Nun zu Ihrem bremischen Vorbild, einmal abgesehen davon, dass es den Hafen der Hansestadt, wie es in Ihrem Antrag heißt, gar nicht gibt: Das Hafengebiet im Bundesland Bremen sind nämlich die Hafenanlagen in Bremen und Bremerhaven. Klar ist: Das bremische Gesetz dürfte rechtlich kaum zu halten sein. Dass sich der Umschlag von Kernbrenn
stoffen so nicht einfach verbieten lässt, wird sicherlich bald verfassungsrechtlich festgestellt werden.
Meine Damen und Herren von den Linken, Ihnen ist bestens bekannt, dass die Genehmigung von Castortransporten vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilt werden muss. Dort wird auch über die sicherste Route als Transportstrecke entschieden.
Trotzdem fordern Sie jetzt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit Hafenanlagen dazu auf, den Umschlag unliebsamer Güter auf andere Städte abzuschieben. Das heißt, Sie nehmen bewusst in Kauf, dass dann eben nur die zweit- oder drittsicherste Strecke zu nehmen wäre – mit all den damit verbundenen Gefahren für die an der Strecke wohnenden Bürgerinnen und Bürger und mit dem ganzen Aufwand, der damit zusammenhängt.
Meine Damen und Herren, ein solches Vorgehen ist nicht nur schäbig, sondern auch – das wissen Sie – rechtswidrig; denn der Umschlag von Gütern – insbesondere von gefährlichen Gütern – wird in der Hafenverordnung des Landes geregelt. Es besteht für die Städte und Gemeinden daher überhaupt keine Möglichkeit, per Beschluss Atomtransporte dort ausschließen zu können.
Meine Damen und Herren, was Sie hier machen, ist wieder nur reine Stimmungsmache, die inzwischen jeglichen Realitätsbezug verloren hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die Güte, Frau Präsidentin.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Brockes. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Voigtsberger das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung unterstützt die Ablehnung von Castortransporten von Jülich nach Ahaus vor allem aus Gründen der Risikominimierung. Als Ziel muss obenan stehen, im tragfähigen gesellschaftlichen Konsens eine Lösung für die Endlagerung zu finden. Ich meine, der Bund muss hier seiner Verantwortung gerecht werden. Die Brennelemente aus Jülich sollten aus Sicht der Landesregierung nur noch einmal transportiert werden, und zwar in ein Endlager. Dann aber müssen sie transportiert werden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung unterstützt natürlich auch uneingeschränkt das grundgesetzlich verbürgte Recht der friedlichen Versammlungsfreiheit, was in dem Antrag auch mit angesprochen worden ist. Aus diesem Grund befürwortet die Landesregierung eine umfassende Infor
mation der Öffentlichkeit über stattfindende Atommülltransporte, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Einstufung von Richtlinien und Verwaltungsvorschriften als Verschlusssachen ist Angelegenheit der herausgebenden Stelle und seitens des Landes nicht zu bewerten. Die Rechtsgrundlage findet sich in den Geheimschutzordnungen des Bundes und der Länder.
Meine Damen und Herren, der Bund als Mehrheitsgesellschafter des Forschungszentrums Jülich hat das Entscheidungsrecht über die weitere Aufbewahrung der Jülicher Brennelemente des AVR nach dem Jahr 2013. Der Bund trifft auch die Entscheidung über etwaige Brennelementtransporte. Was immer wieder übersehen wird: Auf diese Entscheidung hat das Land keinen rechtlichen Einfluss. Das Land wird im Rahmen des Verfahrens für die Beförderungsgenehmigung seine ablehnende Haltung zu den Transporten der Brennelemente aus Jülich nach Ahaus natürlich immer und immer wieder mit Nachdruck darlegen.
Der Hinweis aber auf das bremische Beispiel, Häfen für die Abfertigung von Kernbrennstoffen zu schließen, scheint mir hierbei wenig zielführend. Nach Erkenntnissen der Landesregierung haben weder in nordrhein-westfälischen Häfen noch durch nordrhein-westfälische Häfen Castortransporte bzw. Umschläge der Castorbehälter, radioaktiven Materials an irgendeinem Punkt stattgefunden. Die Landesregierung geht davon aus, dass dies auch in Zukunft nicht stattfinden wird. Daher sehen wir in Nordrhein-Westfalen neben den rechtlichen Unwägbarkeiten auch keine faktische Notwendigkeit, die im Antrag benannten Maßnahmen zur Untersagung des Umschlags in NRW-Häfen durchzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Einsatz für die Änderung des Atomrechts mit dem Ziel, dass betroffene Länder maßgeblichen Einfluss auf die Genehmigung von Transporten von Kernbrennstoffen und deren Abfallprodukten erhalten, ist grundsätzlich natürlich wünschenswert. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die atomare Entsorgung Bundesaufgabe ist und nur bundeseinheitlich geregelt werden kann. Zwar sind nach dem Willen der Landesregierung Transporte zu vermeiden, nur wissen wir natürlich: Wir werden sie nicht gänzlich ausschließen können.
Die Polizei des Landes NRW ist, denke ich, auch in der Lage, sowohl die sichere Abwicklung der Transporte als auch das Recht auf Versammlungs- und Meinungsäußerung zu gewährleisten. Je nach Lage sind dazu aber umfangreiche, aufwendige und kostenintensive Maßnahmen erforderlich – auch mit Unterstützung von Polizeikräften aus anderen Ländern oder des Bundes. Das wollen wir natürlich, soweit es irgendwie geht, auch vermeiden.
ter und Innensenatoren der Länder am 18. und 19. November 2010 die Auffassung vertreten hat, dass die Betreiber der Kernkraftwerke auch an den Kosten für den Polizeieinsatz zum Schutz der Castortransporte zu beteiligen sind. Ich denke, das ist eigentlich recht und billig.
Ich glaube, man kann letztendlich den Inhalten des Antrages nicht folgen. Ich bitte, ihn abzulehnen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir sind damit – da mir weitere Wortmeldungen nicht vorliegen – am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 15/3897 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung der Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung feststellen? Dann bitte ich, das kurz kenntlich zu machen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Diese Überweisungsempfehlung ist dann mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3396
Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Laumann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Laumann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder weiß, dass wir jetzt eine Debatte über die Entwicklung der Altersentschädigung der Landtagsabgeordneten führen. Sie hat ein großes Medieninteresse und auch ein großes Interesse in der Bevölkerung.
Ich verstehe auch sehr gut, dass diese Debatte von vielen von uns in einer gewissen emotionalen Betroffenheit geführt wird, weil es schlicht und ergreifend für uns Abgeordnete nicht immer einfach ist, selber über die Fragen der eigenen Versorgung entscheiden zu müssen. Nur: Da gibt es verfassungsrechtlich keinen anderen Weg.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen will: Ich gebe ganz offen zu, dass ich mich in der ersten Wahlperiode meiner Zugehörigkeit zum nordrhein
westfälischen Landtag mit der Frage der Versorgung nicht so beschäftigt habe. Das sieht aus dem Blickwinkel eines Fraktionsvorsitzenden schon etwas anders aus.
Ich will über eine Begebenheit berichten. Ein Fraktionskollege in unserem Landtag in der ersten Wahlperiode mit einem Versorgungsanspruch von rund 700 € hat dem Versorgungswerk die Frage gestellt: Wie sieht eigentlich meine Hinterbliebenenversorgung im Landtag aus? Er kam mit der Antwort des Versorgungswerks zu seinem Fraktionsvorsitzenden. Darin steht, der Anspruch der Witwe – der Mann hat auch Kinder – läge bei insgesamt 388 €.
Das hat mich dazu bewogen, mich doch etwas mehr um das Versorgungswerk zu kümmern und mir das Versorgungsniveau dieses Versorgungswerks anzuschauen. Dabei entsteht natürlich die Frage, die auch bei der Anhörung eine Rolle gespielt hat: Womit ist der Abgeordnete zu vergleichen? Nachdem ich über 20 Jahre einem Parlament angehöre, glaube ich, dass unsere Arbeit nicht so sehr vergleichbar ist und dass es schwierig ist, eine Bezugsgröße zu finden.
Wir haben aber auch Kolleginnen und Kollegen, die verbeamtet worden sind, bevor sie ins Parlament eingetreten sind. Ein Beamter, der für zehn Jahre ins Parlament geht, nimmt in diesen zehn Jahren nicht an der Beamtenversorgung unseres Landes teil. Wenn jemand in A14 eingruppiert ist, entspricht das, was er nach zehnjähriger Landtagstätigkeit über das Versorgungswerk bekommt, in etwa dem, was er in zehn Jahren bei A14 an Altersversorgung im Beamtensystem erwirbt.
Bei A15 ist die Altersversorgung eines Abgeordneten für zehn Jahre geringer als die, die in zehn Jahren bei A15 erworben wird. Aus meiner Ministerzeit weiß ich, dass ein Referatsleiter A15 erhält. Ich finde, es ist nicht übermäßig, das, was ein Referatsleiter in einem Ministerium an Alterssicherung in zehn Jahren erwerben kann, auch für die Abgeordneten
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen, der mir sehr wichtig ist. Der Parlamentarismus lebt von unterschiedlichen Fraktionen und Fraktionsbildungen, von Rede und Gegenrede, damit unterschiedliche Positionen deutlich werden. Aber der Parlamentarismus lebt auch davon, dass Menschen mit unterschiedlichen persönlichen Biografien Abgeordnete werden und diverse Erlebniswelten in dieses Parlament kommen. Die Antwort auf die Frage: „Was mache ich nach einer Parlamentszeit?“, ist bei Menschen mit verschiedenen Biografien sehr unterschiedlich. Ich jedenfalls habe in den vielen Jahren meiner Abgeordnetenzeit die Kolleginnen und Kollegen sehr beneidet, die das Abgeordnetenmandat mit einem Stück Berufstätigkeit in ihren Berufen verbinden konnten, weil ich weiß, dass das diesen Menschen auch eine bestimmte Unabhängigkeit gibt. Aber das ist längst nicht in allen Berufen möglich.
Bei mir war es zum Beispiel so – ich glaube schon, von mir sagen zu dürfen, ich war 1990 ein sehr guter Maschinenschlosser –, dass ich in der ersten Zeit meines Bundestagsmandats jeden Monat einige Tage in meinem Beruf geblieben bin, weil ich große Angst hatte, in meinem Beruf den technischen Anschluss zu verlieren. Dann trat aber die Situation ein, dass in der Firma, in der ich beschäftigt war, wenig Arbeit da war. Dann können Sie schlecht mit einem Abgeordnetengehalt den anderen noch die Arbeit wegnehmen. So einfach kann das laufen. Aber wenn Sie heutzutage fünf Jahre aus Ihrem Beruf heraus sind, ist es in vielen Berufen gar nicht mehr so einfach, einen dem damaligen Berufsausstieg adäquaten Anschluss zu finden.
Deswegen ist das Risiko, das mit einem Mandat verbunden ist, unterschiedlich hoch. Für die, die aus dem öffentlichen Dienst kommen, gibt es ein Rückkehrrecht, was zumindest die materiellen Sorgen nimmt. Das wird sicherlich auch bei großen Firmen und bei einer Anzahl von Verbänden so gehandhabt. Aber es ist längst nicht überall so. Ich möchte auch diejenigen im Parlament haben, die da ein großes Risiko eingehen und keine verbrieften Rückkehrrechte haben.
In einem Parlament möchte ich Menschen treffen, die Kinder haben und die keine Kinder haben. Deshalb ist mir die Versorgung schon wichtig. Ich möch
te auch ein Parlament mit Menschen aus allen Generationen haben. Deshalb ist die Frage der Angemessenheit und der Sicherstellung der Altersversorgung eine wichtige Frage. Ich denke, dass ich mit meinem Beispiel in Bezug auf die Beamtenversorgung deutlich gemacht habe, dass wir das Prinzip der Angemessenheit sehr wohl walten lassen.