Protokoll der Sitzung vom 21.12.2011

Zweitens. Die freie Unterschriftensammlung, also auf freien Plätzen und Straßen, soll über einen Zeitraum von einem Jahr zugelassen werden. Es ist nicht einleuchtend, warum für die Amtseintragung eine Frist von viereinhalb Monaten und für die freie Unterschriftensammlung eine Frist von einem ganzen Jahr gewährt werden soll. Kein anderes Bundesland gestattet freie Sammlung oder Amtseintragung. Die Fristen in anderen Ländern betragen gar maximal acht Monate bei einem Quorum von 15 %. Zumeist sind die Fristen wesentlich kürzer.

Offen bleibt auch, wie der bei einer freien Unterschriftensammlung unstreitig bestehenden größeren Überrumpelungsgefahr der Bürger begegnet werden soll. Durch die freie Unterschriftensammlung ist es durch spontanes Ansprechen in einer Einkaufsstraße möglich, gerade bei emotionalen Themen Stimmen von Personen zu erlangen, die diese bei ausreichender Überlegung vielleicht nicht gegeben hätten.

Der Bürger kann seine vielleicht vorschnell und nicht ausreichend informiert auf der Straße erteilte Unterschrift nicht widerrufen – trotz eines Jahres Sammlungszeit –, auch wenn er es sich später anders überlegt oder sich die Stimmung in der Bevölkerung zu einem Thema durch neue Ereignisse wendet. Immerhin folgt, wenn der Landtag ein wirksam zustande gekommenes Volksbegehren ablehnt, zwingend ein Volksentscheid.

Auch besteht eine höhere Manipulationsgefahr der Listen.

Zudem ist es systemwidrig, für Volksinitiativen und Volksbegehren dieselbe Frist von einem Jahr zu gewähren, wenn die Quoren ungleich sind. Einem Volksbegehren kommt ein viel größeres politisches Gewicht zu als einer Volksinitiative, weil sich an eine negative Entscheidung des Landtags zwingend ein Volksentscheid anschließt.

Es ist außerdem zu bedenken, dass für den Landeshaushalt unmittelbar kostenrelevante Gesetzentwürfe zulässiger Gegenstand eines Volksbegehrens sein könnten, etwa zur Ausgestaltung der Schulverpflegung oder Kindesförderung.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Deshalb, wie gesagt, enthalten wir uns heute. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächste Rednerin hat nun für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Demirel das Wort.

Danke schön. – Frau Präsidentin, um es vorwegzusagen: Meine Kollegin Conrads, die dieses Thema normalerweise für unsere Fraktion bearbeitet, ist heute krank. Ich hätte Ihr Gedicht, Herr Stotko, gerne getoppt und etwas vorgesungen, aber ich bin nicht ganz im Thema und traue mich nicht, hier auf Anhieb etwas zu singen.

(Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf geht ganz klar in die richtige Richtung. Insbesondere die Änderungen bezüglich der freien Unterschriftensammlung sind eine Erleichterung bei der Durchführung von Volksbegehren.

Bei uns rennen Sie ja immer offene Türen ein, wenn es um das Thema „direkte Demokratie“ geht.

(Zuruf von der SPD: Ja, ja!)

Das wissen Sie spätestens seit unserem Antrag zur Erleichterung der Abwahl von Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen.

Aber auch in unserem Landtagswahlprogramm haben wir viele Forderungen in diese Richtung: nicht zuletzt Kumulieren und Panaschieren, Rahmenbedingungen zu Volksbegehren und zum Volksentscheid, zu denen Sie sich – vor allen Dingen die CDU – wieder nicht durchringen können, sowie eine deutliche Absenkung von Quoren für Volksentscheide.

Leider sind nach wie vor ganz viele elementare Dinge noch nicht angegangen worden, meine Damen und Herren. Das sind aber grundsätzliche Probleme, die nur durch die Änderung der Landesverfassung in NRW behoben werden könnten.

Das Unterschriftenquorum ist immer noch nicht abgesenkt; da ist mit den Kolleginnen und Kollegen von der CDU wohl nicht ins Geschäft zu kommen. Dabei hat die CDU Monate gebraucht und immer wieder signalisiert – zumindest Herr Biesenbach –, dass man sich in der Frage der Quoren vielleicht doch bewegen könnte. Daraus wurde aber letztlich nichts, meine Damen und Herren. Die CDU hat das Verfahren um Monate verzögert, nur um sich im Endeffekt doch wieder gegen die direkte Demokratie auszusprechen.

Zudem sind haushaltswirksame Volksbegehren nach wie vor unzulässig.

Allerdings hat auch der vorliegende Gesetzentwurf Defizite. Denn SPD und Grüne haben es leider nicht für nötig befunden, einfachgesetzliche Änderungsvorschläge von uns zu übernehmen, die kaum Aufwand und wenig Kosten verursacht, für Vereine wie Mehr Demokratie e. V. aber noch einmal einen deutlichen Sprung nach vorne bedeutet hätten.

Leider findet bei Volksbegehren gar keine Kostenerstattung statt. Eine fehlende Erstattungsregel stellt für die Organisatoren eines Volksbegehrens aber eine enorme Belastung dar. In unserem Änderungsantrag finden Sie einen Vorschlag, wie eine Kostenerstattung aussehen könnte. Auch diese stellt bei Weitem keine kostendeckende Finanzierung sicher, erleichtert aber die Finanzierbarkeit eines Volksbegehrens ungemein – und gilt im Übrigen im Freistaat Thüringen bereits.

Wenn man es ernst meint mit der Stärkung der direkten Demokratie, dann muss man sehen, dass dieses wirksame Instrument zwar auch einen Betrag X kostet, meine Damen und Herren, dass es das aber absolut wert ist. Und im Gesamthaushalt sind das ohnehin nur Peanuts.

Herr Kollege Stotko, ich zitiere Sie mit einer Äußerung aus dem Innenausschuss: Es kann nie genug Demokratie geben. – Das haben Sie ganz richtig erkannt, Herr Stotko – aber dann bitte auch mit Volksbegehren, die eine Kostenerstattung für Initiativen vorsehen.

(Beifall von der LINKEN)

Mir ist auch nicht bekannt, dass die Kostenerstattung den Landeshaushalt in Thüringen so sehr belastet, dass man diese wieder rückgängig machen wollte.

Außerdem wäre es ein Leichtes gewesen, parallel zur freien Sammlung immer auch – garantiert – eine Amtseintragung zuzulassen und deren Dauer anzupassen.

Es gibt immer Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme nicht auf der Straße geben wollen. Aber die Landesregierung war mal wieder Koalition der Betonwand. Dennoch stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, weil er ein erster Schritt für mehr Demokratie im Bereich Volksbegehren ist.

(Beifall von Gordan Dudas [SPD])

Insgesamt, meine Damen und Herren, bleibt es bei der Haltung der Linken: Wer die Mittel der direkten Demokratie und damit auch das Volksbegehren stärken will, der kommt an einer Verfassungsänderung zur Senkung des Quorums und zur Ermöglichung haushaltsrelevanter Volksbegehren nicht vorbei.

Wir werden sehen, wann diese Schritte endlich mit der für Verfassungsänderungen nötigen Mehrheit auf den Weg gebracht werden können. Solange die CDU vor allem die Interessen derer vertritt, die Volksentscheide am meisten fürchten, wird das aber wahrscheinlich noch lange dauern, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Demirel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Demirel, ich bin im Thema, werde das, was ich zu sagen habe, aber trotzdem nicht vorsingen. Ich werde auch nicht dichten wie Herr Stotko. Und obwohl unser Jüngster die Waldorfschule besucht, werde ich hier auch nicht vortanzen.

(Zurufe von der SPD: Oh! Schade!)

Ich werde nur Folgendes sagen: Dieser Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments ist ein guter Beitrag zur Demokratie. Die Landesregierung empfiehlt, ihm zuzustimmen.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Im Übrigen ist es, soweit ich die Geschäftsordnung richtig verstanden habe, nicht zwin

gend erforderlich, hier in Reimen vorzutragen oder zu singen.

(Allgemeine Heiterkeit – Gunhild Böth [LINKE]: Aber beim Vortanzen gibt es mehr Applaus!)

Das beruhigt mich ganz ungemein, wenn ich da an meine eigenen Fähigkeiten denke.

Wir sind am Schluss dieser Beratung, weil weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. – Das bleibt auch beim Blick in die Runde so, sodass wir zur Abstimmung kommen können.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/3580 ab. Wer dem Inhalt dieses Änderungsantrages zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die anwesenden Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit hat dieser Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.

Ich lasse weiter abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/3583. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN – Vizepräsidentin Angela Freimuth berät sich mit den Schriftführern.)

Nur der guten Ordnung halber: Wir sind hier im Sitzungsvorstand einhellig der Auffassung, dass dieser Änderungsantrag die notwendige Mehrheit gefunden hat und damit angenommen ist.

Ich lasse nun über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1312 abstimmen. Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2866, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Ich darf nun fragen, wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der FDP. Meine Damen und Herren, damit ist die Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in geänderter Fassung in der zweiten Lesung verabschiedet.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt

5 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung

(BauO NRW) – Änderung des § 65 Abs. 1 und 2 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2359 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr Drucksache 15/3424 zweite Lesung Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, ihre Redebeiträge zu Protokoll zu geben (siehe Anla- ge 1), sodass wir unmittelbar zur Abstimmung kommen können.