Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

(Beifall von Reiner Priggen [GRÜNE])

Ich empfehle Ihnen – Herr Witzel, Sie schütteln den Kopf; gehen Sie einmal vor das Haus – von CDU und FDP einen alten Leitspruch von Johannes Rau: „Sagen, was man tut, und tun, was man sagt.“ Bis vor wenigen Monaten gab es in diesen Fragen noch einen breiten Konsens. Der bewährte Vorsorgegrundsatz im Wasserrecht wurde zu Recht nicht angetastet.

Für meine Fraktion sage ich sehr deutlich: Wir bekennen uns ausdrücklich zu diesem Vorsorgegrundsatz. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Hier zu warten, bis das Kind in den Brunnen fällt, also erst die Kanäle zu überprüfen, wenn ein Schaden eingetreten ist, wie Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, gestützt auf die von Ihnen ja sonst so verschmähte Linksfraktion, es nun offenbar anstreben, ist unverantwortlich.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Meine Damen und Herren, mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den § 61a Landeswassergesetz nun streichen und die Abwasserentsorgung im Rahmen einer Funktionsprüfung stärker am Bundesrecht orientieren. Es geht uns damit vor allem auch um die Standsicherheit bei der Abwasserentsorgung. Die dafür vorgesehenen Kanäle dienen dazu, unsere

Fäkalien zu den Kläranlagen zu transportieren. Diese Kläranlagen funktionieren nur, wenn sie anständig versorgt werden und ausgelastet sind.

Herr Kollege Markert, möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Abruszat zulassen?

Von Kai Abruszat lasse ich bekanntlich immer gerne Zwischenfragen zu. Ich möchte diese Zwischenfrage aber gerne an das Ende meiner Ausführungen in der ersten Runde stellen. Ist das okay, Kai? – Dann machen wir das so.

Der Verordnungsermächtigung folgend haben wir nun auch einen Entwurf für eben eine solche Verordnung vorgelegt. Lieber Kollege Hovenjürgen, Sie sind ja mächtig gut drauf, Sie geben ja auch putzige Presseerklärungen heraus. Ja, an einer entscheidenden Stelle bietet diese Verordnung zwei Varianten an. Damit wollen wir bewusst Spielraum für die nun anstehenden Beratungen und Anhörungen schaffen. Das ist also kein Klamauk, was wir da vorhaben, das ist auch nicht deshalb so, weil wir nicht wissen, wohin wir wollen, sondern es ist das Angebot, in einer Anhörung den demokratischen Gepflogenheiten folgend weiten Spielraum zu bieten.

Ich bin guter Hoffnung, dass wir uns sachlich und fachlich einigen werden. Der Maßstab für uns Grüne ist dabei ein fairer Ausgleich von Interessen, die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und die Verlässlichkeit der Politik. – Herzlichen Dank.

Nun die Frage von Herrn Kollegen Abruszat.

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin, lieber Christian Markert, dass ich noch meine Frage stellen darf.

Sie haben, Herr Kollege Markert, gegen Mitte der Rede, als ich das erste Mal versucht habe, mich wegen einer Zwischenfrage einzudrücken, gesagt, die Prüfung sei notwendig, um das Grundwasser zu schützen. Wie bewerten Sie denn diese Ihre Aussage vor dem Hintergrund, dass Umweltminister Remmel in seinem Entwurf der Rechtsverordnung in der sogenannten Variante 2 – genauso wie CDU und FDP – vorgeschrieben hat, dass eine Prüfung nur notwendig sein soll, sofern Gefahrenlagen erkennbar sind?

Lieber Kai Abruszat, hier wird jetzt aus einem Verordnungsentwurf zitiert, auf den wir uns ja gemeinsam erst noch verständigen müssen. Ich habe eben auch gesagt, dass er Spielräume hat.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU] und von Bodo Löttgen [CDU] – Rüdiger Sagel [LINKE]: Aha!)

In der Frage schwingt aber noch etwas anderes mit, nämlich die Frage, ob überhaupt eine Gefährdung des Grundwassers gegeben ist und ob überhaupt möglicherweise auch eine tatsächliche Verschmutzung und Verseuchung droht.

(Kai Abruszat [FDP]: Da kommen wir der Sache schon näher!)

Dazu gibt es ja sehr unterschiedliche Facheinlassungen, sowohl aus der Wissenschaft als auch aus dem Handwerk.

(Kai Abruszat [FDP]: Da kommen wir der Sache schon näher!)

Es gibt Prof. Hepcke, der hier offensichtlich die CDU und die FDP berät; das ist legitim. Es gibt aber auch andere Professoren, die unterwegs sind und sich den Versuchsaufbau von Prof. Hepcke angeguckt haben.

Der sehr ambitionierte Versuchsaufbau in Ihrem Sinne, den Prof. Hepcke gewählt hat, ergibt immerhin, dass ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Jahr 930 Liter Abwasser in das Grundwasser einleitet. In diesen Abwässern sind Medikamentenrückstände und Fäkalien, die natürlich auch mit den entsprechenden Bakterien verseucht sind, enthalten.

In diesem Zusammenhang ergibt sich dann, dass in der Tat eine Gefährdung gegeben ist. Allerdings ist es im Wasserrecht aufgrund des Besorgnisgrundsatzes ausdrücklich nicht so, dass man eine konkrete Gefahr nachweisen muss. Man muss das Kind also, anders als Sie es nun vorschlagen, erst gar nicht in den Brunnen fallen lassen.

Weil Sie gefragt haben, will ich aber auch den handwerklichen Sachverstand zu Wort kommen lassen. Hier liegt mir eine Mail an den geschätzten Kollegen Papke vor. Solche Mails kriegt man ja manchmal auch parallel zugeschickt. Ein langjähriges FDP-Mitglied aus dem Hennefer Ortsverband, und zwar ein in diesem Bereich tätiger Unternehmer, der die Firma Abwasser-Service Volkner GmbH mit Sitz in Siegburg betreibt und 28 Mitarbeiter hat, schreibt darin, nachdem er ausgeführt hat, wie schlimm er das mit Ihrer Pirouette alles findet:

Aus der Erfahrung der letzten fünf Jahre können wir Ihnen versichern, dass mindestens 85 % der untersuchten Grundleitungen, die vor 1970 erstellt wurden, undicht sind. – 85 %! Das schreibt ein FDPHandwerker.

Offensichtlich reden wir also über Dinge, die in der Wissenschaft und im Handwerk umstritten sind. Und wenn etwas umstritten ist, ist eine Anhörung eine Möglichkeit, sich darüber auszutauschen. Dann werden Sie Ihre Experten zu Wort kommen

lassen und wir unsere. Anschließend werden wir es gemeinsam bewerten. – Herzlichen Dank.

Herr Markert, laufen Sie nicht weg. Da Sie selbst so freundlich waren, den Begriff „Zwischenfrage“ zu „Frage am Ende meiner Rede“ umzudefinieren, gibt es einen solchen Wunsch jetzt auch noch beim Kollegen Schmeltzer. Möchten Sie das auch noch zulassen?

Als Schalker lasse ich manchmal auch Dortmunder zu.

Danke schön.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Markert, Bezug nehmend auf die Frage des Kollegen Abruszat, der auf das Schreiben des Ministers Remmel vom

24. Januar 2012 mit den verschiedenen Varianten und den Eckpunkten abgezielt hat, frage ich Sie, ob Sie mir recht geben würden, dass aus dem Begleitschreiben zu diesen Verordnungen explizit hervorgeht:

Die Verordnungsentwürfe sind für Veränderungen offen, die sich gegebenenfalls im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu den Gesetzentwürfen – ich kürze das ab – und der daraus folgenden fachlichen Debatte ergeben könnten.

Würden Sie mir recht geben, dass damit zum Ausdruck gebracht wurde, dass weder die eine noch die andere Rechtsverordnung in Stein gemeißelt ist und dass wir gerade im Rahmen dieser anstehenden Diskussionen weiterhin im Gespräch sind und somit auch Änderungen möglich sind?

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Lieber Kollege Rainer Schmeltzer, auch wenn wir über eine Materie reden, bei der es um Dichtheit geht, sollte man aus rechtlicher Sicht Verordnungen niemals dichtmachen. Verordnungen sind immer offen für Veränderungen. Wir gehen da ja mit der Zeit. Das habe ich eben auch zum Ausdruck gebracht, glaube ich. Damit habe ich den Ball des geschätzten Kollegen Josef Hovenjürgen aufgenommen, zu sagen: Lasst uns uns zusammensetzen, lasst uns unseren Sachverstand zusammenführen, und lasst uns dann auch überprüfen, ob eine Durchflussprüfung, wie sie von der CDU gefordert wird, zum Beispiel der guten fachlichen Praxis genügt und zertifizierbar ist.

Da waren wir im Sommer ja sehr eng beieinander. Über den Sommer hat es bei der CDU dann eine taktische Wendung gegeben.

(Widerspruch von Bodo Löttgen [CDU])

Manche Kollegen dürfen jetzt ja nicht mehr reden.

(Bodo Löttgen [CDU]: Keine Geschichtsklitte- rung!)

Darum steigt auch gleich nach dem Minister in der zweiten Runde der „Fachkollege“ Biesenbach hier ein. Darauf freue mich besonders. – Herzlichen Dank und bis nachher!

Gibt es weitere Zwischenfragen, Herr Präsident?

Nein, gibt es nicht, Herr Markert.

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Schade!)

Ihre Redezeit haben Sie ja nicht ganz genutzt. Insofern haben Sie noch Platz für einen zweiten Beitrag.

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Ich will auch noch einmal dazu reden!)

Als nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke ist von der Fraktion Frau Akbayir angekündigt worden. Bitte schön.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Herr Präsident, schalten Sie mein Mikrofon wieder aus, damit ich wieder flüstern kann?)

Wir wollen alles hören, was Sie sagen. Wir sind für volle Transparenz. – Nein, das machen wir sofort.

Bitte schön, Frau Akbayir. Sie haben das Wort. Nutzen Sie die Gelegenheit des offenen Mikrofons. Alle anderen Mikrofone sind jetzt zu. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es ist doch schön, dass wir manchmal auch lebhafte Diskussionen zu bestimmten Themen haben. Das freut uns sehr.

(Beifall von Bärbel Beuermann [LINKE])