Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

Danke, Frau Beuermann.

Wir sind jetzt am Ende der Redeliste und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/3772. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Alle Fraktionen. Ist jemand dagegen? – Einzelne Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen und die zweite Enquetekommission dieser Wahlperiode eingesetzt. Viel Erfolg wünsche ich diesem Gremium.

(Beifall von der SPD und von der FDP)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

6 Fragestunde

Drucksache 15/3800

Mit Drucksache 15/3800 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 58, 59 und 60 aus der letzten Fragestunde vor.

Ich rufe die Mündliche Anfrage 58 des Herrn Abgeordneten Horst Engel von der Fraktion der FDP auf. – Wir warten noch auf den Minister.

Wir haben uns verständigt, dass es keinen Sinn macht, zu warten, sondern wir verschieben die Mündliche Anfrage 58.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 60

des Herrn Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP auf:

Private Schulgründungsvorhaben des RheinRuhr-Bildungsvereins für talentierte Migrantenkinder im Ruhrgebiet – Wie bewertet die Landesregierung insgesamt das angekündigte Errichtungsvorhaben auch unter Berücksichtigung der angenommenen Nähe des türkischen Trägervereins zur Gülen-Bewegung?

In den vergangenen Monaten ist in der Stadt Duisburg und in anderen Ruhrgebietsstädten die mögliche Errichtung einer neuen Privatschule kontrovers diskutiert worden. So vermeldet etwa das Internetportal „DerWesten“ bereits am 15. Juli 2011, dass ein „Türkischer Verein“, der Rhein-Ruhr-Bildungsverein mit Sitz in Duisburg-Kasslerfeld, in den Räumlichkeiten einer ehemaligen Hauptschule in Duisburg-Meiderich ein privates Ganztagsgymnasium für Mädchen und Jungen eröffnen wolle. Nach eigener Darstellung handelt es sich bei dem Rhein-Ruhr-Bildungsverein um einen Verein, der in den Bereichen Nachhilfe, Sprachförderung und außerschulische Betreuung tätig ist, der seit 1995 bestehe, gemeinnützig arbeite und als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sei.

In den Folgemonaten hat „DerWesten“ wiederholt von der geplanten Gründung des „Eventus“Gymnasiums berichtet. Ursprünglich wollte der Verein den Schulbetrieb demnach im September starten. Laut Pressemeldung hatte der Trägerverein bereits am 19. April 2011 einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung bei der Bezirksregierung in Düsseldorf eingereicht. Der Sprecher des Vereins erklärte, dass es sich nicht um eine „türkische Schule“ handele, sondern man sich ausdrücklich mit dem neuen Angebot auch an deutsche Schülerinnen und Schüler richte. Es solle in deutscher Unterrichtssprache unterrichtet werden; die türkische Sprache würde aber als zweite Fremdsprache und Islamkunde oder auch evangelische und katholische Religionslehre einen Bestandteil des Schulunterrichts darstellen. Auch werde man den gültigen Lehrplänen entsprechen. Ebenfalls war zum damaligen Zeitpunkt bereits eine Schulleiterin gefunden, und Mietverträge seien unterzeichnet worden.

Kritik an dieser Gründung fokussierte sich unter anderem auf eine vermeintliche oder tatsächliche Nähe des Vereins zur sogenannten Gülen-Bewegung, die in der Fachöffentlichkeit umstritten ist. So wird einerseits die Förderung von Bildungsaspirationen begrüßt, gleichzeitig werden aber andererseits die religiös-politischen Überzeugungen als schwer durchschaubar bezeichnet. Laut „DerWesten“ begreifen sich Verantwortliche des Rhein-Ruhr-Bildungsvereins nicht als

Teil der „Gülen-Bewegung“, würden die Lehren von Fethullah Gülen jedoch schätzen. Bereits heute werden der „Gülen-Bewegung“ demnach einzelne Schulen in der Bundesrepublik zugeordnet, offenbar unter anderem in Wuppertal und in Köln. Auch scheint eine Ausweitung der Angebote geplant. Die Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf wird in diesem Zusammenhang in der Presse mit der Aussage zitiert, man wisse, „wer hinter den beiden Schulen“ stehe.

Für die Schule in Duisburg ist vonseiten der Bezirksregierung keine Genehmigung zum ersten Schulhalbjahr 2011/2012 erteilt worden. Laut „WAZ“ lautete die Begründung, dass das Gebäude der ehemaligen Hauptschule zu klein sei, auch sei die angedachte Schulleiterin wohl nicht ausreichend qualifiziert. Als nächster Termin für die Aufnahme des Schulbetriebs ist nun seitens des Rhein-Ruhr-Bildungsvereins offenbar das zweite Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres angedacht, alternativ der Schulstart zum Beginn des Schuljahres 2012/2013. Vor Ort wurde nach Presseberichten jedoch an einer nahegelegenen Grundschule Kritik an den räumlichen Planungen laut. Am 24. November 2011 erklärte die Bezirksregierung gemäß „DerWesten“, dass bezüglich der Fragen der Räumlichkeiten oder auch der Schulleitung keine Veränderung eingetreten sei. Ebenfalls wurde vermeldet, dass zum Beispiel die Bezirksvertretung Meiderich einstimmig die Vermietung an den Bildungsverein abgelehnt habe, weitere Gremiensitzungen würden folgen.

Einer Pressemeldung vom 1. Dezember 2011 ist schließlich zu entnehmen, dass der Antrag des Vereins zurückgezogen worden sei. Eine Gründung am Standort in Meiderich sei demnach nicht mehr geplant; jedoch sei laut Verein das Konzept genehmigt, auch stünde ein designierter Schulleiter bereit. Begründet wurde die Rücknahme damit, dass man nicht gegen Widerstand und Vorurteile eine Schule gründen wolle. Man suche nunmehr nach einem alleinstehenden Gebäude, welches sich als Standort für das Gymnasium nutzen lasse.

Diese Suche bedeute jedoch nicht nur eine Konzentration auf die Stadt Duisburg, sondern es solle auch eine überörtliche Suche in der Region erfolgen, so beispielsweise in den Nachbarstädten. Geplant sei nun die Eröffnung des Gymnasiums zum Sommer 2012. Somit könnten zeitnah bezüglich möglicher Anträge, gegebenenfalls unter einer Einbindung kommunaler Gremien, neben Duisburg auch verschiedene Nachbarstädte im Ruhrgebiet betroffen sein, in denen dann voraussichtlich auch die vermutete Nähe zur „GülenBewegung“ thematisiert werden dürfte.

Damit der Landtag ein vollständiges und klares Bild von den Planungen des Rhein-RuhrBildungsvereins zur Gründung eines privaten

Gymnasiums im Ruhrgebiet erhält, wird die Schulministerin gebeten, alle ihr von Beginn an im Zusammenhang mit diesem Gründungsvorhaben bekannten Umstände chronologisch zu berichten und dabei ebenfalls darzulegen, wie sie die genehmigungsrechtliche Situation sowohl des bisherigen Gründungsvorhabens in Duisburg wie auch die zeitnah zukünftig angekündigten Neugründungsabsichten in der Ruhrregion in denkbar anderen Städten bewertet.

In diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Frage von Interesse, welcher Bezug nach den Erkenntnissen der Landesregierung seitens des Trägervereins tatsächlich zur „Gülen-Bewegung“ besteht und wie dieser für die bevorstehenden Schulgründungsvorhaben zu bewerten ist. Zur Gesamtbewertung dieser Gründungsbestrebung wird die Landesregierung ferner darum gebeten, dem Parlament darzulegen, welche derzeit weiteren laufenden oder angekündigten Schulgründungsvorhaben von privaten Trägern landesweit in Nordrhein-Westfalen vorliegen. Im Interesse der Vorhabensträger sowie potenziell anmeldeinteressierter Eltern und Schüler ist eine sachliche politische Auseinandersetzung über die geplanten Schulneugründungsvorhaben von großer Bedeutung.

Wie bewertet die Landesregierung insgesamt das angekündigte Schulerrichtungsvorhaben des Rhein-Ruhr-Bildungsvereins auch unter Berücksichtigung der angenommenen Nähe des türkischen Trägervereins zur „Gülen-Bewegung“?

Ich bitte die Ministerin um Beantwortung.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reagieren flexibel auf die Anforderungen, so gut wir können.

Sehr geehrter Herr Witzel, sehr geehrte Damen und Herren, der Landesregierung sind die Pläne des Schulträgers bekannt, in Duisburg ein Gymnasium in freier Trägerschaft zu errichten. Zuständig für die Entscheidung, ob die Schule zu genehmigen ist, ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Der Schulträger hat dort im April 2011 die Genehmigung beantragt. In der Folge hat die Bezirksregierung vom Schulträger zusätzliche Unterlagen angefordert. Das ist in einem Genehmigungsverfahren nichts Ungewöhnliches.

Die Bezirksregierung hat zuletzt im Oktober letzten Jahres beim Schulträger ergänzend zu den bereits eingereichten Antragsunterlagen weitere Nachweise zur Qualifikation von Lehrkräften und zur Unterbringung der Schule angefordert. Am 1. Dezember 2011 hat der Geschäftsführer des Schulträgers der Bezirksregierung mitgeteilt, das geplante Schulgebäude in Duisburg stehe nicht mehr zur Verfügung. Der Schulträger hat bisher weder das Ruhen des

Verfahrens beantragt noch den Antrag zurückgenommen.

Ich darf annehmen, dass das Interesse vom Herrn Kollegen Witzel an der Schule darin begründet sein dürfte, dass es sich um einen Schulträger handelt, der türkisch geprägt ist und das hinter ihm möglicherweise die Gülen-Bewegung steht. Für die Genehmigung einer solchen Schule als Ersatzschule gilt, dass sich jedermann auf das Grundrecht zur Errichtung privater Schulen berufen kann. Die Genehmigung ist immer dann zwingend zu erteilen, wenn die Schule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht und eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.

Die Gleichwertigkeit bedeutet unter anderem, dass die Unterrichtssprache an einer solchen Schule Deutsch ist. Schulen, die sich speziell an Schülerinnen und Schüler bestimmter Herkunft richten, können unter integrationspolitischen Gesichtspunkten kritisch bewertet werden. Dies kann aber einer Genehmigung nicht im Wege stehen, wenn alle anderen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die Gülen-Bewegung war im Sommer letzten Jahres Gegenstand der Kleinen Anfrage 818 des Kollegen Lehne. Die Landesregierung hat damals geantwortet, dass weder die Fethullahi noch Fethullah Gülen Beobachtungsobjekte des Verfassungs

schutzes sind. Deshalb sammelt der Verfassungsschutz auch keine Erkenntnisse über sie.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Schlimm genug!)

Für bereits genehmigte Ersatzschulen und für geplante Ersatzschulen wie die in Duisburg bedeutet dies: Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob die Träger der Gülen-Bewegung zuzurechnen sind. – So weit meine Antwort, Frau Präsidentin und Herr Kollege Witzel.

Danke, Frau Ministerin. – Herr Witzel zur ersten Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe in der Tat zu der gerade gegebenen Antwort eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann, und zwar zu dem Gesamteindruck, den Sie aus der bisherigen Tätigkeit von Bildungseinrichtungen, die auch nach Einschätzung Ihrer Bezirksregierungen eine Nähe zur Gülen-Bewegung aufweisen, gewinnen konnten.

Meine Frage lautet angesichts des Umstandes, dass es bereits einzelne vorhandene Schulstandorte gibt, die auch vonseiten des Landes in der Nähe der Gülen-Bewegung gesehen werden: Wie ist Ihr Eindruck, was die dort geleistete Arbeit angeht? Ist es im Schulbetrieb zu Problemen gekommen? Gab

es Gründe für Beanstandungen, oder ist das ein regulärer, den üblichen Usancen entsprechender Schulbetrieb, der dort stattfindet?

Frau Ministerin.

Herr Witzel, es ist richtig, dass es – nach meiner Kenntnis – zwei Schulen gibt, nämlich das Gymnasium „Dialog“ in Köln und das Gymnasium Eringerfeld in Geseke, bei denen ein solcher Zusammenhang hergestellt wird. Ich kann aufgrund der uns bekannten Informationen hier nur wiedergeben, dass es über beide Schulen nichts Negatives zu berichten gibt.

Eine Nachfrage von Herrn Ellerbrock.

Frau Ministerin, hinsichtlich der beantragten Gülen-Schule in Duisburg konnte ich Ihre Äußerungen nicht so schnell nachvollziehen, wie die Landesregierung die Schulgründung in Duisburg sieht. Vor dem Hintergrund, dass Sie sagten, die Gülen-Bewegung würde nicht unkritisch gesehen, bleibt nämlich die Frage: Wie sieht die Landesregierung das denn? Wie beurteilt sie das? Wie ist der Sachstand, wenn der Schulbeginn jetzt ein Jahr verschoben ist? Trägt die Landesregierung das dann mit? Begrüßt sie das? Könnten Sie das bitte noch einmal zusammenfassen?

Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Ellerbrock, es geht nicht darum, ob ich etwas begrüße oder wie ich etwas finde. Ich habe eben ausgeführt, dass die Genehmigung von der Bezirksregierung und nicht von der Landesregierung ausgesprochen wird. Wir werden nur befragt, ob die Prüfungen nach rechtsstaatlichen Kriterien stattgefunden haben. Im Moment ist es so, dass das Verfahren schwebt und wir keine neueren Erkenntnisse haben. Auch das habe ich nicht zu bewerten, um mich im Fall von möglichen Rechtsstreitigkeiten auch nicht angreifbar zu machen und als befangen zu gelten.

Ich habe eben insbesondere auch darauf hingewiesen, dass es keine gesicherten Erkenntnisse darüber gibt, ob die Träger, die die Schule in Duisburg beantragt haben, überhaupt der GülenBewegung zuzurechnen sind. Insofern würde ich davor warnen, auch mit Blick auf Rechtsstreitigkeiten, jetzt von einer Gülen-Schule zu sprechen. Das wäre eine sehr vorschnelle Interpretation Ihrerseits, die ich für die Landesregierung so in jedem Fall nicht treffe.

Zur ersten Nachfrage Herr Sagel.

Frau Ministerin, wie haben Sie denn herausgefunden, dass es nichts Negatives über diese Schulen zu berichten gibt? Denn es ist ja bekannt, dass die Gülen-Bewegung subversiv arbeitet und dass sie mit den Praktiken von Scientology verglichen wird. Wir wissen auch, dass dem Verfassungsschutz, auf den Sie jetzt in Ihrer Antwort Ihre Informationen zum Teil gestützt haben, nicht besonders zu trauen ist; denn wir haben da ja gerade in den letzten Wochen sehr negative Erfahrungen gemacht.

Frau Ministerin.

Ich vermittle hier, Herr Kollege Sagel, die Informationen, die die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde ausgesprochen hat und uns weitergeleitet hat. Die trage ich hier vor.

Zur zweiten Nachfrage Herr Witzel.