zirksregierung gestaltet werden müssen. Einmal mehr merkt man in der Debatte um die kleinen Grundschulen, dass es nicht geht, 6.000 Schulen vom Land aus zu administrieren. Hier ist die Selbstständigkeit der Schulen, die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen unter den qualitätsorientierten Parametern, die ich bereits genannt habe, gefragt.
Dass so viele vor Ort darangehen und es zu ihrer Sache gemacht haben, dass ihnen Bildung vor Ort so viel wert ist, das ist auch ein Pfund, mit dem wir hier in Nordrhein-Westfalen wuchern können. Es macht Mut, dass die Schulentwicklung sich jetzt so positiv weiter gestaltet.
Ich möchte die Kolleginnen noch an einen Punkt erinnern. Wir waren gemeinsam auf der Ausschussreise in der Schweiz. Anstatt über einen Flächenindex nachzudenken, sollten wir vielleicht die Ergebnisse, die wir damals beobachten konnten, noch einmal zusammen durchdenken. Dazu gehört zum Beispiel die Idee des Bildungshauses, die auch in Nordrhein-Westfalen an einigen Stellen schon gedacht wird, nämlich Kita und Grundschule unter einem Dach zu haben, sodass man gemeinsam in der Bildungskette etwas entwickeln kann und die Fragen von Ganztag neu gedacht werden können. Das haben wir uns in der Schweiz angeschaut. Es ist an der Zeit, das noch einmal zurückzuholen und über solche Ansätze, die für die ganz kleinen Standorte unterstützend wirken können, miteinander zu diskutieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Konzept zum Erhalt eines wohnortnahen Grundschulangebots weist in die richtige Richtung. Die FDP-Fraktion begrüßt es daher im Grundsatz. Ich hätte mir aber gewünscht, dass wir auf der Basis eines tatsächlich vorliegenden Gesetzentwurfs diskutieren könnten. Das wäre für eine zielführende Debatte sicherlich sinnvoller gewesen.
Inhaltlich ist das Grundschulkonzept um Klassen besser als das, was Sie mit der Sekundarschule auf den Weg gebracht haben. Deshalb haben wir bereits im vergangenen Herbst dem Entschließungsantrag zum Grundschulkonzept zugestimmt. Die Sekundarschule haben wir jedoch abgelehnt; denn dort werden vielfach funktionierende und von Eltern gewollte Schulen in einer Art Windhundrennen der Kommunen zerstört.
Meine Damen und Herren, das Konzept zum Erhalt eines wohnortnahen Grundschulangebots ist deutlich durchdachter. Es sorgt für mehr Transparenz und Planbarkeit. Zentral ist der Blick auf den
ländlichen Raum gerichtet. Wir müssen auch zukünftig sicherstellen, dass in allen 396 Kommunen ein Grundschulangebot erhalten bleibt. Ohne eine Grundschule werden Gemeinden von einer zukunftsträchtigen Entwicklung abgeschnitten. Daher ist es richtig, dass gerade kleine Kommunen bei der Klassenbildung einen größeren Spielraum erhalten sollen. Allerdings sollte man dem falschen Eindruck entgegenwirken, der in der Öffentlichkeit nach Vorstellung des Grundschulkonzepts entstanden ist: Es wird wohl auch weiterhin Schließungen von Grundschulstandorten geben.
Zum eigentlichen Inhalt: Die schrittweise Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes in den Eingangsklassen an Grundschulen in den nächsten Jahren auf 22,5 ist richtig, ebenso eine Begrenzung der Höchstklassengröße auf 29 Schüler. Allerdings müssen wir in den nächsten Jahren weitere Schritte unternehmen, um die Klassengrößen sukzessive unter den Höchstwert von 29 zu senken.
Grundschulen mit mindestens 92 Schülern als eigenständige Schulen sind in Ordnung. Das Ministerium hat zu Recht darauf verwiesen, dass es bereits heute eine Vielzahl einzügiger Standorte gibt. Hier wird die rechtliche Regelung transparenter und ermöglicht Planungssicherheit.
Schulen zwischen 46 und 91 Schülern können noch als Teilstandorte geführt werden. Das halten wir für ein richtiges Zugeständnis an kleine Kommunen. Dass für Teilstandorte besonders in den ersten Jahren mehr Leitungszeit benötigt wird, ist sachgerecht. Gerade im Grundschulbereich sind viele Leitungspositionen unbesetzt. Eine Steigerung der Attraktivität dieser Stellen ist unerlässlich.
Besonders wichtig ist aus unserer Sicht die Frage des Erhalts von Grundschulen in jeder Gemeinde. Dass zukünftig die einzig verbliebene Grundschule einer Kommune mit mindestens 46 Schülern, allerdings dann in jahrgangsübergreifenden Klassen, erhalten werden kann, ist grundsätzlich hilfreich.
Weil es sich um ein Konzept handelt, dessen Umsetzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, sind Übergangsmöglichkeiten und Ausnahmeregelungen sinnvoll.
Die Schulministerin hat erklärt, dass für dieses Konzept 1.700 Stellen aus Demografiegewinnen bereitgestellt werden müssen. Aus Sicht der FDP sind diese 1.700 Stellen, die in den kommenden Jahren aus rückläufigen Schülerzahlen erwirtschaftet werden, eine gute Investition in die Zukunft unserer Kinder.
Bei aller grundsätzlichen Übereinstimmung muss ich aber auch etwas Wasser in den Wein schütten: Dieses Konzept wird vermutlich zu einer Ausweitung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts führen; das haben wir schon allseits gehört. Sie wollen mit dem vorliegenden Konzept auch kleine
Standorte letztlich mit verpflichtenden zwei Klassen im jahrgangsübergreifenden Unterricht sichern. Das darf aber nicht zulasten der Unterrichtsqualität gehen.
Schulkonferenz in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet werden. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass sich hierfür nur eine Minderheit der Schulen entschieden hat. Das kommt nicht von ungefähr. Gut gemachter jahrgangsübergreifender Unterricht kann für Kinder einen deutlichen Gewinn darstellen. Besonders jüngere stärkere Schüler können von einem solchen Zusammenlernen mit älteren Schülern profitieren.
Ich habe in den letzten Jahren eine Reihe von Grundschulen besucht. Es gibt Schulen, die mit jahrgangsübergreifendem Unterricht heillos überfordert sind. Viele Lehrer, aber auch viele Eltern stehen dem jahrgangsübergreifenden Unterricht daher nicht zu Unrecht kritisch gegenüber.
Darum sagen wir: Eine Ausweitung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts sollte eher die Ausnahme bleiben. Wenn es zu einer Ausweitung kommt, dann muss es vorher eine passende und umfassende Lehrerfortbildung geben.
Voraussetzung für jahrgangsübergreifenden Unterricht soll laut Ministerium ein von der Schulaufsicht gebilligtes pädagogisches Konzept für die ganze Schule sein. Sozialindexstellen allein werden hierfür nicht ausreichen. Die Entwicklung solcher Konzepte und die Unterstützung der Lehrkräfte müssen auch mit den entsprechenden Ressourcen unterfüttert sein. Es darf zum Beispiel nicht dazu führen, dass Kleinstgemeinden zwar eine Zwergschule vorhalten können, aber die Qualität des Unterrichts nicht gewährt ist. Wir wollen, dass jede Gemeinde eine Grundschule hat, aber es darf nicht zulasten der Qualität gehen. Darauf müssen wir sorgfältig achten.
Da stellt sich schon die Frage, Frau Ministerin, warum Sie in Ihrem Haushaltsentwurf 2012 die Mittel für die Fortbildung zwar ausweiten, aber den Schwerpunkt ausgerechnet auf die Fortbildung der Lehrerräte setzen. Ich bezweifle, dass Fortbildung ausgerechnet an der Stelle am nötigsten sein soll.
Meine Damen und Herren, Dreh- und Angelpunkt des Grundschulkonzepts ist die Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl. Durch diese wird unter Berücksichtigung der Größe der Kommunen die maximale Zahl der Eingangsklassen berechnet. Hierbei können die Schulträger die Zahl der Kinder durch 23 teilen und erhalten so die Anzahl der Eingangsklassen.
det dann der Schulträger. Es ist nachvollziehbar und auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass flächendeckend ähnlich große Klassen gebildet werden sollen. Grundsätzlich ist es auch zu begrüßen, dass die Aufnahmekapazität an Schulen in sozialen Brennpunkten begrenzt werden kann, um den Schülern dort eine intensivere Förderung zu ermöglich. Letztlich handelt es sich hierbei um einen Weg, den wir mit den – übrigens von Rot-Grün am Anfang massiv bekämpften – Sozialindexstellen beschritten haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber schon deutlich machen, dass ein solcher Weg auch Risiken birgt. In den vergangenen Jahren haben sich viele Grundschulen auf den Weg gemacht, ihr pädagogisches Angebot durch eine Profilbildung zu stärken. Die Qualität des schulischen Angebots wurde im Werben um die Eltern deutlich verbessert. Schulen mussten sich anstrengen, wenn sie die Eltern von einer Anmeldung ihres Kindes überzeugen wollten. Das hat viel zur Entwicklung unterschiedlicher – naturwissenschaftlicher, musischer oder sprachlicher – Schwerpunktsetzungen an Grundschulen beigetragen.
Bereits in der Vergangenheit konnten die Schulträger die Zügigkeit einer Schule festlegen und haben diese Steuerungsmöglichkeit auch genutzt. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten für die Schulträger dürfen aber nicht dazu führen, dass die Schulträger durch die Zügigkeit eine Verteilung der Kinder an die Schulen nach rein organisatorischen Gesichtspunkten vornehmen. Begrenzte Aufnahmekapazitäten bedeuten bei einer kommunalen Klassenrichtzahl eben auch immer größere Klassen an einer anderen Schule.
Neben den berechtigten Interessen an Brennpunktschulen müssen die Rechte aller Eltern und die spezifische Schulprofile berücksichtigt werden. Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten dürfen sich zum Beispiel auch nicht primär zugunsten von Schulen auswirken, die sich nicht um eine Stärkung ihrer Qualität bemühen. Hierzu zählt die Profilierung, die Evaluation der Angebote, ja auch das Werben um die Eltern. Um dies auch künftig sicherzustellen, wird von den Schulträgern ein hohes Maß an Sensibilität verlangt werden.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir über einige Fragen, wie zum Beispiel Konnexitätsrelevanz, Maßnahmen der tatsächlichen Besetzung von Leitungsstellen, noch intensiv diskutieren müssen, begrüßt die FDP im Grundsatz das vorliegende Konzept. Es weist aus unserer Sicht in die richtige Richtung und enthält viele wichtige Maßnahmen. Wir werden den angekündigten Gesetzentwurf sorgfältig prüfen, und wenn er vernünftig ist, machen wir ihn mit. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper-von Heiden. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Böth.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ehrlich gesagt, finde ich die Debatte heute ein bisschen putzig. Denn wir haben das am 20.10.2011 schon mal diskutiert – selbstverständlich nicht in der Konkretisierung, sondern das erste Mal, weil die Parteien, die den sogenannten Schulfrieden beschlossen haben, gleich einen Entschließungsantrag hintendrangehängt haben, kleine Grundschulen vereinbaren zu wollen.
Putzig finde ich das deshalb, weil heute der Eindruck erweckt wird, als würden sich in diesem Hause nur SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die CDU um kleine Grundschulen kümmern.
Interessanterweise ist auch nicht mit den anderen Parteien darüber gesprochen worden. Das habe ich jedenfalls aus der Wortmeldung von Frau Piepervon Heiden so entnommen, dass auch mit ihr nicht darüber gesprochen worden ist. Mit der Linken ist ebenfalls nicht darüber geredet worden. So weit zur Koalition der vielbeschworenen Einladung.
Okay, das können Sie machen, wie Sie wollen. Es steht Ihnen natürlich frei, zu reden, mit wem Sie wollen. Wir haben nur eine Position dazu, und die ist nicht neu. Ich will sie mal aufzeigen:
Wir haben am 07.09.2010 einen Antrag gestellt – Drucksache 15/136 –, die Demografiegewinne in den Schulen zu belassen und einen Stufenplan „Kleine Klassen“ zu machen. 2010 wollten wir gerne, dass die Ministerin das bis Ende des Jahres tut. Diesen Antrag haben die anderen gnadenlos niedergestimmt. Dass es trotzdem ein Stück weit so gekommen ist, freut uns natürlich sehr, weil das die Intention unseres Antrags aufnimmt.
Zum Zweiten haben wir am 12.07.2011 mit Drucksache 15/2355 ein Moratorium für Grundschulschließungen beantragt. Diesen Antrag haben Sie auch gnadenlos niedergestimmt. Das hielten Sie damals alle für schwachsinnig; so ginge das nicht. – Jetzt wird das gemacht; das finde ich gut.
Dieses habe ich auch am 20.10.2011 in der Debatte über den Schulkonsens und den zugehörigen Entschließungsantrag schon gesagt – ich zitiere –:
„Es ist auch in Ordnung; das kann man so machen. Was mir an dem Antrag zu den kleinen Grundschulen gefällt, ist, dass Sie einen Antrag der Linken übernommen haben, nämlich ein Moratorium einzuführen, dass es keine Schulschließungen geben soll,“
„dass die Fortführung der Standorte ermöglicht werden soll, und zwar bis 2013/14, bis es offensichtlich etwas Neues geben soll. Das finde ich richtig gut.“
Natürlich finden wir das auch heute noch richtig gut. Wir wundern uns nur darüber, dass drei Parteien feiern, dass es bestimmte Dinge geben soll, die sowohl die FDP als auch Die Linke die ganze Zeit in genau dieser Art und Weise, manchmal sogar viel früher als die Landesregierung, hier vorgetragen haben. Ich finde, auch das gehört in diesem Parlament zur Redlichkeit, das mal zu sagen
und nicht immer so zu tun, als hätte die Landesregierung zusammen mit der CDU etwas völlig Neues erfunden.