Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt gesehen, dass Innenpolitik auch Spaß machen kann. Dafür bin ich sehr dankbar. Das ist ja nicht immer so.
Wir entscheiden heute sicherlich nur über einen Schritt zu mehr Demokratie, und zwar über das Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren. Die Verlängerung der Eintragungsfrist und die freie Unterschriftensammlung – beide Punkte sind schon genannt worden – sind die wichtigen Eckdaten, die in diesem Gesetz stecken. Durch den Änderungsantrag, den wir im Innenausschuss beschlossen haben, haben wir jetzt auch noch die Anregung aus der Anhörung mit aufgenommen, dass man sowohl amtliche als auch freie Unterschriftensammlungen für sein Volksbegehren wählen kann. Um also dieses lange Gesetz auf einen Satz zu bringen: Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen.
Jetzt sind schon einige Punkte aus der letzte Woche im Innenausschuss geführten Debatte angesprochen worden. Deswegen würde ich sie auch gerne aufnehmen.
Herr Biesenbach, bei Ihnen klang es tatsächlich deutlich anders als das, was wir letzte Woche gehört haben; denn im Innenausschuss haben wir vom Kollegen Kruse gehört, es gebe zwei Argumente gegen mehr direkte Demokratie. Das erste Argument war, direkte Demokratie dürfe nicht zur Alternative für die repräsentative Demokratie werden. Das zweite Argument fand ich noch viel spannender: Bei der direkten Demokratie wisse man ja nicht, was am Ende herauskommt. – Als ob es die große Überraschung ist, dass man bei Demokratie nicht weiß, was am Ende herauskommt!
schwächen, wenn wir direkte Demokratie stärken. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir es mit neuen Formen der politischen Beteiligung – und das sind nicht nur Volksbegehren, sondern auch Partizipationsformen, die uns gerade über das Internet im Prozess der Digitalisierung jetzt ermöglicht werden – erreichen können, mehr Menschen einzubeziehen. Damit können wir vielleicht sogar Menschen erreichen, die von manchem politischen Ritual verdrossen sind, also Menschen für Politik begeistern.
Es ist klar, dass dafür direktdemokratische und repräsentative Elemente in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Wenn beide Möglichkei
ten gut korrespondieren, können wir ein breites politisches Engagement für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Wir hatten einen langen Beratungsprozess. Herr Biesenbach, das Verfahren war nun wirklich lang genug, um sich etwas zu überlegen. Wir haben den Gesetzentwurf am 15. Februar 2011 eingebracht und am 9. Juni 2011 die Anhörung dazu durchgeführt. Es war also genug Zeit, um noch einmal darüber nachzudenken, was man denn am Ende damit machen soll.
Wir haben genügend Beispiele diskutiert, bei denen durch direkte Demokratie etwas anderes herausgekommen ist als das, was – teilweise sogar von einer parlamentarischen Mehrheit – politisch intendiert war. Ich hätte mir natürlich gewünscht, der Volksentscheid in Hamburg zur Schulreform wäre anders ausgegangen.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es in der CSU Menschen gibt, die sich gewünscht hätten, der Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern wäre anders ausgegangen.
Auch Stuttgart 21, das im Zusammenhang mit direkter Demokratie, mit Partizipation immer sehr intensiv diskutiert wird, ist ein Beispiel, bei dem ich mir auch einen anderen Ausgang der Volksabstimmung gewünscht hätte. Wenn wir bei diesem Beispiel bleiben, sehen wir ganz deutlich, dass direkte Demokratie gerade die Möglichkeit bietet, alle Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, alle mitzunehmen und große Konflikte in einer Gesellschaft ein Stück weit zu klären. Als Demokrat muss man das Ergebnis einer Volksabstimmung akzeptieren.
Das tun wir natürlich, auch wenn man mit dem Ergebnis inhaltlich nicht unbedingt zufrieden ist. Dann kann man sich jedoch zumindest darüber freuen – darüber freue ich mich ausdrücklich –, dass an einem verregneten Novembertag des Jahres 2011 der grüne Ministerpräsident Kretschmann die Demokratie nach Baden-Württemberg zurückgebracht hat.
Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden: Eine große Herausforderung, die noch vor uns liegt, ist die Absenkung der Quoren. Wir haben zu Anfang des Verfahrens schon gesagt – ich habe Ihnen, Herr Biesenbach, Kaffee angeboten und sogar versprochen, ihn selbst zu kochen –,
dass wir darüber sprechen können. Man muss nicht drum herumreden; wir brauchen die CDU, weil wir dafür die Verfassung des Landes ändern müssten. Es ist ein untragbarer Zustand, dass man momen
tan für ein Volksbegehren eine Million Unterstützungsunterschriften braucht. Das kann eine kleine Initiative nicht leisten; darin sind wir uns, glaube ich, einig. Da haben wir noch eine Menge Arbeit vor uns. Wie gesagt, wir sind offen fürs Gespräch. Ich kann nur an die Kolleginnen und Kollegen appellieren: Nehmen Sie Ihre demokratische Verantwortung wahr! Lassen Sie uns ins Gespräch kommen! Lassen Sie uns hier in Nordrhein-Westfalen gemeinsam für mehr Demokratie arbeiten!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Stotko, Respekt, schönes Gedicht. Jetzt fehlt Ihnen zur Weihnachtszeit nur noch ein Engel.
Ich versuch‘s mal, aber nicht mit Lyrik, sondern mit schlichter Prosa. Spaß beiseite! Das hat man nicht alle Tage: Anerkennung. Wir kennen ihn aus dem Ausschuss anders – meistens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP hat sich immer dafür ausgesprochen, die unmittelbare Demokratie, die Möglichkeit der Bekundung des Volkes Willen und die Beteiligung der Bürger zu stärken. Auf kommunaler Ebene haben wir in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung gestärkt. Auf der Bundesebene hat die FDP 2006 einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz eingebracht. Das nur zur Geschichte.
Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht diese drei direkt-demokratischen Elemente in Artikel 67a bis 69 bereits vor. Obwohl sich unsere Verfassung für eine repräsentative Demokratie entschieden hat, sind plebiszitäre Elemente wie Volksbegehren und Volksentscheid wichtige Instrumente, den Willen des Volkes zu erfahren.
Damit einher geht auch das Vertrauen in das demokratische Bewusstsein der Bürger. Denn einerseits haben Bürger immer häufiger den Eindruck, dass politisch über Dinge diskutiert wird, die mit ihrer Lebenswirklichkeit, ihrer Lebenssituation und ihren Erfahrungen überhaupt nichts mehr zu tun haben. An
dererseits ärgert es die Bürger, dass vermehrt bei größeren Projekten an gesellschaftlichen Mehrheiten vorbei diskutiert und gehandelt wird.
Das Stichwort „Stuttgart 21“ klang hier schon an. Ich sehe das aber ein Stückchen anders. Da wurden zwischen den Jahren 2008 und 2010 Umfragen veröffentlicht, wonach 67 % der Menschen in Stuttgart das Projekt des Bahnhofneubaus ablehnen würden. Demonstranten sahen sich selbst als Stimme der Mehrheit an und legten wiederholt die Baustelle lahm. In der Volksabstimmung – Sie kennen das Ergebnis – sprachen sich 58,8 % der Abstimmenden für das Bahnprojekt aus. Trotzdem sind die Gegner kaum bereit, den Willen der Mehrheit zu akzeptieren. Ein kleines Insekt, der Juchtenkäfer, soll nun die Dinge richten. Das kann man so auch nicht wollen.
Wir als FDP trauen dem Bürger wirklich mehr zu. Aber seine Stimme muss auch Gehör finden. Die nunmehr zur Beratung vorliegende Erleichterung von Volksbegehren geht ohne Frage in die richtige Richtung – das haben wir auch im Ausschuss gesagt –: hin zu mehr direkter Demokratie. Aber das Wie überzeugt uns nicht ganz. Deshalb haben wir im Ausschuss angekündigt, uns heute zu enthalten.
Erstens. Die Verlängerung der Eintragungsfrist bei der amtlichen Unterschriftensammlung in Rathäusern wird von bisher acht auf 18 Wochen verlängert. Das ist okay. Jeder soll sich sorgfältig überlegen können, ob er mitmachen will oder nicht.
Zweitens. Die freie Unterschriftensammlung, also auf freien Plätzen und Straßen, soll über einen Zeitraum von einem Jahr zugelassen werden. Es ist nicht einleuchtend, warum für die Amtseintragung eine Frist von viereinhalb Monaten und für die freie Unterschriftensammlung eine Frist von einem ganzen Jahr gewährt werden soll. Kein anderes Bundesland gestattet freie Sammlung oder Amtseintragung. Die Fristen in anderen Ländern betragen gar maximal acht Monate bei einem Quorum von 15 %. Zumeist sind die Fristen wesentlich kürzer.