Protokoll der Sitzung vom 21.12.2011

(BauO NRW) – Änderung des § 65 Abs. 1 und 2 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2359 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr Drucksache 15/3424 zweite Lesung Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, ihre Redebeiträge zu Protokoll zu geben (siehe Anla- ge 1), sodass wir unmittelbar zur Abstimmung kommen können.

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3424, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Ich frage in die Runde, wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP.

(Zurufe)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage der guten Ordnung halber nach, ob es Enthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung verabschiedet wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt

6 Gesetz zur Änderung des Straßen- und We

gegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Bürokratieabbaugesetzes I

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3045

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr Drucksache 15/3444

zweite Lesung

Eine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ist heute nicht vorgesehen, sodass wir unmittelbar zur Abstimmung kommen können.

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksa

che 15/3444, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der FDP und der Fraktion Die Linke. Der guten Ordnung halber frage ich, ob es Gegenstimmen gibt. – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

7 Muslimische Bestattungen in Nordrhein

Westfalen erleichtern

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3526

Eine Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt ist heute ebenfalls nicht vorgesehen. Sie soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Ich lasse deswegen direkt über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates abstimmen, den Antrag Drucksache 15/3526 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und den Rechtsausschuss zu überweisen. Darf ich hierzu die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

8 Schule muss natürliche Mehrsprachigkeit er

halten und qualifiziert ausbauen

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3528

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Abgeordneter Böth das Wort. Bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten jetzt seit einiger Zeit den von Minister Schneider auf den Weg gebrachten Entwurf des Gesetzes zur Teilhabe und Integration. Das Gesetz soll ganz offensichtlich die Teilhabe und Integration von Menschen, die hier immer noch als „Menschen mit Migrationshintergrund“ bezeichnet werden, verbessern.

Das große Problem, vor dem wir vor allem in der Schule stehen, ist, dass Kinder mit natürlicher Mehrsprachigkeit gefördert werden müssen, sollen usw. Das haben wir alles schon mehrmals festgestellt. Darüber besteht, glaube ich, auch Einigkeit. Die Frage ist nur: Wie kann das eigentlich passieren?

In diesem Zusammenhang muss ich feststellen, dass insbesondere die Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend betrieben wird. Bereits unter der vorletzten Regierung sind die Stellen für den muttersprachlichen Unterricht zusammengestrichen worden.

Selbstverständlich ist niemand entlassen worden; aber jede Lehrkraft, die in Pension gegangen ist, ist nicht mehr ersetzt worden, bis die Zahl der Lehrer(innen)stellen von ursprünglich 1.500 auf unter 900 gesunken war.

Das ist ein Zustand, der in der Zwischenzeit dazu geführt hat, dass Eltern diesen Unterricht nachfragen, aber nicht erhalten haben. Ich will es noch mal sagen: Es ist eines der Rechte, das der Europarat allen Menschen in den Grenzen seiner Staaten garantiert. Die Staaten haben sich auf den Erhalt der natürlichen Mehrsprachigkeit und auf die Pflege der Muttersprache verpflichtet. – Ich finde allerdings, man sollte besser von „Familiensprache“ reden, weil Kinder auch Väter haben und manchmal die nichtdeutsche Sprache in der Familie die Sprache des Vaters und nicht immer nur die der Mutter ist.

Das bedeutet aber, dass wir uns insbesondere in der Schulpolitik darum kümmern müssen, diese Möglichkeiten auszubauen. Zu diesem Ausbau gehört insbesondere, dass wir nicht nur Symbolpolitik betreiben und sagen: „Wir wollen diese Muttersprache haben“, sondern dass wir sie auch realistisch installieren. Das bedeutet schlicht und ergreifend: Wir brauchen eine grundständige Lehrer(innen)ausbildung für muttersprachlichen Unterricht.

Im Erlass ist jetzt übrigens, nachdem Schwarz-Gelb das so genannt hat, von „herkunftssprachlichem Unterricht“ die Rede. Dazu sage ich gleich noch etwas.

Im Erlass steht erstens, dass Lehrerinnen und Lehrer unterrichten sollen, die hier ausgebildet worden sind. Was heißt das im Klartext? Es gibt bisher nur den Lehrstuhl „Türkisch als Muttersprache“ an der Universität Duisburg-Essen. Mehr gibt es nicht. Alles andere sind fremdsprachliche Angebote, die im Rahmen der Lehrerausbildung stattfinden. Das bedeutet, dass alle anderen Sprachen als Muttersprache überhaupt nicht studiert werden können.

In diesem Zusammenhang muss man einfach mal dazu übergehen, eines der tollsten Angebote zu nutzen, das wir Nordrhein-Westfalen haben, nämlich die Fernuniversität Hagen. Insbesondere in diesem Bereich kann sehr viel mehr geleistet werden. Dort sollten selbstverständlich zum Beispiel auch

die sogenannten kleinen Sprachen studiert werden können. Und das sollte für alle Lehramtsstudis in Nordrhein-Westfalen gelten. Türkisch soll es also nicht nur für die geben, die zufälligerweise an der Universität Duisburg-Essen studieren.

Mir ist geläufig, dass sich da jede Person einschreiben kann. Unter den Bedingungen von Bachelor und Master ist es aber nicht so einfach, sich auch noch an einer zweiten Universität einzuschreiben, um dort eine dritte Facultas zu studieren. Das ist, glaube ich, unter Fachleuten auch unstrittig.

Insofern brauchen wir eine entsprechende Initiative des Landtags. Wir brauchen solche Studiengänge, sodass sich auch mehr Menschen dafür begeistern.

Für meine Begriffe kann es – wenn wir tatsächlich die Qualität ansetzen, die wir in der Lehrerausbildung haben – nicht sein, dass jemand die Sprachprüfung C2 nach Europäischem Referenzrahmen macht und damit schon die Befähigung hat, diese Sprache zu unterrichten.

Ich bin immerhin ausgebildete Gymnasiallehrerin, habe auch viele Jahre lang Erfahrung auf diesem Gebiet. Man stelle sich vor, dass ich nicht die deutsche Sprache unterrichte und ins Ausland gehe. Selbstverständlich dürfte ich – selbst wenn ich den Referenzrahmen C2, was ich mir durchaus zutrauen würde, in Deutsch absolvieren würde – an einer deutschen Schule im Ausland nie und nimmer Deutsch unterrichten. Insofern müssen wir die Qualitätsansprüche, die wir ansonsten an die Ausbildung von Lehrkräften stellen, auch hier ansetzen. Deshalb brauchen wir, glaube ich, dringend eine solche Ausbildungsoffensive. – Danke.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Böth. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Birkhahn das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Liebe Frau Böth, es wird Sie nicht wundern, dass man zu dem von Ihnen dargestellten Problem auch eine andere Perspektive einnehmen kann. Daher wird die Debatte schon jetzt – im Vorfeld der Ausschussdiskussion – recht lebendig.

Nordrhein-Westfalen ist mittlerweile die Heimat von Menschen aus mindestens 187 Staaten bzw. mit mindestens 187 Sprachen. Das bereichert unseren Alltag. Wir begegnen diesen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, mit unterschiedlichen Traditionen und unterschiedlichen Sprachen tagtäglich. Mehrsprachigkeit wird als Notwendigkeit und Realität wahrgenommen, aber auch als kultureller Reichtum in einer immer stärker zusammenwachsenden Welt.

Für Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte sind die mitgebrachte Herkunftssprache und die erfahrenen kulturellen Werte der Herkunftsländer Teil ihrer Identität. Sie sind für deren Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung. Darum wird in Nordrhein-Westfalen an den allgemeinbildenden Schulen Unterricht in den am meisten gesprochenen Herkunftssprachen angeboten.

Herkunftssprachlicher Unterricht ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik: Zum einen wird die sprachliche Kompetenz erhalten und weiterentwickelt, zum anderen werden zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten erworben.

Das geschieht seit Jahren durch qualifizierte Lehrkräfte. Sie sind durch grundständiges Studium oder fundierte methodisch-didaktische Weiterbildungsmaßnahmen und nachgewiesene Sprachkompetenz qualifiziert. Also nicht jeder, der die Sprache sprechen kann, unterrichtet sie, sondern dazu gehört auch die methodisch-didaktische Ausbildung.

Ich möchte daran erinnern, dass die alte Landesregierung zum Schuljahr 2009/2010 einen Schulversuch an Hauptschulen zum Unterricht in den Herkunftssprachen Türkisch und Russisch als zweite Fremdsprache initiiert hat. Dieser recht erfolgreiche Schulversuch läuft über sechs Jahre und muss im nächsten Jahr evaluiert werden.

Wir als CDU stehen diesem Thema sehr aufgeschlossen gegenüber. Wir haben auf unserem Landesparteitag in Siegen einen Antrag zur Integrationspolitik beschlossen, in dem eine verbesserte Fortbildung der Lehrkräfte durch gezieltere Vernetzung mit den Hochschulen und eine intensive Vorbereitung auf Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Wurzeln als unverzichtbar gefordert werden.

Integration kann aber nur gelingen, wenn wir als Gesellschaft und Politik den hier lebenden Zugewanderten die Möglichkeit geben, die deutsche Sprache zu erlernen und zu beherrschen.

(Gunhild Böth [LINKE]: Das ist doch über- haupt keine Alternative!)

Die deutsche Sprache ist der Schlüssel für das Ankommen in unserer Gesellschaft. Deshalb haben wir die Sprachstandsfeststellung im vierten Lebensjahr eingeführt. Je früher Kinder an das Erlernen der deutschen Sprache herangeführt werden, umso besser.

Wir sollten an dieser Stelle aber auch die zahlreichen Initiativen und die Regionalen Arbeitsstellen – RAA – nicht vergessen, die sich um die Integration von zugewanderten Menschen kümmern. Auch in der Sprachförderung sind diese aktiv.