Sondern wir brauchen eine vernünftige Diskussion darüber: Von wem geht eine Gefährdung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus und von wem nicht? Und wie sorgen wir dafür, dass diejenigen, die tatsächlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen, in einer rechtsstaatlichen Art und Weise verfolgt werden?
Glauben Sie tatsächlich, dass dieser „Club der grauen Herren“, wie Die Linke von „Spiegel Online“ vor einigen Wochen noch bezeichnet wurde, eine so reale, so konkrete Gefahr für die freiheitlichdemokratische Grundordnung ist, wie Sie es gerade an die Wand gemalt haben?
Freuen Sie sich nicht zu früh. Ich will Ihnen eines ganz klar sagen: Es gibt in Reihen der Linkspartei natürlich Mitglieder mit verrückten Ideen.
Es gibt genügend Leute, die schon dazu aufgerufen haben, die Sanktionen gegen Syrien oder den Iran aufzuheben.
Herr Sagel, Ihnen persönlich will ich das sowieso nicht unterstellen und Ihrer Fraktion auch nicht. Ich will nur sagen: Es gibt genügend Leute in Ihrer Partei, die verrückte Ideen haben. Aber verrückte Ideen sind nicht per se eine konkrete Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Nach diesem kurzen Vorspann will ich eindeutig sagen: Wir müssen in der notwendigen Offenheit in die Debatte einsteigen. Es geht nicht nur – das habe ich schon an verschiedener Stelle betont – um
die Frage, wie die Verfassungsschutzbehörden arbeiten, sondern auch darum, wie die parlamentarische Kontrolle aussieht. Hat das Parlament ausreichende Kontrollrechte? Es sieht stark danach aus, dass es umfangreiche Kontrollrechte gibt. Das teilen, glaube ich, viele von Ihnen. Aber werden diese Kontrollrechte auch in einem ausreichenden Maß genutzt? Da haben wir noch Baustellen vor uns, was zum Beispiel die Öffentlichkeit oder die Transparenz bei den Verfassungsschutzbehörden angeht.
(Rüdiger Sagel [LINKE]: Was macht denn der Kontrollausschuss hier eigentlich? Da sind Sie doch drin!)
Das ist tatsächlich eine Baustelle – wir haben das an verschiedenen Stellen schon besprochen –, die vor uns liegt. Wir müssen in die Debatte einsteigen: Wie bekommen wir eine stärkere Transparenz hin?
Die Unterstellungen und die Vorschläge, die von der Linken bisher gekommen sind, sind da nicht unbedingt zielführend gewesen. Denn sie haben letztes Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht, der davon ausging, einfach die Quoren für die Wahl ins PKG zu senken und das Wahlverfahren ein bisschen umzumodeln. Das wurde der Stellung, die das Parlamentarische Kontrollgremium aufgrund seiner weitreichenden Kontrollbefugnisse hier in Nordrhein-Westfalen hat, nicht gerecht.
Das PKG hat eine besondere Stellung. Es ist ein hoch geschützter Rahmen – aus guten Gründen, weil es teilweise um die reale Gefährdung von Leben gehen kann. Insofern liegt da noch eine ganze Menge vor uns. Das sollten wir in aller Nüchternheit debattieren. Es darf keinen Zweifel daran geben – insofern bin ich sehr dankbar, dass wir das in dieser Debatte festgestellt haben –: Der Verfassungsschutz darf kein Wurmfortsatz des Parlaments sein. Der Verfassungsschutz muss sich auf rechtsstaatlichem Boden bewegen,
auf rechtsstaatlichem Boden arbeiten. Sobald es Zweifel daran gibt, gehören diese Zweifel auf den Tisch und müssen Gegenstand einer parlamentarischen und einer öffentlichen Debatte werden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bolte. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Engel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte den Appell unseres Innen- und Verfassungsschutzministers Jäger aufgreifen und gegen Ende der Debatte zur Sachlichkeit und zur Angemessenheit zurückkommen.
Worüber reden wir eigentlich? Was ist die Basis, was ist das Motiv? Wir reden immer über die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie beschreibt die Kernstruktur unseres Gemeinwesens, unserer Demokratie. Sie beschreibt die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertevorstellungen, auf denen die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland beruht. Ihre grundsätzliche Anerkennung ist eine notwendige Bedingung für die Teilnahme am politischen Leben. Ausdrücklich gilt dies insbesondere im Falle politischer Parteien, die andernfalls verboten werden können.
Weil das nicht jedem so geläufig ist – wir alle haben einen Amtseid geschworen, der eine oder andere ist in Organisationen tätig, wo er auch auf die Basis, auf unser Grundgesetz, auf unsere Verfassung verpflichtet wurde –, noch einmal die Prinzipien, damit sie im Parlamentsprotokoll auftauchen: Welche Prinzipien sind das im Detail?
Es zählen dazu: das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen; die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht; das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition; die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung; die Unabhängigkeit der Gerichte; der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und last but not least die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
Aber ich möchte noch einmal auf Art. 1 und Art. 20 hinweisen, in denen Grundsätze festgelegt sind, die gemäß Art. 79 Abs. 3 der Ewigkeitsgarantie unterliegen. Das heißt, sie können gar nicht beseitigt werden.
Mit dieser Information schließe ich mit einem Appell an Die Linke und wiederhole fast das, was der Innenminister gesagt hat. Klären Sie Ihr Verhältnis zu den Gruppen und Organisationen, mit denen Sie zusammenarbeiten und denen Sie qua Satzung auch noch besondere Rechte einräumen! Denn diese Gruppen und Grüppchen oder Vereinigungen haben den Anlass dafür gesetzt, dass der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen, wenn auch in einem ganz kleinen Ausschnitt – mir war das, Herr Jäger, wenn ich Sie richtig verstanden habe, nicht bekannt: eine viertel Stelle –, das zuständige Organ, das unsere Verfassung zu schützen hat, das beobachtet.
Sie haben es in der Hand, wenn Ihr Verhältnis zu diesen Gruppen geklärt ist und Sie sich von diesen Gruppen getrennt haben, dass Sie in keinem weiteren Verfassungsschutzbericht mehr auftauchen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Conrads das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauerinnen, liebe Zuschauer! Zunächst fast schon einen Dank an Herrn Orth, weil er das präsentiert hat, was man klassisch Zirkelschluss nennt: Die Linke muss vom Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das hat Herr Orth gerade gesagt und noch einmal vorgelesen, was der Verfassungsschutz über Einzelne von uns angeblich sagt
oder die „BILD“-Zeitung über uns sagt, und deswegen müssten wir vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das finde ich, gelinde gesagt, überhaupt nicht nachvollziehbar. Aber es ist eine klassische Logik der FDP.
Sie haben offenbar die Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive – an vielen Stellen noch nicht verstanden, wie Sie es gerade präsentiert haben. Aber gut, das können wir auch im Rechtsausschuss noch diskutieren.
Ich muss vorausschicken: Wir haben die Aktuelle Stunde, wie wir finden, völlig zu Recht beantragt, weil rausgekommen ist, dass Abgeordnete auf Bundesebene und von Länderparlamenten vom Verfassungsschutz beobachtet werden – auch, wie Nie
dersachsen eingeräumt hat, mit nachrichtendienstlichen Methoden. Dann ist es unser gutes Recht, das hier zu thematisieren, weil das einen empfindlichen Eingriff in die Abgeordnetenrechte darstellen würde.