gen unternehmen, um Zwangsehen zu bekämpfen. Ein Gesetz reicht nicht aus, um unsere Gesellschaft aufzuklären und für dieses Thema zu sensibilisieren. Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit und auch Aufklärung in den Schulen. Pädagogen müssen in die Lage versetzt werden, solche Probleme frühzeitig zu erkennen, anzusprechen und gegebenenfalls Schülerinnen und Schülern Hilfeangebote aufzuzeigen.
In der ganzen Gesellschaft muss deutlicher werden, dass es sich bei Zwangsverheiratungen nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine schwere Menschenrechtsverletzung handelt. Es muss uns gelingen, die von einer Zwangsehe betroffenen und bedrohten Menschen in ihrem Mut und ihrem Willen, sich zu wehren, zu stärken. Viele schweigen aus Angst. Sie wachsen oft in dermaßen geschlossenen Strukturen auf, dass sie sich gar nicht vorstellen können, dass sie sich durchsetzen oder die Familie verlassen könnten.
Ich freue mich auf die Fachdiskussion bei uns im Ausschuss und die Beratung, wie wir die Ursachen des Problems hier bei uns bekämpfen können. Dies hilft den Betroffenen deutlich mehr, als nur Ressentiments zu bedienen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Milz, ich freue mich, dass Sie jetzt ankündigen, dass wir uns Zeit für die Beratungen nehmen, denn als Sie Ihren Antrag eingebracht haben, war eine direkte Abstimmung angesagt. Also wollten Sie keine Zeit für die Beratung einsetzen.
Sie haben den Antrag bereits im vergangenen Jahr vorgelegt. Beim Lesen der Überschrift – er trägt den Titel „Zwangsehen sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde“ – habe ich gesagt: Dem können wir alle zustimmen. Dieser Aussage stimmen mit Sicherheit alle Abgeordneten im Landtag von Nordrhein-Westfalen zu.
Und doch war es gut, dass wir uns die Zeit genommen haben, um das Thema etwas genauer zu bearbeiten. Auch wir von den regierungstragenden Fraktionen haben nun einen Antrag eingebracht, einen Antrag, der über den Ihrigen hinausgeht. Wir sind der Meinung, dass das Thema zu wichtig ist, um es mal eben nebenbei zu verhandeln und einen Beschluss herbeizuführen.
Sie sagten auch, die Bundesregierung sei im letzten Jahr aktiv geworden. – Am 17. März hat der Bundestag mit Stimmen von CDU und FDP das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besse
ren Schutz der Opfer von Zwangsheirat beschlossen. Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz keinen ausreichenden Schutz für die Opfer darstellt. Insbesondere die Verlängerung der Ehe
So war der Antrag auf Streichung dieser Verlängerung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgreich, aber im Innenausschuss sowie im Plenum wurde er leider abgelehnt. Wir nehmen uns nicht zuletzt aus diesem Grund noch einmal gerne mehr Zeit, um die nun vorliegenden Anträge in den zuständigen Ausschüssen und hier im Plenum zu diskutieren.
Wie aktuell das Thema ist, zeigt der Fall Arzu Özmen, die am 13. Januar tot aufgefunden wurde, nachdem sie am 1. November von der eigenen Familie verschleppt worden sein soll, und dies – so lautet der böse Verdacht –, weil sie einen jungen Mann geliebt hat, den ihre Familie nicht akzeptieren wollte.
Noch ist der Fall nicht aufgeklärt. Daher verbieten sich Vorverurteilungen. Und doch führt uns der Fall auf dramatische Art und Weise vor Augen, was passieren kann, wenn nicht eindeutig klar ist, dass die Menschenrechte unteilbar sind, dass sowohl Frauen als auch Männer ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben, dass ihnen niemand ihren Lebenspartner vorschreiben darf und dass jede körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt unter keinen Umständen tolerierbar ist.
Wie parteiübergreifend die Anteilnahme am Schicksal der jungen Arzu ist, zeigt im Übrigen auch die Tatsache, dass an der Trauerveranstaltung am vorigen Wochenende in Detmold neben der grünen Bundestagsabgeordneten Ute Koczy auch der Landrat Heuwinkel von der CDU und der Kollege Dennis Maelzer aus meiner Fraktion teilnahmen.
Die junge Kurdin Arzu Özmen aus Detmold-Remmighausen, gehörte einer Familie an, die zur Religionsgemeinschaft der Jesiden zählt. Schnell waren Kommentatoren am Werk, die behaupteten, dass in dieser Glaubensgemeinschaft religiös motivierte Ehrenmorde akzeptiert seien. Ähnliches wird Muslimen mitunter auch nachgesagt. Dem möchte ich hier ausdrücklich widersprechen.
Keine Religion verlangt von ihren Glaubensangehörigen Ehrenmorde. Wer so etwas behauptet, schürt Ressentiments. Und dies lehnen wir in diesem Hause nachdrücklich ab.
Aus diesem Grund halte ich auch den Antrag der CDU-Fraktion für bedenklich, insbesondere an den Stellen, an denen Sie sich auf Bundesfamilienministerin Schröder berufen. Vielleicht sollten Sie Ihren Antrag an der einen oder anderen Stelle noch einmal überdenken.
Frau Schröder jedenfalls stellte am 9. November letzten Jahres die Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“ vor. Die Studie in Auftrag zu geben, war richtig. Und die Erkenntnisse der Studie sind wichtig. Allerdings unterschlagen Sie, dass die Interpretation der Studie durch Frau Ministerin Schröder, die Sie in Ihrem Antrag 1:1 übernommen haben, bei den Autoren der Studie auf schärfste Kritik gestoßen ist.
Die Ministerin hat in der „FAZ“ in einem Gastbeitrag am 08.11.2011 geschrieben, dass die Beratungsstellen in Deutschland für das Jahr 2008 3.443 Fälle von Zwangsverheiratung registriert haben. Die Studie gibt diese Zahl aber gar nicht her. Es handelt sich um die Gesamtzahl der Fälle, die von den Beratungsstellen erfasst wurden. Das schließt zum einen mehrfach erfasste Fälle mit ein, da Personen mit Beratungsbedarf ganz oft mehrere Beratungseinrichtungen aufsuchen, wenn sie sich nach langem inneren Kampf für eine Beratung entschieden haben.
Zum anderen aber sind in der Zahl auch die Fälle erfasst, in denen die Ratsuchenden von Zwangsheirat „nur“ bedroht waren. Ich will das auf gar keinen Fall verharmlosen. Von Zwangsverheiratung bedroht zu sein, ist schlimm genug. Aber „in etwa 40 %“ der Fälle ging es um vollzogene Zwangsheirat. Belastbare Zahlen liegen da überhaupt nicht vor. Auch das muss man feststellen. Wir müssen davon ausgehen, dass eine große Dunkelziffer von Personen existiert, die gar keine Beratungseinrichtung aufsuchen.
Diese Probleme der Erfassung sind Frau Ministerin Schröder aber egal. Ihr geht es allein darum, Stimmung zu machen und Ressentiments zu schüren. Und das dürfen wir nicht durchgehen lassen.
Das ist Politik auf dem Rücken von Opfern. Deutlich wird das, wenn sie in ihrem „FAZ“-Artikel schreibt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Nach Angaben der Betroffenen sind 83,4 Prozent der Eltern Muslime, …“ – Diese Behauptung ist jedoch schlichtweg falsch, erwidern die Wissenschaftler, die die Studie erstellt haben. Es handelt sich dabei lediglich um die Einschätzung der Beraterinnen und Berater. Die Betroffenen wurden gar nicht danach gefragt. Das ist ein wichtiger Unterschied. Warum macht Frau Schröder das?
Weiter schreibt sie in ihrem Gastbeitrag in der „FAZ“ – ich zitiere erneut mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Manche traditionelle Wurzeln müssen endgültig durchtrennt werden, …“ „Die Forscher“ – so steht es in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 29. November 2011, ich zitiere erneut mit Erlaubnis des Präsidenten – „können sich nicht erklären, wie Schröder zu diesem Schluss kommen kann.“ Sie stellen fest – ich zitiere weiter –: „Die Gefahr, dass durch ‚diese scharfe Formulierung antimuslimische Ressentiments Auftrieb erhalten, liegt jedenfalls auf der Hand.‘“ – Genau das dürfen wir nicht zulassen, meine Damen und Herren.
Ich möchte deswegen sehr deutlich betonen, dass in der überwältigenden Mehrheit der muslimischen Familien Zwangsheirat nicht vorkommt. Wir brauchen allerdings noch viel mehr Erkenntnisse über die Ursachen von Zwangsverheiratungen, damit wir sie wirksam bekämpfen können. Denn dass Zwangsehen verhindert werden müssen, da sind wir uns in diesem Hohen Hause, glaube ich, einig.
Wir sind uns sicher, dass ein Erfolg im Kampf gegen Zwangsehen vom Dreiklang eines ineinandergreifenden Handlungskonzeptes abhängt: einer Stärkung der Rechte der Opfer, einem niedrigschwelligen Opferschutz und einer langfristig angelegten vernetzten Präventionsarbeit. Die Bekämpfung dieser Form von Gewalt an Mädchen und Frauen ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die es zu lösen gilt.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Erhöhung der Ehebestandszeit wieder zurückgenommen wird
Darüber hinaus müssen wir aber auch auf Landesebene weitere Schritte einleiten. Wir brauchen ausreichend viele Plätze für alle von Zwangsheirat betroffenen und bedrohten Mädchen und jungen Volljährigen in spezialisierten Einrichtungen wie dem Mädchenhaus in Bielefeld. Gemeinsam mit Partnern vor Ort müssen wir Handlungsempfehlungen für die örtlichen Jugendhilfeträger erarbeiten, um eine Verbesserung der Regelungen der Unterbringungskosten im Rahmen der Jugendhilfe sowie der Gewährung einer Hilfe für junge Volljährige zu erreichen.
Wir müssen die Präventionsarbeit stärken und dabei insbesondere Schulen, Elternarbeit und Migrantinnenselbstorganisationen mit ins Boot holen. Wir wollen das Thema Zwangsheirat auch im Rahmen des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen behandeln. Bei all dem dürfen wir nicht vergessen, dass auch Jungen und junge Männer Opfer werden
Lassen Sie uns das Thema bitte in den zuständigen Ausschüssen gründlich beraten und weder voreilige Schlüsse ziehen noch voreilige Beschlüsse fassen. Das sind wir den betroffenen Frauen und Männern schuldig. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kieninger hat gerade schon angesprochen, dass das Thema Zwangsheirat wegen des tragischen Todes der 18-jährigen Arzu Özmen aus Detmold tagesaktuell ist. Ich danke der CDU, dass sie die Initiative – ja schon vor dem Verschwinden der jungen Frau – ergriffen hat und dass Sie diese Problematik auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Wenn man sich Ihren Antrag durchliest, muss man allerdings feststellen, dass der Schuss für Sie eher nach hinten losgegangen ist. Sie berufen sich in Ihrem Antrag auf die Studie des Bundesfamilienministeriums zum Thema Zwangsheirat, die uns das erste Mal eine fundierte Einschätzung über die Verbreitung von Zwangsverheiratungen in Deutschland an die Hand gibt.
Frau Schröder hat genau diese Studie mal wieder zum Anlass genommen, die Wissenschaft rechts zu überholen und Ergebnisse eigenwillig zu verfremden und anders darzustellen. Diese falsche Darstellung hat die Landtags-CDU leider blind übernommen und spricht in ihrem Antrag von 3.443 Fällen von Zwangsheirat im Jahr 2008 in Deutschland. Das ist aber falsch. Wenn man sich die Studie ansieht, dann stellt man fest, dass die Beratungsstellen im Jahr 2008 3.443 Personen erfassen konnten, wovon rund 60 % von angedrohten und rund 40 % von bereits vollzogenen Zwangsverheiratungen betroffen waren.
Sie können mir jetzt vorwerfen, dass ich eine kleinkarierte Unterscheidung vornehme, aber die Studie differenziert sehr ausdrücklich zwischen diesen Zahlen und weist explizit darauf hin, dass es in der Befragung der Beratungseinrichtungen natürlich zu Mehrfachnennungen kommen kann und dass auch nicht alle Beratungseinrichtungen an der Studie teilgenommen haben. Das heißt, wir bekommen nur einen sehr eingeschränkten Blick.
Ich frage mich, ehrlich gesagt: Wofür gibt man Studien in Auftrag, wenn man die Ergebnisse nachher doch umdeutet, wie man möchte, und nicht das nimmt, was wirklich in der Studie steht?
Aber noch weiter hergeholt ist die Behauptung von Frau Schröder, dass über 80 % der Zwangsverheirateten muslimisch seien. Auch hier hat die CDUFraktion leider die Zahl nicht hinterfragt. Frau Milz hat in ihrer Rede gerade zwar darauf hingewiesen, dass der Verweis auf die Religionszugehörigkeit zu kurz gegriffen sei, aber leider geht das nicht aus Ihrem Antrag hervor. Im Gegenteil, in dem Antrag haben Sie genau das übernommen, was Frau Schröder in ihrem „FAZ“-Artikel, den Frau Kieninger gerade schon angesprochen hat, ausgeführt hat.
In der Studie steht sehr ausdrücklich, dass die Daten zur Religionszugehörigkeit nicht erfasst wurden, dass das eigentlich nicht Bestandteil der Studie sei. Angeblich hat das Bundesfamilienministerium sogar darauf bestanden, dass die Angabe der Religionszugehörigkeit einfließen sollte, aber es wurde, wie gesagt, nicht bei allen abgefragt. In der Forschung gibt es schon seit Langem eine Einigkeit darüber, dass nicht die Zugehörigkeit zum Islam der Grund für eine Zwangsverheiratung ist.
Dass Frau Schröder an der Stelle nicht differenziert, finde ich fatal. Dann muss man sich nicht wundern, dass sich seit Jahren antimuslimische Einstellungen in der Gesellschaft weiter verbreiten. Eine Bundesfamilienministerin, die im Übrigen auch noch für die Themen „Rechtsextremismus“ und „Rechtspopulismus“ zuständig ist, sollte meines Erachtens in der Lage sein, hier zu differenzieren, anstatt antimuslimische Einstellungen zu bedienen.
In der Zielrichtung Ihres Antrags, Frau Milz, sind wir uns einig. Die finden wir durchaus richtig, aber der Antragstext und die Forderung als solche gehen uns als Grüne – ich denke, hier kann ich auch für die SPD sprechen – nicht weit genug. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag vorgelegt, den wir mit in die Debatte einbringen.