Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 15/3739

Ich weise darauf hin, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Innenausschuss überwiesen wurde mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses liegt Ihnen vor.

Ich eröffne nun die Beratung und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Rickfelder das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Antrag spricht sich die Fraktion Die Linke gegen das Instrument der Abschiebehaft aus und fordert, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufzuheben. Bis dahin soll – so der Wille der Linken – auf das Instrument der Abschiebehaft verzichtet werden.

In diesem Zusammenhang stellen sich aus meiner Sicht zwei Fragen. Erstens. Brauchen wir die Vorbereitungs- und Abschiebehaft? Zweitens. Wie wird die Abschiebehaft gestaltet?

Zur Notwendigkeit der Abschiebehaft könnte man, machte man es sich einfach, auf das Gesetz verweisen. Gemäß § 62 des Aufenthaltsgesetzes kann nur der nachvollziehbar Ausreisepflichtige, der sich seiner Abschiebung entzieht, nicht freiwillig ausreist oder sich der Abschiebung entziehen will, durch

richterlichen Beschluss in Abschiebehaft genommen werden.

Dabei ist sowohl der Vorbehalt der richterlichen Entscheidung über die freiheitsentziehende Maßnahme als auch der dem Betroffenen zustehende Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde gewährleistet.

Macht der Betroffene dabei glaubhaft, dass er sich der Abschiebung nicht entziehen will und dass er freiwillig ausreisen will, so ist er nicht in Abschiebehaft zu nehmen – und wird auch nicht in Abschiebehaft genommen. Das ist wohl die Mindestvoraussetzung, deren Einhaltung man verlangen kann.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einem Verfahren im Jahr 1994 keinerlei Anlass gesehen, an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift zu zweifeln.

Wer nun wie die Antragsteller etwas anderes fordert, der muss die Frage beantworten, ob wir wirklich ohnmächtig mit ansehen sollen, dass Ausländer nach illegaler Einreise – übrigens eine Straftat – untertauchen und sich auf unabsehbare Zeit illegal in Deutschland aufhalten.

Dies ist nach Ansicht der CDU weder unserem Staat noch seinen Bürgern zuzumuten. Erst recht ist es nicht den ausländischen Mitbürgern zuzumuten, die sich in Deutschland legal aufhalten und unsere Gesetze respektieren.

Kommen wir nun zu den Haftbedingungen. In Ihrem Antrag behaupten Sie, dass Versorgung und Betreuung von Menschen in Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen regelmäßig im Zentrum der Kritik gewesen seien. Was Sie da behaupten, lässt sich jedoch durch nichts nachweisen und entspricht auch nicht den Tatsachen.

Auch die Anhörung hat dafür keinerlei Indizien ergeben. Im Gegenteil: So erklärte der Leiter der NRW-Abschiebehaftanstalt in Büren:

Die durchschnittliche Verweildauer eines Abschiebehäftlings in der JVA beträgt derzeit 39 Tage. Die Häftlinge erhalten drei Mahlzeiten täglich, wobei auf religiöse Speiseangebote, nationale Essgewohnheiten oder Vegetarier Rücksicht genommen wird. Das vielfältige Freizeitangebot reicht von Kraftsport über Sprachkurse, Werken und Töpfern bis hin zum kreativen Basteln. Den Insassen stehen mehrere Sporträume bzw. -felder, eine komplette Freizeitabteilung sowie eine Bücherei mit über 4.000 Büchern in 21 Sprachen zur Verfügung. Außerdem sind die Hafträume mit Fernsehgeräten inklusive Satellitenempfang ausgestattet.

Die in Ihrem Antrag suggerierten Zustände, meine Damen und Herren von der Linken, gehen total an der Realität vorbei.

Zugleich sind sie eine Beleidigung – das möchte ich ausdrücklich betonen – für die hervorragende Arbeit

der Vollzugsbeamten, Seelsorger, Pfleger, Ärzte und Sozialarbeiter in der JVA Büren.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Bei diesen Fakten fragt man sich wirklich: Wo liegt eigentlich Ihr Problem? Die Zahlen, die Fakten sprechen für sich und damit eindeutig gegen die bösartigen Unterstellungen in Ihrem Antrag.

Abschiebehaft hat eindeutig keinen Strafcharakter. Sie dient allein der Sicherung der Abschiebung, wenn kein milderes Mittel Erfolg verspricht. Sie ist ein legitimes Mittel unseres Rechtsstaates. Aber – so meine Erfahrung – mit dem Rechtsstaat haben Sie ja sowieso Ihre Probleme.

(Theo Kruse [CDU]: So ist es!)

Es wäre sicherlich vernünftig gewesen, wenn Sie, meine Damen und Herren von der Linken, diesen überflüssigen Antrag gleich nach der Sachverständigenanhörung zurückgezogen hätten. Da Sie dazu aber offensichtlich nicht in der Lage sind, werden wir Ihren Antrag heute hier im Plenum aus der Welt schaffen und ihn als CDU-Fraktion ablehnen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rickfelder. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnete Stotko das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der dieser Beratung zugrundeliegende Antrag hat, wie ich finde, bereits seit Monaten eine umfangreiche Befassung erhalten. Wir haben uns nicht nur im Innenausschuss damit beschäftigt, sondern auch im Rechtsausschuss. Wir haben dazu auch in einer sehr langen Anhörung verschiedene Sachverständige gehört, deren Aussagen unterschiedlich bewertet werden.

Für mich und auch für meine Fraktion war die Stellungnahme der Stadt Köln mit einer der größten Ausländerbehörden hier in Nordrhein-Westfalen sehr aufschlussreich. Sie spricht bei mehr als 180.000 Ausländern von einer Abschiebehaft in 77 Fällen und bei Anordnung und Haftbefehl von 48 Fällen. Das ist im Zehntel-Promille-Bereich – damit wir wissen, worüber wir da ungefähr reden. Das ist eine Summe, bei der man sich fragen muss, ob wir damit tatsächlich Politik in diesem Parlament machen müssen.

Aber die Forderung 2 im Antrag der Linken wird ja weiter aufrechterhalten. Ich will darauf hinweisen, falls das untergegangen ist, dass am 26. November 2011 durch das Richtlinienumsetzungsgesetz genau das geschehen ist, was hier gefordert wird, nämlich dass die Richtlinie 2815 der EG umgesetzt

wird. Dementsprechend ist § 62 geändert worden und geht nun auf die Besonderheiten der Abschiebehaft ein, beispielsweise auf den Vorrang des Kindeswohls oder auch auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebehaft. Es wäre schön, wenn der Antragsteller das in seinen Beratungen auch noch berücksichtigen würde.

Ich will deutlich sagen, dass auch bei meiner Fraktion das Vertrauen in den Rechtsstaat besteht, auch bei der Frage einer richterlichen Anordnung von Abschiebehaft, die nach fester Auffassung nicht nur der Fraktion, sondern auch der Regierung die Ultima Ratio darstellen soll.

Lange Haftzeiten sind zu Recht unerträglich. Dass man im Schnitt vielleicht auf 39 Tage kommt, es aber tatsächlich Menschen gibt, die 18 Monate in Abschiebehaft sitzen, ist etwas, was ich unabhängig von der Frage, warum die da sitzen, als unerträglich empfinde. Das will ich deutlich sagen.

Man muss aber auch klarmachen, dass es einfacher wäre, wenn unverzüglich abgeschoben würde. Dann käme man auch nicht auf 18 Monate Abschiebehaft. Auch da sind wir bei der Frage: Wie gestattet eigentlich die Verwaltung, wie gestattet die Öffentlichkeit diese Abschiebung?

Insgesamt können wir aber – und das widerspricht leider dem Begehren der Antragsteller – auf Abschiebehaft nicht verzichten. Denn insbesondere bei denjenigen, die aus der Strafhaft entlassen werden, bei Straftätern, bei denen die Gefahr besteht, dass sie weitere Straftaten begehen, oder bei denjenigen, die sich schon mehrfach einer legalen Abschiebung widersetzt haben und untergetaucht sind, müssen wir als Rechtsstaat sicherstellen, dass eine rechtmäßige und vollziehbare Abschiebungsverfügung vollstreckt wird. Darauf haben nicht nur diejenigen einen Anspruch, die diese Abschiebung betrifft, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die fest davon ausgehen: Wenn es eine Verfügung gibt, die rechtskräftig ist, dann muss sie auch vollstreckt werden.

Letztendlich – das ist der Hauptpunkt – ist alles, was Gegenstand dieses Antrags ist, wie so oft leider Bundespolitik. Das können wir hier nicht ändern. Es wäre aber schön, wenn wir uns des Öftern genauso intensiv mit Anträgen der Linken zur Landespolitik beschäftigen würden. Meine Fraktion wird nicht nur aus diesen Gründen diesen Antrag ablehnen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stotko. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Düker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In § 62 des Aufenthaltsgesetzes ist die Abschiebungshaft geregelt. Danach können Ausländerinnen und Ausländer auf richterliche Anordnung zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen werden, wenn sie ausreisepflichtig sind und wenn beispielsweise der Verdacht besteht, dass sie sich der Abschiebung entziehen wollen. Die Höchstdauer der Abschiebungshaft beträgt in Deutschland 18 Monate.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es bereits in den Ausschüssen gesagt, in denen wir den Antrag beraten haben, und wiederhole es hier im Plenum gerne: Ich persönlich finde es für einen Rechtsstaat beschämend, dass Menschen, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen,

18 Monate lang eingesperrt werden können.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Schaut man sich die Strafbemessungszeiten im Strafgesetzbuch an, so stellt man fest, dass man in diesem Land schon einiges angestellt haben muss, um für 18 Monate ins Gefängnis zu kommen.

(Ali Atalan [LINKE]: Stotko, hör zu!)

Daher sehe ich insbesondere dringenden Handlungsbedarf, was die Dauer der Inhaftierung angeht. Ich halte sie für absolut unangemessen. Im Bundesrat wurden entsprechende Anträge von rot-grün regierten Ländern eingebracht und abgestimmt. Leider hat die CDU diese Anträge abgelehnt.

Nun zurück zur Landespolitik! Wie wendet NRW dieses Gesetz an? Ich denke, darum geht es in diesem Landtag.

Bereits die alte, rot-grüne Landesregierung hat mit den Abschiebehaftrichtlinien in Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht, dass die Abschiebehaft hier eine Ultima Ratio darstellt und alle milderen Mittel wie Meldeauflagen vorrangig genutzt werden müssen. Besonderen Schutzansprüchen von Schwangeren, Müttern, Alleinerziehenden, über 65-Jährigen sowie Jugendlichen haben wir in unserem Bundesland im Rahmen unserer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Richtlinien Rechnung getragen. Wir haben in den Abschiebehaftanstalten – jetzt ist es nur noch eine in Büren; die in Neuss wurde aufgelöst – die Finanzierung für Beratung und Betreuung über die Jahre sicherstellen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund dieser Richtlinien, die aus rechtsstaatlicher Sicht bundesweit die besten sind, dürfte es eigentlich nur noch in Einzelfällen zur Abschiebehaft kommen. Leider ist dies nicht der Fall. Deswegen sehe ich – anders als die Fraktion der Linken – in Nordrhein-Westfalen keinen Regelungsbedarf. Wir haben aus meiner Sicht alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Ich sehe aber sehr wohl Vollzugsprobleme, keine Regelungsprobleme. Denn ich habe den Eindruck – das sage ich auch ganz offen –, dass von den Ausländerbehörden dieses Landes allzu oft und allzu leichtfertig Anträge auf Abschiebehaft gestellt werden und dass diese Abschiebehaft – auch das finde ich für einen Rechtsstaat beschämend – als Beugehaft missbraucht wird.

(Beifall von den GRÜNEN, von der LINKEN und von Serdar Yüksel [SPD])

Den Vollzug in Büren sehe ich anders als Sie, Herr Rickfelder. Sie meinen, wenn der Anstaltsleiter in der Anhörung sagt, da sei alles in Ordnung, dann sei dem auch so. – Wie ich sehe, ist Herr Rickfelder nicht mehr im Raum, um der Debatte zu folgen. Daran erkennt man wieder mal den Stellenwert dieses Themas in der CDU-Fraktion.

(Ali Atalan [LINKE]: Ja, genau!)

Ich denke, es stünde uns als Abgeordnete gut an, uns das mal vor Ort anzuschauen. Soweit ich weiß, wird da ja auch die Vollzugskommission tätig werden. Ich selber bin mehrere Male in Büren gewesen und denke, dass wir sehr genau hinschauen müssen, ob es bei den Haftbedingungen Verbesserungsbedarf bei den Häftlingen gibt. Denn in der Tat darf Abschiebehaft nicht mit Strafhaft gleichgesetzt werden.