Unser aller Respekt und Anerkennung muss auch den Frauen und Männern gelten, welche sich der Herausforderung einer Hebammen- bzw. Entbindungspflegerausbildung stellen.
Aus der Bindungsforschung wissen wir auch um die prägende Bedeutung insbesondere der ersten drei Lebensjahre der Kinder. In diesem Zeitraum leistet das interdisziplinär angelegte Ausbildungswesen sowie die berufliche Praxis unserer Hebammen und Entbindungspfleger außerordentlich wertvolle gesamtgesellschaftliche Arbeit.
Hebammen und Entbindungspfleger sind auch dann mit Hilfeleistungen gefordert, wenn ein Schwangerschaftsabbruch, eine Fehl- oder Totgeburt einen tiefgreifenden Einschnitt in das bisherige Leben einer Frau bzw. eines Paares bedeutet. Hier ist von ihnen außerordentlich einfühlsame, stärkende und gefühlvolle Betreuung zu erwarten.
Zu den neuen wichtigen Herausforderungen gehören zum Beispiel die Aufgabengebiete einer Familienhebamme: schulische Aufklärung, Familienplanung, Ernährungsberatung, alternative Behandlungsmethoden, die Geburtsbegleitung von bildungsfernen oder auch von suchtmittel-, gewalt- und missbrauchsgefährdeten Frauen und Mädchen und nicht zuletzt von solchen, die durch Gewalt oder Verfolgung traumatisiert sind.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Ausführungen feststellen, dass für uns als die regierungstragende Mehrheit hier im Hause die Hebammen und Entbindungspfleger in Nordrhein-Westfalen mit ihrer eigenständigen Primärversorgung ein bedeutendes Glied in einer umfassenden, interdisziplinären wie nachhaltigen Präventionskette sind. Deshalb sollten wir zeitnah den Vorschlag der EU-Kommission diskutieren, die schulischen Voraussetzungen den gestiegenen beruflichen Anforderungen anzupassen.
Eine Verflachung der Zugangsvoraussetzungen wäre gesundheitspolitisch ein riskanter Rückschritt. Um künftigem Personalmangel vorzubeugen, ist es unserer Auffassung nach der richtige Weg, zuvorderst die Arbeitsbedingungen zu verbessern und auch auf ein höheres Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz dieses Gesundheitsberufs hinzuwirken.
Demgegenüber dürfen in Pflegeberufen aber keine restriktiven Bildungs-K.-o.-Kriterien gelten – so die EU-Kritiker. Ich denke, hier besteht auch für uns weiterer Diskussions- und Handlungsbedarf; denn europaweit ist unter den Vorzeichen des BolognaProzesses eine zunehmende akademische Umstellung der Ausbildung auch von Hebammen und Entbindungspflegern zu beobachten.
rechte Vergütung ihrer Leistungen. Deshalb betrachten wir den Konflikt zwischen den Berufsverbänden und den Krankenkassen mit großer Aufmerksamkeit und berechtigter Sorge. Die Arbeitsbedingungen, eine schlechte Bezahlung und die dramatisch ansteigenden Kosten der Berufshaftpflicht lassen eine ganze Berufsgruppe um ihre Existenz bangen.
Dies ist auch anlässlich der Petition der Hebammen deutlich geworden, mit der sich der Deutsche Bundestag im Jahr 2010 befasste. Die damals seitens der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen sehen wir zwar als zunächst gut, aber keinesfalls als ausreichend an. Wir stehen da in engem Kontakt mit der SPD-Bundestagsfraktion.
westfälischen Landtags erreichten Petitionen, die sowohl die Fortbildungspflicht als auch die Vergütungs- und Versicherungssituation von Hebammen thematisierten. Gleichermaßen wurden hier die besondere Verantwortung und die Zuständigkeit auf der Bundesebene deutlich.
Selbstverständlich ist die Tarifautonomie ein verfassungsmäßig verankertes hohes Gut. Das ist auch gut so. Doch eine bundesweit auskömmliche, existenzsichernde Vergütungsgrundlage für die Hebammen und Entbindungspfleger ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass die Höhe der Aufwendungen für die Berufshaftpflicht immens gestiegen ist.
Strittig ist ferner die Zukunft der Finanzierung von Familienhebammen. Hier sind der Bund und die Krankenkassen in der Pflicht. Eine Finanzierung nach dem Jahre 2015 muss wasserdicht sein. Folgeregelungen zulasten der Länder schaffen dauerhaft keine ausreichende gesundheitspolitische Verlässlichkeit.
Meine Damen und Herren, das Land NordrheinWestfalen unterstützt die Weiterentwicklung des Berufsfelds Hebamme und Entbindungspfleger mit einem Modellprojekt und einem Studiengang. An einer kirchlichen Hochschule wird weiterer Studiengang landesseitig unterstützt.
Darüber hinaus ist die Novelle der entsprechenden Privatgebührenordnung vorgesehen. Bereits im September vergangenen Jahres erfolgte die Novellierung der Hebammengebührenordnung NordrheinWestfalen. Details und Weiterführendes sind der vorliegenden Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 3 zu entnehmen.
Was aber die entscheidenden Parameter der Einkommensentwicklung von Hebammen und Entbindungspflegern anbelangt, so sind der Bund und auch die Krankenkassen gefordert. Hier ist natürlich Unterstützung von allen Seiten wichtig und hilfreich.
Frau Bettina Wulff erneuerte anlässlich ihres Neujahrsempfangs der Partnerinnen und Partner von Diplomaten und Diplomatinnen am 13. Januar die
ses Jahres, dass ihr Interesse als Gattin des Bundespräsidenten auch den Familienhebammen gelte. Auch das ist unterstützend.
Ich komme zum Schluss. Wir werden uns auf jeden Fall im Rahmen der gegebenen, eng gesetzten, verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten auch weiterhin sowohl für den Ausbau als auch für das Vertiefen einer nachhaltigen Entwicklung dieses Berufsfelds und der dort engagierten Frauen und Männer einsetzen.
Dazu werden wir die auf der Bundesebene geplanten bzw. in Aussicht gestellten Maßnahmen eng begleiten und uns weiter insbesondere für eine gerechte Vergütung in Verbindung mit angemessenen Haftpflichtprämien nachhaltig engagieren – und das nicht nur anlässlich der Veröffentlichung des ersten Welthebammenberichts des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen 2011 und des internationalen Hebammentags, der am 5. Mai 2012 stattfindet. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Diskussion über die Situation von Hebammen sprechen wir über ein in höchstem Maße frauenpolitisches Thema. Denn diejenigen, die den Beruf der Hebamme ausüben, sind mit ganz wenigen Ausnahmen Frauen. Auch die Schwangeren und Gebärenden sind logischerweise Frauen; das liegt in der Natur der Sache. Gerade weil es sich um ein frauenpolitisches Thema handelt, ist es nicht wirklich ein Zufall, dass die Situation von Hebammen in Deutschland so prekär ist. Das hat auch etwas mit strukturellen Diskriminierungen von Frauen in unserer Gesellschaft zu tun.
Warum sonst steht ausgerechnet die Hebammenhilfe als einzige Leistung des Gesundheitswesens noch immer in der Reichsversicherungsordnung von 1911 anstatt im Sozialgesetzbuch?
Ende letzten Jahres gab es eine Anhörung im Bundestag zu einem Antrag der grünen Bundestagsfraktion zur Überführung der Hebammenhilfe in das SGB V und zur zeitgemäßen Ausgestaltung der Leistungen.
Zur zeitgemäßen Ausgestaltung gehört es aus unserer Sicht, zum einen die Hebammenhilfe als Betreuungsbogen von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, aber auch als Beschreibung
der Geburt als gesunder und nicht als krankheitsähnlicher Vorgang zu definieren. Aber es geht auch darum, die Ansprüche der Hebammenleistungen nicht nur für die Mutter, sondern auch für das Kind zu gewährleisten, zum Beispiel in Fällen von Adoption oder wenn die Mutter verstirbt.
Dieser Antrag befindet sich aktuell noch im Beratungsverfahren. Ich habe vorhin noch einmal in Berlin angerufen. Ich hoffe, dass die Beratungen in Berlin dazu führen, dass dieser Antrag im Bundestag auch eine Mehrheit findet.
Wie Sie wissen, fanden im letzten Jahr bundesweit Hebammenstreiks statt, auch in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen. Frau Gebhard nickt, war wahrscheinlich auch bei einem der Streiks dabei. Diese Streiks sind deshalb durchgeführt worden, weil die Hebammen von ihrer Arbeit leben können müssen und wollen.
Durch die Erhöhung der Haftpflichtprämien – ich denke, die Diskussion ist den meisten von uns bekannt – hat sich die finanzielle Lage der geburtshilflich tätigen Hebammen in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Wenn man sich allein den Zeitraum von 2003 bis 2010 anschaut, dann gibt es eine Steigerungsrate von 173 % für die Beleggeburten und von über 300 % für die Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe. Dass die Haftpflichtsumme in Zukunft noch weiter steigen wird, das wissen wir. Im Sommer 2012 steht wieder eine Steigerung um ca. 15 % an.
Diese Haftpflichtprämien steigen aber nicht deshalb, weil mehr Kinder bei der Geburt geschädigt würden, sondern sie steigen deshalb, weil höhere Versorgungsansprüche geltend gemacht werden. Die Vergütungssätze sind nicht entsprechend zu der Erhöhung der Haftpflichtprämien angehoben worden. Das führt dazu, dass viele Hebammen kein existenzsicherndes Einkommen mehr haben und gezwungen sind, neben ihrer freiberuflichen Hebammentätigkeit noch andere Tätigkeiten auszuüben, um sich überhaupt über Wasser halten zu können. Es gibt Angaben des Deutschen Hebammenverbands, die sagen, dass bereits rund 10 % der Hebammen bundesweit die Geburtshilfe niedergelegt haben, weil es sich nicht mehr lohnt, weil die Hebammen draufzahlen, anstatt daran zu verdienen.
Das führt auch dazu, dass Geburtshäuser geschlossen werden, auch in Nordrhein-Westfalen. Ich kenne das Beispiel aus meiner Heimatstadt Witten, wo im Sommer 2010 nach zehn Jahren das Geburtshaus geschlossen werden musste, weil die Hebammen aufgrund der hohen Haftpflichtprämien nicht mehr freiberuflich tätig sein konnten. Dann stellt sich auch die Frage, inwieweit das Recht der Frauen auf freie Wahl des Geburtsorts gewährleistet werden kann, wenn es dazu kommt, dass Geburtshäuser geschlossen werden müssen.
Ich finde, dass der Bundesgesundheitsminister an dieser Stelle in der Pflicht ist, sich für eine bessere Vergütung der Hebammen einzusetzen. Hier geht es auch darum, eine Lobby für Hebammen zu schaffen. Ich finde, da müssen wir die Bundesregierung in die Pflicht nehmen.
Frau Akbayir hatte gefordert, die Landesregierung sollte mehr unternehmen, um für die Hebammen etwas zu verbessern. Vielleicht können wir uns einmal darüber unterhalten, welche Handlungsmöglichkeiten Sie genau sehen. Denn die Handlungsmöglichkeit der Privatgebührenordnung haben wir bereits erfüllt. Die Ordnung ist angepasst worden, ist im letzten Jahr angehoben worden. Das war eine der sehr wenigen Stellschrauben, die das Land hat, und die haben wir bereits in die richtige Richtung gedreht. Da kann ich mich noch einmal bei unserer Ministerin Barbara Steffens bedanken. Denn ich weiß, dass sie sich sehr stark dafür eingesetzt hat, dass diese neue Privatgebührenordnung kommt.
Die Antwort auf die Große Anfrage gibt aus sehr unterschiedlichen Gründen, zum Teil auch, weil die Fragen nicht ganz präzise formuliert sind – das sagt zumindest der Hebammenverband aus NRW in seiner Stellungnahme –, wieder, dass die Zahlen nicht unbedingt verlässliche Angaben zur Situation in Nordrhein-Westfalen liefern.
Auch auf Bundesebene haben wir das Problem, dass systematisch erfasste belastbare Daten über die Versorgung der Hebammenhilfe, über Tätigkeitsschwerpunkte, über den Arbeitsumfang und über die regionale Verteilung bisher fehlen. Es hat in den letzten Jahren immer wieder Druck von der Opposition und von den Hebammenverbänden gegeben, dass es auf Bundesebene endlich eine Studie geben muss, die genau das erfasst.
Herr Kleff hatte schon darauf hingewiesen, dass genau diese Studie in Erarbeitung ist, dass die Studie sehr wahrscheinlich Ende Januar auch veröffentlicht werden wird. Ich finde, wir sollten uns diese Studie in den Fachausschüssen im Landtag – im Frauenausschuss und im Gesundheitsausschuss – noch einmal vornehmen und gerade im Hinblick auf die Situation in Nordrhein-Westfalen diskutieren.
Es hat vorletztes Jahr eine Onlinepetition des Deutschen Hebammenverbands gegeben, an der sich über 180.000 Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben. Damit war diese Petition eine der erfolgreichsten Petitionen – ich glaube, sogar die erfolgreichste Petition –, die es bisher gegeben hat.
In diesem Sinn, aber auch im Sinn des alternativen Nobelpreises, der im letzten Jahr an die berühmteste Hebamme der Welt, wie sie häufig genannt wird, Ina May Gaskin, verliehen wurde – ich habe einen Zeitungsbericht mitgebracht; vielleicht haben Sie es gelesen –, glaube ich, dass wir die Verantwortung für diese wichtige Arbeit der Hebammen, die auch
alle anerkennen und niemand bestreitet, ernst nehmen und eine Lobbyarbeit für die Hebammen machen müssen, damit sich bei der Vergütung für die Hebammen etwas verändert. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Einmütig kann ich zumindest bis hier in der Debatte zusammenfassen, dass alle Fraktionen die Wertschätzung für Hebammen deutlich sehen und mit der jetzigen Situation, sowohl den Haftpflichtprämien als auch den Einkommensverhältnissen von Hebammen, deutlich unzufrieden sind.
Ich glaube, ein Zeichen, dass Hebammen zurückgedrängt werden, ist die deutlich steigende Kaiserschnittquote, die meine Fraktion in den letzten Jahren auch immer wieder kritisiert hat. Mittlerweile erfolgt jede dritte Geburt in einem Operationssaal, ist also keine natürliche Geburt. Damit spielen Hebammen bei dieser Geburt im Operationssaal nur noch eine Nebenrolle.
Vor 20 Jahren lag der Anteil der Kaiserschnittgeburten bei uns noch bei 16,9 %, übrigens eine Quote, die die Nachbarn in den Niederlanden immer noch haben. Bei uns ist der Anteil kontinuierlich angestiegen, und wir sind auf einem europäischen Spitzenplatz und leider auch im Bundesland-Ranking auf einem der vorderen Plätze. Ich glaube, das kann Nordrhein-Westfalen nicht zufriedenstellen.
Wir haben die Landesregierung seinerzeit bereits aufgefordert, aufklärend tätig zu werden, sich mehr für Transparenz bezüglich auch der Risiken einer unnatürlichen Geburt einzusetzen. Ministerin Steffens hat sich ebenfalls öffentlich über diese Entwicklung besorgt gezeigt. Nur sind bisher noch keine entscheidenden Maßnahmen unternommen worden.