Protokoll der Sitzung vom 22.12.2011

Punkte-Programm gegen Rechts werden wir aber auch auf Bundesebene konstatierte Maßnahmen einleiten, um den Rechtsextremismus nachhaltig zu bekämpfen. Hierzu werden wir auf die bewährten Strukturen und Konzepte der Zusammenarbeit der Länder und des Bundes im Bereich des islamistischen Terrorismus zurückgreifen.

Auf der vergangenen Innenministerkonferenz habe ich mit meinen Länderkollegen den Konsens erzielt, zur Intensivierung des Informationsaustausches und der Stärkung der Analysefähigkeit ein Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus einzurichten. Ab sofort werden dort alle Informationen zur rechtsextremistischen Szene strukturiert und unmittelbar ausgetauscht. Das Zentrum hat letzte Woche seine Arbeit aufgenommen. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen wirken dort durch ihre Verbindungsbeamten ständig mit.

Zugleich haben wir eine verstärke Internetbeobachtung in einem entsprechenden Zentrum beschlossen. Rechtsextremistische Seiten und deren Inhalte im Netz werden nun durchgängig beobachtet und aufgeklärt. Mit Streifengängen im Internet sollen Radikalisierungen frühzeitig erkannt und kriminelle Inhalte zeitnah strafrechtlich verfolgt werden.

Wesentliches Element der bundesweiten Strategie ist die Intensivierung des Informationsaustausches. Die Innenministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, eine gemeinsame Plattform für Polizei und Verfassungsschutz der Länder und des Bundes

einzurichten. Dort sollen alle Informationen zu rechtsextremistischen Personen, Institutionen, Organisationen und Strukturen zusammengefasst werden. Sie sollen allen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wird sichergestellt, dass polizeiliche Personenanfragen zukünftig mit dem Gesamtdatenbestand der Verfassungsschutzbehörden abgeglichen werden können. Genauso konsequent, wie die Bundesanwaltschaft gegen die vorgeht, die Terroristen Unterschlupf gewährten, müssen wir jetzt auch gegen den Terrorunterschlupf im Internet vorgehen. Es gilt auch hier, zukünftig Netzwerke besser erkennen zu können.

Meine Damen und Herren, Rechtsterrorismus ist eine ernste Bedrohung unserer Gesellschaft. Auch wenn wir in Nordrhein-Westfalen bislang keine Erkenntnisse über rechtsterroristische Bestrebungen haben, sind wir doch durch die Anschläge in Köln und Dortmund unmittelbar betroffen. Hierauf haben wir reagiert. Mit dem Acht-Punkte-Programm stellen wir die Weichen dafür, dass rechtsextremistische Radikalisierungsverläufe nicht auch in NordrheinWestfalen in Rechtsterrorismus münden.

Ich finde aber, es ist zu Recht darauf zu verweisen, dass man mit dem Ruf nach dem Aufstand der Anständigen nicht den Anstand der Zuständigen verdecken darf. Meine Damen und Herren, Sicherheitsbehörden alleine werden nicht erfolgreich sein können. Das Entstehen von Extremismus sagt immer auch etwas über den Zustand zivilgesellschaftlicher Strukturen aus. Wir müssen die geistige Auseinandersetzung in der Mitte unserer Gesellschaft gewinnen. Rechtes Denken, meine Damen und Herren, hat umso weniger Erfolg, je weniger Fremdenfeindlichkeit und Vorurteile zugelassen werden.

In unserer immer schneller getakteten Zeit gibt es Menschen, die Angst haben, nicht mehr mitzukommen, die sich überfordert fühlen, die biografische Brüche haben und die fürchten, der Konkurrenz zu unterliegen. So entsteht die Sehnsucht nach einfachen Antworten, meine Damen und Herren. Und die zu einfachen Antworten werden von Rechts gegeben und sind eine große Gefahr, weil sie das Gefühl, aber nicht das Wissen der Menschen ansprechen.

Eine Politik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht aus dem Auge verliert, ist daher zwingend notwendig, um Menschen individuell ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Sicherheit geben zu können. Dazu brauchen wir viele: die Kommunen, die Vereine, die Kirchen, die Schulen, die Nachbarn, die Kollegen. Wir brauchen die ganze Gesellschaft, meine Damen und Herren.

Der Kampf gegen Rechts kann nicht alleine mit Polizei und Verfassungsschutz gelingen. Ich bin sicher: Neben Bildung ist das Verhindern sozialer und kultureller Verwahrlosung vor Ort die beste Präventionsstrategie gegen Rechts. Gemeinsam können wir

es schaffen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Wir kommen nun zur Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Körfges das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in verbundener Debatte über die Unterrichtung der Landesregierung über die Aufklärung und Bekämpfung rechtsterroristischer Straftaten, und ich darf mich an dieser Stelle – ich denke, nicht nur für meine Fraktion, sondern für das ganze Haus – dafür bedanken, dass die Landesregierung selbst initiativ geworden ist und uns heute im Wege einer Unterrichtung über das, was im Kampf gegen den Rechtsterrorismus notwendig ist, informiert. Ich bedanke mich ausdrücklich für die Vorstellung dieser acht Punkte. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der demokratische Rechtsstaat hat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, sich gegen politische motivierte Gewalt und politisch motivierten Terror zur Wehr zu setzen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wir debattieren gleichzeitig den Antrag der Koalitionsfraktionen „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen Ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus in NRW auflegen“ und den Antrag der Fraktion Die Linke zur öffentlichen Aufklärung und Aufarbeitung der rechtsterroristischen Anschläge der Zelle „Nationalsozialistischer Untergrund“.

Ich muss an dieser Stelle – ich danke Ralf Jäger ganz ausdrücklich für seine nachdenklichen und sicherlich auch von der Struktur her kritischen Anmerkungen – bekennen, dass ich immer noch voller Zorn darüber bin, dass so etwas in unserem Land geschehen konnte und über Jahre hinweg unerkannt geblieben ist. Ich bin immer noch voller Scham darüber, dass Opfer und ihre Angehörigen sogar zunächst zum Gegenstand von Verdächtigungen und Untersuchungen geworden sind.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, auch in einer solchen Debatte über Ursachen, über Strukturen und über die Bekämpfung muss man einräumen, dass wir insgesamt ganz offensichtlich nicht genau genug hingesehen haben. Und ich bekenne persönlich, dass ich mir die Taten, deren organisierte Begehung und ihre schrecklichen Folgen noch vor wenigen Wochen in dieser Form kaum hätte vorstellen können, obwohl mir und vielen anderen schon seit

mehreren Jahren sehr deutlich ist, dass die Gefahr, die von Rassismus und Rechtsextremismus in unserem Land ausgeht, beträchtlich ist, zunimmt und häufig genug unterschätzt worden ist. Dumpfer Nationalismus, menschenverachtender Rassismus und ideologisch begründete Fremdenfeindlichkeit sind meiner Ansicht nach – und zwar unabhängig von jeder statistischen Zuordnung – häufig genug auch in der Vergangenheit schon Anlass und Grund für Gewalttaten bis hin zu Mordanschlägen gewesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, insoweit gebührt dem Innenausschuss, aber auch und gerade dem Innenministerium Dank und Anerkennung dafür, dass diese nicht nachvollziehbare Trennung von Gewalttaten nach der Art und Weise ihrer Begehung und nicht nach der Motivation in der Statistik endlich aufgehoben werden soll. Ich glaube und hoffe, dass wir künftig auch die rechtsradikal und rassistisch motivierten Gewalttaten ausdrücklich dem extremistischen Bereich zuordnen müssen.

(Beifall von Wolfgang Zimmermann [LINKE])

Das dient nicht nur dem Erkenntnisgewinn, sondern auch dazu, den Respekt vor Opfern und Angehörigen zu verstärken.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Die Brutalität und Skrupellosigkeit hätten viele auf den ersten Blick nicht für möglich gehalten. Darüber hinaus kommt hinzu, dass ein Bekenntnis zu den Straftaten bis zu deren Aufdeckung überhaupt nicht gegeben war und diese Bekenner-DVD erst aufgetaucht ist, nachdem diese Zelle aufgedeckt wurde.

Wir haben verschiedentlich nachgefragt, und all das zeigt, dass auch die Sicherheitsorgane eine solche Form des Rechtsterrorismus bis dahin wohl kaum für möglich gehalten hatten. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass wir da insgesamt genauer hinschauen wollen, und ich unterstütze die Regierung bei der Erkenntnis, dass das nicht nur Regierungshandeln ist. Das genaue Hinschauen ist die Pflicht eines jeden Demokraten, eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft, der für die Werte dieser Gesellschaft steht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Im Nachhinein stellen sich natürlich viele Fragen, zum Beispiel nach Netzwerken, die weit über lokale Zusammenschlüsse hinausgegangen sind. Es fragt sich auch, warum – und diese Frage habe ich mehrfach auch schon öffentlich gestellt – niemandem aufgefallen ist, dass Art und Umstände der Tatbegehung den Vorgaben des verbotenen rechtsterroristischen Netzwerks „Blood and Honour“ entsprechen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht sein, dass wir durch die Medien auf solche Zusammenhänge hingewiesen werden, obwohl das eigentlich in allen Fachkreisen hätte bekannt sein müssen.

Daher empfinde ich Scham und Beklemmung darüber, dass es uns nicht eher aufgefallen ist.

Wir müssen ganz ausdrücklich und ausführlich klären, warum es den Sicherheitskräften über mehr als zehn Jahre nicht gelungen ist, diese Gruppe zu enttarnen, und wieso in unserem Staat mehr als zehn Jahre lang solche Menschen abtauchen konnten und im Untergrund nicht nur unentdeckt blieben, sondern ihre schrecklichen Straftaten haben verüben können. Wir müssen uns eingestehen, dass der Rechtsstaat diesbezüglich zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht funktioniert hat.

Ich bin über neuere Erkenntnisse erschrocken, die in den Medien – Gott sei Dank nicht bezogen auf Nordrhein-Westfalen, aber auch hier müssen wir genauer hinschauen – berichtet werden. Die „Berliner Zeitung“ berichtete, dass nach dem Abtauchen des Thüringer Nazi-Trios im Februar 1998 das Thüringer Landesamt einzelne Fahndungsmaßnahmen der Polizei sabotiert haben soll. Die „Tagesthemen“ haben am 18. Dezember darüber berichtet, dass der Verfassungsschutz in Thüringen über einen NPD-Funktionär Geld an die Rechtsterroristen weiterleiten lassen wollte. Und die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am 11. Dezember über ein Netz mit vielen Knoten und zitiert einen Fahnder wörtlich: „Die Zwickauer Bande war im Westen bekannt und akzeptiert.“

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann und will nicht akzeptieren, dass es womöglich eine Art von Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gliedern des Verfassungsschutzes und diesem braunen Mörderpack gegeben hat.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Auch deshalb müssen wir genau hinsehen, und ich unterstütze ganz ausdrücklich die Verbesserung der Koordination der einzelnen Sicherheitsorgane untereinander, damit Erkenntnisse, die womöglich vorhanden sind, nicht aufgrund organisatorischer Zuständigkeiten verloren gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das ist dringend notwendig.

Es ist verdienstvoll, dass wir uns jetzt dieser Aufgabe stellen, aber lassen Sie mich bitte an dieser Stelle auf das NPD-Verbotsverfahren noch einmal zurückkommen: Ich stehe nach wie vor wie die Sozialdemokratie insgesamt zur Einleitung eines Verbotsverfahrens und sage hier zum wiederholten Mal: Die oberflächlichen Versuche, die Art und die Absicht ihres Vorgehens zu kaschieren und sich verfassungskonform zu maskieren, sind eine ganz simple Art und Weise, die rechtsradikale und menschenverachtende Ideologie gesellschaftsfähig zu machen. Das dürfen wir nicht zulassen. Das ist ein durchschaubares taktisches Manöver. Ich erwarte dazu auch von den anderen Fraktionen klare Worte.

Solange nämlich diese Partei nicht verboten ist, können Nazis in unserem Lande formal den Schutz des Art. 21, den Schutz der Parteien, für sich in An

spruch nehmen und sich vor dem Rechtsstaat mit dem Schutz der Verfassung quasi rehabilitieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht an. Nazis gehören nicht in die Parlamente. Wenn wir davon ausgehen, dass Nazismus keine Überzeugung, sondern ein Verbrechen ist, dann gehören sie ins Gefängnis.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Das löst nicht die Frage nach Ursachen oder Bekämpfung des Rechtsterrorismus, aber wir müssen dafür kämpfen und uns dafür einsetzen, dass das, was unter dem Mantel demokratischer Verfasstheit da erzählt wird, als zulässige Meinung über den Weg des normalen Parteienwettbewerbes dann Akzeptanz in der Gesellschaft findet, verboten wird. Deshalb stehe ich für das Verbot, nicht weil ich denke, dass sei eine Alternative zur Bekämpfung des organisierten Rechtsterrorismus.

Allerdings, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, auch die Frage nach der Rolle der jeweiligen Verfassungsschutzstrukturen gehört nach meinem Verständnis zu der Frage, wie sich der Rechtsstaat in Zukunft aufstellt. Ich weiß nicht – das habe ich an anderer Stelle schon bekannt –, ob und in welchem Umfang der Einsatz von V-Leuten nötig ist. Nur eines ist für mich klar: Wir haben, und zwar nicht nur in Nordrhein-Westfalen – da wird mit diesem Mittel nach allem, was mir bekannt ist, in einer überschaubaren, vorsichtigen Form umgegangen –, bundesweit über Jahrzehnte V-Leute im Einsatz gehabt, die in Kameradschaften und an Kameradschaften waren, die sich den NPDSumpf angeschaut haben. Trotz des Einsatzes dieser V-Leute haben wir die hier in Rede stehenden Straftaten nicht verhindern können. Ich finde, allein das wirft berechtigte Fragen auf.

(Beifall von der SPD)

Wenn wir wollen, dass das Mitgefühl für die Opfer und die Empörung über die ausgebliebende Aufklärung der schrecklichen Taten nicht die einzige Reaktion der Politik ist, dann müssen wir uns nicht nur über die Erfassung und Zuordnung rechtsextremer und rassistisch motivierter Gewalt unterhalten.

Erlauben Sie mir dazu folgenden Einschub: Man kann rechts und links in dieser Frage nicht vergleichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer den Vergleich anstellt, trägt zur Verharmlosung bei.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich glaube aber, wir müssen uns gerade auch wegen der verzerrten Wahrnehmung in Teilen der Gesellschaften über Bestrafung unterhalten. Zum einen müssen wir uns unterhalten über die Ausschöpfung von Strafrahmen, zum anderen aber auch darüber, ob wir nicht an der richtigen Stelle eine besondere Berücksichtigung von rassistisch und poli

tisch motivierter Gewalt brauchen. Ich unterstütze ganz ausdrücklich die Bestrebungen der SPDBundestagsfraktion, den § 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches zu ergänzen und die Straftaten besonders unter Strafe zu stellen, sie mit besonderer Strafe zu belegen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Abstammung, ihrer Einstellung, Religion oder Weltanschauung richten. Das ist internationaler Standard, und das ist in Deutschland nach meiner Meinung überfällig.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

An der Stelle will ich den Hinweis aber ein wenig reflektieren: Es kann natürlich nicht sein, dass man sozusagen in einem Reflex nur nach einer Strafverschärfung ruft. Wichtig ist, dass wir zunächst dafür sorgen, dass diejenigen, die sich strafbar machen, überhaupt ermittelt, erkannt, verhaftet und verurteilt werden. Das ist die erste Aufgabe unseres Rechtsstaates.

(Beifall von der SPD)

Wir alle sind gefordert, wenn es darum geht, die Gemeinschaft und jeden einzelnen vor rechtsextremen und rechtsterroristischen Straftaten zu schützen. Da kann und will ich mich ganz ausdrücklich dem Innenminister unseres Landes, dem an der Stelle auch noch einmal mein Dank gilt, anschließen. Dieser Schutz der Einzelnen und der Individuen dient auch dem Schutz der demokratischen Strukturen und unserer Gesellschaft insgesamt. Wenn wir uns nicht vor jeden Einzelnen und vor jede Einzelne stellen, der oder die von rechtsextremer und rechtsterroristischer Gewalt bedroht ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann setzen wir auch einen Teil des gesellschaftlichen Konsenses in unserem Lande aufs Spiel. – Ich bedanke mich.