Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

Herr Kollege Witzel, ja, das ist mir sehr wohl bekannt. Mir ist auch bekannt, dass zum Beispiel in Baden-Württemberg die Stadt Freiburg, in der es einen grünen Oberbürgermeister gibt, ganz klar gesagt hat: Die Bettensteuer werden wir nicht einführen, weil sie verfassungswidrig ist.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Aber dazu komme ich gerne noch in den weiteren Ausführungen.

Mit dieser Bettensteuer werden die Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen auch die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen wieder zusätzlich belastet. Insbesondere werden auch Besucher unseres Landes vergrault. Die Bettensteuer ist außerdem zutiefst mittelstandsfeindlich.

Herr Abgeordneter, eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten

Eiskirch von der SPD-Fraktion. – Sie hat sich erledigt; sie wurde zurückgezogen. Bitte schön.

Ich dachte eigentlich, Herr Präsident, die Fragestunde wäre erst der nächste Tagesordnungspunkt.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Da kann man sowie- so nichts fragen!)

Aber ich vermute, dass durch die Überziehung der Landesregierung einige aus ihrem Terminplan geraten sind und den Überblick verloren haben.

(Zuruf von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft)

Ja, Frau Ministerpräsidentin, es war schon neu, dass die eingeplante Redezeit um das Doppelte überzogen wurde. Das finde ich etwas unanständig gegenüber diesem Hohen Hause, um es mal deutlich zu sagen.

(Beifall von der FDP und von Bernhard Schemmer [CDU] – Ralf Witzel [FDP]: Das ist die Stärkung des Parlaments!)

Meine Damen und Herren, die von Ihnen geplante Bettensteuer ist zutiefst mittelstandsfeindlich und trifft vor allem die engagierten Unternehmerinnen und Unternehmer, die in kleinen und mittelständischen Familienbetrieben teilweise Tag für Tag um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen müssen. Ich möchte eines nur andeuten: Gerade für das Tourismusland Nordrhein-Westfalen ist die Einführung einer Bettensteuer ein verheerendes Signal.

(Beifall von der FDP)

Unsere Städte und Regionen brauchen attraktive Hotels, da diese ein wichtiger Faktor im intensiver werdenden Wettbewerb der Standorte untereinander sind.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Nordrhein-Westfalen muss nicht nur um jeden einzelnen Touristen kämpfen, der unser schönes Land bereist, sondern auch um jeden Geschäftsreisenden, jede Messe, jeden Kongress, jedes Seminar.

Der Finanzminister gefährdet mit dieser Vorgabe jedoch Wachstum und Beschäftigung sowie Arbeitsplätze in diesem Land. Ja, er schwächt den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der FDP)

Auch unter fiskalischen Aspekten liegt er absolut daneben. Grundsätzlich sollte man die Kuh, die man melken möchte, nämlich nicht schlachten.

Zudem führt die Einführung der Bettensteuer dazu, dass durch die Absetzbarkeit als Betriebsausgabe das Aufkommen der direkten Steuern und der Gewerbesteuern sinkt. Die Kommunen zahlen also

gemeinsam mit Bund und Land einen Teil des Aufkommens der Bettensteuer selbst.

Es ist außerdem in höchstem Maße verantwortungslos, den Kommunen eine Steuer zu empfehlen, die so zahlreichen rechtlichen Bedenken begegnet wie eine als Kulturabgabe getarnte Bettensteuer.

(Beifall von der FDP)

Es liegen bereits mehrere Gutachten vor, die wirklich schlüssig begründen, warum die geplante Steuer unzulässig ist. Vor allem zwei Gründe möchte ich hier anführen.

Zum einen ist eine Bettensteuer keine örtliche Aufwandsteuer. Das liegt daran, dass eine Hotelübernachtung nicht Ausdruck einer besonderen, über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Ist die Übernachtung beruflich veranlasst, so ist sie Bestandteil der Berufsausübung. Wenn sie privat veranlasst ist, stellen Übernachtungen heutzutage keinen Ausdruck eines besonderen Aufwands mehr dar.

Die Bettensteuer ist insbesondere aus einem zweiten Grund verfassungswidrig. Die Bettensteuer ist mit der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer gleichartig. Dies gilt sowohl für den Steuergegenstand der neuen Bettensteuer als auch für die Bemessungsgrundlage und den Steuermaßstab. Die von der Stadt Köln verwendete Begründung kann dies auch nicht vertuschen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Weder Land noch Kommunen verfügen damit über die Gesetzgebungskompetenz, solch eine neue Steuer einzuführen. Eine Klagewelle betroffener Unternehmen ist damit schon heute absehbar. Die rechtlichen Bedenken sind so gravierend, dass sich zum Beispiel alle größeren Städte in Baden-Württemberg klar gegen die Einführung ausgesprochen haben. Freiburg mit seinem grünen Oberbürgermeister habe ich schon genannt. Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart seien auch noch erwähnt.

Meine Damen und Herren, es ist ein Armutszeugnis für die neue Regierung, dass dem neuen Finanzminister als Vorschlag zur Konsolidierung kommunaler Haushalte nichts anderes einfällt als eine weitere Belastung der ohnehin schon stark mit Steuern und Abgaben gebeutelten Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden wir uns mit aller Entschiedenheit dafür einsetzen, dass dieser Spuk möglichst bald ein Ende hat. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Als Nächster hat Herr Dr. Petersen für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Thema „Einführung der Bettensteuer“ ist schon etwas merkwürdig. Es hat etwas fast Absurdes. Die Bettensteuer, so wie sie diskutiert wird – kommend aus der Kulturförderabgabe der Stadt Köln, gelandet bei der Bettensteuer –, ist inhaltlich völlig neben allem, was heute in den Kommunen zu diskutieren ist.

Es ist finanziell auch völlig kontraproduktiv. Der Kollege Brockes hat das eben angesprochen. Es gibt zunächst für die Einführung einer solchen Steuer überhaupt keinen Anlass. Der einzige Anlass, der eigentlich nicht zugegeben wird, weil er unangenehm ist, ist die Abzocke des Bürgers und des Gastes einer Stadt.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das müssen Sie ge- rade sagen! Wer zockt denn hier ab? Gucken Sie sich einmal Ihre Steuergesetze an!)

Es geht nur ums Abzocken.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ich könnte mich als Düsseldorfer Abgeordneter ganz elegant hinstellen und sagen: Ich freue mich über die Einführung einer solchen Steuer in Köln. Das kann Düsseldorf und dem Kölner Umland nur gut tun. – Es geht aber hier darum, dass wir die Interessen der Kommunen des Landes insgesamt im Auge haben. Und da müssen wir sagen: Eine solche Steuer ist völlig absurd.

Sie ist auch deswegen finanziell kontraproduktiv, weil sie nur ganz geringe Einnahmen erzielen wird. Vorhin ist schon dargestellt worden, dass ein erheblicher Anteil der Übernachtungen beruflich bedingt ist. Bei den beruflich bedingten Übernachtungen ist eine solche Erhebung so nicht möglich. Das ist eben angeklungen. Das heißt, an den Stellen, an denen es Touristen gibt – in Köln werden das einige mehr sein –, versucht man, die Gäste einer Stadt zu schröpfen.

Wir sagen schon jetzt voraus, es wird eine Bagatellsteuer sein. Bagatellsteuern sind eigentlich Dinge, die man in diesen Tagen eher abschaffen als neu einführen sollte.

Das Zweite: Es ist auch rechtlich höchst zweifelhaft. Inzwischen liegen mehrere Rechtsgutachten vor. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Ganze nicht gerichtsfest ist und an der Stelle keinen Halt haben wird. Wir haben ja den Innenminister als Rechtsüberprüfer und Verfassungsminister mit an Bord. Wir freuen uns auf die gerichtliche Auseinandersetzung, die durch die DEHOGA angekündigt worden ist, um zu sehen, ob das Ganze rechtlich haltbar ist.

Der administrative Aufwand wird auf jeden Fall viel größer sein. Die Unternehmen werden das natürlich bei sich geltend machen und von den Steuerlasten abziehen. Es kann eigentlich nicht im Interesse eines Finanzministers sein, dass ein noch höherer

administrativer Aufwand in den Finanzämtern stattfindet.

Das Ganze steht in einem Kontext, der uns sehr zu denken geben muss. In der „WZ“ wird der neue nordrhein-westfälische Finanzminister wie folgt zitiert: Er werde den Kommunen „mehr Freiheiten beim Generieren eigener Steuern“ einräumen. Das muss uns sehr zu denken geben; denn wenn es um solche Steuern wie die Bettenabgabe geht, werden wir in den nächsten Jahren sowohl große inhaltliche als auch rechtliche Diskussionen bekommen.

Insofern werden wir der Überweisung selbstverständlich zustimmen, das Ganze aber inhaltlich ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Petersen. – Als Nächster hat für die SPD-Fraktion der Kollege Börschel das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die beiden Beiträge der Vorredner ist schon klar geworden, dass Ihr Antrag und der Popanz, den Sie damit aufbauen, letztlich nur auf drei Sätzen gründen, die der heutige Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans in einem Interview der „Rheinischen Post“ am 19. Juli dieses Jahres geäußert hat. Auf die Frage nämlich: „Also eine landesweite Bettensteuer für Kommunen?“ antwortet dieser: „Warum nicht? Entscheiden müssen die Kommunen. Wenn die Kommunen das wollen, habe ich nichts dagegen.“

Sie wollten in Ihrem Antrag und in Ihren Redebeiträgen den Eindruck erwecken, der Finanzminister wolle eine Übernachtungssteuer zwangsdekretieren oder gar landesseitig einführen. Nichts dergleichen ist der Fall. Insofern ist Ihr Antrag mit den drei Sätzen, die Sie selbst als Beleg anführen, implodiert und damit wert- und gegenstandslos geworden.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich möchte trotzdem, da Sie einige Unsinnigkeiten sowohl verbal vorgetragen als auch im Antrag aufgeschrieben haben, auf das eine oder andere eingehen. Eigentlich müsste die Idee einer Kulturförderabgabe oder einer Übernachtungssteuer genau den Prinzipien folgen, die bei Ihnen sonst regelmäßig dazu führen, dass Ihre Herzen höher schlagen, nämlich den Regeln des Marktes und der Subsidiarität.