Das machen Sie hier zu einer Dramaturgie, die toll ist. – Gehen wir einmal ein Stückchen weiter. Auch die Zahl, die Prof. Hepcke gebracht hat, ist nie angegriffen worden. Wie viel fließt denn durch einen Hausanschluss? 1,4 % der möglichen Mengen fließen durch, und das im Jahresdurchschnitt. Wo ist denn Ihr Beleg, zu sagen, dass da ein Risiko liegt? – Herr Markert, sagen Sie uns gleich dazu etwas – nicht zum Vorsorgeprinzip; da sind wir doch alle bei Ihnen.
Herr Kollege Schmeltzer, wenn das Risiko so hoch wäre, dann gehen Sie doch konsequent weiter. Was ist denn mit all den angeblich defekten Hausleitungen, die seit vielen Jahren defekt sein sollen? Dann müsste doch der Boden, der Grund um diese Defekte herum längst verseucht sein. Wa
Denn das Wasser, das von oben kommt, sickert doch nach unten durch. Kein einziger von Ihnen macht sich Gedanken darum, ob das hier konsequent ist. Was erzählen Sie uns alles mit Situationen, die nicht ein Mal belegt sind? Wir schweigen sofort, wenn Sie an einer einzigen Stelle den Beleg erbringen, dass das Risiko da sein könnte.
Wir haben in Köln über sechs Jahre gemessene Ergebnisse, wo direkt die Brunnen, die Probebohrungen an einem angeblich defekten Hauskanal gewesen sind. Kein einziger Messwert ist wirklich kritisch. Das sind die Fakten, mit denen Sie sich auseinandersetzen sollten – nicht mit dem Mittelalter, nicht mit dem Vorsorgeprinzip.
Aber Sie müssen in der Lage sein, deutlich zu machen, dass Sie sich mit den Dingen beschäftigen, die Sie uns anbieten wollen. – Das sind die Situationen.
Biesenbach, es gibt zwei Zwischenfragen: eine von Frau Kollegin Gottschlich und eine von Herrn Schmeltzer. Möchten Sie die Zwischenfragen zulassen?
(Lachen von Reiner Priggen [GRÜNE] – Rainer Schmeltzer [SPD]: Wenn das klar gewesen wäre, hätten wir keine Fragen!)
Dazu kann Herr Markert gleich etwas sagen. Dann soll er doch im Zusammenhang reden und nicht mit Zwischenfragen arbeiten. Das bringt doch nichts.
Jetzt gehen wir mal ein Stück weiter. Sie haben hier gerade so kess vorgetragen: Wir sind so ungeheuer demokratisch, dass wir zwei mögliche Verordnungsentwürfe vorlegen.
Herr Minister, die SPD ist nicht die Truppe, die markant auftritt und sagt: Wir wollen das auch. – Die sind längst auf dem Rückzug. Deswegen haben Sie zwei Entwürfe. Wenn Sie heute und hier – von mir aus auch in den nächsten Tagen – belegen, dass die Gefahren, die Sie behaupten, vorhanden sind, sind wir sofort wieder gesprächsbereit.
Wenn Sie aber nicht in der Lage sind, die Gefahren zu belegen und zu belegen, dass sie überhaupt vorhanden sind, sollten Sie schweigen und unserem Entwurf zustimmen. Es ist gegenwärtig, nach allem, was wir wissen, der vernünftigere.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, genau das passiert, wenn man Nichtfachleute von etwas reden lässt, wovon sie keine Ahnung haben.
Herr Biesenbach, es war wirklich abgründig, dass sich ein kommunalpolitischer Sprecher im Grunde gegen Grundsätze der gesamten Abwasserbeseitigung auflehnt, die gerade in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition haben.
Sie wollen den Blick deshalb nicht zurückhalten, weil Sie sich schuldig fühlen. Sie haben 2007 den 61 überführt.
Ich habe Ihren Umweltminister von damals noch im Ohr, der auch in den Interviews deutlich gesagt hat, dass ihm das Grundwasser am Herzen liege. Unterhalten Sie sich mit dem Mann in Ruhe und hören Sie auf die Kommunalpolitiker, die sich gerade im Bereich Abwasser und in den Wasserverbänden dafür einsetzen, dass das Vorsorgeprinzip gelebt wird.
Wenn Sie den Blick in den Rückspiegel, Herr Abruszat, öfter tätigen würden, würden Sie sehen, dass dieses Vorsorgeprinzip deswegen entstanden ist, weil man Probleme mit der Grundwasserversorgung hatte und weil Krankheiten aufgekommen sind, Herr Romberg. Deswegen sind wir doch zu dieser Gesetzgebung gekommen. Sie ist doch nicht aus der Luft gefallen.
Wenn Sie hier unterstellen und mit Klärwerken kommen, Herr Biesenbach, sage ich Ihnen: Kommen Sie mit mir nach Dülmen. Dann schauen wir uns die Kläranlage an. – Wenn Sie von dem Wasser reden, das hinten herausgeht, aber vergessen, dass die Klärwerke große Probleme gerade mit Medikamenten haben, weil sie nicht wissen, welche Schmutzfracht ankommt, dann sprechen Sie mal mit der Emschergenossenschaft und mit dem RWW. Dann wissen Sie, was beim Abwasser möglich ist.
Unsere Fraktion war es, Herr Biesenbach, die im vergangenen Jahr und in der vergangenen Legislaturperiode mit dem „Masterplan Wasser“ darauf hingewiesen hat, dass es neue Herausforderungen beim Wasserrecht gibt.
Stellen Sie sich als kommunalpolitischer Sprecher nicht hierhin und halten allen Leuten, die seit langer Zeit mit den Bereichen Abwasserbeseitigung und Kläranlagen beschäftigen, entgegen, die gesamte Abwasserbeseitigung sei nicht nötig. Das ist völliger Unsinn.
Wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, Sie prüften nur bei Neuanlagen, frage ich Sie, Herr Abruszat, wie alt Ihr Auto eigentlich ist. Wurde das bei der Zulassung geprüft, und dann fahren Sie damit 40 Jahre lang ohne Prüfung durch die Bundesrepublik? Ich hoffe, dass es so lange hält.
Schauen Sie sich Ihren Gesetzentwurf mal an. Ich bin gerade bei CDU und FDP ganz erstaunt, dass sie davon ausgehen, dass gerade die Mittelständler, die die Anlagen prüfen, unsachgemäß vorgehen. Ich kenne viele in diesem Bereich, die sachgemäß vorgehen.
Sie sollten sich bei Ihrer Begründung – die ist dürftig genug – nicht davon hinreißen lassen, dass sie den Bürgerinitiativen auf den Leim gehen und so tun, als würden alle Mittelständler, die die Prüfung durchführen, unsachgemäß handeln.