Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

Insgesamt ist in den vergangenen fünf Jahren rund 1 Milliarde € in die Entwicklung der nordrheinwestfälischen Städte geflossen. Ich denke, das war eine gute Lösung.

Gleichwohl: Sparbemühungen müssen von allen Seiten kommen. Zum Thema „Sparen“ habe ich gerade aus den Reihen der Koalitionsfraktionen wieder einmal nichts gehört, nur Ansprüche an Dritte. Das ist etwas zu dünn. Es wirft ein Schlaglicht auf die Haushalts- und Finanzpolitik der rot-grünen Minderheitsregierung. Eine Haushaltskonsolidierung, aber auch die Gestaltungsfähigkeit nach vorne, und zwar mit einer ordentlichen Stadterneuerung, würden wir unterstützen. Allein das Schimpfen auf den Bund reicht nicht. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Rasche das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag werden zwei wesentliche Ziele der Bundesregierung behandelt, die leider nur schwer miteinander zu verbinden sind.

Auf der einen Seite geht es um die städtebaulichen Fördermaßnahmen des Bundes, die von ganz wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung der Städte und Gemeinden auch in Nordrhein-Westfalen sind. Herr Ott hat gerade richtig gesagt, dass aus einem Euro Bundesmittel acht weitere Euro entstehen, die in die Substanz investiert werden. Damit geht es vor allem um die Arbeitsplätze im Handwerk und im Baugewerbe.

Auch die Position der FDP ist glasklar. Uns als FDP-Landtagsfraktion haben diese Kürzungsvorschläge überrascht. Sie werden von uns auch nicht unterstützt. Die Fachpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion haben sich gegen diese Kürzungen ausgesprochen, und die Sonderbauministerkonferenz am 3. September – der Herr Minister wird bestimmt gleich noch davon berichten – hat sich einstimmig für den Erhalt der Städtebauförderung in alter Höhe ausgesprochen, inklusive von vier FDPMinistern aus vier Bundesländern, die daran teilgenommen haben.

Ich sprach von zwei Zielen der Bundesregierung. Es gibt also auch noch das zweite Ziel. Das liegt in der Finanzpolitik. Die Bundesregierung hat wie viele andere europäische Regierungen ein umfangreiches Sparpaket erarbeitet, um sich damit mittel- und langfristig Handlungsspielräume, übrigens auch für städtebauliche Fördermaßnahmen, zu schaffen.

Die Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen – das haben wir heute Morgen gehört – geht offensichtlich einen ganz anderen Weg. Sie setzt die alte Schuldenpolitik von Rot-Grün fort. Ministerpräsidentin Kraft nannte das heute Morgen „Mut zu einer neuen Finanzpolitik“. Ich halte diesen Mut für ganz beachtlich; denn er hat nichts mit Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit zu tun.

Bezogen auf die Städtebauförderung – darum geht es in diesem Antrag – forderte die Ministerpräsidentin heute Mittag ein gemeinsames Auftreten in Berlin. Die FDP-Landtagsfraktion hat sich, wie die vier Bauminister der FDP auch, bereits für den Erhalt der Städtebauförderung eingesetzt.

Vielleicht – das können wir versuchen – kommen wir im zuständigen Ausschuss zu einem gemeinsamen Weg. Allerdings unterstützen wir als FDPLandtagsfraktion keine Initiative und keinen Antrag, die wirklich nur die Intention haben, auf die Bundesregierung zu schießen, die von CDU und

FDP gestellt wird, um von eigenen Schwächen dieser Minderheitsregierung abzulenken. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Die Linke hat die Frau Abgeordnete Demirel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich werde mich in Anbetracht der Zeit etwas kürzer fassen. Doch eines möchte ich vorab sagen, nämlich dass seit Jahren immer wieder die Abrissbirne herausgeholt wird, wenn es um soziale und teilweise auch um humanistische Rechte geht.

(Zurufe von der CDU)

Bitte? – Die Regierung holt die Abrissbirne heraus und demontiert dann wirklich auch soziale und humanistische Rechte, und zwar immer wieder mit der Ausrede, sparen zu wollen oder zu müssen. Bei der Masse wird also gekürzt.

(Zuruf von der FDP: Wir sind bei der Städte- bauförderung!)

Dass dabei riesige Folgekosten entstehen, wird meistens nicht berücksichtigt, oder man will nichts davon wissen. Das war bei Rot-Grün so, das ist bei Schwarz-Gelb genauso.

Ein hervorragendes Beispiel hierfür sind natürlich die geplanten Kürzungen bei der Städtebauförderung. Wenn wir uns in Nordrhein-Westfalen umschauen, können wir sehen, dass wir ganze Stadtteile haben, sogenannte Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf, in denen die Infrastruktur brachliegt. Das sind Stadtteile, in denen die Häuser verfallen und in denen die soziale Lage der Einwohner so schlecht ist, dass eine Förderung auch aus dem Städtebauförderprogramm erfolgen muss. Nur so kann man nämlich, wie auch Herr Ott eben richtig gesagt hat, für die sozial benachteiligten Menschen einen guten und erträglichen Lebensraum schaffen und ihn auch erhalten.

Meine Damen und Herren, wir alle haben mitverfolgt und werden in den kommenden Tagen noch einmal darüber reden, dass derzeit auch wieder die Debatte über die sogenannten Parallelgesellschaften hochgekocht wird. Aber gleichzeitig stelle ich hier auch fest, dass Parallelgesellschaften beispielsweise nicht von Migrantinnen und Migranten oder den sozial Benachteiligten geschaffen werden, sondern dass sie durch die immer stärker werdende soziale Spaltung und Ausgrenzung entstehen, unter anderem auch durch soziale Angriffe und Kürzungspakete zulasten der Armen sowie durch Steuergeschenke für Reiche, Banken und Konzerne seitens der verschiedenen Regierungen.

(Beifall von der LINKEN)

In diesem Zusammenhang sehe ich auch die Städtebauförderung. Wenn auf der einen Seite in den sogenannten Stadtteilen mit Erneuerungsbedarf Häuser immer weiter verfallen und der Lebensraum immer schlechter wird, sich aber auf der anderen Seite eine kleine Gruppe von Millionären von den Steuergeschenken eine Villa nach der anderen bauen lässt, produziert dies leider den Sprengstoff, mit dem Sarrazin heute eine rassistische und teilweise sozialdarwinistische Stimmung schüren kann. Dies kann nicht gehen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der LINKEN)

SPD und Grüne haben hier eine Resolution vorgelegt. Es ist wahrscheinlich allen bekannt, dass unsere Fraktion da weiter gehende Forderungen hat: dass wir das nicht nur abwehren und die vorhandenen Förderungsmittel verteidigen wollen, sondern dass wir sie eigentlich sogar erhöhen würden, wenn es ginge. Um die Abwehr weiter voranzubringen und das Schlimmste zu verhindern, werden wir aber natürlich der Forderung und der Resolution, die SPD und Grüne heute hier vorgelegt haben, zustimmen.

Wir glauben, dass die Städtebauförderung wichtig ist, und wir glauben, dass sie der Gettoisierung und der Spaltung zwischen Arm und Reich vor allen Dingen in den sogenannten Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf mit neuen Projekten entgegenwirken kann, und dass dies wirklich notwendig ist. Uns geht es darum, dass diese Belange – Lebensraum und Wohnen – ein soziales Recht sind, an dem alle Menschen teilhaben sollen. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Voigtsberger das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt muss ich sehen, was ich Ihnen nach der Debatte noch Neues sagen kann. Eines kann ich Ihnen natürlich sagen: Die Landesregierung unterstützt das Anliegen des Antrags. Aber nicht nur diese Landesregierung macht das, Herr Kollege Schemmer, sondern es haben sich alle Landesregierungen der Bundesrepublik Deutschland hinter die Resolution der Bauministerkonferenz gestellt, diese Kürzung abzuwenden.

(Beifall von der SPD)

Auch der Bundesbauminister, der bei der Beratung anwesend war und bei dem man sich gefragt hat, ob er sich vielleicht auch noch hinter das Papier

stellen sollte, hat eigentlich nur Folgendes gesagt: Wenn auch er das noch unterschreiben würde, müsste er vielleicht die eine oder andere Glättung – das hat er wörtlich gesagt – vornehmen. Das wolle er aber nicht. Er sagte, das Papier solle ruhig eine deutliche Sprache sprechen; das würde ihn im Bundeskabinett unterstützen.

Insoweit hat also das Anliegen, die Kürzung der Fördermittel abzuwenden, eine ganz breite Grundlage. In der Zwischenzeit – ich denke, es ist schon gesagt worden – haben sich sehr viele Bürgermeister und Oberbürgermeister, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg, an mich gewandt, um mir ebenfalls Beispiele zu nennen, welche Auswirkungen eine Kürzung dieser Mittel bei ihnen hätte. Ob das nun der Oberbürgermeister von Köln, Herr Roters, oder von Wuppertal, Herr Jung, war: Alle haben die Situation sehr dramatisch geschildert und uns gebeten, ja aufgefordert, alles zu tun, damit es nicht zu dieser Kürzung kommt.

Lassen Sie mich zum Schluss nicht als Bauminister, sondern als Wirtschaftsminister etwas sagen. Es ist schon gesagt worden: Jeder Euro an Fördermitteln stößt weitere 8 € an Investitionsmitteln sowohl öffentlicher als auch privater Art an. Das ist eigentlich ein Programm für den Mittelstand par excellence. Wenn ich immer wieder gefragt werde, was man denn jetzt für den Mittelstand tun kann, dann sage ich: Am besten tut man etwas, indem man die Kürzung dieser Fördermittel verhindert; denn genau da geht es um Aufträge für Architekten, für Planer, für das Handwerk, für kleine und mittlere Gewerbebetriebe.

Lassen Sie uns an dieser Stelle gemeinsam zusammenzustehen, diese Kürzung zu verhindern. Wir tun etwas für die Städte, für die Arbeitnehmer in den Betrieben und in erster Linie auch etwas für den Mittelstand. Ich denke, dieser Einsatz lohnt sich. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schuss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/140 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Damit ist die Überweisung erfolgt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

10 ELENA sofort aussetzen und alle Vorratsdatenspeicherungen einstellen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/133

Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Conrads.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion Die Linke hat für heute den Antrag gestellt, dass sich die Landesregierung in Form einer Bundesratsinitiative für eine sofortige Aussetzung von ELENA stark macht. Damit meinen wir nicht, dass eine schöne Göttin irgendwo am Straßenrand, zum Beispiel in Ostwestfalen oder so,

(Zurufe)

ausgesetzt wird, sondern wir wollen ein Moratorium für eine klassische Vorratsdatenspeicherung, die angeblich helfen soll, Bürokratie abzubauen, die aber tatsächlich zu einer Datenkrake mutiert.

(Beifall von der LINKEN)

ELENA bedeutet elektronischer Einkommensnachweis – für alle, die das noch nicht wissen. Daten von Beschäftigten, welche für die Bewilligung von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen erforderlich sein könnten, werden den zuständigen Stellen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und dort gespeichert. Es werden ausnahmslos Daten von jedem Beschäftigten an eine gigantische zentrale Speicherstelle auf Vorrat gegeben. – Zentral! Auf Vorrat! Hallo-ho!

Eigentlich müssten jetzt schon die Alarmglocken schrillen, aber ELENA führte so lange ein Schattendasein, bis bekannt wurde, dass dort nicht nur Gehalts- und Steuerdaten zentral gespeichert werden sollen, sondern auch Daten über Krankheiten, Streikteilnahmen, Kündigungen und anderes mehr. Gefragt wird da auch oft nach komplizierten Sachverhalten, die erst gerichtlich geklärt werden müssen, zum Beispiel ob eine Arbeitsabwesenheit rechtmäßig war oder als Vertragsbruch des Arbeitnehmers anzusehen ist. Und so weiter und sofort.

Über das, was über die Arbeitgeber dort eingespeist wird, erfahren die Betroffenen meistens nichts. Und es besteht keine Benachrichtigungspflicht mit der Möglichkeit, Widerspruch gegen den Inhalt der Datenerfassung einzulegen. Es ist nicht ansatzweise ausgeschlossen, dass an den Betroffenen vorbei weitere Zugriffe erlaubt werden. Die Kontroll- und Diskriminierungsmöglichkeiten dieser Datenbank sind gewaltig. Tatsächlich handelt es sich bei ELENA um eine klassische Vorratsdatenspeicherung.

(Manfred Palmen [CDU]: Unsinn!)

Mehr als 90 % dieser Daten werden nie gesetzeskonform im Sinne dieses Gesetzes gebraucht. Die Speicherung erfolgt allein auf den vagen Verdacht, dass Arbeitnehmerinnen auf der Basis der Daten einmal Sozialleistungen beantragen könnten. Dafür sollen Daten für 40 Millionen Bürgerinnen und Bürgern erfasst und auf Vorrat gespeichert werden, Daten, die sich fortan der Kontrolle der Beschäftigten entziehen, Daten, die, einmal angehäuft, auch große Begehrlichkeiten bei anderen Stellen wecken können, zum Beispiel beim Zoll, bei den Finanzämtern, bei der Polizei etc.