Protokoll der Sitzung vom 22.12.2011

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN, von der CDU und von der FDP)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung empfiehlt den Abgeordneten des Landtags, diesen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linken nicht zu unterstützen. Es zeichnet sich ja auch so ab. Es ist nicht nötig, die Landesverfassung zu ändern. Mehr noch: Es wäre sogar schädlich. Es ist nicht nötig, weil die Landesverfassung – das ist schon deutlich geworden – Auslegungen zulässt, die auch für all die akzeptabel sein sollten, die nicht zu einer Religion gehören, sich nicht zu einer Religion bekennen und denen die Liebe zu Volk und Heimat etwas altmodisch vorkommt.

Anders als die Fraktion Die Linke meint, verlangt das von ihr kritisierte Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ schon nach seinem Wortlaut nicht den Glauben an den Gott im christlichen Sinne. Der Gottes

begriff der Landesverfassung ist vielmehr offen für das persönliche Gottesverständnis.

Er ist auch ausdrücklich nicht monotheistisch. Das ergibt sich schon aus der Entstehungsgeschichte der Verfassung. Bei den Beratungen wurde klargestellt: Die Ehrfurcht vor Gott zwingt niemanden zum Glauben. – Wer nicht an Gott glaubt, muss aber – so die spätere Kultusministerin Christine Teusch – zumindest die Ehrfurcht aufbringen, die Tatsache des Glaubens an die Gottesexistenz beim Mitmenschen zu achten.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der CDU)

Abgeordnete betonten, mehr werde auch von atheistischen Lehrern im Landesdienst nicht erwartet. Jüdische und islamische Gottesvorstellungen seien ebenso erfasst wie die der konfessionslos Gottgläubigen. Erfasst werden auch nichtpersonale Gottesauffassungen. Unter der Ehrfurcht vor Gott sei die Ehrfurcht vor dem Höheren verstanden.

Noch etwas sage ich sehr deutlich: Wie auch immer man den Gottesbegriff interpretiert – damit ist auf keinen Fall ein schulischer Missionsauftrag verbunden. Insofern können unsere Lehrerinnen und Lehrer ganz beruhigt ihre Arbeit tun.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der CDU)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Zweites soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die „Liebe zu Volk und Heimat“ aus der Verfassung gestrichen werden.

(Gunhild Böth [LINKE]: Nein! In Liebe!)

In Liebe, ja! Sehr spitzfindig! – Zugegeben: Die Formulierung stammt aus einer anderen Zeit. Heute würden wir sie so nicht mehr gebrauchen.

(Gunhild Böth [LINKE]: Eben!)

Aber zwingt allein dies, sie jetzt zu streichen? Ist es nicht möglich, die Liebe zu Volk und Heimat für unsere Zeit neu zu interpretieren?

Ich sage Ihnen, wie ich diesen Erziehungsauftrag heute verstehe: den Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, dass alle Menschen in NordrheinWestfalen gleiche Rechte haben, friedlich zusammenleben und einander zugewandt sein sollen. Heute würden wir vielleicht eher von Wertschätzung sprechen.

(Beifall von Wolfram Kuschke [SPD] und von Gunhild Böth [LINKE])

Schließlich: Dass „Liebe zu Volk und Heimat“ nichts mit nationaler oder nationalistischer Überheblichkeit zu tun hat, beweisen die in der Verfassung unmittelbar danach genannten Erziehungsziele, nämlich Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.

Meine Damen und Herren von der Fraktion Die Linke, insofern berührt Ihr Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung die Fundamente, auf denen Nordrhein-Westfalen errichtet wurde und heute noch ruht.

Die Nennung Gottes in der Präambel zur Landesverfassung und in Art. 7 steht im Übrigen vor dem Hintergrund – es wurde schon gesagt – der NSDiktatur. Es geht dabei um menschliche Grundwerte und um eine daran gebundene Ordnung nach einer Zeit des Verfalls all dieser Werte.

Ernst-Wolfgang Böckenförde hat das auf den Punkt gebracht. Ich zitiere:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

„Vom Staat her gedacht, braucht die freiheitliche Ordnung ein verbindendes Ethos, eine Art ‚Gemeinsinn‘ bei denen, die in diesem Staat leben.“

Es ging also darum, klarzustellen, dass der Mensch nicht allein das Maß aller Dinge ist, dass es etwas gibt, was über unsere eigene Existenz und über unsere Beschränktheit hinausweist, was uns Demut lehrt, die wir uns in unserem Tun immer wieder bewusst machen sollten.

Meine Damen und Herren, das alles sollte nicht durch eine vordergründige Modernisierung der Landesverfassung infrage gestellt werden. Hüten wir uns davor, die Landesverfassung wie einen Abreißkalender zu verstehen! Hüten wir uns davor, das infrage zu stellen, was den Geist der Verfassung ausmacht, indem wir Hand an ihre historischen Wurzeln legen! Und hüten wir uns auch davor, die religiösen Gefühle derer zu ignorieren, denen die Ehrfurcht vor Gott Richtschnur ihres Handelns ist, seien sie evangelisch, katholisch, christlich

orthodox, freikirchlich, jüdisch, muslimisch oder alevitisch! Vielleicht sind sie uns alle hier im Landtag lieber als diejenigen, deren einziger Gott Mammon heißt. – Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall von der SPD, von den GRÜNEN, von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Wir sind am Ende dieser Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/3532 – Neudruck – an den Haupt- und Medienausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Wer stimmt dem so zu? – Alle Fraktionen im Haus. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

3 Widerstand gegen die Staatsgewalt ist kein

Kavaliersdelikt – Angriffe auf Polizeibeamte endlich als ernsthafte Straftat ahnden!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3541 – Neudruck

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Giebels das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Demonstrationen im Zusammenhang mit dem jüngst stattgefundenen Castortransport haben deutlich gezeigt: Die Gewalt gegen Polizeibeamte geschieht in einer bisher nicht bekannten Intensität und in einem immer größeren Ausmaß.

Doch nicht nur bei Großveranstaltungen eingesetzte Beamte in Einsatzhundertschaften sind betroffen, sondern mindestens genauso die im Streifendienst eingesetzten Polizistinnen und Polizisten. Denn es ist nicht nur so, dass Beamte im alltäglichen Einsatz beschimpft, beleidigt oder gar bedroht werden, sie werden auch zunehmend tätlich oder gar gewalttätig angegriffen, weil sie staatliche Autorität repräsentieren und diese durchzusetzen haben. Und dies korrespondiert mit einer individuell und kollektiv gestiegenen Aggressionsbereitschaft gegenüber der Polizei.

Vor diesem Hintergrund hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen im vergangenen Jahr eine Onlinebefragung zu dem Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ durchgeführt, an der über 20.000 Polizistinnen und Polizisten aus zehn Bundesländern teilgenommen haben.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Aber nicht aus NRW!)

Eine erschreckende Erkenntnis aus dem Ergebnis dieser Befragung ist, dass die Zahl der schweren Übergriffe auf Polizisten deutlich gestiegen ist, und zwar von 2005 bis 2009 um 60 %.

Der im Juni 2011 vorgelegte dritte Teil der Auswertung dieser Befragung zeigt deutlich, dass 60 % der Opfer der Ansicht sind, dass die späteren Sanktionen gegen die Täter zu milde waren.

Der Leiter des Kriminologischen Instituts Niedersachsen, Prof. Christian Pfeiffer, der nun wahrlich nicht im Verdacht steht, ein Freund der CDU zu sein, hält fest, dass sich mittlerweile unter Deutschlands Polizisten ein massiver Frust über die Rechtsprechung breitmache. In den Folgerungen aus den Ergebnissen des dritten Forschungsberichts heißt es daher:

„Ein Vertrauensbeweis von Seiten der Politik bzw. der Gerichte wäre, dass die Täter von Gewalt gegen Polizeibeamte mindestens genau so bestraft werden wie andere Gewalttäter.“

Hier setzt der Antrag der CDU-Fraktion an. Wir wollen, dass die bekannte und immer mehr zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte nicht nur beklagt wird, sondern wir wollen, dass endlich gehandelt wird und die Beamten im Rahmen des Polizeidienstes auch strafrechtlich wirksam geschützt werden.

Ein vorbildliches Beispiel hierfür ist das Bundesland Saarland. Am 21. Februar 2011 hat die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken neue Richtlinien zur Verfolgung und Bearbeitung von Straftaten gegen Polizeibeamte erlassen. In diesen wird als Grundsatz formuliert, dass Straftaten gegen Polizeibeamte im Dienst effektiv und mit Nachdruck strafrechtlich zu verfolgen sind. Dieser Grundsatz soll insbesondere für alle Formen von Gewalt einschließlich Widerstandsleistungen im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch, aber eben auch für Beleidigungen gelten.

Richtlinien vergleichbaren Inhalts gibt es in Nordrhein-Westfalen bisher nicht.

Daher haben wir den hier zugrunde liegenden Antrag eingebracht, um seitens des Parlaments die Landesregierung aufzufordern, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Strafrahmen des § 113 Abs. 1 Strafgesetzbuch um ein Mindeststrafmaß ergänzt wird. Außerdem sollen die Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf eng gefasste Ausnahmefälle begrenzt werden. Auch muss darauf hingewirkt werden, dass die Dienstvorgesetzten Beleidigungen von Polizeibeamten im Dienst konsequent zur Anzeige bringen.

Die Erfahrung der Polizistinnen und Polizisten und die Stimmungslage bei unserer Polizei dürfen nicht ignoriert werden. Nach einer Untersuchung des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes sind im Jahr 2010 insgesamt 1.734 Polizeibeamte in unserem Bundesland im Dienst verletzt worden. Da sind die alltäglichen Beschimpfungen und Beleidigungen nicht mitgezählt.

Die Abstimmung über diesen Antrag der CDU ist praktisch auch ein Lackmustest. Wenn Sie an der Seite unserer Polizei stehen, wenn Sie es über Sonntagsreden hinaus ernst meinen mit der Unterstützung der Polizei, dann bleibt Ihnen nur eines, nämlich dem Antrag der CDU zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Giebels. – Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Bialas das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Schutz von Polizistinnen und Polizisten muss höchste Priorität haben. Da stimmen wir mit Ihnen völlig überein. Den Polizeikräften gegenüber, welchen wir unsere Sicherheit verdanken und die wir immer häufiger in höchst problematische Situationen schicken – nicht zuletzt auch problematische Situationen aufgrund sozialer Verwerfungen – gelten unser höchster Respekt, unser Dank und unsere besondere Aufmerksamkeit.