Die Menschen, die dort berieten, hatten erlebt, wie in kurzer Zeit willkürliche Machthaber ohne Rückbindung an höhere moralische Werte ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin trieben.
Im Parlamentarischen Rat wurde später die Frage eines Gottesbezugs formuliert. Verschiedene Entwürfe der CDU, der Deutschen Partei, der Zentrumspartei wurden erörtert und wieder verworfen und schließlich waren auch die Vertreter der FDP und der SPD mit einem knapp formulierten Gottesbezug einverstanden, der nach verschiedenen redaktionellen Änderungen nun lautete: im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen. – Das fand eine breite Mehrheit.
Der Parlamentarische Rat sah in der Aufnahme eines solchen Gottesbezugs in die Präambel, wie Aschoff es formuliert hat, weder eine religiöse oder weltanschauliche Bevormundung, eine Verletzung des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche noch eine Beeinträchtigung der Freiheitsgarantie für Nichtgläubige oder einen Gegensatz zu der in Art. 4 des Grundgesetzes gewährleisteten Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Das Bewusstsein, dass Grundrechte einer metaphysischen Verankerung bedurften, war
nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit bei den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates besonders stark ausgeprägt.
Ist das eine Diskussion, die überholt ist, die sich angesichts einer fortschreitenden Säkularisierung erledigt hat? Offensichtlich nicht, wie zum Beispiel
auch die Diskurse belegen, die Jürgen Habermas geführt hat, einer der weltweit meist rezipierten Philosophen und Soziologen der Gegenwart, der sich selbst als „religiös unmusikalisch“ bezeichnet hat.
Mit großer Aufmerksamkeit ist da auch das Treffen mit Kardinal Ratzinger im Jahr 2004 beobachtet worden. Ich zitiere Habermas:
„Die weltanschauliche Neutralität der Staatsgewalt, die gleiche ethische Freiheiten für jeden Bürger garantiert, ist unvereinbar mit der politischen Verallgemeinerung einer säkularistischen Weltsicht.
Die weltanschauliche Neutralität der Staatsgewalt, die gleiche ethische Freiheiten für jeden Bürger garantiert, ist unvereinbar mit der politischen Verallgemeinerung einer säkuralistischen Weltsicht. Säkularisierte Bürger dürfen, soweit sie in ihrer Rolle als Staatsbürger auftreten, weder religiösen Weltbildern grundsätzlich ein Wahrheitspotential absprechen noch den gläubigen Mitbürgern das Recht bestreiten, in religiöser Sprache Beiträge zu öffentlichen Diskussionen zu machen. Eine liberale politische Kultur kann sogar von den säkularisierten Bürgern erwarten, dass sie sich an Anstrengungen beteiligen, relevante Beiträge aus der religiösen in eine öffentlich zugängliche Sprache zu übersetzen.“
Eine Demokratie, die mehr sein will als ein bloßer Modus Vivendi, sei durchaus auf Motive und Tugenden angewiesen, die aus vorpolitischen Quellen stammen, aus religiösen Lebensentwürfen und substanziellen Überzeugungen. Diese enthielten aber nicht das oft beschworene „einigende Band“; der staatsbürgerliche Zusammenhalt entstehe vielmehr erst im demokratischen Prozess, nämlich wenn „substanzielle Werte“ in den Streit um die Deutung der Verfassung einflössen, beim Streit um Einwanderungspolitik oder Wehrpflicht.
Ich habe nicht den Eindruck, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch nur annähernd darauf angelegt ist, einen solchen Diskurs zu führen wie Habermas und andere ihn denken und wie er immer wieder zu führen ist und worüber wir uns auseinandersetzen müssen.
Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch einen Satz sagen zu der Frage „Heimat“ und der vorgesehenen Streichung. Ich poche auch auf diesen Teil der Landesverfassung. Wenn wir in Petitionsverfahren darum ringen, dass gerade viele junge Menschen, die ihre Heimat gefunden haben, hier bleiben können, sie, die hier geboren sind, zur Schule gehen, die hier leben, arbeiten und studieren wollen, die ihren Beitrag zu unserem Volk leisten, dann sind sie Bestandteil des nordrhein-westfälischen Volkes, die zu einem respektvollen Miteinander
Wenn das der Verfassungsauftrag ist, der Erziehungsauftrag nach Verfassung, dann ist das genau der Auftrag auch zur Integration, den die Schulen hervorragend leisten und den die Menschen mitgehen und selbst leisten. Das macht auch überdeutlich, dass diese Kinder und Jugendlichen zu uns gehören und dass sie hier ein Bleiberecht brauchen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs nicht aus dem Protokoll, sondern aus dem Kommentar Löwer/Tettinger zur Landesverfassung NordrheinWestfalens zitieren, welcher die parlamentarische Entstehung des zur Diskussion stehenden Art. 7 beschreibt. Ich zitiere: Klargestellt wurde immerhin, dass die Formel Ehrfurcht vor Gott schon dem Wortlaut nach nicht den Glauben an Gott verlange, also niemanden zum Glauben zwinge. In der Begründung ist ferner ausdrücklich klargestellt worden, dass alle Glaubensvorstellungen, auch nicht personelle, erfasst sind. Weiter heißt es an gleicher Stelle: Die Ehrfurcht vor Gott wurde als Ehrfurcht vor dem Höheren verstanden.
Meine Damen und Herren, für die FDP beinhaltet Art. 7 der Landesverfassung weder die Privilegierung einer bestimmten Glaubensrichtung noch sind die Erziehungsziele unabdingbar religiös ausgeprägt. Der Gottesbezug ist keine Festlegung auf eine bestimmte Religion, so Frau Schulministerin Löhrmann unlängst in der „Rheinischen Post“. Wir stimmen Ihnen hier ausdrücklich zu, Frau Ministerin. Es ist nicht so, dass die Erziehung hin zu christlichen Werten nur in eine Richtung zielt. Ganz im Gegenteil, sie umfasst gerade nicht das Ansinnen, zwanghaft zu einem Glauben an einen christlichen Gott zu erziehen. Gerade die Erziehung hin zu christlichen Werten erzieht zu Offenheit gegenüber Anders- und Nichtgläubigen und lässt den Raum, auch selbst nicht zu glauben, ohne von der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden.
Meine Damen und Herren, es geht also hier nicht darum, jemandem einen bestimmten Glauben aufzudrängen, sondern – das haben wir auch in der Debatte um die Einführung mehr als deutlich betont – sicherzustellen, dass die Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen hin zu einem Wertebewusstsein, zu gegenseitigem Miteinander und Respekt verläuft. Dies geschieht mit der Aufnahme der Erziehungsziele in Art. 7 der Landesverfassung.
Dieser Ansatz findet sich auch im Grundgesetz, der Basis unserer Demokratie, wieder. Neben der uneingeschränkten Würde und Gleichheit aller Menschen statuiert das Grundgesetz eben auch die Religionsfreiheit. Diese umfasst sowohl die Freiheit zu glauben und den Schutz des Gläubigen als auch die Freiheit, nicht zu glauben.
Wir haben es hier also nicht nur mit einer lapidaren Formulierung in unserer Landesverfassung zu tun, sondern mit einer solchen, die die Grundfeste unserer Demokratie berührt. Und das wollen Sie ändern?
Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, hier einmal an ein ganz entscheidendes Datum erinnern, den 4. September 1989. Das ist ein ganz entscheidendes Datum, wenn Sie christliche Werte und den Ruf nach Freiheit zusammenführen wollen. Am 4. September 1989 fand die erste Montagsdemonstration statt, die aus den Friedensgebeten in der Leipziger Nikolai-Kirche hervorgingen. Sie mündeten in der Freiheit eines ganzen Volkes. Ich bin mir sicher, dass zu dieser Zeit der Glaube an einen christlichen Gott nicht mehr direkt im Vordergrund stand. Die Menschen verband aber das Bedürfnis nach Freiheit und Frieden – christliche Werte also, denen sie gemeinsam und gewaltlos Gehör verschaffen wollten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich dieses Bild mit einem Zitat des Publizisten Roland Baader abrunden. Dieser schreibt:
„Es ist kein Zufall, dass im Verlauf des 20. Jahrhunderts in allen totalitären und sozialistischen Zwangsstaaten der Erde zugleich mit der Freiheit auch die göttliche Botschaft ausgelöscht wurde.“
Ich sage Ihnen: Es ist auch kein Zufall, dass mit dem Aufbau totalitärer sozialistischer Zwangsstaaten, mit dem vermeintlichen Auslöschen, mit dem Verbot und mit der Verfolgung des christlichen Glaubens und der christlichen Werte auch die Freiheit ausgelöscht wurde. Meine Damen und Herren, das eine bedingt das Andere.
In ähnlichen Worten hat es auch Kirchenrat Krebs, den ich an dieser Stelle herzlich grüße, am vergangenen Dienstag bei der Einweihung des „Raums der Stille“ gesagt. Ich stimme ihm da ausdrücklich zu.
Frau Kollegin Böth, Sie haben in einer Pressemitteilung zu Beginn der Woche offen gesagt, wir würden hier Religionsgruppen ausklammern. Ich könnten Ihnen an dieser Stelle Beispiele aus dem Buddhismus – vom Dalai Lama – zitieren, die genau deutlich machen, dass diese Grundwerte, die wir über unseren religiösen Bezug aufgenommen haben,
sich auch dort wiederfinden. Insofern muss ich dazu sehr deutlich sagen: Es ist keineswegs so, dass wir hier andere Glaubensrichtungen ausklammern.
Ich komme zum Schluss. In diesem Sinne stimmen wir der Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse selbstverständlich zu und hoffen, meine Damen und Herren von der Linken, auf eine respektvolle und dem Thema angemessene Diskussion auch in diesen Ausschüssen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mir ging es wie Herrn Kuschke, ich war sehr auf die Herleitung des uns vorliegenden Gesetzentwurfes gespannt. Frau Kollegin Böth, Sie haben es sprachlich spitzfindig versucht; aber ich finde, Ihre Herleitung und Begründung für den Gesetzentwurf war nicht überzeugend.
Ich hätte mir – was die Spitzfindigkeiten angeht – gewünscht, dass sie die etwas klarer für Ihre Partei und Ihre Fraktion zur Anwendung gebracht hätten, als es um die Frage ging, ob die DDR ein Unrechtsstaat ist oder nicht.
Die Kirchen waren es, die dem Widerstand gegen die DDR-Diktatur eine Heimat gegeben haben. Ich bringe hier bewusst beide Begriffe zusammen.
Sie haben den Menschen eine Heimat gegeben, die dieses System – freiheitlich und friedlich sowie unabhängig davon, ob sie gläubig sind oder nicht; auch das ist zu dem heutigen Thema ein sehr verbindendes Element – ablösen wollten.
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Ministerin, dass Sie eine Zwischenfrage zulassen. Sie hatten gesagt, ich hätte bei der Beurteilung der DDR etwas spitzfindiger sein sollen. Auf diesen Bericht des Fernsehens beziehen sich offensichtlich immer alle. Aus dem Bericht wurde – völlig aus dem Zusammenhang – ein Satz von mir herausgelöst, der im Übrigen mit dem Satz identisch ist, den auch Herr de Maiziere, der bekanntlich in der CDU ist, ausgesprochen hat. Er lautet, dass die DDR in toto kein Unrechtsstaat war.
Ich habe aber noch weitere Sätze gesagt, die ich auch publiziert habe. Ich habe gesagt, dass dort sehr viel Unrecht geschehen ist und dass es selbstverständlich ist, dass wir zur Kenntnis nehmen, dass das passiert ist. Dazu habe ich noch vieles Weitere gesagt. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass dieser Bericht sozusagen tendenziös und zusammengeschnitten war und es eigentlich Ihrer nicht würdig ist, sich auf einen solchen, journalistisch minderwertigen Bericht zu beziehen?
Frau Kollegin Böth, es ist bezeichnend, dass Sie mich falsch verstanden haben. Ich hätte mir nämlich keine Spitzfindigkeiten, sondern Eindeutigkeit an dieser Stelle gewünscht.
Ich habe mich auch gar nicht auf den Fernsehbericht bezogen, sondern auf die Erfahrungen aus Sondierungsgesprächen bezogen, wonach es Ihrer Verhandlungsdelegation nicht möglich war, eine „Thüringer Erklärung“ zu unterschreiben, die zu der Frage, ob die DDR ein Unrechtssaat war, in der Gesamtbewertung eindeutig Stellung bezogen hat. Von dieser Erfahrung habe ich hier berichtet.