Aber ich kann ihn auch widerlegen. Das ist altes juristisches Handwerk: Ein Prinzip gilt nur so lange, bis es widerlegt ist.
Ich befinde mich auch in guter Gesellschaft. Denn es gibt immer noch eine Petition, die von der Landesregierung verlangt, dass sie den Beleg erbringt, dass private Hausanschlusskanäle schädlich sind. Sagen Sie insofern nicht, der Biesenbach habe es vorgetragen. Ich habe es gelesen, und dann habe ich das von mir Gelesene vorgetragen. Aber der Petitionsausschuss hat es in seiner Sitzung beschlossen. Ist der auch so untauglich? Macht er sich sein Leben auch so leicht?
Ihre Kollegen haben im Petitionsausschuss die Mehrheit, und Sie hätten mit der Mehrheit die Möglichkeit gehabt, diese Petition erst einmal zu verhindern. Aber nein, sie ist sachlich richtig.
Und wo ist die Antwort? Sie liegt bis heute nicht vor. Daher gehe ich gerne auf den Minister zu. Herr Kollege Remmel, wir können uns gerne über all die Details unterhalten. Sie müssen sich allerdings auch mit denen auseinandersetzen, die Ihnen unangenehm sind. Sie wollen es belegen und mir zeigen. Dann zeigen Sie mir doch die privaten Hausanschlusskanäle. Das ist doch das Problem, um das es hier heute geht.
Sie sagen, wir hätten uns mit den Argumenten eines Wissenschaftlers auseinandergesetzt. Wo sind denn die Auseinandersetzungen mit den Messergebnissen, die vorgelegt wurden? – Es gibt keine. Wenn Sie die bringen, dann steigen wir doch gerne ins Gespräch ein. Eines sollten Sie uns allerdings zugestehen: dass wir uns damit auseinandersetzen. Das vermisse ich bei Ihnen. Vielleicht kommt die Auseinandersetzung Ihrerseits noch. Sie haben ja noch ein paar Chancen.
Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Stinka das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Stinka.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Biesenbach, Sie treten hier vorne ans Rednerpult und beklagen sich darüber, dass Sie beschimpft werden. Im gleichen Atemzug wird uns dann Faulheit vorgeworfen, weil wir uns mit der Gegenseite angeblich nicht auseinandersetzen.
Ich will es einmal ruhiger angehen lassen. Ich glaube, wenn Sie sich die Genese des Gesetzes, des Entwurfs und der Verordnung, die wir gemacht haben, genau anschauen, dann wissen Sie, dass die Bürgerinitiative beispielsweise gefordert hat, dass die Menschen vor sogenannten Kanalhaien geschützt werden sollen. Darauf ist die Landesregierung eingegangen.
Sie wissen, dass die Bürgerinnen und Bürger und die kommunalen Vertreter darauf Wert gelegt haben, dass die Überprüfung der Kanäle, also der öffentlichen und der privaten Kanäle, gleich gewichtet erfolgt. Darauf ist die Landesregierung mit ihrem Erlass vom Sommer des letzten Jahres eingegangen.
Sie wissen, dass die Bürgerinnen und Bürger und auch die Bürgerinitiativen darauf abgestellt haben, dass sie Sorge hatten, dass durch die sogenannte Hochdruckprüfung alte Kanäle eventuell angegriffen oder zerstört werden könnten.
Wir sind auf diese Problematik eingegangen, Herr Biesenbach, und es wäre schön gewesen, wenn Sie sich den Erlass aus dem Sommer genau angeguckt hätten. Dann wüssten Sie, wie wir gemeinsam mit den Verbänden sowie Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Fraktion überlegt haben, wie wir den Sorgen entgegentreten; Stichwort: Kanalüberprüfung per Kamera. Andere Prüfungsarten sind in Berlin auf dem Weg. Wir haben ein anderes Verfahren beantragt, das nach der DIN-Norm sicherlich einer längeren Beantragungszeit bedarf. Wir waren allerdings bereit, so zu verfahren.
Wenn Sie die Debatte mit den Bürgerinitiativen – und ich habe mich in Dülmen zusammen mit Ihrem Kollegen Jostmeier den Anwürfen gestellt – verfolgt haben, dann wissen Sie, dass wir bis zum Herbst dieses Jahres auf viele Forderungen der Initiativen eingegangen sein werden.
Was zum Schluss allerdings übrig bleibt – und das ist mir in allen Debatten deutlich geworden –, ist der Konflikt, der sich hier heute erneut darstellt – und dabei bringen Sie private Kanäle, öffentliche Kanäle und Reinigung immer durcheinander –: Wollen wir
Vorsorge betreiben? Ja oder nein? Schließlich gelangen in der Bundesrepublik jedes Jahr 600.000 t Waschmittel ins Grundwasser.
Es stand bei allen Debatten – auch und gerade bei der CDU, was ich ein bisschen schade fand – immer die Aussage im Vordergrund – Herr Abruszat hat es auch deutlich gemacht –: Machen wir es doch so wie in Niedersachsen. – Ich bin Umweltpolitiker in Nordrhein-Westfalen, und ich werde mich, gerade was den Bereich Grundwasser angeht, sicherlich nicht an Niedersachsen orientieren, also an einem Bundesland, das beim Fracking
beide Augen zudrückt und dann sagt: Der Schutz des Grundwassers – das sagt der dortige Umweltminister – ist mir ja wichtig. – Nach ein paar Pünktchen kommt dann das große Aber. Und das halte ich für absolut indiskutabel.
Wir reden darüber, Herr Kollege Biesenbach, dass Kommunen – das hat Herr Hovenjürgen auch ausgeführt –, Planungssicherheit brauchen. Sie schreiben in Ihr Gesetz aber hinein: „… wenn Gefahr im Verzug besteht.“ Dann erklären Sie mir an Ihrem Grundstück, wie Sie Gefahr im Verzug begründen wollen. Erklären Sie es dann demjenigen, der es im Bauamt umsetzen muss. Sie wissen darauf nämlich keine Antwort.
Vor dem Hintergrund sage ich Ihnen Folgendes: Sie haben uns hier unterstellt, wir seien faul gewesen. Ich habe Ihnen hier einige Punkte aufgezählt, die wir abgearbeitet haben, die uns diskussionswürdig erschienen und die auch der Bürgerinitiative wichtig waren. Nur, den Kern, nämlich die Frage: „Vorsorge ja oder nein?“, kann die Umweltpolitik nicht aufgeben, und dies gilt gerade für ein Industrieland wie Nordrhein-Westfalen. Wir werden draußen allerdings deutlich machen, dass Sie bereit sind, diesen Kern zu opfern. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stinka. – Als nächster Redner hat der Abgeordnete Markert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat die Redezeit überzogen. Das ist die Chance, noch mal auf den geschätzten Kollegen Biesenbach einzugehen.
Herr Biesenbach, ich bin noch nicht so lange Mitglied in diesem Hohen Hause, weiß aber, dass den Petitionsausschuss wohl alle Abgeordneten – neue und altgediente – als einen besonderen Ausschuss
ansehen. Das ist kein Ort für parteipolitische Spielchen, wo man mit Mehrheit und Minderheit operiert, sondern da geht es um die Anliegen von Menschen, die sich sonst nirgendwo aufgehoben und verstanden fühlen. Wir Parlamentarier sollten miteinander pflegen, dass das ein Ort ist, der für machtpolitische Spielchen nicht unbedingt geeignet ist.
auf die Anhörung. Denn da werden wir den „großen Wasserrechtsexperten“ Biesenbach erleben. Zu etwas, was in Deutschland eine lange, berechtigte Tradition hat, nämlich zum Besorgnisgrundsatz im Wasserrecht, sagen Sie: Der gilt nur so lange, bis er widerlegt ist. Ich, Biesenbach, der große Jurist, habe ihn jetzt widerlegt, weil ich meine, keinen Beweis dafür zu haben, dass das Grundwasser tatsächlich verunreinigt wird. – Sie stellen sich damit gegen viele Fachleute, die Ihnen das demnächst auch nachweisen werden. Ich würde diese Aussage an Ihrer Stelle noch mal gut überdenken.
Ansonsten, wie gesagt, freue ich mich auf die Gegenüberstellung im Fachausschuss. Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, Sie mal als Experten dorthin einzuladen und zu hören.
Zum Schluss möchte ich noch einen kleinen fachlichen Beitrag liefern. Sie gehen ja so gerne auf den Experten Prof. Hepke ein. Ich habe anders als die anderen eingeladenen Parlamentarier der anderen Fraktionen an einem Fachgespräch der IKT in Gelsenkirchen teilgenommen. Dahin waren alle Politiker eingeladen – ich war als einziger da.
Auch Prof. Hepke war da, ebenso Prof. Weinig. Die beiden haben sich dort ein Fachgespräch geliefert, das man in der Fachpostille der IKT nachlesen kann. Ich fand es schon sehr bemerkenswert, dass die beiden sich in einem Punkt einig waren – das hat auch was mit dem Besorgnisgrundsatz zu tun –: dass man jedenfalls in Wasserschutzgebieten nichts ändern sollte. Wenn es keine Gefährdung für das Grundwasser gibt, wenn es keine Schutzbedürftigkeit und somit keinen Grund für eine Funktionsüberprüfung von Kanalabwasseranlagen gibt, dann weiß ich nicht, warum die sich hinsichtlich der besonderen Schutzgebiete so einig waren.
Da muss irgendwas an Ihrer Argumentation, Herr Biesenbach, zumindest nachdenkenswert sein. Ich bitte Sie darum: Machen Sie den Weg frei für eine sach- und fachorientierte Diskussion, und führen Sie sich hier nicht auf als der einzig seligmachende Wasserrechtsexperte! – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Markert, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle noch unterbreche. Der Abgeordnete Löttgen wollte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie die noch zu?
Herr Löttgen darf hier heute ja nicht reden. Als kommunalpolitischer Sprecher hätte er den Vortritt sonst nicht Herrn Biesenbach überlassen.
Deswegen möchte ich anders als Herr Biesenbach selbstverständlich dem geschätzten Kollegen Löttgen die Möglichkeit geben, das loszuwerden, was er in seiner eigenen Fraktion offensichtlich nicht sagen darf.
Sie haben ja von dem Besorgnisgrundsatz im Wasserrecht gesprochen, Herr Markert. Ich gehe davon aus, dass dieser Besorgnisgrundsatz nicht nur in Nordrhein-Westfalen Gültigkeit hat, sondern bundesweit.