Male – im Übrigen war es im vergangenen Jahr auch bereits das höchste Gemeindefinanzierungsgesetz der Geschichte – legt die Landesregierung heute ein Gemeindefinanzie
rungsgesetz vor, das wesentliche Forderungen, die hier auch schon skizziert, von Herrn Löttgen dann aber in einer anderen Dimension beschrieben worden sind, aufgreift, nämlich im Wesentlichen die Forderungen der ifo-Kommission, an der Sie ja in der letzten Legislaturperiode im Gegensatz zu mir teilgenommen haben. Darin werden diese Anforderungen entsprechend aufgegriffen, wie der Minister das auch deutlich gemacht hat. Es ist ebenfalls erreicht worden – das ist ein großer Erfolg für die
was nämlich dazu führt, Herr Löttgen, dass die Städte, die tatsächlich die Soziallasten haben, mit der Aktualisierung der Daten davon endlich auch profitieren können.
Davon profitieren beileibe nicht ausschließlich die Großstädte, wie das von Ihrer Seite dargestellt worden ist, sondern auch die Städte im kreisangehörigen Raum, wenn sie hohe Soziallasten haben.
Sie, Herr Löttgen und Herr Hovenjürgen, wissen auch, dass sicherlich derjenige den kommunalen Friedensnobelpreis erhalten würde, der auf eine bessere Verteilung des Soziallastenansatzes kommen würde.
Nach derzeitigem Stand ist der Weg, der hier beschritten worden ist, aber einer, der rechtssicher ist und gleichzeitig den Kommunen mit den echten Soziallasten tatsächlich hilft.
Ich komme übrigens aus einer großen kreisangehörigen Stadt, die nach den Modellrechnungen mit über 8 Millionen € von der Verstärkung des Soziallastenansatzes profitiert. Es können nämlich auch kreisangehörige Städte Soziallasten haben. Aber das wissen Sie selber.
Herr Hübner, verzeihen Sie die Unterbrechung. Würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schemmer zulassen?
Sie sprachen gerade davon, die Kommunen müssten von den Kosten der Soziallasten profitieren. Da die Kosten einer Bedarfsgemeinschaft, je nachdem wie viele Verwaltungskosten man noch einrechnet, bei 3.000 oder 4.000 € liegen, sollen nunmehr die Kommunen jenseits von 7.000 € profitieren. Meinen Sie, dass es richtig ist, dass die Kommunen, die einen besonders hohen Anteil an Bedarfsgemeinschaften haben, von der Differenz, also 3.000 €, profitieren sollten, also von Kosten, die sie gar nicht haben, was dann zur Genesung Ihres Haushaltes beitragen soll?
Herr Schemmer, es ist ein bisschen schwierig, mit Ihnen jetzt darüber zu diskutieren. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen tatsächlich hohe Soziallasten haben. Ich habe Ihnen vorhin bereits gesagt: Wenn es ein besseres Verteilungskriterium gibt, dann schlagen Sie uns das im Verlaufe des Beratungsverfahrens vor. Wir würden es gerne auswählen. Nichtsdestotrotz sind das die Kommunen, die hohe Soziallasten haben. Das können Sie auch nicht negieren. Das hat nichts damit zu tun.
Das hat mit der Höhe letztlich nichts zu tun, weil das nicht ausschließlich die Kosten der Bedarfsgemeinschaften betrifft, sondern alle Kosten, die ermittelt und in einer Regressionsanalyse heruntergerechnet werden, was zu dem Ergebnis führt. Es handelt sich hier um eine Summierung aller Lasten, Herr Schemmer.
Es ist auch deshalb ein guter Tag für die Kommunen, weil wir den Kommunen zum Ende des Jahres mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht nur 8,4 Milliarden € zur Verfügung stellen, sondern auch – darauf hat der Minister auch schon aufmerksam gemacht –, weil wir in diesem Jahr weitere Vereinfachungen und Verbesserungen für die Kommunen haben erreichen können. Ich möchte noch mal darauf hinweisen dürfen, dass wir mit einer Änderung des § 76 Abs. 2 erreicht haben, dass Konsolidierungszeiträume von den Kommunen mittlerweile realistisch zu planen sind.