Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/188. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU, FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Entgegen der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Antrag Drucksache 15/134 und den Gesetzentwurf Drucksache 15/135 ohne Debatte an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung ohne Debatte zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Überweisung zu? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit sind Antrag und Gesetzentwurf einstimmig überwiesen. Die abschließende Beratung und Abstimmung über den Antrag erfolgt im Plenum nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Entgegen der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Antrag Drucksache 15/118 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend ohne Debatte zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Überweisung zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.
8 Ausbau der Kindertagesbetreuung noch weiter vorantreiben – Engagement der privat-gewerblichen Träger honorieren
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern ist eine wesentliche Voraussetzung für kinder- und familienfreundliche Lebensverhältnisse. Wir alle sagen immer wieder, wie wichtig eine gute und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist.
Wir sollten aber auch gute Lösungen finden. Wir als FDP-Fraktion legen heute einen entsprechenden Vorschlag vor.
Unter Schwarz-Gelb haben sich die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entscheidend verbessert. Aufgrund der verbesserten finanziellen Bedingungen stehen heute achtmal so viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung als noch 2005.
Wir müssen das weiter ausbauen – nachfrageorientiert und an den jeweiligen örtlichen Bedarf angepasst. Wir brauchen noch einige Anstrengungen, um die angestrebte Quote von mindestens 35 % bis 2013 zu erreichen.
Dabei müssen wir feststellen: Ohne das Engagement privater Anbieter können die ehrgeizigen Ausbauziele nicht erreicht werden. Gerade berufstätige Eltern sind aber darauf dringend angewiesen, und sie profitieren von einem pluralen Angebot bei den Kinderbetreuungseinrichtungen.
Aus diesem Grunde sollten private Träger in den Geltungsbereich des Kinderbildungsgesetzes einbezogen werden – selbstverständlich nur dann, wenn sie die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtungen erfüllen.
Die Erfahrungen mit privat-gewerblichen und unternehmensnahen Anbietern zeigen: Neben öffentlichen Anbietern können sie leistungsfähig sein. Sie erkennen spezielle Bedarfe von Familien etwa bei den Öffnungszeiten oder bei der Entwicklung von attraktiven Platzsharing- und Teilzeitmodellen.
Daher hat das Kinderbildungsgesetz auch die Arbeit und Rolle der privaten Träger bei der Leistungserbringung ausdrücklich gewürdigt. Eine Möglichkeit zur öffentlichen Mitfinanzierung dieser Angebote ist aber bislang nicht im Gesetz vorgesehen. Dabei könnten Kommunen erhebliche finanzielle Aufwendungen sparen, wenn ein großer Teil des vor Ort vorhandenen Bedarfs bereits durch privatgewerbliche Träger abgedeckt ist.
Daher sollte auch im Kinderbildungsgesetz klargestellt werden, dass Kommunen privat-gewerbliche Einrichtungen fördern können, wenn sie die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtungen uneingeschränkt erfüllen. Wer ein qualitativ hochwertiges Angebot zuverlässig bereitstellen kann, sollte auch öffentliche Zuschüsse bekommen können.
Hinzu kommt, dass viele kleinere private Anbieter aufgrund der Wirtschaftskrise bedroht sind. Viele Eltern und Unternehmen können nicht mehr in ausreichendem Maße für die Kosten der Betreuungsplätze aufkommen. Gleichzeitig sind aber besonders erwerbstätige Eltern auf die betrieblichen Kindertageseinrichtungen angewiesen.
Herr Hafke, entschuldigen Sie bitte. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, Ihre Gespräche nach draußen zu verlegen. Alle Anwesenden könnten dann Herrn Hafke zuhören.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte Ihnen ein Beispiel dafür nennen, wie es tatsächlich in den Unternehmen nach der Wirtschaftskrise aussieht.
Es gibt einen betriebseigenen Kindergarten der Firma Hengst in Münster. Dieser Fall sollte auch der Ministerin bekannt sein. Diese Firma hat im August 2008 einen eigenen Betriebskindergarten gegründet. Die Kinder – ein Drittel ist unter drei Jahren – werden betriebsnah, zeitlich flexibel und ganzjährig betreut.
Die Firma Hengst hat nach eigenen Angaben ca. 1 Million € investiert. Zwei Jahre lang wurde Hengst durch Mittel vom Europäischen Sozialfonds unterstützt. Seit August dieses Jahres muss das Unternehmen allein für die gesamten Betriebskosten aufkommen.
Da die Firma Hengst noch immer mit den Auswirkungen der Finanzkrise und Kurzarbeit zu kämpfen hat, ist offen, wie lange sie den Kindergarten noch allein tragen kann. Sollte er geschlossen werden, sind die Eltern und vor allem die Kinder die Leidtragenden. Sie würden aus gewohnten und bewährten Strukturen gerissen.
Die Firma Hengst hat den Kindergarten bestimmt nicht eingerichtet, um mit der Einrichtung Geld zu verdienen. Nein, die Firma möchte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Arbeitnehmer gewährleisten. Warum sollten Kindertagsstätten wie diese nicht auch Landesmittel bekommen können? Den drohenden Wegfall dieser Betreuungsplätze vor Ort zu kompensieren, wäre für Kommunen und Familien deutlich teurer. Andere Bundesländer wie
beispielsweise Baden-Württemberg lassen die Förderung privater Träger ausdrücklich zu. Grüne und SPD haben in Baden-Württemberg dieser Regelung übrigens nicht widersprochen – im Gegenteil: Die Grünen haben eine Miteinbeziehung von privatgewerblichen Trägern begrüßt.
Ich möchte noch einmal betonen: Wir werben dafür, dass der Maßstab für eine Förderung ausschließlich die Qualität der Betreuung sein sollte und nicht die Rechtsform. Wenn Private die gleichen qualitativen Anforderungen erfüllen wie anerkannte Träger gibt es keinen triftigen Grund, warum sie nicht auch unterstützt werden sollten.
Weil ich die Reflexe bei einigen Kollegen kenne, möchte ich kurz darauf eingehen. Ich möchte direkt dem Argument vorgreifen, wir hätten die reine Gewinnorientierung im Blick. Es kann darüber nachgedacht werden, ob die Gleichstellung bei der Förderung an die Erfüllung weiterer Kriterien geprüft werden sollte. Der Zweck der öffentlichen Förderung ist selbstverständlich nicht die Gewinnmaximierung privater Träger.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit unserem Antrag einen Vorschlag gemacht, der für den Ausbau der Kindertagesbetreuung einen wichtigen Beitrag erbringen kann. Ich hoffe, dass hier eine schnelle und pragmatische Lösung möglich ist. Ich freue mich auf eine gute Beratung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hafke. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Tenhumberg das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim ersten Lesen könnte man meinen, dass durch die Erweiterung der finanziellen Förderung auch privatgesetzliche Anbieter von Kindertageseinrichtungen das Angebot und die Situation von Plätzen in Kindergärten verbessert werden könnte. Beim zweiten Lesen fällt allerdings auf, dass zuerst von der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, von den Vorteilen für die Unternehmen, vom Sparpotenzial und dann erst auf Seite 2 von der Fachlichkeit gesprochen wird.