Protokoll der Sitzung vom 21.12.2011

Eines sage ich Ihnen am heutigen Tage auch sehr eindeutig – das habe ich anfangs schon einmal gesagt; ich wiederhole es gerne –: Ich bin sehr stolz auf das, was die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen in diesem Zusammenhang getan haben.

Erlauben Sie mir auch noch eine Adresse an die FDP. Herr Papke, weil Sie heute gesagt haben, das Gemeindewirtschaftsrecht führe dazu, dass die Kommunen jetzt bei den mittelständischen Betrieben wilderten, kann ich Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie einmal ein bisschen was! Gucken Sie sich auch einmal Berichte der IHK an! Es führt nämlich zur Stärkung des Mittelstandes, dass die Kommunen in der Lage sind, Aufträge herauszugeben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es führt zu mehr Wettbewerb im Bereich der Energieversorgung und nicht zu weniger. Sie sind auf dem völlig falschen Dampfer. Das ist eigentlich sehr schade für eine FDP. Solange es sie noch gibt, sollten Sie sich die Sachen anschauen, die real ablaufen, und nicht das Gegenteil sagen.

(Ralf Witzel [FDP]: So eine billige Polemik!)

Herr Witzel, das ist halt so.

Ich schließe mit den Worten: Dieses Gemeindefinanzierungsgesetz gibt die richtige Struktur vor. Es sind wichtige Punkte der ifo-Kommission umgesetzt worden. Es hat die höchste Ausstattung, nicht nur, weil es steuerlich gut gelaufen ist, sondern weil sich SPD und Grüne darauf festgelegt haben, die Kommunen stärker auszustatten. Ich bin stolz darauf, dass diese Landesregierung den richtigen Weg geht.

Wir müssen aber noch einen Schritt weitergehen. Wir müssen dafür sorgen, dass im Bund die Verhältnisse zum Tanzen kommen und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen noch mal in Milliardenhöhe entlastet werden. Ich fürchte, das geht nur mit einem Regierungswechsel.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Engel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Kölner soll zukünftig 57-mal mehr wert sein als der Einwohner einer Normalkommune.

(Özlem Alev Demirel [LINKE]: Was?)

Richtig. – Unstimmigkeiten im GFG fangen schon bei der Einwohnerveredlung in der Hauptansatzstaffel an. Die Kölner sind uns lieb und wert und auch teuer; das ist gar keine Frage. Aber so teuer? Völlig konträr zu den ifo-Empfehlungen wird hier die Spreizung zwischen normalen und angeblich besonders finanzbedürftigen Kommunen ausgeweitet. Während ifo für die größte Gemeindeklasse eine Reduzierung des Multiplikators auf 151 % empfiehlt, soll dieser im GFG 2012 auf 157 % angehoben werden. Hiervon profitieren insbesondere größere kreisfreie Städte.

Soll ein GFG-Kölner zukünftig wirklich 57-mal mehr wert sein als der GFG-Normalbürger, Herr Jäger?

(Minister Ralf Jäger: Das wissen Sie doch, dass das nicht stimmt!)

Die Spreizung von 51 bis 57 – jetzt bei 54 – kennen wir ja. Aber müssen es dann 57 sein?

Besonders besorgniserregend ist aus unserer Sicht die weitere Anhebung des Soziallastenansatzes. Auch hier werden weder die ifo-Empfehlungen konsequent umgesetzt noch den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen gefolgt. Darüber sollten wir reden. Denn ursprünglich war der Soziallastenansatz ein Nebenansatz, der die Ausgaben für soziale Leistungen in einer Kommune berücksichtigen sollte. Im Jahre 2010 wurde hier noch ein Multiplikator von 3,9 angesetzt. Durch Fortschreibung der Statistik wurde der Soziallastenansatz im Jahre 2011 auf den Faktor 9,6 angehoben.

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Herter zulassen?

Bitte schön.

Herr Engel, ganz herzlichen Dank für die Gelegenheit, eine Zwischenfrage zu stellen. – Geben Sie mir recht, dass im GFG 2012 nicht etwa eine Steigerung der Hauptansatzstaffel, über die Sie gerade gesprochen haben, also eine entsprechende Veredlung der Einwohner, stattfindet, sondern das GFG 2012 im Gegenteil vorschlägt, einer Abflachung der Hauptansatzstaffel Gewicht zu verleihen, und damit am Ende Ihrer Kritik, die Sie vorgetragen haben, zumindest entgegenkommt?

Herr Kollege Engel, bitte schön.

Wir liegen da, lieber Herr Herter, gar nicht weit auseinander. Nur, die Verschiebung ist dramatisch. Darüber müssten wir reden. Das ist unsere Empfehlung. Das ist genau das, was ich jetzt sagen wollte. Sie löst nämlich massive Umverteilungen innerhalb der kommunalen Familie aus.

(Zuruf von der SPD)

Lasst mich jetzt mal im Zusammenhang vortragen.

Der Soziallastenansatz muss noch mal angehoben und mit einem Faktor von 15,3 endgültig zum dominierenden Parameter im Finanzausgleich gemacht werden? Am Ende: 15,3, ganz gleich, ob dies sachlich nachvollziehbar ist oder nicht, ganz gleich, ob es andere wichtige Bedarfsfaktoren gibt, die durch diese Überbewertung in den Hintergrund treten müssen?

Ich verweise in diesem Zusammenhang – das müssen Sie auch aushalten – auf das jüngste Gutachten des ehemaligen SPD-Finanzministers von Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Ingolf Deubel, hin. Sie wissen, was jetzt kommt. In diesem Gutachten stellt Prof. Deubel dem kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen ein schlechtes Zeugnis aus und warnt davor, den eingeschlagenen Weg bei der GFG-Reform weiterzugehen.

Ich zitiere Auszüge aus dem Vorwort seines Gutachtens:

„Trotz frühzeitiger Warnungen erhöhte das Land mit dem GFG 2011 den Soziallastenansatz von 3,9 auf 9,6 und will ihn im GFG 2012 sogar auf einen Wert von 15,3 anheben. …

Die nachweisbaren durchschnittlichen direkten kommunalen Zuschussbedarfe für eine Bedarfsgemeinschaft … lagen jedoch … im Basisjahr 2008 lediglich bei 2.548 €. Um den sehr viel höheren Soziallastenansatz dennoch zu rechtfertigen, behauptet das Land, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ein allgemeiner Soziallastenindikator sei und somit auch ein geeigneter Maßstab zur Erfassung anderer Soziallasten wäre.

Konkrete Belege für die Richtigkeit dieser Theorie sind vom Land allerdings nicht vorgelegt worden.

Die finanziellen Folgen dieser … Systemfehler erreichen so dramatische Größenordnungen, dass sie (gerade wegen des gestiegenen Sozial- lastenansatzes) nicht mehr länger hinnehmbar sind.“

Zur Lösung der Problematik schlägt Prof. Deubel im Gutachten im Sinne einer konstruktiven Kritik Folgendes vor – ich zitiere –:

„Um die systematische Übernivellierung beim Soziallastenansatz zu beseitigen, sollte er so bemessen sein, dass die entsprechenden Schlüsselzuweisungen auf einen für kreisfreie Städte kostendeckenden Betrag begrenzt werden. Einschließlich der durchschnittlichen Auswirkungen auf andere Soziallasten und hier insbesondere die örtliche Sozialhilfe entstehen im Durchschnitt im Jahr 2011 maximal Kosten in Höhe von 3.717 € pro Bedarfsgemeinschaft. Einschließlich des einheitlichen Satzes der Landschaftsumlage von 14,53 % liegt die nivellierende Obergrenze der Schlüsselzuweisungen für eine zusätzliche Bedarfseinheit bei 4.349 €. Im GFG 2011 entspräche dies einem Soziallastenansatz von 6,81.“

Ich weiß sehr wohl, dass es immer schwer ist, einen eingeschlagenen Entwicklungspfad zu verlassen. Aber vor dem Hintergrund dieser Aussage bitte ich Sie, Herr Jäger, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und Grünen, sich das Gutachten von Prof. Deubel noch einmal mit Sachverstand anzusehen und über mögliche Nachbesserungen nachzudenken.

Die Neubemessung des Soziallastenansatzes ist sicherlich das größte Problem, das es im GFGEntwurf der Landesregierung gibt. Aber auch bei anderen Vorhaben bleiben wir eher skeptisch.

Nehmen wir nur den Zentralitätsansatz, mit dem die angebliche Mehrbelastung von Kommunen mit zentralörtlicher Funktion berücksichtigt werden soll: Hier lag der Gewichtungsfaktor bislang bei 0,15, in der ifo-Kommission haben wir uns nach langer Diskussion darauf verständigt, ihn auf 0,3 anzuheben, also zu verdoppeln. Jetzt lesen wir, dass die Landesregierung im GFG 2012 einen Faktor von 0,65 vorsieht – warum? –, dabei ist der Zentralitätsansatz schon allgemein eine sehr wackelige Angelegenheit.

Zwar ist es unstreitig, dass zentrale Orte die Funktion eines Servicedienstleisters für ihr Umland wahrnehmen, die Frage ist aber, ob diese Mehraufwendungen nicht auf der anderen Seite durch Zentralitätsgewinne überkompensiert werden. Die einseitige Fokussierung auf die Mehrbelastung zentraler Orte überdeckt die Tatsache, dass diese ihrem Umland erhebliche Kaufkraft- und Gewerbesteuerpotenziale entziehen. Dienstleister, Einzelhändler und Gewerbetreibende siedeln sich in der Regel in den regionalen Zentren an, zahlen dort ihre Steuern, investieren und fördern Konsum. Vor diesem Hintergrund ist die vorgesehene Anhebung des Zentralitätsfaktors fragwürdig und bedarf einer näheren Erörterung.

Auch der Schüleransatz, wie hier vorgetragen, wird aufgrund der statistischen Datenlage in Anlehnung an die Empfehlung des ifo-Gutachtens modifiziert. Künftig soll nur noch zwischen Ganztags- und Halbtagsschülern differenziert werden.

(Renate Hendricks [SPD]: Wunderbar!)

Obwohl die ifo-Kommission dieser Vereinfachung grundsätzlich zugestimmt hat und statistische Analysen dafür sprechen, sollten wir noch einmal gut überlegen, ob sie den realen Verhältnissen gerecht wird. Ich verweise in dem Zusammenhang insbesondere auf den vergleichsweise hohen Bedarf von Förderschulen. Der NW StGB kritisiert zudem, dass der gebundene Ganztag, nicht aber der offene Ganztag als Ganztagsbeschulung im Sinne des Schüleransatzes anerkannt wird.

Darüber hinaus hält es die FDP für nicht klar, warum die Landesregierung auch beim Schüleransatz von den Empfehlungen der ifo-Gutachter abweicht und eine starke Verschiebung zugunsten der Ganztagsbeschulung vornimmt. Hierzu erwarten wir eine Erklärung; denn insgesamt führt die Anpassung des Schüleransatzes laut NW StGB zur Umverteilung in Höhe von 17 Millionen € zulasten der Fläche.

Der neu eingeführte Demokratiefaktor

(Michael Hübner [SPD]: Demografie, nicht Demokratie!)

soll der Abfederung stark zurückgehender Einwohnerzahlen auf die Berechnung der Schlüsselzuweisungen dienen. Das ist grundsätzlich richtig. Auch die Mitglieder der ifo-Kommission waren sich über dessen Einführung einig. Mit Blick auf die Ergebnisse des Zensus 2011 wäre es allerdings sinnvoller, noch ein Jahr zu warten. Hierdurch ließe sich vermeiden, dass Kommunen, die bereits heute von fortschreibungsbedingten statistischen Fehlern profitieren, zusätzliche ungerechtfertigte Vorteile erlangen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einführung eines Flächenansatzes in die GFGSystematik begrüßen wir ausdrücklich. Hierdurch wird erstmalig dem Sonderbedarf ländlicher Flächengemeinden mit einem eigenen Parameter im kommunalen Finanzausgleich Rechnung getragen. Uns missfällt allerdings die fehlende Binnendifferenzierung. Denn die Belastungen ländlicher Flächengemeinden sind erheblich geringer als die Belastungen ländlicher Flächengemeinden mit

schwierigen topografischen Verhältnissen; denken Sie nur an das Sauerland oder an die Eifel. Hier besteht – so sehen wir es – ein Anpassungsbedarf.

Positiv wahrgenommen haben wir, dass es im GFG 2012 keine Anpassung der fiktiven Hebesätze nach oben geben wird. Das ist gut so, weil NRW im Bereich der Gewerbesteuer bereits heute die Spitzenposition einnimmt.

Beim Stärkungspakt, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir im Sinne unserer Kommunen eine gemeinsame Linie finden können. Wir hoffen – das ist so im parlamentarischen Geschäft –, dass

das GFG nicht unbedingt genauso das Parlament wieder verlässt, wie es heute eingebracht wurde.

Dabei geht es uns gar nicht um die Gesamtsumme, die wir im kommenden Jahr an unsere Kommunen ausschütten; denn durch die überaus positive Entwicklung der Steuereinnahmen wächst die Finanzausgleichsmasse auf 8,4 Milliarden € an. Es ist klar, dass das Geld damit an die Kommunen ausgeschüttet werden muss.