Ich lasse nun abstimmen über den Änderungsantrag Drucksache 15/3579 insgesamt. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? – Alle Abgeordneten des Hauses von den Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Kein Abgeordneter möchte sich enthalten. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke Drucksache 15/3603. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Gegenstimmen? – Die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? – Keine. Dann hat dieser Änderungsantrag eine Mehrheit des Hauses gefunden und ist damit angenommen.
Ich lasse nun abstimmen über den Gesetzentwurf Drucksache 15/2379. Der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3546, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 15/2379 in der geänderten Fassung in zweiter Lesung verabschiedet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Hürden für die Durchführung von Volksbegehren gesenkt werden. Künftig sollen die Unterschriftenlisten nicht mehr nur in Rathäusern ausliegen, sondern Unterschriften auch an Infoständen in Fußgängerzonen unter dem Stichwort „freie Sammlung“ eingesammelt werden können. Zudem soll die Eintragungsfrist von acht auf 18 Wochen verlängert und die Offenlegung von Geld- und Sachspenden im Wert von über 5.000 € vorgeschrieben werden.
Nach Ihrer eigenen Ausführung soll dieser Gesetzentwurf ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen sein.
Ich kann es heute kurz machen, weil wir uns im Fachausschuss darauf verständigt haben, Folgendes zu sagen:
Sie als Koalition würden gerne diesen Entwurf verabschiedet haben – nach dem Motto: Er ist dann vom Tisch.
Wir haben mitgeteilt, dass wir an einem eigenen größeren Paket arbeiten, das wir in den ersten Wochen des neuen Jahres vorlegen werden. Warum? Uns ist der Schritt, den Sie hier gehen, zu klein; denn schon vorne bei den Quoren passiert nichts.
Langsam, jetzt nichts sagen! – Woran liegt das? Sie wollten es abgehakt haben und waren uns ein Stück zu ungeduldig. Das ist ja auch kein Problem.
Herr Link, das Schöne ist: Wer immer so tobt … – Wenn Sie nächstes Jahr Lust haben, werden wir es Ihnen anbieten. Dann können Sie es sich ansehen. Es gibt doch gar keinen Grund, sich aufzuregen.
Zweiter Grund: In diesem Entwurf fehlt uns auch ein Ergebnis der Anhörung. Wie Sie wissen, wurde deutlich gemacht, dass dann, wenn Mittel, die nicht dem Parlament zustehen, erweitert werden, zugleich darüber nachgedacht wird, wie auch Parlamentsrechte und der parlamentarische Ansatz gestärkt werden können. Auch dazu werden wir Ihnen Vorschläge machen.
Der dritte Grund, warum wir sagen, dass uns dieser Entwurf nicht reicht, ist das ungelöste Problem von Großprojekten. Darüber werden wir dann auch gemeinsam nachdenken können, wenn Sie Lust haben, mitzumachen, Herr Link. Dazu laden wir Sie dann zu Beginn des nächsten Jahres ein.
Dieser Entwurf – da haben wir uns immer kurz verständigt – ist uns zu wenig. Deswegen lehnen wir ihn heute ab. Wir werden aber im nächsten Jahr auf Sie zukommen, um zu sehen, ob es dann einen gemeinsamen Weg geben wird.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Biesenbach. – Für die Fraktion der SPD hat nun Herr Abgeordneter Stotko das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Biesenbach, Sie machen aber auch alles kaputt. Hätten Sie doch an
der Sitzung des Innenausschusses teilgenommen! Dann hätten Sie Herrn Kruse gehört, der etwas ganz anderes erzählt hat. Das verwundert mich ein bisschen. Herr Kruse hat nämlich gesagt, ihm seien die 18 Wochen viel zu viel. Ich wollte nur einmal darauf hinweisen. Sie sollten miteinander reden.
Ich will auch noch einmal deutlich festhalten – der Kollege Link hat es ja dreimal dazwischengerufen –: Wir warten seit Monaten auf Ihre innerparteiliche Verständigung zum Quorum und haben letztendlich gesagt: Jetzt machen wir trotzdem weiter.
Und dann werfen Sie uns vor, wir hätten das nicht in unsere Gesetzesänderung einbezogen! Das ist ein bisschen peinlich.
Weil das hier drei Tage vor Heiligabend aber so eine Epochalrede ist, darf ich mir Folgendes erlauben: