Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

Richtig ist doch: Jede Hochschule kann ihre eigenen Kriterien festlegen. Das ist das große Problem; denn das Chaos wurde mit dadurch produziert, dass es – die Computerfirma will ich nicht in Schutz nehmen –, natürlich schwierig ist, mit allen Kriterien, die jede Hochschule für sich festlegt, umzugehen. Es ist unstrittig, dass die Chaos produziert haben. Das ist aber auch gar nicht die Frage.

Wenn ich nämlich als Softwareunternehmen ein Programm für irgendjemanden machen soll, muss ich mir als Allererstes die Frage stellen: Wie funktionieren die Anschlüsse in dem Programm, das die Hochschule hat, für die ich das machen soll?

Dass jede Hochschulen andere Anschlüsse hat und jede vor sich hinwerkelt, als säße sie auf einer einsamen Insel, wissen wir auch. Das ist sicherlich auch nicht gut.

Mir aber stellt sich die Frage, ob nicht das Setzen eigener Kriterien insgesamt überhaupt einmal in Frage gestellt werden muss. Denn was bedeutet das: Muss ich besondere Kriterien erfüllen, wenn ich an die Universität Köln will, aber andere, wenn ich an die Universität Bonn will? Das scheint mir zum Teil alles sehr dubios zu sein.

Wenn das alle Hochschulen anders machen, besteht in Zukunft das Problem: Wenn Hochschulen etwas verändern, muss natürlich auch am System wieder etwas geändert werden, sodass das zu einer neverending Story wird.

Ich frage mich natürlich: Warum kann es nicht gemeinsame Kriterien aller Hochschulen geben, auf die sich dann die Hochschulen verständigen, sodass man in einem gemeinschaftlichen Prozess irgendwann einmal klärt, welche Zugangsvoraussetzungen man unabhängig davon braucht, an welcher Hochschule man studiert? Es kann ja nicht so sein, dass sich die, die sich für eine Hochschule interessieren, auch noch damit auseinandersetzen müssen, ob sie passgenau auf die Kriterien, die entwickelt worden sind, zutreffen, sondern wir alle miteinander haben im Ausschuss gesagt: Die zukünftigen Studierenden sollen sich eigentlich darauf vorbereiten, einen passgenauen Studiengang zu finden, statt sich noch irgendwie selber für die Hochschulen passend zu machen. Das kann doch nicht Sinn und Zweck des Kriterienkatalogs sein.

Für meinen persönlichen Geschmack ist schon viel zu viel Geld für ein wenig professionelles Verfahren ausgegeben worden. Daran muss etwas geändert werden. Nur: Dass jetzt die Alternative der FDP, den Hochschulen ihr Präferenzsystem zu belassen und sie nicht dazu zu verpflichten, das zu nutzen, ein Weg ist, damit das besser wird – dann haben wir wieder mehrere Systeme nebeneinander –, sehe ich nicht so. Wir müssen im Ausschuss noch einmal etwas gründlicher diskutieren, wohin wir mit dem System eigentlich hinwollen, ob wir es tatsächlich so freischwebend lassen, wie es zurzeit ist, oder ob die Kriterien nicht noch einmal geändert werden sollten. – Danke.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können mir wirklich glauben, dass ich über den Stand des dialogorientierten Serviceverfahrens verärgert bin. Es

wäre ein Gewinn für die Studierenden und im Übrigen auch für die Hochschulen, wenn wir ein bundesweit einheitliches Verfahren für die zulassungsbeschränkten Studiengänge hätten. Das wäre eine enorme Erleichterung für beide Seiten.

Wir müssen aber alle gemeinsam zur Kenntnis nehmen, dass das Verfahren ein paar technische Schwierigkeiten hat und länger dauert. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass wir zum Wintersemester 2013/2014 für den doppelten Abiturjahrgang ein Verfahren haben, das wirklich läuft.

Ich habe deshalb die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses kontinuierlich über den Stand des Verfahrens informiert. Bereits im letzten Jahr habe ich mit der Sprecherin und dem Sprecher der Landesrektorenkonferenzen beraten, wie wir am besten vorgehen können. Wir sind uns alle einig: Es wäre besser, wir hätten ein bundesweit funktionierendes Onlineverfahren für die zulassungsbeschränkten Studiengänge.

Wir waren uns aber auch einig, dass ein solches Verfahren einen Probebetrieb benötigt. Wir können es nicht erstmalig im laufenden Betrieb in Nordrhein-Westfalen ausprobieren, sondern wir müssen zunächst Erfahrungen sammeln. Natürlich müssen auch Hochschulen aus Nordrhein-Westfalen beteiligt sein.

Deswegen prüfen wir gemeinsam mit den Hochschulen gerade, bei welchen Hochschulen das technisch überhaupt geht. Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Wir befinden uns mit den Hochschulen in enger Abstimmung. Wenn es nämlich möglich ist, dann wollen wir uns an diesem Probebetrieb beteiligen. Parallel aber arbeiten wir mit den Hochschulen daran, das bestehende System zu vereinfachen und zu verbessern, sodass wir das, was mit dem bestehenden System noch möglich ist, wirklich mitnutzen.

Deswegen stimme ich dem Kern des Antrags der FDP zu: Es darf nicht zu einem Kompetenzgerangel kommen, sondern wir müssen alle gemeinsam mit den Hochschulen daran arbeiten, das bestehende System zu verbessern. Es geht uns allen, so denke ich, um die zukünftigen Studierenden und deren Eltern. Die brauchen die Sicherheit, dass diejenigen, die bei uns studieren wollen, zeitnah eine Zusage bekommen, zeitnah ins System hineinkommen können.

Es gibt Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die ohne ein solches gemeinsames System klarkommen mussten. Diese Erfahrungen werden wir weiter nutzen.

Wir wollen, dass auch für den doppelten Abiturjahrgang ein Verfahren bereitgestellt wird, das eine möglichst schnelle Zusage des Studienplatzes ermöglicht. Wir sind aber auf den bundesweiten Zusammenhang angewiesen. Wir werden in Nordrhein-Westfalen im Sinne der Studierenden das tun,

was dort möglich ist. Deswegen verstehe ich Ihren Antrag auch als eine Unterstützung für das, was wir bereits auf den Weg gebracht haben, was wir im Weiteren tun, und freue mich auf die Debatte über die Details im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/3773 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

5 Verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern

soll in Nordrhein-Westfalen kein Lippenbekenntnis bleiben

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3765

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Akbayir von der Fraktion Die Linke das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meiner Rede das Zitat von Viktoria Nawrath vom Bundesverein der Frauenhauskoordinierung voranstellen: „Engagement ist da, aber es reicht nicht aus.“

Ich befürchte, das entspricht genau den politischen Aktivitäten zur Lösung der Frauenhausfinanzierung der jetzigen Regierung, die wir hier in NRW verfolgen dürfen. Deshalb legen wir heute diesen Antrag vor, mit dem wir erneut auf die desolate Finanzierungssituation in den Frauenhäusern hinweisen und die völlig unzureichenden Richtlinien zur Finanzierung der Frauenhäuser heilen wollen.

(Beifall von der LINKEN)

Noch einmal zur Erinnerung: Seit der Streichung der vierten Personalstelle in den Frauenhäusern unter CDU und der FDP im Jahre 2005 dreht sich der politische Diskurs entscheidend um die Sozialarbeiterinnenstelle. SPD und Grüne haben sich das Thema auf die Fahne geschrieben. Trotzdem passierte erst einmal nichts.

Wir haben im August 2010 mit unserem Antrag an die Einlösung erinnert – aber vergeblich. Auch zum Nachtragshaushalt 2010 haben wir eine finanzielle Aufstockung gefordert – wiederum erfolglos. Letztlich mussten die Betroffenen bis Mitte 2011 warten, da erst dann die Gelder bereitgestellt wurden. Die problematische finanzielle Unterversorgung der Frauenhäuser wurde damit aber keineswegs gelöst. Auch wenn die Regierungsfraktionen uns das „als erste finanzielle Verbesserung“ verkaufen wollen, sage ich: Sie sind es keineswegs. Ich erkläre Ihnen auch genau, warum: Das, was an dieser Stelle nicht gesagt wird, ist, dass die Richtlinien zur Finanzierung der Frauenhäuser lediglich eine pauschalierte Unterstützung in Bezug auf die Personalkosten der vom Land geförderten Stellen vorsehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich einen kurzen Hinweis zu unserem Antrag geben. Auf Seite 2 ist uns ein Tippfehler passiert. Da ist von einer Landesfördersumme von 40 % die Rede. Richtigerweise muss es „60 %“ heißen. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, wir werden das auch noch einmal im Frauenausschuss zur Kenntnis geben.

Meine Damen und Herren, der Zuschuss in 2012 fiel in einer Höhe von 8.131.500 € aus. Das sind lediglich 60 % der Personalkosten. Und dies betrifft nicht einmal das gesamte Personal. Die Realität ist, dass sich die Finanzierung der Frauenhäuser nach wie vor als hochproblematisch darstellt. Neben der Landesförderung müssen die Gelder über kommunale Förderungen, Tagessätze oder Spenden beschafft werden, um alle Kosten des Frauenhauses – also auch die weiteren Personalkosten, Mieten, Verwaltungskosten, Sachmittel, laufende Kosten usw. – zu decken. Das ist dem Ministerium insgeheim auch bekannt. Zitat vom 8. Juli 2011: „Diese Mischung macht die Finanzierung für die Träger aufwendig und schwer kalkulierbar. Es fehlt an einer Gesamtverantwortung.“ – Also wird es auf die Kommunen geschoben. Aber wie soll eine freiwillige Finanzierung durch die Kommune erfolgen, wenn auch hier kein Geld da ist, wenn alles aus Schulden finanziert wird?

Nur einmal am Rande: Die Verschuldung der Kommunen liegt bei 57 Milliarden €. Davon sind allein rund 20 Milliarden € Kassenkredite. Es erscheint mir unverantwortlich, an dieser Stelle die Kostendeckung den Kommunen zuzuschieben. Dazu sagt – ich zitiere – das Ministerium: „In Zweifelsfällen verbleiben Kosten bei den Frauenhäusern.“ – Ich ergänze: Das Ganze bleibt bei den Kommunen.

Diese politische Haltung, meine Damen und Herren, ist für uns Linke unverantwortlich. Deshalb unterstützen wir auch ausdrücklich das Anliegen der Frauenhäuser, ein bundesweites Frauenhausfinanzierungsgesetz zu schaffen. Dabei wird der

Schwarze Peter aber erst Recht hin und her geschoben. Deshalb wollen wir mit einem kleinen

Schritt an den Richtlinien zur Finanzierung der Frauenhäuser ansetzen und diese anpassen, damit der finanzielle Druck erst einmal herausgenommen wird. Daneben müssen wir uns aber auch selbstverständlich weiter mit einer gesetzlichen Regelung für die Frauenhausfinanzierung beschäftigen.

Wir möchten alle Fraktionen einladen, diesen Schritt zu gehen. Lassen Sie uns gemeinsam zu einem erfolgreichen Ergebnis kommen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Akbayir. – Ich gebe nun das Wort dem Herrn Kollegen Exler für die CDU-Fraktion. Im Konzert von fünf Kolleginnen, die zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen, spricht ein Kollege. Viel Erfolg, Kollege Exler.

(Heiterkeit)

Sehr geehrter Herr Präsident Uhlenberg! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Tribüne! Ich weiß, dass es sich hierbei um ein sensibles Thema im Sinne des Schutzes von Frauen und deren Kinder handelt, für die der Staat die Verantwortung trägt, dass sie sicher leben können. Dies nimmt das Land Nordrhein-Westfalen – insbesondere auch seit 2002 mit dem Gewaltschutzgesetz und mit dem § 34 a Polizeigesetz, betreffend häusliche Gewalt – auch priorisiert und personalintensiv bei der Polizei, den Jugendämtern und Beratungseinrichtungen besonders wahr. Hier kann ich erwähnen, dass der Schutz der Opfer und der Blick auf Opfer, unabhängig von der Strafverfolgung, ausgeprägt berücksichtigt werden.

Auch unter der gut geführten CDU/FDP-Regierung wurde dieses Ziel nicht aus dem Auge gelassen. Es hat sich aber auch in den vergangenen zehn Jahren gezeigt, dass das Problem der Gewalt nicht am Schreibtisch gelöst werden kann, sondern dass alle in der Gesellschaft dieser begegnen müssen.

Das Ziel, dass Frauenhäuser nicht mehr gebraucht werden, wurde aus meiner Sicht nie infrage gestellt. Der Bedarf ist auch heute noch aus den verschiedensten Gründen erforderlich und auch unumstritten.

Zur Finanzierung wurde im Fachausschuss am 2. Dezember 2011 von Frau Ministerin Steffens bekanntgegeben, dass selbst in 2011 – man höre und staune! – nicht alle Mittel von den 62 Frauenhäusern in NRW ausgeschöpft bzw. beantragt wurden, um die vierte Stelle wieder einzurichten, und dass bis zum Dezember 2011 – sage und schreibe – 1,75 Millionen € in der Kasse von Frau Ministerin Steffens liegengeblieben sind. War also doch kein Bedarf vorhanden?

(Ministerin Barbara Steffens: Quatsch!)

Erst letzte Woche konnte Frau Ministerin das relativieren. Was die Ministerin uns aber noch nicht beantwortet hat, ist die Frage: Was hat sich denn tatsächlich durch die vierte Stelle wieder verbessert? Gibt es dadurch weniger Abweisungen von Frauen in den Frauenhäusern oder überhaupt eine Verbesserung für die Frauen? Sind nicht die Belegungszahlen in den Jahren gleichgeblieben? Hier sind viele Fragen – auch aus meiner Sicht – offengeblieben.

Ich möchte daran erinnern, dass wir beim Schutz der Frauen, Mädchen und Jungen schon viel weiter sind, als dies durch die heute eingegangene Kleine Anfrage der Linken, nämlich die Anfrage 1450 zum Thema „Frauenhausfinanzierungsgesetz“, zu genau dem gleichen Punkt hinterfragt wird. Da stellt sich die Frage: Wozu soll das dienen? Doppelt gemoppelt hält besser, oder was haben sich die Linken dabei gedacht? Diese Anfrage ist überflüssig wie ein Kropf.

Ich möchte daran appellieren, dass wir über den hochkomplexen Bereich der Finanzierung sprechen, der sich aus den Querschnittsfinanzierungen aus ganz Deutschland zusammensetzt: SGB VIII,

SGB II, SGB XII. Dann haben wir die Kreise, Städte, Fördervereine, Spenden und Sponsoren. Das Land alleine übernimmt schon einen hohen Anteil, weil die Aufgabe wichtig ist. Aber nochmals: Es muss auf Bundesebene geklärt werden, und nur dort wird es auch weitergehen.