Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

Meine Damen und Herren, ich komme zum Punkt: zur Umsetzung des Konzepts. Die neuen Regelungen sollen verabredungsgemäß und auch auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände zum Schuljahr 2013/14 eingeführt werden. Die verstärkte Bildung von Teilstandorten ist allerdings ein Umstellungsprozess, für den wir eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis zum Schuljahr 2018/19 vorsehen. Damit haben die Kommunen ausreichend Zeit, die kommunale Schulentwicklungsplanung den veränderten Bedingungen anzupassen.

Die Grundzüge des Konzepts sind den kommunalen Spitzenverbänden bereits vorgestellt worden. Die Landesregierung erarbeitet nun auf dieser Basis einen Gesetzentwurf, der noch in der ersten Jahreshälfte 2012 in den Landtag eingebracht werden soll. Bis zum November brauchen die Kommunen Klarheit, um im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2013/14 die neuen Regelungen anwenden zu können.

Für das kommende Schuljahr, also 2012/13, gelten noch die alten rechtlichen Bestimmungen. Um die unnötige Schließung von Grundschulen zu vermeiden, die nach dem neuen Konzept Bestand haben würden, haben die Bezirksregierungen aber einen Ermessensspielraum und können prüfen, ob die Standorte erhalten werden.

Meine Damen und Herren, das Grundschulkonzept ist transparent, gerecht und zukunftsfest.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit – erlauben Sie mir das abschließend – deutlich machen, dass viel Arbeit darin steckt, das auszugestalten. Dafür möchte ich Herrn Frein und seinem Team ausdrücklich danken. In Kenntnis dieser Entwicklungsprozesse, des demografischen Wandels lag der Ehrgeiz der Gruppe, die das ausgearbeitet hat, nicht einfach nur darin, zu gucken, wie man jedes Jahr über die Runden kommt, sondern der Ehrgeiz lag darin, ein Konzept zu erarbeiten, das wirklich zukunftsfähig ist und für das wir heute nach guter Beratung hoffentlich grünes Licht bekommen, damit wir noch konkreter in die Umsetzung einsteigen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Beim Empfang der katholischen Kirche am gestrigen Abend sagte mir ein CaritasDirektor, wir müssten doch, wenn wir Schulpolitik machten, viel mehr über Grundschulen reden, denn dort würden die entscheidenden Grundlagen gelegt. Darum müsse sich die Schulpolitik doch viel stärker kümmern. – Ich konnte ihm dann vergnügt sagen, dass heute Morgen ein solches Thema gleich als Punkt 1 auf der Tagesordnung steht, und das keineswegs zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode.

Wir können heute erfreuliche Ergebnisse des Schulkonsenses diskutieren. Aber eine Unterrichtung der Landesregierung gibt vielleicht auch Gelegenheit, einmal grundsätzlicher über ein Thema zu sprechen.

Wir sprechen nämlich heute über den wichtigsten Teil der schulischen Bildung überhaupt. Der alte Name der Grundschule war „Elementarschule“ – weil sie elementar ist. In der Grundschule werden die Grundlagen gelegt.

Prof. Manfred Spitzer, der Hirnphysiologe, weist uns immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, in der frühen Kindheit die entscheidenden Grundlagen zu legen. Für Manfred Spitzer ist ein Kind mit sieben Jahren eigentlich schon alt. Er sagt, es ist wichtig, dass man früh anfängt. Deshalb haben wir in der vorigen Legislaturperiode ein Kinderbildungsgesetz gemacht: weil Bildung in sehr frühen Jahren beginnt, auch wenn diese Bildung unter Umständen anders aussieht als die schulische Bildung der späteren Zeit.

Was wird da zugrunde gelegt? Das Wichtigste sind Identität und Sozialkompetenz. Das sind wohl die wichtigsten Entwicklungen im Alter zwischen sechs und zehn Jahren, um die es hier geht. In der Grundschule werden die Identität durch Bezugspersonen und Selbstwahrnehmung sowie die Sozialkompetenz durch Wahrnehmung des anderen in unterschiedlichen Bezügen gefördert.

Und das geschieht auf der Grundschule mit Lehrinhalten, zunächst einmal mit der Ausbildung der Sprachkompetenz ganz schlicht im Sprechen, Lesen und Schreiben. Bis 2006 waren die Lehrerinnen und Lehrer mit dem Sprachproblem alleingelassen. Erst seitdem die vorige Regierung Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderung eingeführt und einen Anfang gesetzt hat, ist das grundsätzliche Problem „Wie geht man mit der Vielsprachigkeit und

der nichteinheitlichen Sprache im Unterricht um“ zumindest als Thema angegangen worden.

Dazu kommen Rechnen, Zählen, Messen, Welterfahrung in Zeichensystemen und das Kennenlernen begrifflicher Räume und theoretischer Wirklichkeiten.

Schließlich geht es um das Kennenlernen des Lebensraumes, des unmittelbaren Umfeldes in Sachkunde, Heimatkunde, Geschichte in Geschichten.

Die religiöse Dimension gehörte zweifelsohne auch dazu. Noch vor 150 Jahren war die Religion sogar der Kernbestandteil des Elementarunterrichts, an dem sich alle anderen Fächer orientierten. Es geht dabei um das Kennenlernen der Grundgeschichten des Glaubens, der Festtraditionen und auch der Bräuche im Jahreskreis, womit sich Religion und Kultur treffen.

Auch Bewegung, also Tanzen, Sport, Körperbeherrschung, ist natürlich wichtig.

Ganz zentral ist die musische Bildung, die Entwicklung der Kreativität. Das geht über Malen und Basteln, die über vier Jahre in eine künstlerische Form geführt werden. Ganz wichtig – in Praxis und Ausbildung bisher aber vernachlässigt – ist das gemeinsame Singen, die musikalische Praxis. Wir haben 2007 mit dem Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ ein international beachtetes Projekt gestartet, das nicht versanden darf. Singen, Tanzen, Musizieren, Malen und Basteln sind mindestens so wichtige Bildungsinhalte wie das, was man in der Grundschule für die Kernfächer hält.

Am besten gelingt gute Bildung der kleinen Kinder im Nahraum, in der vertrauten Umgebung des Dorfes, des Stadtteiles – und am besten mit denselben und nicht mit oft wechselnden Bezugspersonen. So werden den Kindern Wurzeln gegeben, damit sie später umso besser Flügel ausbilden können. Deshalb ist räumliche Nähe so wichtig – nicht wegen der Unannehmlichkeiten des Nahverkehrs. Und deshalb brauchen die Kinder zwischen sechs und zehn Jahren persönliche Bindung, die Bezugspersonen in der Schule und die Überschaubarkeit des Lebensraumes. So interessant und hoffnungsvoll neue pädagogische Modelle für die Grundschule auch sein mögen: In keiner anderen Schulform kommt es so sehr auf Bezugspersonen an. Das kleine Kind lernt zuerst und vor allem für die Anerkennung durch diese Bezugspersonen.

Ich habe das bei meinen eigenen Kindern so erlebt und bin den Lehrerinnen und Lehrern bis heute dafür dankbar – vor allem übrigens dafür, dass sie die Kinder – ich sage das mal so einfach – „geliebt“ haben, auch wenn das vielleicht keine messbare pädagogische Kategorie ist.

In der Grundschulpädagogik gelten eigene Regeln, die nicht mit denen der Schulen des Sekundarbereichs vergleichbar sind. Deshalb muss die Ausbil

dung einer ganz eigenen Pädagogik des frühen Kindesalters gelehrt werden. Sie hat eher mit der Frühpädagogik in den Kindergärten zu tun als mit den Anforderungen der Sekundarstufen I oder II. Die Verbindung von Grund- und Hauptschullehrämtern hatte wohl immer mehr mit der Einsetzbarkeit der Lehrer zu tun als mit den spezifischen Anforderungen der Grundschule.

Es war ein historischer Fehler, dass die Regierung Rau 1980 in Nordrhein-Westfalen die Pädagogischen Hochschulen kurzerhand in die Universitäten integrierte. Sie hätten mit den PHs Zentren der frühen Pädagogik entwickeln und ausbilden können.

Meine Damen und Herren, wir sprechen hier über 656.000 Kinder an 3.173 Grundschulen. An diesen Schulen unterrichten 40.500 Lehrer. Von diesen Lehrern sind über 90 % Frauen. In den letzten Jahren war allerdings ein dramatischer Rückgang zu verzeichnen. Wir haben vorhin gehört, dass es in den letzten zehn Jahren einen Rückgang um 17,6 % von 796.000 auf 656.000 Grundschüler gab.

In vielen Dörfern reichen die Zahlen künftig nicht mehr für den Erhalt einer Schule aus. Die dramatischen demografischen Veränderungen führen zu einem weiteren deutlichen Rückgang der Schülerzahlen. In einigen bisher geburtenstarken Gebieten wird es in den kommenden zehn Jahren sogar einen Rückgang von über 25 % geben.

Die Attraktivität eines Dorfes oder eines Stadtteils hängt aber wesentlich von der Existenz von Kindergärten und Grundschulen ab. Wir wollen die Schule im Dorf lassen. Deshalb haben wir uns während der Verständigung des letzten Jahres mit den Grundschulen beschäftigt. Sie sind Bestandteil des Konsenses. Vor allem auf Drängen der CDU sind die Grundschulen in die Vereinbarungen aufgenommen worden.

Zur Lage: In der Ziffer 8 des Konsenses wird vom Ziel eines wohnortnahen Schulangebotes ausgegangen. Ausdrücklich wird zwischen Primarbereich und Sekundarbereich unterschieden. Das heißt, um dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ Rechnung zu tragen, wollen wir wohnortnahe Grundschulstandorte möglichst erhalten. Als Mittel dafür werden Teilstandortlösungen und jahrgangsübergreifendes Lernen genannt.

Ein Ausbau des Sozialindexes – also der stellenmäßigen Anrechnung besonders schwieriger Situation – und ein künftiger Inklusionsindex – also die Anerkennung besonderer Aufwendungen für Kinder mit Behinderungen – werden eigens genannt. Von der Senkung des Klassenfrequenzrichtwertes auf 22,5 haben wir vorhin schon gehört.

In der Anhörung zum Schulgesetz vom 4. Oktober wies der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Beckmann, auf die Expertise seines Verbandes zum Erhalt von Grundschulstandorten hin und forderte, alles für den Erhalt wohnortnaher

Grundschulen zu tun. Die Landeselternschaft der Grundschulen forderte bei gleicher Gelegenheit mit Nachdruck den Erhalt kleiner Grundschulstandorte „in dünn besiedelten Gebieten“ und schließlich Klassen von minimal zwölf Schülern.

Am 20. Oktober haben wir dann hier im Plenum einen Entschließungsantrag beschlossen. Darin stellen wir die kommunal-staatliche Verantwortungsgemeinschaft für den Schulerhalt fest. Das wird vor allen Dingen durch die kommunale Klassenrichtzahl erreicht. Dabei geht es um Grundschulverbünde und die Fixierung einer Gesamtzahl von

92 Schülern – als Mindestgröße für eine selbstständige Grundschule. – Auf diese Dinge wird mein Kollege Klaus Kaiser gleich noch eingehen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept vorzulegen und die gesetzlichen Regelungen vorzubereiten. Das war ein Durchbruch für die Grundschulen in diesem Land, wozu am 13. Dezember 2011 Eckpunkte veröffentlicht wurden.

Zunächst einmal möchten wir uns für die weitestgehende Umsetzung dessen bedanken, was wir im Konsens festgelegt und in der Entschließung vom 20. November vereinbart hatten.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Die Fraktionen des Schulkonsenses arbeiten das Thema fair ab. Auf einzelne Themen und Verbesserungswünsche und auch auf Diskussionsnotwendigkeiten wird Klaus Kaiser gleich noch eingehen.

Dass die Festlegung auf die Zahl der Grundschulen einer Kommune allein auf der Grundlage unterschiedlicher Flächenzuschnitte der Gemeinden angemessen ist, möchte ich allerdings infrage stellen. Ergänzend wäre ein Flächenindex notwendig, der die Strecken, die zum Erreichen der nächsten Grundschule erforderlich sind, berücksichtigt.

Wir plädieren für einen solchen Flächenindex, der parallel zum Sozialindex gelten sollte. Das Gebiet, das von einer Grundschule abgedeckt wird, soll als Berechnungsfaktor in die Schulgenehmigungspraxis eingehen, um nach Möglichkeit weite Wege zu vermeiden. Das betrifft natürlich vor allem ländliche Räume, aber nicht allein, sondern ebenso ländlich gelegene Stadtteile von Großstädten.

Meine Damen und Herren, wir wollen die Grundschule vor Ort. Wir sind sicher, dass eine angemessene Pädagogik mit hohem Standard bei der individuellen Förderung auch und gerade in kleinen Grundschulen und sogar in jahrgangsübergreifenden Klassen gut gelingt. Wir wollen, dass das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ weiter gilt und nicht, dass es auf den Dörfern nur noch heißt: „Kurze Beine – dicke Autos“.

Wir freuen uns, wenn unser Einsatz für die Grundschule vor Ort über den Schulkonsens und unsere gemeinsame Entschließung über die Eckpunkte in

ein Gesetz mündet, das zu einem Erfolg für die Kinder unseres Landes wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Sternberg. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Link.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Sternberg, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ich halte es an einer Stelle mit Ihrem Landesvorsitzenden Herrn Dr. Röttgen: Der Konsens ist ein Gesamtkunstwerk. – Wir sollten nicht reklamieren, wer welchen Aspekt des Konsenses erarbeitet und wer wofür gestanden hat. Wir sind alle drei in die Beratung gegangen und haben ein gutes Ergebnis vorgelegt. Wir alle drei können mit dem Ergebnis hoch zufrieden sein. Das sollte man anfangs noch einmal erwähnen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Grundschule einen extrem hohen Stellenwert hat. Das hat sie tatsächlich: Sie ist der Startpunkt schulischer Bildung. Das haben Sie gesagt.

Trotzdem will ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen: Grundschule ist nicht der Beginn institutioneller Bildung. Bildung fängt in der Familie an; das ist klar. Aber dort, wo Institutionen Bildung transportieren sollen, sind aus unserer Sicht ganz deutlich der Kindergarten und die Kinderbetreuung im frühkindlichen Bereich zu nennen. Wir sollten alle dafür sorgen, dass dort die Übergänge zwischen den verschiedenen Institutionen stärker in den Blick geraten, keine Bildungsbrüche entstehen und dass die Bildungskette in ihrer Gesamtheit in den Blick genommen wird. Wir sollten – auch das möchte ich als Vorbemerkung verstanden wissen – dafür sorgen, dass dort Kinderbildung drin ist, wo zum Beispiel „Kinderbildungsgesetz“ drüber steht.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE] und von Gunhild Böth [LINKE])

In der Leichtathletik gilt: Ein guter Start ist die Basis für ein erfolgreiches Rennen. Versteht man die Grundschule als Startpunkt für schulische Bildung, ist für uns wichtig: Die Grundschule hat einen überragenden Stellenwert. Sie ist der Grundstein für Bildungserfolg junger Menschen. Wir können miteinander froh und stolz darauf sein, dass sich die Grundschulen in NRW seit Jahren als Vorreiter moderner Pädagogik verstehen und seit Jahren beispielsweise individuelle Förderung in heterogenen Gruppen praktizieren. Davon kann das gesamte Schulsystem lernen. Wir brauchen die Grundschulen an der Stelle nicht besser zu machen; da sind sie bereits gut. Nicht zuletzt internationale Vergleichsstudien belegen zu unserer Freude ja die

hohe Qualität der Arbeit der Lehrkräfte an den Grundschulen in NRW. Darauf lässt sich aufbauen.