Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

(Beifall von Bärbel Beuermann [LINKE])

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen hier nicht zum ersten Mal über das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes. Dieses

Thema beschäftigt uns schon seit Juli letzten Jahres.

Seitdem haben wir – wie wohl alle Fraktionen hier im Hause – zahlreiche Diskussionen über dieses Thema geführt und auch körbeweise Beschwerden von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen erhalten.

Der drohende Zwang zur Dichtheitsprüfung hat offenbar sehr viele Menschen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt

(Kai Abruszat [FDP]: Sehr richtig!)

und mit Sorge erfüllt.

(Kai Abruszat [FDP]: Genau!)

Der Sinn einer zwangsweisen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen konnte bislang nicht schlüssig erklärt werden. Das haben wir Linken von Anfang an gesagt. Entsprechend haben wir dagegen gestimmt. Wir haben nämlich in all dieser Zeit keine Argumente gehört, die uns hätten umstimmen können. So haben wir in dieser Frage genauso abgestimmt wie die FDP.

Damit haben wir auch keine Probleme. Wir haben es oft genug vorgetragen – Ihnen mag das vielleicht exotisch erscheinen –: Uns Linken geht es dabei um die Sache und nicht um taktisch motivierte parlamentarische Spielchen.

(Beifall von der LINKEN)

Wir entscheiden nach dem Kriterium, was für die Bürgerinnen und Bürger im Land sinnvoll und praktikabel ist, und zwar für alle Bürgerinnen und Bürger und nicht nur für die einkommensstarken. Das ist unser Maßstab, meine Damen und Herren.

Nun zum Erlass des Umweltministers: Meine Damen und Herren, dieser kam übrigens noch vor der Anhörung zur Dichtheitsprüfung, wie Sie sicherlich alle noch in Erinnerung haben. Diesen Versuch einer Vorwegnahme der Entscheidung hielten und halten wir auch heute nicht gerade für ein Kennzeichen von Ernsthaftigkeit – als ob die Anhörung nur der guten Form halber durchgeführt wurde.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Das stimmt!)

Wir wollten möglichst viel zur Sache in Erinnerung bringen. Deshalb wollten wir uns erst nach der Anhörung endgültig festlegen. Im Großen und Ganzen bestätigte die Anhörung die Richtigkeit unserer Einwände gegen eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle.

Danach schwenkte auch plötzlich die CDU um – vielleicht aufgrund des wachsenden Widerstands in der Bevölkerung, vielleicht auch aus Sorge um eigene Wahlklientel. Als unverbesserliche Optimistin hoffe ich, dass auch die Sachargumente eine Rolle gespielt haben mögen. Seit dem Schwenk der CDU gibt es jetzt eine breite Ablehnung der Dichtheitsprüfung, so wie sie im Entwurf der Regierungsfraktionen vorgesehen war.

Jetzt sieht sich auch die Regierungskoalition dazu gedrängt, eine neue Regelung zu treffen. Diese liegt uns seit gestern vor. Nun sollen offenbar zwei Varianten diskutiert werden. Wir werden diese beiden Varianten ausführlich prüfen, bevor wir uns weitergehend positionieren. Wir sind sehr gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Akbayir. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Remmel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Kolleginnen und Kollegen, die schon seit Längerem im Bereich der Umwelt und natürlich auch der Wirtschaft unterwegs sind, haben, glaube ich, die gleiche Erfahrung gemacht, wenn sie mit Bürgerinnen und Bürgern oder mit Unternehmerinnen und Unternehmern sprechen.

Die Bürgerinnen und Bürger, auch die Unternehmerinnen und Unternehmer sind nicht grundsätzlich gegen ambitionierte Umweltstandards; oft ist das Gegenteil der Fall. Man hört nicht selten eine Aussage: Setzt uns hohe Standards, aber lasst diese Standards dann auch zehn Jahre und länger gelten, also ändert diese Standards nicht dauernd! Es muss Verlässlichkeit geben.

Es ist kein Geheimnis, dass ich mir gewünscht hätte, dass diese Standards, die gemeinschaftlich in der Vergangenheit politisch entwickelt worden sind, auch in einer gewissen Verlässlichkeit in die Zukunft hätten getragen werden können. Im Sommer jedenfalls bestand da noch Aussicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wie dem auch sei: Wir sind in einer Situation, in der wir nicht in die Vergangenheit gucken, sondern uns mit dem beschäftigen sollten, was ist. Das Gesetz, das in der letzten Legislatur beschlossen worden ist, war offensichtlich nicht praxistauglich. Das muss man feststellen. Deshalb finde ich es gut, dass wir jetzt in einen parlamentarischen Wettstreit eintreten und uns nicht mehr in einer Situation befinden, in der die einen kritisieren, ohne zu sagen, was denn zu machen ist, und die anderen Bestehendes verteidigen müssen, was sie selber gar nicht gemacht haben.

Also: Wir sind jetzt in einer Situation des parlamentarischen Wettbewerbs. Jetzt sind zwei Entwürfe in der Diskussion. Jetzt wird sich zeigen, welcher Entwurf den fachlichen und rechtlichen Anforderungen genügt.

Ich finde das auch deshalb vorteilhaft, Herr Hovenjürgen, weil es jetzt wieder darum gehen kann, diese Stelle des Landeswassergesetzes auf den Kern zurückzuführen, der aus dem Bundesgesetz abgeleitet ist. Daran will ich noch einmal erinnern. Wir haben ein Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. In §§ 60 und 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ist ausgeführt, dass die Eigentümer für den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer Abwasseranlagen zuständig sind.

Und das ist der Kern der ganzen Angelegenheit. Deshalb haben wir vielleicht auch in der Vergangenheit zu intensiv über Dichtheit und zu wenig über Zustand und Funktionsfähigkeit diskutiert. Deshalb werbe ich dafür, hier den Kern wieder in den Blick zu nehmen. Wir müssen uns gerade mit dieser Frage beschäftigen: Wie wird sichergestellt, dass der

Zustand und die Funktionsfähigkeit gewährleistet sind? Dafür muss es – davon bin ich überzeugt – auch ab und an eine Prüfung geben.

Ich begrüße auch aus einem andern Grund, dass wir jetzt in den parlamentarischen Wettbewerb um die beste Lösung eintreten. Es geht auch beim Gesetz-Verabschieden und bei Gesetz-Beratung um Handwerk. Gesetze zu machen, muss auch gutes Handwerk sein.

(Kai Abruszat [FDP]: Sehr richtig!)

Die CDU und die FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt. Danach würde sich künftig die Pflicht zur Überprüfung privater Abwasseranlagen im Wesentlichen auf Neuanlagen beschränken. Bestehende Anlagen müssten lediglich bei gravierenden Änderungen und begründetem Verdacht geprüft werden.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Richtig!)

Ich habe mich lange gefragt: Ist das gutes Handwerk?

(Ralf Witzel [FDP]: Ja eindeutig!)

Ich habe nach Bildern gesucht. Beim Handwerk ist es so: Wenn man ein Werkstück hat, dann muss es auch konsistent sein, entweder aus Steinen oder aus Holz. Man muss es bearbeiten können. Hier habe ich einen anderen Eindruck. Hier ist der Versuch unternommen worden, sozusagen Quark zu meißeln, um es in ein Bild zu packen. Quark ist nach außen spröde – da kann man vielleicht noch ein bisschen was dran machen –, aber wenn man tiefer reinkommt, dann wird es sehr weich. Und der Quark hat keinen Kern. Sie haben dem Quark oder dem Werkstück den Kern entzogen. Darauf möchte ich gerne aufmerksam machen. Und der Kern ist der Besorgnisgrundsatz beim Wasserrecht.

(Beifall von den GRÜNEN und von Rainer Schmeltzer [SPD])

Der Kern ist der Besorgnisgrundsatz und das Vorsorgeprinzip. Es ist leider bedauerlich, dass der ehemalige Ministerpräsident die Debatte hier verlassen hat. Er hat dazu ausgeführt – wir werden das mit Sicherheit in der einen oder anderen Debatte, die noch vor uns liegt, mit Zitaten belegen können, der sehr verehrte Ministerpräsident a. D. ist ein bekannter Kommentator des Wasserrechtes von Nordrhein-Westfalen, in seinen Schriften wird das mit Sicherheit zu finden sein –, dass das Vorsorgeprinzip gerade beim Wasser der entscheidende Punkt ist im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgrundlagen, die wir haben, weil das Wasser das wichtigste Gut unseres Lebens ist.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Darüber streiten wir nicht!)

Es ist nicht umsonst so, dass wir schon in grauer Vorzeit als auch im Mittelalter die Tradition hatten, wonach die, die den Brunnen vergiftet haben, die

größten Verbrecher waren und am schnellsten bestraft wurden. Deshalb meine ich, dass wir diesen Grundsatz, der eine lange Tradition in unserem Wasserrecht hat, nicht mit einer Gefährdungsabschätzung behandeln und damit aushebeln können.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich möchte das kurz ausführen, weil ich im Zusammenhang vortragen möchte.

Bitte schön, keine Zwischenfrage.

Zwischenfragen würde ich dann gleich, mit Erlaubnis, gerne zulassen.

Ich möchte deutlich machen: Im Kern – da unterscheiden sich die Gesetzentwürfe – gehen wir, die Regierungsfraktionen und die Landesregierung, nicht von dem Gefährdungsgrundsatz ab. Vorsorge und Verursacherprinzip sind die entscheidenden Grundlagen.

Ich meine auch – das ist von dem Kollegen Hovenjürgen vielleicht falsch verstanden worden –, dass die Gemeinden hier in der Pflicht sind. Das ist die Aussage, die in dem Veränderungsvorschlag zu § 53 getroffen wird, wobei sie auch bisher in der Pflicht waren, nicht die Prüfung durchzuführen, sondern den Besorgnisgrundsatz tatsächlich umzusetzen und dem Rechnung zu tragen.

Den zweiten Teil des § 53 haben Sie nicht zitiert, nämlich die Möglichkeit der Kommunen, die Prüfung im Rahmen der Gebühren abrechnen zu können, also sowohl die Beratungsleistung kommunalverträglich zu gestalten als auch eine gemeinwohlverträgliche Lösung zu finden, wie wir es in vielen anderen Ver- und Entsorgungsbereichen haben.

Was ist der Kern? Damit bin ich bei Frau Akbayir. Es ist doch unbestritten – dazu gibt es vielfältige Untersuchungen –, dass, wenn Kanäle undicht sind, die Stoffe, die im Wasser sind, selbstverständlich in den Untergrund eindringen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das wissen wir auch!)

Was ist denn bei chemischen Reinigungen? Sie können doch nicht abstreiten, dass es Gefährdungen des Bodens und des Grundwassers gibt.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])